„Prozessfähigkeit" – Versionsunterschied
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* [[Prozessfähigkeit (Recht)]], die Fähigkeit, innerhalb eines Gerichtsverfahrens Erklärungen abzugeben, Anträge zu stellen und Rechtsmittel einzulegen
* [[Prozessfähigkeit (Recht)]], die Fähigkeit, innerhalb eines Gerichtsverfahrens Erklärungen abzugeben, Anträge zu stellen und Rechtsmittel einzulegen
* [[Prozessfähigkeitsindizes Cp und CpK]], eine Kennzahl zur statistischen Bewertung eines Prozesses in der Produktionstechnik
* [[Prozessfähigkeitsindizes Cp und CpK(追記) |Prozessfähigkeitsindizes C<sub>p</sub> und C<sub>pK</sub> (追記ここまで)]], eine Kennzahl zur statistischen Bewertung eines Prozesses in der Produktionstechnik
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Aktuelle Version vom 28. September 2011, 14:50 Uhr
Prozessfähigkeit steht für:
- Prozessfähigkeit (Recht), die Fähigkeit, innerhalb eines Gerichtsverfahrens Erklärungen abzugeben, Anträge zu stellen und Rechtsmittel einzulegen
- Prozessfähigkeitsindizes Cp und CpK, eine Kennzahl zur statistischen Bewertung eines Prozesses in der Produktionstechnik
Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.