„Zulassung" – Versionsunterschied
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* die Genehmigung zur Ausübung eines Berufs, siehe [[Approbation]],
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* die Erteilung einer [[Betriebserlaubnis]] sowie die Zulassung von [[KFZ]] zum [[Straßenverkehr]] nach der [[Straßenverkehrszulassungsordnung]] und die Zulassung von Personen zum [[Straßenverkehr]] nach der [[Fahrerlaubnisverordnung]],
* die Erteilung einer [[Betriebserlaubnis]] sowie die Zulassung von [[KFZ]] zum [[Straßenverkehr]] nach der [[Straßenverkehrszulassungsordnung]] und die Zulassung von Personen zum [[Straßenverkehr]] nach der [[Fahrerlaubnisverordnung]],
* die Freigabe eines [[Produkt]]es für den [[Markt]], ein spezieller Fall ist die [[Arzneimittelzulassung]](削除) . (削除ここまで)
* die Freigabe eines [[Produkt]]es für den [[Markt]], ein spezieller Fall ist die [[Arzneimittelzulassung]]
Daneben gibt es eine Zulassung von [[Rechtsmittel]]n ([[Berufung]], [[Revision]]).
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Version vom 4. September 2005, 16:08 Uhr
Als Zulassung bezeichnet man eine behördlich erteilte Erlaubnis. Der Begriff wir im Speziellen verwendet für
- die Genehmigung zur Ausübung eines Berufs, siehe Approbation,
- die Erteilung einer Betriebserlaubnis sowie die Zulassung von KFZ zum Straßenverkehr nach der Straßenverkehrszulassungsordnung und die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr nach der Fahrerlaubnisverordnung,
- die Freigabe eines Produktes für den Markt, ein spezieller Fall ist die Arzneimittelzulassung
Daneben gibt es eine Zulassung von Rechtsmitteln (Berufung, Revision).
Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.