„Zulassung" – Versionsunterschied

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* die Genehmigung zur Ausübung eines Berufs, siehe [[Approbation]],
* die Genehmigung zur Ausübung eines Berufs, siehe [[Approbation]],
* die Erteilung einer [[Betriebserlaubnis]] sowie die Zulassung von [[KFZ]] zum [[Straßenverkehr]] nach der [[Straßenverkehrszulassungsordnung]] und die Zulassung von Personen zum [[Straßenverkehr]] nach der [[Fahrerlaubnisverordnung]],
* die Erteilung einer [[Betriebserlaubnis]] sowie die Zulassung von [[KFZ]] zum [[Straßenverkehr]] nach der [[Straßenverkehrszulassungsordnung]] und die Zulassung von Personen zum [[Straßenverkehr]] nach der [[Fahrerlaubnisverordnung]],
* die Freigabe eines [[Produkt]]es für den [[Markt]], ein spezieller Fall ist die [[Arzneimittelzulassung]](削除) . (削除ここまで)
* die Freigabe eines [[Produkt]]es für den [[Markt]], ein spezieller Fall ist die [[Arzneimittelzulassung]]

Daneben gibt es eine Zulassung von [[Rechtsmittel]]n ([[Berufung]], [[Revision]]).


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Version vom 4. September 2005, 16:08 Uhr

Als Zulassung bezeichnet man eine behördlich erteilte Erlaubnis. Der Begriff wir im Speziellen verwendet für

Daneben gibt es eine Zulassung von Rechtsmitteln (Berufung, Revision).

Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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