„Diskussion:Skipper" – Versionsunterschied
Version vom 10. Juli 2010, 22:38 Uhr
Gewerbliche Skipper
Der Absatz Gewerbliche Skipper ist für Deutschland juristisch nicht zutreffend. Nach der offiziellen Lesart findet auf diesen Booten immer Ausbildung statt! Ansonsten handelt es sich der reinen Lehre nach um gewerbliche Schifffahrt, für die ein nautisches Patent erforderlich ist — für eine Fahrt von Emden nach Delfzijl folglich das Kapitänspatent (A-Patent) Gewerbliche Skipper auf nicht-gewerblichen Schiffen, das gibt es nicht, sonst wäre die ganze Abgrenzung von sport- zu gewerblicher Schifffahrt hinfällig. Ich beschäftige mich mit dieser Fragestellung, weil es genau am anderen Ende Deutschlands ein Problem gibt: die Schifffahrtsverbindung (wenn man irre werden möchte, dann darf man ergänzen: «nicht: die Fährverbindung, denn eine Fährverbindung ist noch mal etwas anderes») von Altwarp nach Neuwarp rechnet sich mit einem für die «Zone 2» bzw. internationale Fahrt zulassungsfähigen Schiff nicht mehr, weil die A-Patent-Inhaber andernorts für den Reeder gewinnbringender einsetzbar sind. Die Frage, wie eine kleine Gemeinde in touristischer B-Lage ihre letzte «Attraktion» retten kann, führt in die Dschungelhölle der 15.000 Mitarbeiter der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und der Länder und des Justitiars des Deutschen Seglerverbandes: für 5000 Binnenschiffer und eine Handvoll Kapitäne! Das Fazit meiner Recherchen ist: sobald in irgendeiner Form nach Plan, gegen Geld oder mit einem Schiff größer 15 m für Personen aus einer Öffentlichkeit gefahren wird bzw. weil es eben eine internationale Fahrt ist, geht am A-Patent kein Weg vorbei. Um Fahrradtouristen auf die polnische Seite überzusetzen, wäre ein «nicht-gewerbliches Schiff» (Gemeindeeigentum, das unentgeldlich zur Verfügung gestellt wird) mit einem «gewerblichen Skipper» (Gemeindearbeiter) ideal, allein: man bekommt praktisch überall die Auskunft, dass es das nicht gibt! Wenn der Autor verlässliche, praktisch auf Gutachterniveau angesiedelte Rechtskenntnisse zu diesem Thema besitzt, dann bitte ausführlich darlegen, wie die Kombination aus gewerblichem Skipper und nicht-gewerblichem Schiff darstellber wäre! -- 213.61.227.97 18:26, 21. Jun. 2010 (CEST) Beantworten
SKS, Funk, Bootslänge
1. Auch auf nichtgewerblichen deutschen Schiffen benötigt der Skipper mittlerweile auf See das Funkzeugnis für die an Bord vorhandene Funkausrüstung.
2. Es gab eine Änderung der Sportseeschifferverordnung, nach der angeblich für die Ausbildung im 12-sm-Bereich schon der Sportküstenschifferschein genügt - habe ich aus verschiedenen Quellen, konnte es aber noch nicht verifizieren.
3. Die oft genannten 15 m Maximallänge beziehen sich auf Binnengewässer, aber auch da sind sie nicht die Grenze zwischen Hobbyskipper und Profi, sondern zwischen 15 und 25 m kann man auch als Hobbyskipper ein entsprechendes Binnenpatent erwerben. 79.214.124.61