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T-Mobile Austria GmbH, Rennweg 97-99, 1030 Wien, FN 171112k, DVR 45011703 www.t-mobile.at
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Telekommunikationsdienstleistungen („AGB")
der T-Mobile Austria GmbH
Rennweg 97-99, 1030 Wien
Gültig ab 04.03.08 für Neukunden/Vertragsverlängerungen und
ab 04.05.08 für bestehende Kunden (Vertrag wurde vor dem 04.03.08 abgeschlossen)
Seite 1
T-Mobile Austria GmbH, Rennweg 97-99, 1030 Wien, FN 171112k, DVR 45011703 www.t-mobile.at Seite 2
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1: Der Vertrag – Grundlage einer guten Beziehung.............................................. 3
§ 1: Allgemeines: Wie ist unsere Beziehung geregelt?........................................................................................................................ 3
§ 2: Vertragsabschluss: Wie kommt unser Vertragsverhältnis zustande?.......................................................................................... 3
§ 3: Rücktrittsrecht: Wann können Sie vom Vertrag zurücktreten?..................................................................................................... 4
§ 4: Vertragslaufzeit: Wie lange gilt unser Vertragsverhältnis?............................................................................................................ 4
§ 5: Änderungen: Wie können Sie Ihren Vertrag ändern? Was müssen Sie uns melden?..............................................................4
§ 6: Vertragsübertragung: Wie können Sie Ihren Vertrag auf andere übertragen und was müssen Sie dabei beachten?.......5
§ 7: Vertragskündigung: Wie und wann kann unser Vertrag gekündigt werden? Was müssen sie dabei beachten?...............5
Abschnitt 2: Unsere Leistungen – Was wir für Sie tun.......................................................... 7
§ 8: Allgemeines: Was sind die Grundlagen unserer Leistungen? Kennen Sie die europäische Notrufnummer?.....................7
§ 9: SIM-Karte: Was, wenn Ihre Karte fehlerhaft ist oder gestohlen wird? Was liegt in Ihrer Verantwortung?
Rufnummern-Anzeige: Was müssen Sie dazu wissen?................................................................................................................. 7
§ 10: Freiminuten, Frei-SMS/MMS & Datenvolumina: Wie lange und wo können Sie sie nutzen?................................................7
§ 11: Partnerkarte(n): Was müssen Sie darüber wissen?..................................................................................................................... 7
§ 12: Allgemeine Haftung: Wofür haften wir – wofür nicht?................................................................................................................. 8
§ 13: Sperre: Wann können wir Ihren Anschluss sperren? Mehrwertdienste: Wie können Sie Kosten vermeiden?..................8
§ 14: Datenschutz: Wofür verwenden wir Ihre Daten? Was tun wir, um Ihre Daten zu schützen?..................................................9
§ 15: Übertragungsqualität: Was leisten wir für Sie? Wofür können wir nicht garantieren?.........................................................10
Abschnitt 3: Ihre Verantwortung – Was Sie beachten müssen............................................ 10
§ 16: Allgemeines: Was müssen Sie grundsätzlich beachten, wenn Sie telefonieren?.................................................................10
§ 17: Mobiltelefon, SIM-Karte & Codes: Was müssen Sie beachten, wenn andere Ihren Anschluss nutzen?...........................11
§ 18: Verträge mit und Leistungen von Dritten: Was müssen Sie dabei beachten?.......................................................................11
Abschnitt 4: Zahlungsbedingungen – alles rund ums Geld................................................ 12
§ 19: Allgemeines: Was verrechnen wir Ihnen?...................................................................................................................................12
§ 20: Rechnungseinspruch: Was tun, wenn Sie Einwände haben?..................................................................................................12
§ 21: Zahlungsziel: Wann verrechnen wir unsere Leistungen und wann müssen Sie bezahlen?................................................13
§ 22: Sicherheitsleistung: Wann können wir welche Sicherheiten von Ihnen verlangen?............................................................14
§ 23: Zahlungsart: Wie können Sie zahlen? Wann und wie können Sie Ihre aktuelle Zahlungsart ändern?.............................14
§ 24: Einzelgesprächsnachweis (EGN): Wo finde ich den? Was steht drauf?.................................................................................14
§ 25: Roaming: Was gilt für Gespräche im und mit dem Ausland, wenn Ihr Tarif kein Zonen-Roaming ermöglicht?..............15
Abschnitt 5: Mobile Rufnummernmitnahme (Portierung):.................................................. 15
§ 26: Rufnummernmitnahme zu uns:: Was ist möglich, was nicht?..................................................................................................15
§ 27: Rufnummernmitnahme von uns: Was müssen Sie dabei beachten?.....................................................................................15
§ 28: Sonstiges zur Portierung: Was müssen Sie über die automatische Ansage wissen?..........................................................16
Abschnitt 6: Schlussbestimmungen: Wichtige Informationen zu diesen AGB.................... 16
§ 29: Schluss- und Übergangsbestimmungen: Was, wenn wir uns in die Wolle kriegen?............................................................16
Abschnitt 7: Besondere Bestimmungen: Wichtiges zu Wertkarten und Zusatzdiensten..... 16
§ 30: Allgemeines: Was gilt grundsätzlich?..........................................................................................................................................16
§ 31: Online-Dienste, Downloads & WLAN: Was geht, was nicht?....................................................................................................16
§ 32: Wertkarten: Was müssen Sie beachten?....................................................................................................................................17
T-Mobile Austria GmbH, Rennweg 97-99, 1030 Wien, FN 171112k, DVR 45011703 www.t-mobile.at Seite 3
1. Abschnitt I: Der Vertrag – Grundlage einer guten Beziehung
§ 1: Allgemeines: Wie ist unsere Beziehung geregelt?
(1) Unser Vertragsverhältnis ist geregelt durch
a. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB"),
b. die Leistungsbeschreibungen,
c. die für Sie geltenden Tarifbestimmungen (gemäß Tarifblatt) – als Bestandteil dieser AGB,
d. allfällige, (schriftliche) Einzelvereinbarungen und
e. besondere Nutzungsbedingungen (nur bei Zusatzdiensten).
(2) Wenn Sie eigene allgemeine Geschäftsbedingungen oder ähnliches haben, ist deren Anwendung ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Unsere AGB
a. können Sie jederzeit schriftlich oder telefonisch bei uns anfordern,
b. finden Sie auf unserer Website im Internet,
c. erhalten Sie bei unseren Vertriebspartnern und
d. in unseren Shops.
§ 2: Vertragsabschluss: Wie kommt unser Vertragsverhältnis zustande?
(1) Der Vertrag kommt zustande durch
a. Ihre Anmeldung mit dem von Ihnen unterschriebenen Anmeldeformular (Angebot) und
b. unsere Aktivierung Ihrer SIM-Karte (Annahme).
(2) Sie sind nach Ihrer Anmeldung 3 Tage an dieses Angebot gebunden.
(3) Bei der Anmeldung benötigen Sie Nachweise
a. Ihrer Identität (Führerschein, Reisepass oder Personalausweis),
b. Ihres Wohnsitz mit Meldezettel,
c. Ihrer österreichische Bank- oder Kreditkarten-Verbindung, wenn Sie mit Ihrer Kreditkarte oder einer Einzugsermächtigung
bezahlen und
d. falls anwendbar: Ihrer Unternehmenseigenschaft (durch Firmenbuchauszug, Gewerbeberechtigung etc.).
(4) Wenn Sie für einen Dritten handeln (z.B. für ein Unternehmen), dann benötigen Sie einen Nachweis Ihrer Berechtigung (z.B.
durch Firmenbuchauszug, Spezialvollmacht).
(5) Wir können Ihre Anmeldung durch Mitteilung an Sie ablehnen,
a. wenn Sie in einem früheren oder aktuellen Vertragverhältnis bei uns mit Ihren Zahlungen im Rückstand sind oder wesentliche
Vertragsverpflichtungen verletzt haben,
b. wenn Sie Daten zu Ihrer Person oder Kreditwürdigkeit falsch oder unvollständig angeben,
c. bei begründetem Verdacht auf Missbrauch unserer Leistungen
d. wenn technische oder wirtschaftliche Gründe dagegen sprechen oder
e. bei begründeten Zweifeln an Ihrer Kreditwürdigkeit.
(6) Bei begründeten Zweifeln an Ihrer Kreditwürdigkeit, können wir die Erbringung folgender Dienste verweigern:
a. Mehrwertdienste
b. Auslandsgespräche
c. Roaming
d. GPRS-Dienste und/oder
e. Dienste die erhöhte Kosten verursachen.
(6.1) Wir informieren Sie schriftlich, welche Dienste Sie nutzen können.
(7) Bevor wir Ihre SIM-Karte aktivieren, prüfen wir Ihre Kreditwürdigkeit durch anerkannte und rechtlich befugte Unternehmen
(z.B. Kreditschutzverband).
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(8) Wir aktivieren Ihre SIM-Karte spätestens 3 Werktage nachdem wir alle für eine ordnungsgemäße Anmeldung notwendigen
Unterlagen/Dokumente erhalten haben.
(8.1) Ausnahmen:
a. unsere Leistungsbeschreibung sieht für einen Dienst eine andere Frist vor oder
b. wir lehnen Ihre Anmeldung ab.
(9) Bei Zusatzdiensten und Partnerkarten behalten wir uns das Recht vor, die Endgerätestützung/den Erstanmeldebonus
nicht zu gewähren.
(10) Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass unsere Erfüllungsgehilfen (z.B.Vertriebspartner) keine Vollmacht zum
Abschluss von individuellen Vereinbarungen mit Ihnen haben, die von diesen AGB und unseren Tarifangeboten
abweichen. Wenn Sie Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gilt diese Einschränkung nur, wenn
wir Sie auf unserem Anmeldeformular darauf hingewiesen haben und Sie Kenntnis vom Vollmachtsmangel haben.
§ 3: Rücktrittsrecht: Wann können Sie vom Vertrag zurücktreten?
(1) Sie haben nur dann ein Rücktrittsrecht,
a. wenn Sie Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind und der Vertrag bei einem Haustürgeschäft
(nach § 3 Konsumentenschutzgesetz) oder einem Fernabsatzgeschäft (nach § 5a Konsumentenschutzgesetz) abgeschlossen
wurde und
b. kein Fall von § 5f Konsumentenschutzgesetz (z.B. vereinbarungsgemäßer Ausführungsbeginn der Dienstleistung innerhalb
von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss, Entsiegelung von Software, Audio- und Videoaufzeichnungen, Freizeitdienstleistungen)
vorliegt.
(2) Bei einem Haustürgeschäft können Sie binnen einer Woche und bei einem Fernabsatzgeschäft innerhalb von sieben
Werktagen ab Vertragsabschluss zurücktreten.
(3) Sie müssen Ihren Rücktritt schriftlich erklären.
(4) Bei einem Rücktritt vom Vertrag gemäß § 3 (1) verrechnen wir Ihnen keine Abschlagszahlungen oder Grundgebühren
gemäß § 7 (5) AGB.
(5) Im Falle Ihres Rücktritts vom Vertrag wird dieser gemäß den gesetzlichen Bestimmungen rückabgewickelt.
§ 4: Vertragslaufzeit: Wie lange gilt unser Vertragsverhältnis?
(1) Wir schließen den Vertrag auf unbestimmte Dauer ab; er kann nur nach den Bestimmungen des § 7 AGB gekündigt
werden.
§ 5: Änderungen: Wie können Sie Ihren Vertrag ändern? Was müssen Sie uns melden?
(1) Folgende Änderungen sind möglich:
a. Vertragsänderungen (z.B. zusätzliche Leistungen, Änderungen Ihres Tarifes),
b. Sperraufträge (z.B. für Mehrwertdienste) und
c. Änderungen Ihrer Stammdaten (z.B. Adresse, Name).
(1.1) Vertragsänderungen (§ 5 (1) a AGB) sind nur mit unserer Zustimmung möglich.
(2) Sie informieren uns über Änderungswünsche schriftlich, telefonisch oder mit einer E-Mail.
(2.1) Auf unseren Wunsch melden Sie uns Ihre Änderungswünsche schriftlich (Brief oder Fax).
(2.2) Änderungswünsche über Telefon oder E-Mail akzeptieren wir nur, wenn Sie uns Ihr persönliches Kunden-Kennwort
nennen. Sollten Sie die Verpflichtungen des § 17 AGB nicht einhalten, erfolgen Änderungen, die wir aufgrund telefonischer
Mitteilung oder durch Mitteilung per E-Mail vornehmen, auf Ihre eigene Gefahr.
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(3) Sie sind verpflichtet, uns sofort zu informieren, wenn sich Ihre Stammdaten ändern:
a. Ihr Name/Ihre Firma,
b. Ihr akademischer Grad,
c. Ihre Adresse,
d. Ihre Kontakt-Informationen (e-mail Adresse),
e. Ihre Bank- oder Kreditkartenverbindung
f. Ihre Bonität (nach § 92 (3) Telekommunikationsgesetz 2003).
(3.1) Wenn Sie uns über eine Adressänderung (Wohnadresse, e-mail-Adresse) nicht informieren, dann tragen Sie dafür das
Risiko. Wir können weiterhin alle Briefe, Rechnungen etc. an die uns bekannte Wohnadresse zustellen. Diese gelten
dann 3 Werktage nach Postaufgabe als Ihnen zugestellt, auch wenn Sie sich nicht mehr an dieser Adresse aufhalten.
(4) Ihre Bank- oder Kreditkarten-Verbindung können Sie nur schriftlich ändern (Brief oder Fax).
(5) Bei Vertragsänderungen: Erst mit dem Datum der tatsächlichen Leistungsumstellung, spätestens jedoch ab der nächstfolgenden
Abrechnungsperiode, gilt der neue Tarif.
§ 6: Vertragsübertragung: Wie können Sie Ihren Vertrag auf andere übertragen und was müssen Sie dabei beachten?
(1) Sie können Ihren Vertrag und einzelne Rechte daraus nur auf einen Dritten übertragen, wenn wir schriftlich zustimmen.
Wir können die Zustimmung ohne Angabe von Gründen verweigern.
(2) Stimmen wir dem gemeinsamen Antrag auf Vertragsübertragung von Ihnen und dem Dritten zu, dann gehen damit
sämtliche Rechte und Pflichten auf den Dritten über.
(2.1) Ungeachtet dessen bleiben Sie aber für alle Verbindlichkeiten aus dem Zeitraum vor der Übertragung uns gegenüber
weiter verantwortlich.
(3) Wir dürfen einzelne Rechte aus dem Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns auf Grundlage der §§ 1392 ff ABGB
(Forderungszession) an Dritte weitergeben.
(3.1) Die Übertragung kann auch wiederholt erfolgen und wir benötigen dafür keine weitere Zustimmung von Ihnen.
§ 7: Vertragskündigung: Wie und wann kann unser Vertrag gekündigt werden? Was müssen sie dabei beachten?
(1) Ordentliche Kündigung: Sowohl Sie als auch wir können diesen Vertrag jederzeit schriftlich kündigen, wenn Sie oder wir
die Kündigungsfrist von acht Wochen einhalten.
(1.1) Für die Berechnung des Vertragsendes ist das nächstfolgende Monatsende entscheidend, nachdem das Kündigungsschreiben
bei uns eingetroffen ist.
(1.2) Wenn wir einen Vertrag mit Mindestvertragsdauer (Kündigungsverzicht) abgeschlossen haben, dann können sowohl
Sie als auch wir unser Vertragsverhältnis frühestens nach deren Ablauf kündigen.
(1.3) Die vereinbarte Mindestvertragsdauer (bzw. Dauer des Kündigungsverzichtes) ergibt sich aus:
a. dem Anmeldeformular,
b. dem Vertragsverlängerungsformular oder
c. einer allfälligen Einzelvereinbarung.
(1.4) Sie können einen weiteren Kündigungsverzicht erst nach Ablauf der Mindestvertragsdauer oder nach Ablauf des jeweils
letzten Kündigungsverzichtes abgeben.
(1.5) Wenn Sie einen weiteren Kündigungsverzicht abgeben, beginnt die Laufzeit des Kündigungsverzichtes mit dem nächsten
Monatsersten.
(2) Privatkunden müssen die Kündigung persönlich unterschreiben.
(3) Bei Unternehmenskunden müssen zur Vertretung nach außen Berechtigte die Kündigung firmenmäßig unterschreiben.
(3.1) In diesem Fall können wir einen Nachweis Ihrer Vertretungsberechtigung verlangen (analog zu § 2 (4) AGB).
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(4) Außerordentliche Kündigung: Sie können den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn
a. unsere Leistung über einen Zeitraum von 2 Wochen trotz Ihrer nachweislichen Aufforderung nicht der vertraglich vereinbarten
Leistungsbeschreibung entspricht oder
b. Änderungen unserer AGB oder Tarifbestimmungen nicht ausschließlich begünstigend sind (nach § 25 Telekommunikationsgesetz
2003).
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
(4.1) Wenn wir unsere AGB oder Tarifbestimmungen ausschließlich begünstigend ändern, dann haben Sie dadurch kein
außerordentliches Kündigungsrecht.
(4.2) Wenn wir unsere AGB oder Tarifbestimmungen nicht ausschließlich begünstigend ändern, dann informieren wir Sie
darüber mindestens 1 Monat vor Inkrafttreten der Änderung
a. entweder auf der Rechnung oder
b. in anderer geeigneter Form.
(4.3) Wenn Sie nicht bis zum Inkrafttreten der Änderungen kündigen, dann akzeptieren Sie die neuen AGB oder Tarifbestimmungen;
nach dieser Frist erlischt Ihr Kündigungsrecht aus diesem Grund – darauf weisen wir Sie in unserer Information
nach § 7 (4.2) AGB hin
(4.4) Ihre Kündigung bei Änderungen unserer AGB oder Tarifbestimmungen ist wirkungslos, wenn wir innerhalb von 4
Wochen nach Erhalt Ihrer Kündigung rückwirkend auf die Vertragsänderung verzichten. Wir weisen Sie auf diese Frist
hin. Unsere Erklärung steht uns frei – Sie haben kein Recht darauf.
(5) Wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer (bzw. Kündigungsverzicht) gelöst wird,
dann verrechnen wir Ihnen
a. alle noch ausstehenden Grundgebühren/Paketpreise/Mindestgesprächsumsätze bis zum Ablauf der vereinbarten
Mindestvertragsdauer und
b. eine Abschlagszahlung von maximal 80 Euro je aktivierter SIM-Karte – für Vorteile (z.B. Endgerätestützung, Gesprächsgutschrift),
die wir Ihnen bei Vertragsabschluss oder bei Abgabe weiteren Kündigungsverzichtes gewährt haben.
(5.1) Die in Punkt 5 a. und b. genannten Beträge werden nicht in Rechnung gestellt, wenn das Vertragsverhältnis mit Ihnen
aus Gründen gelöst wurde, die wir zu vertreten haben. Darunter fallen insbesondere, die in Absatz 4 beschriebenen
außerordentlichen Kündigungsgründe.
(6) Sie können nicht außerordentlich kündigen, wenn sich insbesondere Folgendes ändert:
a. unser Firmennamen,
b. der Markennamen oder
c. die Eigentumsverhältnisse an unserem Unternehmen.
(7) Wir können den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus folgenden Gründen außerordentlich kündigen:
a. bei natürlichen Personen: Tod oder Bestellung eines Sachwalters,
b. bei juristischen Personen: Liquidation,
c. wenn über Ihr Vermögen ein Ausgleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder mangels Kostendeckung abgewiesen
wird,
d. wenn Sie wesentliche Vertragspflichten verletzen,
e. wenn Sie Ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen – trotz Mahnung und 2-wöchiger Nachfrist unter Androhung einer
Sperre oder
f. wenn Sie unsere Dienste missbräuchlich (insbesondere § 16 (4.1) und (5) AGB), belästigend oder in Schädigungsabsicht
nutzen; das gilt auch für Dritte, für die Sie haften.
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2. Abschnitt II: Unsere Leistungen – Was wir für Sie tun
§ 8: Allgemeines: Was sind die Grundlagen unserer Leistungen? Kennen Sie die europäische Notrufnummer?
(1) Wir erbringen unsere Leistungen nach
a. den Bestimmungen dieser AGB,
b. den für Sie geltenden Leistungsbeschreibungen,
c. den für Sie geltenden Tarifbestimmungen und
d. allfälligen schriftlichen Einzelvereinbarungen.
(2) Wir informieren Sie über die europaweit gültige Notrufnummer 112.
§ 9: SIM-Karte: Was, wenn Ihre Karte fehlerhaft ist oder gestohlen wird? Was liegt in Ihrer Verantwortung? Rufnummern-
Anzeige: Was müssen Sie dazu wissen?
(1) Wir ersetzen Ihnen auf Ihren Antrag kostenlos
a. fehlerhaft übergebene oder
b. nachweislich gestohlene SIM-Karten.
(2) Wir haften nicht für Datenverluste oder sonstige Schäden bei Datenübertragungen, insbesondere wenn wir auf Ihren
Wunsch
a. Telefonbuch-Einträge auf eine neue SIM-Karte übertragen oder kopieren oder
b. Daten die auf der SIM-Karte gespeichert sind, bearbeiten, übertragen oder zwischenspeichern.
(2.1) Dies gilt jedoch nicht in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
(3) Ihre SIM-Karte ist grundsätzlich so eingestellt, dass Ihre Rufnummer beim angerufenen Teilnehmer angezeigt wird.
(3.1) Sie können diese Anzeige durch Einstellungen auf Ihrem Endgerät unterdrücken – vorübergehend oder auf Dauer;
Details dazu finden Sie in der Bedienungsanleitung Ihres Endgerätes.
(3.2) Bitte beachten Sie: Notruf-Organisationen dürfen von Gesetz wegen die Rufnummern-Unterdrückung aufheben (z.B.
Polizei, Feuerwehr, Rettung).
§ 10: Freiminuten, Frei-SMS/MMS & Datenvolumina: Wie lange und wo können Sie sie nutzen?
(1) Wenn Ihr Tarif Freiminuten, Frei-SMS/MMS oder Datenvolumina enthält, gelten diese
a. nur in unserem österreichischen Netz und
b. nur für eine Abrechnungsperiode (Monat) und
c. gemäß den Tarifbestimmungen.
(1.1) Ausnahme: Wir haben in Ihrem Tarifpaket etwas anderes vereinbart.
(1.2) Freiminuten, Frei-SMS/MMS und Datenvolumina die Sie nicht verbrauchen, können Sie nicht in die nächste Abrechnungsperiode
übernehmen.
(1.3) Die erste Abrechnungsperiode nach Vertragsabschluss kann je nach Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages
kürzer als ein Monat sein. In diesem Fall werden die Freieinheiten und Grundgebühr / Paketpreis aliquotiert. Nach
Verbrauch der Freieinheiten wird gemäß dem jeweiligen Tarif verrechnet.
(1.4) Sie können Freiminuten oder Frei-SMS/MMS (SMS-Bundle) nicht für Mehrwert-/Nachrichtendienste und Sonder-/
Kurzrufnummern nutzen.
§ 11: Partnerkarte(n): Was müssen Sie darüber wissen?
(1) Die Partnerkarte ist eine tarifabhängige Sonderleistung, auf die Sie keinen Anspruch haben.
(2) Für jede Hauptkarte können Sie eine oder mehrere Partnerkarten beantragen; die Entscheidung wie viele Sie erhalten
liegt bei uns.
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(3) Unser Vertragspartner ist immer nur der Kunde, der den Vertrag (die Anmeldung) unterschrieben hat (Hauptkarten-
Besitzer).
(4) Wenn Sie die Hauptkarte kündigen, dann kündigen Sie damit nicht automatisch auch die Partnerkarte(n).
(4.1) Bei Kündigung der Hauptkarte wird eine aktuelle Partnerkarte zur neuen Hauptkarte.
(4.2) Für die Kündigung von Partnerkarten gilt § 7 AGB.
(4.3) Wenn wir eine Mindestvertragsdauer (einen Kündigungsverzicht) vereinbart haben, dann können Sie auch Ihre
Partnerkarte(n) erst nach deren Ablauf kündigen.
§ 12: Allgemeine Haftung: Wofür haften wir – wofür nicht?
(1) Ihre Ansprüche auf Haftung, Schadenersatz und Gewährleistung richten sich nach den entsprechenden gesetzlichen
Bestimmungen (z.B. Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, Konsumentenschutzgesetz, Produkthaftungsgesetz) – mit
den in diesen AGB vereinbarten Einschränkungen.
(2) Wir haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wegen leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Personenschäden.
(2.1) Unternehmen müssen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beweisen.
(2.2) Gegenüber Unternehmen haften wir maximal mit einer Summe von 7.250 Euro je schädigendem Ereignis – außer bei
Personenschäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Soweit dem nicht andere zwingende gesetzliche Bestimmungen (insbesondere § 6 (1) Z 9 KSchG) widersprechen, haften
wir nicht für
a. entgangenen Gewinn,
b. reine Vermögensschäden und/oder
c. Folgeschäden.
(4) Bitte beachten Sie: Spezielle Haftungsbestimmungen finden Sie bei den Themen, die Sie betreffen.
§ 13: Sperre: Wann können wir Ihren Anschluss sperren? Mehrwertdienste: Wie können Sie Kosten vermeiden?
(1) Sperre: Wir können Ihnen unsere Leistungen ohne weitere Fristsetzung teilweise oder ganz verweigern, wenn
a. Sie mit Ihren Zahlungen im Verzug sind – trotz Zahlungserinnerung und Androhung einer Sperre, mit einer Nachfrist
von 2 Wochen,
b. wir begründet einen Missbrauch Ihres Anschlusses befürchten (insbesondere § 16 (4.1) und (5) AGB),
c. der Verdacht besteht, dass Sie über unsere Dienste gegen Gesetze (insbesondere Strafgesetze) oder das Persönlichkeitsrecht
verstoßen,
d. Sie Ihre Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht erbringen (nach § 22 (1) AGB),
e. über Ihr Vermögen ein Insolvenz-Verfahren eröffnet oder mangels Kostendeckung abgewiesen wird oder aber die
Voraussetzungen dafür erfüllt sind,
f. wir durch Verträge mit Roaming-Partnern oder durch Aufforderung von befugter öffentlicher Stelle zur Sperre verpflichtet
sind (in diesem Fall bemühen wir uns, Sie rechtzeitig von der Sperre zu informieren),
g. Sie wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages mit uns verletzen,
h. Sie wesentliche Daten über Ihre Person oder Kreditwürdigkeit falsch oder unvollständig angeben,
i. Sie uns über Änderungen Ihrer Stammdaten absichtlich nicht informieren,
j. wenn sich Ihre wirtschaftliche Lage nachweislich verschlechtert hat oder zu verschlechtern droht oder
k. unsere Dienstleistungen unüblich hoch in Anspruch genommen werden: Das heißt, dass Ihre aktuellen aber noch nicht
fälligen Gebühren doppelt so hoch sind wie Ihre durchschnittlichen Monatsgebühren – vorausgesetzt, es sind mehr als
71 Euro.
(1.1) Gerne begründen wir auf Ihre Nachfrage eine von uns durchgeführte Sperre.
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(1.2) Wenn die Sperre, durch ein von Ihnen zu vertretendes Verhalten, begründet war (nach § 13 (1) AGB), müssen Sie alle
Gebühren vor und nach der Sperre auf die vereinbarte Art und Weise zahlen – insbesondere
a. Ihre Grundgebühren/Paketpreise/Mindestgesprächsumsätze und
b. alle tatsächlich angefallenen Gebühren.
(2) Wir heben die Sperre sofort auf, wenn der Grund zur Sperre weggefallen ist.
(2.1) Die Aufhebung einer Sperre ist nur dann kostenpflichtig, wenn sie begründet war; die Kosten dafür richten sich nach
den für Sie gültigen Tarifbestimmungen.
(3) Auf Ihren Wunsch sperren wir für Ihren Anschluss den Zugang zu Mehrwert-Diensten (z.B. Vorwahl 0900, 0930), Roaming
oder GPRS.
(3.1) Wenn wir auf Ihren Wunsch eine solche Sperre einrichten oder aufheben, dann verrechnen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr;
deren Höhe richtet sich nach den für Sie gültigen Tarifbestimmungen.
(3.2) Eine Sperre für Mehrwert-Dienste pro Jahr ist kostenlos.
§ 14: Datenschutz: Wofür verwenden wir Ihre Daten? Was tun wir, um Ihre Daten zu schützen?
Wir haben uns freiwillig dem Privacy Code of Conduct der Deutschen Telekom Gruppe unterworfen. Details dazu können
Sie auf unserer Homepage nachlesen.
(1) Wir verarbeiten und speichern Ihre Stamm- und Verkehrsdaten,
a. die Sie uns zur Verfügung stellen und
b. die von uns ermittelt wurden (Daten nach § 92 Telekommunikationsgesetz 2003).
(2) Wir verwenden Ihre Stamm- und Verkehrsdaten nur für
a. unsere Dienste und damit verbundene Leistungen,
b. Marketing- und Werbezwecke für unsere Leistungen und Leistungen der Deutschen Telekom AG und der T-Mobile
International AG,
c. Bedarfsanalysen, Weiterentwicklung und Planung des Netzausbaus,
d. Verbesserung von Lösungsvorschlägen und Angeboten von Telekommunikationsdiensten,
e. Auskünfte an Notruf-Organisationen und
f. Auskünfte auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen.
(2.1) Für die Punkte b, c, d können Sie Ihre am Anmeldeformular gegebene Zustimmung jederzeit widerrufen.
(3) Nur Ihre Stammdaten (§ 5 (3) AGB) verwenden wir für Auskünfte über Ihre Kreditwürdigkeit. Im Falle des qualifizierten
Zahlungsverzuges (Übergabe der Forderung nach zweimaliger erfolgloser Mahnung an ein Inkassoinstitut), zum Zwecke
des Gläubigerschutzes bzw. zur Einbringlichmachung der Forderung übergeben wir Ihre Stammdaten an anerkannte
und befugte Unternehmen (z.B. Kreditschutzverband). Sie können Ihre am Anmeldeformular gegebene Zustimmung
jederzeit widerrufen.
(4) Sonst geben wir Ihre Daten nur mit Ihrer Zustimmung an außen stehende Dritte weiter.
(5) Wir löschen Ihre Stammdaten spätestens 7 Jahre nach Abwicklung aller Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis.
(6) Wir löschen oder anonymisieren Ihre Verkehrsdaten,
a. sobald Sie Ihr Gespräch beenden – außer wir benötigen sie für die Verrechnung,
b. spätestens jedoch nach 6 Monaten – außer, wir sind gesetzlich ausdrücklich zur Aufbewahrung verpflichtet.
(6.1) Ausnahmen: Wir löschen Ihre Verkehrsdaten jedoch erst, nachdem
a. Sie den offenen Betrag ohne Einspruch bezahlt haben,
b. die endgültige Entscheidung eines Gerichts rechtskräftig wurde oder wir uns rechtswirksam verglichen haben oder
c. der offene Betrag von uns nicht mehr betrieben wird.
(7) Ihnen stehen die gesetzlichen Rechte auf Auskunft, Richtigstellung und Löschung Ihrer, in unserem Unternehmen gespeicherten,
Daten zu.
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(8) Sie informieren alle berechtigten Benutzer Ihrer SIM-Karte, dass wir Ihre Verkehrsdaten im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften verarbeiten und speichern.
§ 15: Übertragungsqualität: Was leisten wir für Sie? Wofür können wir nicht garantieren?
(1) Angaben zur Qualität unserer Leistungen finden Sie in der für Sie gültigen Leistungsbeschreibung.
(2) Wir bemühen uns, Ihnen bestmögliche Erreichbarkeit und Empfangsqualität sicherzustellen. Wir können jedoch nicht die
Erreichbarkeit oder gute Empfangsqualität in allen Gebieten zusichern. Diese Einschränkung gilt insbesondere auch für
die Versorgung außerhalb Österreichs.
(2.1) Das ist nicht von uns zu vertreten: Die Übertragungsqualität und Erreichbarkeit kann beeinträchtigt werden durch
a. geografische (z.B. Berge, Täler),
b. atmosphärische (z.B. Wolken, Schneefall) oder
c. räumliche Verhältnisse (z.B. Gebäude, Mauern).
(2.2) Wir haften nicht für die Folgen von Störungen und Unterbrechungen durch
a. unvorhersehbare und außergewöhnliche Umstände (z.B. höhere Gewalt) oder
b. notwendige und zweckdienliche technische Maßnahmen (z.B. Wartung).
(2.2.1) Wenn möglich, beseitigen wir solche Störungen und Unterbrechungen in angemessener Frist.
(3) Wir können nicht garantieren, dass Sie Voice over IP und Instant Messenger Produkte von Dritten nutzen können: Die
Qualität dieser Services ist abhängig von
a. Ihrem Endgeräte-Typ,
b. dem Netz-Typ (z.B. UMTS, GSM),
c. der Netzwerklast,
d. dem gewählten Tarif bzw. der gewählten Option und
e. den Funkfeld-Bedingungen.
3. Abschnitt III: Ihre Verantwortung – Was Sie beachten müssen
§ 16: Allgemeines: Was müssen Sie grundsätzlich beachten, wenn Sie telefonieren?
(1) Sie dürfen nur Endgeräte benutzen, die
a. vom Gesetz zugelassen sind und
b. unsere oder andere Kommunikationsnetze nicht stören.
(2) Wenn Sie einen Endgerättyp benützen, der von uns nicht geprüft und freigegeben worden ist, können wir nicht gewährleisten,
dass unsere Dienste funktionieren.
(3) Wenn Sie oder ein von Ihnen Bevollmächtigter Ihre Anrufe auf einen anderen Teilnehmeranschluss umleiten, dann muss
dieser Teilnehmer ausdrücklich zugestimmt haben.
(4) Ohne besondere schriftliche Vereinbarung mit uns dürfen Sie Ihren Anschluss nur für persönliche, private Zwecke nutzen.
(4.1) Wir können
a. Ihren Anschluss sofort sperren,
b. den Vertrag kündigen und
c. Schadenersatz fordern,
wenn Sie Ihren Anschluss ohne schriftliche Vereinbarung mit uns für gewerbliche Zwecke nutzen – insbesondere für den
Verkauf von Kommunikationsdienstleistungen (z.B. durch ein GSM Gateway oder Umgehung der Zusammenschaltung).
(4.2) Wir können, wie in Absatz 4.1 a., b. und c. vorgehen, wenn Sie nachweislich unsere Leistungen/Tarifangebote missbräuchlich
nutzen. Das gilt auch für Missbrauch im Zusammenhang mit Angeboten von anderen Mobilfunkbetreibern.
Missbrauch im Sinne dieser Bestimmung ist, wenn der Telekommunikationsanschluss für andere Zwecke, als vertraglich
vereinbart, genutzt wird.
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(5) Sie sind verpflichtet, jeden Missbrauch unserer Leistungen – insbesondere bedrohende oder belästigende Anrufe, SMS,
MMS oder Fax-Nachrichten (§ 78 Telekommunikationsgesetz 2003) zu unterlassen und zu verhindern.
(6) Sie sind verantwortlich, dass Kinder und Jugendliche über Ihren Anschluss keinen Zugang zu Diensten haben, die ein
gesetzliches Mindestalter vorschreiben (z.B. erotische Inhalte oder Glücksspiele).
§ 17: Mobiltelefon, SIM-Karte & Codes: Was müssen Sie beachten, wenn andere Ihren Anschluss nutzen?
(1) Sie dürfen Ihren Anschluss ohne unsere Zustimmung keinem Dritten ständig oder nachhaltig zur Nutzung überlassen.
(2) Sie sind verpflichtet, Ihren Anschluss vor Missbrauch durch andere Personen zu schützen– vor allem schützen Sie
a. Ihre SIM-Karte und
b. Ihre Codes (PIN, PUK, Kundenkennwort).
(2.1) Sie sind verpflichtet Ihre Codes vor anderen Personen geheim zu halten und getrennt von Telefon und SIM-Karte aufzubewahren
(z.B. nicht auf Telefon oder SIM-Karte schreiben).
(3) Wenn Sie Ihre SIM-Karte verlieren, informieren Sie uns sofort – inkl. Rufnummer und Kunden-Kennwort.
(4) Wenn andere Personen mit Ihrer SIM-Karte und Ihren Codes unsere Leistungen in Anspruch nehmen, dann haften Sie für
alle Entgelte aus Kommunikationsdienstleistungen – und zwar solange, bis Sie uns nachweislich mit der Sperre dieses
Anschlusses beauftragen.
(5) Sie tragen alle Nachteile, wenn
a. Sie oder andere Personen Ihren Anschluss missbrauchen oder
b. uns Nachteile entstehen durch eine von Ihnen zu vertretende, nicht ordnungsgemäße Verwahrung oder Verwendung.
(6) Endgeräte, die ausschließlich mit unseren SIM-Karten funktionieren (SIM-locked) können Sie in den meisten Fällen (insbesondere
bei Vertragsabschluss oder Abgabe eines weiteren Kündigungsverzichtes) von uns günstiger erwerben, als
nicht gesperrte Endgeräte.
(6.1) Daher können Sie Ihr gesperrtes Endgerät – sofern nicht anders mit Ihnen vereinbart - mit einem kostenpflichtigen
Entsperrcode, den Sie von uns mit der Post per Nachnahme erhalten, entsperren; Sie übernehmen die Nachnahmeund
die Bearbeitungs-Gebühr, welche sich nach den für Sie gültigen Tarifbestimmungen richtet.
(6.2) Die auf dem Endgerät befindliche Software, insbesondere die SIM-lock-Funktion ist als Werk urheberrechtlich
geschützt.
(6.3) Sie dürfen die SIM-lock-Funktion nicht
a. selbst aufheben oder von anderen aufheben lassen,
b. selbst zerstören oder von anderen zerstören lassen oder
c. umgehen.
(6.4) Wenn Sie Ihr Endgerät eigenständig entsperren, dann haften wir nicht für daraus entstehende Nachteile.
§ 18: Verträge mit und Leistungen von Dritten: Was müssen Sie dabei beachten?
(1) Alle Inhalte die Sie über unsere Dienste abrufen sind Angebote Dritter, wenn sie nicht ausdrücklich als unsere Inhalte
gekennzeichnet sind.
(2) Alle Verträge oder rechtsgeschäftlichen Kontakte mit Dritten, die Sie über unsere Dienste schließen oder herstellen,
bestehen nur zwischen Ihnen und den Dritten.
(2.1) Wir übernehmen daher keine Haftung für Produkte, Leistungen, etc. oder für Schäden aus diesen Vertragsverhältnissen.
(3) Wenn Sie Daten von Dritten über unsere Dienste herunterladen, dann auf eigene Gefahr: Wir kennen und überprüfen
deren Leistungen und Inhalte nicht.
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(3.1) Wir übernehmen daher insbesondere keine Haftung für
a. Schaden stiftende Software (z.B. Viren),
b. Schäden an der Hard- oder Software,
c. Datenverlust oder
d. andere Formen von Verlust durch Herunterladen oder Verwenden von heruntergeladenem Material/Daten.
(4) Wir können (Ihnen gegenüber) das Inkasso (von Forderungen) für von Dritten angebotene Leistungen übernehmen – nur
im Namen und mit Zustimmung des Dritten.
(4.1) Unsere Entgeltforderungen haben Vorrang – außer Sie haben unsere Entgeltforderung ausdrücklich beanstandet (§
20 AGB).
(4.2) Ihre Einwände und Ansprüche zu Leistungen Dritter können Sie nur dort geltend machen.
(5) Ausnahme: § 18 AGB gilt nicht für die Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten (§ 1 Z 16 Kommunikationsparameter-,
Entgelte- und Mehrwertdienste-Verordnung).
4. Abschnitt IV: Zahlungsbedingungen – alles rund ums Geld
§ 19: Allgemeines: Was verrechnen wir Ihnen?
(1) Alle Entgelte entsprechen den vereinbarten Tarifen.
(1.1) Alle Tarife werden von uns veröffentlicht – z.B. im Internet oder auf unseren Tarifblättern, die Sie bei unseren Vertriebspartnern
oder in unseren Shops erhalten.
(2) Alle Entgelte enthalten die in Österreich gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer – wir stellen sie auf der Rechnung
getrennt dar.
(3) Die Verrechnung der Verbindungsentgelte kann sich aus technischen Gründen verzögern (z.B. Weiterverrechnung von
Roaming oder Mehrwertdiensten); in solchen Fällen stellen wir sie spätestens nach 3 Monaten in Rechnung.
(4) Außer Ihren monatlich abgerechneten Gesprächsentgelten, können wir auch andere Leistungen über die Telefonrechnung
abrechnen, z.B.
a. Endgeräte (z.B. Mobiltelefon, UMTS-Karte),
b. Zubehör (z.B. Freisprechanlagen, Handy-Taschen) und
c. im eigenen Namen angebotene Software und Services (z.B. Klingeltöne, Wallpapers und Logos).
(5) Wir müssen aus technischen Gründen mehrere Rechnungsläufe durchführen. Eine bestimmte Rechnungsperiode kann
daher nicht zugesichert werden.
§ 20: Rechnungseinspruch: Was tun, wenn Sie Einwände haben?
(1) Rechnungseinspruch: Wenn Sie Einwände gegen eine Rechnung haben, können Sie die schriftlich bei uns geltend
machen – innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der Rechnung..
(1.1) Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als von Ihnen anerkannt.
(1.2) Wir informieren Sie über Frist und Anerkennung auf jeder Rechnung.
(2) Sind Ihre Einwände zwar fristgerecht bei uns eingelangt (nach § 20 (1) AGB) aber nach unserer Auffassung unbegründet,
teilen wir Ihnen dies in einer Stellungnahme mit. In diesem Fall können Sie
a. sich innerhalb von 1 Monat nach Erhalt unserer Stellungnahme an die Rundfunk- und Telekom-Regulierungs- GmbH
(RTR) wenden (§ 29 (3) ff. AGB) oder
b. innerhalb von 6 Monaten ab Rechnungslegung den Rechtsweg bestreiten. Versäumen Sie diese Frist, verlieren Sie Ihr
Recht auf Geltendmachung von Einwendungen.
(2.1) Nach Ablauf dieser Fristen gilt unsere Forderung als von Ihnen anerkannt; wir informieren Sie darüber in unserer Stellungnahme.
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(2.2) Wenn Ihr Einwand unberechtigt war, verrechnen wir Ihnen Verzugszinsen – ab dem Zeitpunkt, zu dem die Rechnung
ursprünglich fällig war (nach § 21 (4.2) AGB).
(2.3) Bei einem Streitschlichtungsverfahren vor der Rundfunk- und Telekom-Regulierungs-GmbH ist die Fälligkeit des strittigen
Betrages bis zur Streitbeilegung aufgeschoben (nach § 71 (2)Telekommunikationsgesetz 2003).
(3) Sie zahlen einen Pauschalbetrag nach § 71 (4) Telekommunikationsgesetz 2003, wenn wir
a. uns bei Ihren Gebühren zu Ihrem Nachteil verrechnet haben und
b. die tatsächliche Gebühr nicht mehr feststellen können.
(3.1) Die Höhe dieses Betrages ist der Mittelwert
a. der letzten 12 Monatsabrechnungen oder
b. aller Rechnungen – wenn Sie kürzer als 1 Jahr unser Kunde sind.
(4) Sie können Rechnungseinsprüche für Forderungen von Mehrwertdiensten direkt beim Anbieter dieser Dienste geltend
machen – vorausgesetzt Sie erlauben uns, dass wir Ihre Stammdaten an den Anbieter weitergeben.
§ 21: Zahlungsziel: Wann verrechnen wir unsere Leistungen und wann müssen Sie bezahlen?
(1) Wir rechnen alle Leistungen monatlich ab. Wir können Ihnen unsere Rechnungen ausschließlich auf elektronischem
Wege legen. Sie werden über die Umstellung auf elektronische Rechnungslegung rechtzeitig vorab informiert. Eine SMS
wird Sie monatlich über den Eingang der Rechnung informieren. Sie sind verpflichtet den Rechnungseingang zu kontrollieren
und gegebenenfalls mit uns Kontakt aufzunehmen, um eine neuerliche elektronische Zustellung zu veranlassen.
Sollten Sie Interesse an einer Papierrechnung haben, können wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr entsprechend den für
Sie gültigen Tarifbestimmungen verrechnen.
(1.1) Folgende Leistungen rechnen wir ab, sobald wir sie erbracht haben:
a. die Aktivierungsgebühr,
b. die erste Grundgebühr anteilig und
c. andere Einmal-Entgelte (z.B. Handy).
(1.2) Danach verrechnen wir die laufenden festen Monatsentgelte (Grundgebühr) im Voraus.
(1.3) Alle anderen Entgelte zahlen Sie, nachdem wir
a. unsere Leistungen erbracht und
b. in Rechnung gestellt haben.
(2) Alle Entgelte sind einen Tag nachdem Sie Ihre Rechnung erhalten haben fällig – Sie sind verpflichtet, sie innerhalb einer
Woche zu bezahlen.
(3) Auf Ihren Wunsch vereinbaren wir auch eine Ratenzahlung; die genauen Bedingungen legen wir schriftlich in einer
eigenen Vereinbarung fest. Sie haben jedoch keinen Rechtsanspruch auf die Vereinbarung einer Ratenzahlung.
(4) Wenn Sie mit Ihrer Zahlung in Verzug sind, erhalten Sie von uns eine Mahnung.
(4.1) Wir verrechnen Ihnen für Mahnungen die angefallenen, notwendigen, zweckdienlichen und angemessenen Spesen –
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.
(4.2) Zahlen Sie trotz Mahnung nicht, verrechnen wir Ihnen
a. 12% Verzugszinsen pro Jahr ab Fälligkeit der Rechnung und
b. unsere Kosten für Mahnungen und Inkasso.
(4.3) Nach erfolgloser Zahlungserinnerung (Mahnung) können wir auf Ihre Kosten ein befugtes Inkasso-Institut oder einen
Rechtsanwalt mit der Durchführung des Inkassos beauftragen.
(5) Für Unternehmer gilt: Sie können nur gerichtlich festgestellte Ansprüche gegen unsere Ansprüche aufrechnen.
(6) Im Zweifel verrechnen wir Ihre Zahlungen mit der jeweils ältesten offenen Schuld.
(7) Guthaben bei Vertragsende überweisen wir Ihnen auf Ihr Konto – spätestens 4 Wochen nachdem die Endabrechnung
fällig war.
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(7.1) Wir zahlen Ihnen besondere Vorteile, die wir im Vertrag vereinbart haben, nicht bar aus (z.B. Grundgebührenbefreiung,
Freiminuten, Bonifikationen).
§ 22: Sicherheitsleistung: Wann können wir welche Sicherheiten von Ihnen verlangen?
(1) Wir können unsere Leistungen von einer Vorauszahlung oder Bankgarantie abhängig machen, wenn:
a. Sie mit Ihren fälligen Zahlungen im Verzug sind – trotz Mahnungen, Androhung der Dienstesperre und Nachfristsetzung
von 2 Wochen,
b. Ihre aktuellen, noch nicht fälligen Gebühren zumindest doppelt so hoch sind wie Ihre durchschnittlichen Monatsgebühren
oder
c. wir begründeten Zweifel an Ihrer Kreditwürdigkeit haben.
(1.1) Wir zahlen Ihre Sicherheitsleistungen innerhalb von 4 Wochen nach Fälligkeit der Endabrechnung abzüglich aller
offener Forderungen zurück.
§ 23: Zahlungsart: Wie können Sie zahlen? Wann und wie können Sie Ihre aktuelle Zahlungsart ändern?
(1) So können Sie zahlen:
a. über eine von uns akzeptierte Kreditkarte,
b. mit Einzugsermächtigung über eine österreichische Bank
c. mit Zahlschein,
d. Telebanking oder
e. e-Rechnung
(1.1) Bei negativer Bonitätsauskunft können wir die Zahlungsarten Zahlschein oder Telebanking ablehnen.
(1.2) Alle Zahlungsarten werden als schuldbefreiend anerkannt, jedoch verrechnen wir Ihnen bei Zahlungen über Zahlschein
oder Telebanking ein Bearbeitungsentgelt – der Betrag richtet sich nach den für Sie geltenden Tarifbestimmungen.
(2) Für jede nicht eingelöste Lastschrift oder Rücklastschrift, die Sie zu verantworten haben, verrechnen wir Ihnen ein Bearbeitungsentgelt
entsprechend den für Sie geltenden Tarifbestimmungen. Dies gilt nicht, wenn die Rücklastschrift im
Zusammenhang mit einem begründeten Rechnungseinspruch erfolgt ist.
(2.1) Im Fall einer Rücklastschrift können wir Ihre Zahlungsart auf Zahlschein ändern; dafür verrechnen wir Ihnen ein Bearbeitungsentgelt
gemäß den für Sie geltenden Tarifbestimmungen.
(3) Spesen Ihrer Bank verrechnen wir in voller Höhe weiter.
(4) So ändern Sie Ihre aktuelle Zahlungsart:
a. von Kreditkarte oder Einzugsermächtigung auf Zahlschein: frühestens 6 Monate nach der Aktivierung
b. von Zahlschein/Telebanking auf andere Zahlungsarten: jederzeit.
(5) Wenn wir Zweifel an Ihrer Kreditwürdigkeit (etwa durch eine Bonitätsauskunft) haben, dann können wir den Vertragsabschluss
oder die Vertragserfüllung von der ordnungsgemäßen Einrichtung oder Abwicklung eines
a. Bankeinziehungsauftrages, der Zahlung über Kreditkarte oder
b. von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig zu machen.
§ 24: Einzelgesprächsnachweis (EGN): Wo finde ich den? Was steht drauf?
(1) Sie finden die angerufenen Nummern auf Ihrem Einzelgesprächsnachweis im Internet – grundsätzlich jeweils um 3 Stellen
verkürzt (nach § 100 Telekommunikationsgesetz 2003 und Einzelentgeltnachweisverordnung).
(1.1) Gebührenfreie Rufnummern sind nicht auf dem Einzelgesprächsnachweis ersichtlich.
(2) Auf Ihren Wunsch stellen wir Ihnen Ihren Einzelgesprächsnachweis ausgedruckt bereit.
(2.1) Ein ausgedruckter Einzelgesprächsnachweis je Abrechnungszeitraum ist kostenlos.
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§ 25: Roaming: Was gilt für Gespräche im und mit dem Ausland, wenn Ihr Tarif kein Zonen-Roaming ermöglicht?
(1) Forderungen unserer Roaming-Partner entsprechen unseren eigenen Forderungen.
(2) Wir können die Tarife anderer Netzbetreiber (‘Roaming-Partner’) nicht beeinflussen; daher stellt es keine Vertragsänderung
dar, wenn sich deren Tarife ändern.
(3) Die Roaming-Tarife auf unserer Website dienen nur zur Information.
(3.1) Ändert ein Roaming-Partner seine Tarife, dann aktualisieren wir diese Informationen im Internet, sobald wir vom Netzbetreiber
informiert werden.
(3.2.) Wir können nicht gewährleisten, dass wir
a. sofort über Tarif-Änderungen informiert werden und daher
b. die Roaming-Tarife im Internet rechtzeitig ändern.
(4) Wenn wir mit einem neuen Roaming-Partner zusammenarbeiten, kann sich dadurch die Tarifstruktur ändern; das stellt
keine Vertragsänderung dar.
(5) Sie haben keinen Anspruch darauf, in einem bestimmten Land mit einem bestimmten Roaming-Partner zu telefonieren.
(6) § 25 AGB gilt nicht für Zonen-Roaming.
5. Abschnitt V: Mobile Rufnummernmitnahme (Portierung):
§ 26: Rufnummernmitnahme zu uns: Was ist möglich, was nicht?
(1) Sie können Ihre ursprüngliche Telefonnummer weiter verwenden, wenn Sie von einem anderen Mobilfunkbetreiber zu
uns wechseln.
(2) Während dem technischen Portiervorgang ist Ihr Anschluss möglicherweise kurzfristig nicht verwendbar.
(2.1) Wir bemühen uns mit den anderen Mobilfunkbetreibern, dass Sie so schnell wie möglich Ihren Anschluss wieder verwenden
können.
(2.2) Wir können nicht gewährleisten, dass Sie nach der Portierung bei uns dieselben Dienste wie beim anderen Mobilfunkbetreiber
nutzen können.
(3) Bei der Portierung übertragen wir
a. grundsätzlich: Ihre Hauptrufnummer und Ihre Mailboxnummer.
b. nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch: weitere Rufnummern, die mit Ihrer Hauptrufnummer verbunden sind.
§ 27: Rufnummernmitnahme von uns: Was müssen Sie dabei beachten?
(1) Sie können Ihre Telefonnummer weiter verwenden, wenn Sie von uns zu einem anderen Mobilfunkanbieter wechseln
(nach § 23 (1) Telekommunikationsgesetz 2003).
(2) Die Portierung ist keine Kündigung. Alle Ihre Verpflichtungen aus unserem Vertrag bleiben dabei aufrecht – insbesondere
jene aus Verträgen mit einer Mindestvertragsdauer (§ 7 (1.2) ff.).
(3) Bei der Portierung verfallen alle Ihre Ansprüche aus unseren Bonus-Programmen.
(4) Für die Portierung verrechnen wir Ihnen die Entgelte nach den für Sie gültigen Tarifbestimmungen.
(5) Zusätzlich zu den in § 5 (1) Nummernübertragungsverordnung genannten Fällen können wir eine Portierung ablehnen, wenn
a. wir Ihren Anschluss wegen Zahlungsverzug oder Missbrauch gesperrt haben (nach § 16 (4.1), (5) und § 13 (1) AGB)
oder
b. Ihr Wertkarten-Guthaben die Portierungskosten nicht deckt.
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§ 28: Sonstiges zur Portierung: Was müssen Sie über die automatische Ansage wissen?
(1) Wenn Sie eine unserer Nummern anrufen die portiert wurde, informieren wir Sie vor Gesprächsaufbau mit einer automatischen
Ansage: So wissen Sie immer in welches Netz Sie telefonieren.
(2) Auf Ihren Wunsch können wir diese automatische Ansage ausschalten; die Höhe der Bearbeitungsgebühr finden Sie in
den für Sie gültigen Tarifbestimmungen.
(2.1) Wenn wir auf Ihren Wunsch diese Ansage ausschalten, dann übernehmen wir keine Haftung für Mehrkosten die Ihnen
durch Anrufe bei portierten Rufnummern entstehen.
6. Abschnitt VI: Schlussbestimmungen: Wichtige Informationen zu diesen AGB
§ 29: Schluss- und Übergangsbestimmungen: Was, wenn wir uns in die Wolle kriegen?
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der nicht zwingenden Kollisionsnormen (IPRG, UNKR).
(2) Wenn Sie kein Verbraucher im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz sind, dann ist als Gerichtsstand das sachlich
zuständige Gericht in 1030 Wien vereinbart.
(3) Kunden und Interessenvertretungen können sich bei Streit- oder Beschwerde-Fällen an die Rundfunk und Telekom
Regulierungs-
GmbH in 1060 Wien, Mariahilfer Straße 77-79 wenden – insbesondere bei
a. behaupteten Qualitätsmängeln unserer Leistungen,
b. Zahlungsstreitigkeiten und
c. bei behaupteten Verletzungen des Telekommunikationsgesetz 2003 (§ 71 in Verbindung mit § 122).
(3.1) Die Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH wird sich um eine angemessene Lösung bemühen; sie wird Ihnen
und uns ihre Ansicht mitteilen.
(3.2) Unter www.rtr.at finden Sie
a. die Verfahrensbestimmungen und
b. alle notwendigen Formulare.
(3.3) Die ordentlichen Gerichte sind weiterhin zuständig.
(4) Die Kosten für einen von Ihnen beauftragten Rechtsvertreter tragen Sie selbst.
7. Abschnitt VII: Besondere Bestimmungen: Wichtiges zu Wertkarten und Zusatzdiensten
§ 30: Allgemeines: Was gilt grundsätzlich?
(1) Wenn hier nichts anderes vereinbart wird, gelten sinngemäß die Bestimmungen der §§ 1-29 AGB für
a. alle unsere Zusatzdienste, insbesondere: Internet, WLAN, WAP, Online-Dienste, Downloads, andere Dienste und
b. Wertkarten.
(2) Für manche Zusatzdienste gibt es besondere Nutzungsbedingungen: Wenn es solche gibt, dann informieren wir Sie
darüber bei der Anmeldung oder bevor Sie einen solchen Zusatzdienst zum ersten Mal nutzen.
(2.1) Bei Widerspruch zu den §§ 1-29 AGB gelten die vereinbarten besonderen Bestimmungen dieser AGB in Abschnitt 7
und die besonderen Nutzungsbedingungen.
§ 31: Online-Dienste, Downloads & WLAN: Was geht, was nicht?
(1) WLAN: Sie haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Hot-Spots.
(1.1) Wenn ein WLAN Vertrag (aus welchem Grund auch immer) gekündigt wird, dann bleibt unser Mobilfunk-Vertrag
aufrecht.
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(2) Sie dürfen die Downloads und sonstige Informationsdienste nur zum eigenen Gebrauch herunterladen und auf Ihrem
Endgerät (z.B. Handy, Notebook) speichern.
(2.1) Ausnahme: Wir haben im Vertrag etwas anderes vereinbart.
(2.2) Ihr Verhalten stellt einen Missbrauch dar, wenn Sie unsere Informationsdienste
a. (in irgendeiner Form) darüber hinaus gehend nutzen oder verwenden und/oder
b. an andere weiterleiten.
(3) Wir können Dienste aus technischen Gründen geringfügig oder sachlich gerechtfertigt anpassen oder beschränken..
§ 32: Wertkarten: Was müssen Sie beachten?
(1) Sie aktivieren Ihre SIM-Karte, indem Sie sie das erste Mal in Anspruch nehmen. Danach ist die SIM-Karte 12 Monate
gültig.
(2) Die Gültigkeit Ihrer SIM-Karte verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn Sie sie erneut aufladen.
(2.1) Wenn Sie Ihre SIM-Karte in diesen 12 Monaten nicht mehr aufladen, deaktivieren wir sie.
(2.2) Wir deaktivieren Ihre SIM-Karte auch, wenn Sie Ihre Rufnummer portieren (§ 26 ff AGB); darauf weisen wir Sie auf jeden
Fall in der NÜV-Information hin.
(3) Rückforderungsrecht: Wenn wir Ihre SIM-Karte deaktivieren, dann zahlen wir Ihnen auf Wunsch Ihr Gesprächsguthaben
innerhalb von 24 Monaten auf ein von Ihnen genanntes österreichisches Bankkonto oder mittels Postanweisung
zurück.
(3.1) Wenn Sie Ihre Rufnummer portieren, dann verkürzt sich Ihr Rückforderungsrecht auf einen Monat ab dem Zeitpunkt
der Portierung; diesen Hinweis finden Sie in der NÜV-Information.
(3.2) Sie machen Ihren Rückforderungsanspruch geltend, wenn Sie in einem unserer Shops
a. Ihre SIM-Karte und Ihren PUK-Code vorzeigen
b. und Ihre Identität nachweisen (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).
(3.3) Wir verrechnen Ihnen für die Überweisung eine Bearbeitungsgebühr entsprechend den für Sie gültigen Tarifbestimmungen;
bei einer Postanweisung übernehmen Sie die zusätzlichen Kosten.
(3.4) Wir zahlen Ihnen kein Guthaben zurück,
a. das wir Ihnen freiwillig ohne Gegenleistung gutgeschrieben haben
b. und das Sie nicht verbraucht haben.
(3.5) Für Forderungen gilt: Zuerst wird immer das ältere Guthaben aufgebraucht.
(3.6) Ist die Rückforderungsfrist abgelaufen, verfällt Ihr Restguthaben endgültig. Wir informieren Sie darüber rechtzeitig in
einer SMS, bevor wir Ihre SIM-Karte deaktivieren.
(4) Wenn Sie bei uns als Unternehmer registriert sind, dann können Sie eine Rechnung über alle Gesprächsguthaben die
Sie direkt bei uns bezogen haben anfordern.
(5) Wir verkaufen unsere Wertkarten nur in haushaltsüblichen Mengen (maximal 3 Stück).
(6) Besondere Bestimmungen für das Aufladen mit der Kreditkarte:
a. Weisen Sie Ihre Kreditkartenverbindung nach, wenn Sie sich bei der Anmeldung für die Kreditkarten-Abrechnung
entscheiden.
b. Wir rechnen alle Ihre Gespräche über Ihre Kreditkarte ab – bis Sie die Einzugsermächtigung nachweislich aufheben.
c. Sie können Ihre Wertkarte nur dann mit Ihrer Kreditkarte aufladen, wenn Sie eine gültige Kreditkarte haben und die
Bonitätsprüfung erfolgreich ist.
d. Wenden Sie sich mit allen Reklamationen zu Ihrer Rechnung direkt an uns.
e. Für alle Zahlungsvorgänge gelten die AGB Ihres Kreditkarten-Institutes.
f. Sie bekommen von uns keine Rechnung für Ihre Guthaben – Sie finden alle Abbuchungsbeträge auf Ihrer Kreditkarten-
Rechnung.
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(7) Prepaid Einzelgesprächsnachweis: Wir stellen Ihnen einen Einzelgesprächsnachweis dann in Papierform bereit, wenn
Sie Ihre Identität nachweisen (nach Einzelentgeltnachweisverordnung).
(7.1) Wenn Sie Einwände gegen den Einzelgesprächsnachweis haben, dann können Sie die schriftlich geltend machen –
innerhalb von 4 Wochen nach der Ausstellung des Einzelgesprächsnachweises.
(7.2) Nach dieser Frist gilt der Einzelgesprächsnachweis als anerkannt.
(7.3) Wir informieren Sie über Frist und Anerkennung auf jedem Einzelgesprächsnachweis.
(8) Unser Sozial-Tarif: Sie haben, falls wir diesen anbieten, nur dann Anspruch auf unseren Sozialtarif, wenn Sie uns einen
entsprechenden Bescheid der GIS Gebühren Info Service GmbH vorlegen; nähere Informationen dazu finden Sie auf
unserer Website im Internet.
(8.1) Wir laden Ihr Guthaben auf Ihre SIM-Karte – jeden Monat maximal den Höchstbetrag, der auf dem Anmeldeformular
angegeben ist.
(8.2) Sie informieren uns schriftlich, sobald Sie Ihren Anspruch auf unseren Sozial-Tarif verlieren – insbesondere, wenn der
Bescheid aufgehoben wird.
(8.3) Da das Guthaben bei unserem Sozial-Tarif auf Ihre SIM-Karte aufgeladen wird, können Sie Ihre Rufnummer während
dessen Nutzung nicht tauschen.