„Abweichung" – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Versionsgeschichte interaktiv durchsuchen
[ungesichtete Version] [ungesichtete Version]
← Zum vorherigen Versionsunterschied Zum nächsten Versionsunterschied →
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Zeile 9: Zeile 9:


Weiterhin ist der Begriff in der [[Pharmazeutische Industrie|Pharmazeutischen Industrie]] im Rahmen der [[Gute Herstellpraxis|guten Herstellpraxis]] ([[Good Manufacturing Practice|GMP]] für engl. [[Good Manufacturing Practice]]) besonders belegt, hier bedeutet er ein Abweichen von etablierten und standardisierten [[Vorschrift]]en oder [[Qualitätskriterium|Qualitätskriterien]]. Eine Abweichung erfordert hier eine detaillierte [[Begründung]], [[Bewertung]] oder auch [[Untersuchung]], je nachdem ob die Abweichung geplant war oder unerwartet auftrat.
Weiterhin ist der Begriff in der [[Pharmazeutische Industrie|Pharmazeutischen Industrie]] im Rahmen der [[Gute Herstellpraxis|guten Herstellpraxis]] ([[Good Manufacturing Practice|GMP]] für engl. [[Good Manufacturing Practice]]) besonders belegt, hier bedeutet er ein Abweichen von etablierten und standardisierten [[Vorschrift]]en oder [[Qualitätskriterium|Qualitätskriterien]]. Eine Abweichung erfordert hier eine detaillierte [[Begründung]], [[Bewertung]] oder auch [[Untersuchung]], je nachdem ob die Abweichung geplant war oder unerwartet auftrat.

Im rechtlichen Bereich ist die Abweichung von [[Gericht]]en erster oder zweiter [[Instanz]] von Entscheidungen von Gerichten höherer Instanz (so. [[Divergenz]]) von Bedeutung. Die Abweichung kann zur Zulassung eines [[Rechtsmittel]]s gegen die Entscheidung führen, die von ober- oder höchstrichterlicher [[Rechtsprechung]] abweicht (vgl. z.B. § 124 Absatz 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung, VwGO).





Version vom 4. September 2005, 17:36 Uhr

Eine Abweichung oder Differenz ist im Allgemeinen ein Nicht-Erfüllen einer Erwartung oder einer Vorgabe. Diese Vorgabe kann auch gleichwertig sein, d. h. man sagt z. B. zwei Werte weichen voneinander ab.

Beispiele:

Eine Abweichung von der Norm
Eine Abweichung von der Reiseroute
Eine Abweichung in der Qualität

In der Mathematik, insbesondere der Statistik, ist die so genannte Standardabweichung definiert.

Weiterhin ist der Begriff in der Pharmazeutischen Industrie im Rahmen der guten Herstellpraxis (GMP für engl. Good Manufacturing Practice) besonders belegt, hier bedeutet er ein Abweichen von etablierten und standardisierten Vorschriften oder Qualitätskriterien. Eine Abweichung erfordert hier eine detaillierte Begründung, Bewertung oder auch Untersuchung, je nachdem ob die Abweichung geplant war oder unerwartet auftrat.

Im rechtlichen Bereich ist die Abweichung von Gerichten erster oder zweiter Instanz von Entscheidungen von Gerichten höherer Instanz (so. Divergenz) von Bedeutung. Die Abweichung kann zur Zulassung eines Rechtsmittels gegen die Entscheidung führen, die von ober- oder höchstrichterlicher Rechtsprechung abweicht (vgl. z.B. § 124 Absatz 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung, VwGO).


Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Abweichung&oldid=9049273"