„Plebejer" – Versionsunterschied

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Die '''Plebejer''' ([[Latein|lat.]] ''plebs'' „Menge, Volk") waren in der [[Römische Republik|römischen Republik]] das einfache Volk, (削除) das (削除ここまで) nicht dem alten Adel, den [[Patrizier]]n (lat. ''patres'' „Väter, Vorfahren"), angehörte. Es bestand vor allem aus Bauern und Handwerkern. Sie galten als Römer und standen nach den Ständekämpfen (ca. 500-287 v. Chr.) unter dem Schutz des römischen Rechts. Sie sind zu unterscheiden von den [[Sklaverei|Sklaven]], die zeitweise zwei Drittel der römischen Bevölkerung ausmachten.
Die '''Plebejer''' ([[Latein|lat.]] ''plebs'' „Menge, Volk") waren in der [[Römische Republik|römischen Republik]] das einfache Volk, (追記) dass (追記ここまで) nicht dem alten Adel, den [[Patrizier]]n (lat. ''patres'' „Väter, Vorfahren"), angehörte. Es bestand vor allem aus Bauern und Handwerkern. Sie galten als Römer und standen nach den Ständekämpfen (ca. 500-287 v. Chr.) unter dem Schutz des römischen Rechts. Sie sind zu unterscheiden von den [[Sklaverei|Sklaven]], die zeitweise zwei Drittel der römischen Bevölkerung ausmachten.


Im Jahre 494 v. Chr. streikten die Plebejer zum ersten Mal für mehr Rechte (''secessio plebis''), und im Jahr 449 v. Chr. kam es zum zweiten Auszug der Plebs aus der Stadt Rom, 445 v. Chr. wurde ihnen das Recht zugestanden, Patrizier zu heiraten (''[[lex Canuleia]]''). In der Folge (367 v. Chr.) bauten sich die Plebejer eigene Strukturen auf (die Volksversammlung und die neuen [[Magistrat]]uren des Volkstribuns sowie des plebejischen Konsuln). Alle diese Zugeständnisse wurden mit dem Druckmittel der ''[[Secessio plebis]]'' durchgesetzt. Der Ständekonflikt wurde 287 v. Chr. gelöst. Damals setzte der plebejische [[Römischer Diktator|Diktator]] [[Quintus Hortensius]] ein Gesetz durch, das die Beschlüsse der Volksversammlung nicht nur für die Plebejer, sondern für alle römischen Bürger bindend machte (''[[lex Hortensia]]''). Als [[Klientel]] unterstanden die Plebejer einem [[Patronat (Römer)|Patron]].
Im Jahre 494 v. Chr. streikten die Plebejer zum ersten Mal für mehr Rechte (''secessio plebis''), und im Jahr 449 v. Chr. kam es zum zweiten Auszug der Plebs aus der Stadt Rom, 445 v. Chr. wurde ihnen das Recht zugestanden, Patrizier zu heiraten (''[[lex Canuleia]]''). In der Folge (367 v. Chr.) bauten sich die Plebejer eigene Strukturen auf (die Volksversammlung und die neuen [[Magistrat]]uren des Volkstribuns sowie des plebejischen Konsuln). Alle diese Zugeständnisse wurden mit dem Druckmittel der ''[[Secessio plebis]]'' durchgesetzt. Der Ständekonflikt wurde 287 v. Chr. gelöst. Damals setzte der plebejische [[Römischer Diktator|Diktator]] [[Quintus Hortensius]] ein Gesetz durch, das die Beschlüsse der Volksversammlung nicht nur für die Plebejer, sondern für alle römischen Bürger bindend machte (''[[lex Hortensia]]''). Als [[Klientel]] unterstanden die Plebejer einem [[Patronat (Römer)|Patron]].

Version vom 10. April 2010, 16:57 Uhr

Die Plebejer (lat. plebs „Menge, Volk") waren in der römischen Republik das einfache Volk, dass nicht dem alten Adel, den Patriziern (lat. patres „Väter, Vorfahren"), angehörte. Es bestand vor allem aus Bauern und Handwerkern. Sie galten als Römer und standen nach den Ständekämpfen (ca. 500-287 v. Chr.) unter dem Schutz des römischen Rechts. Sie sind zu unterscheiden von den Sklaven, die zeitweise zwei Drittel der römischen Bevölkerung ausmachten.

Im Jahre 494 v. Chr. streikten die Plebejer zum ersten Mal für mehr Rechte (secessio plebis), und im Jahr 449 v. Chr. kam es zum zweiten Auszug der Plebs aus der Stadt Rom, 445 v. Chr. wurde ihnen das Recht zugestanden, Patrizier zu heiraten (lex Canuleia ). In der Folge (367 v. Chr.) bauten sich die Plebejer eigene Strukturen auf (die Volksversammlung und die neuen Magistraturen des Volkstribuns sowie des plebejischen Konsuln). Alle diese Zugeständnisse wurden mit dem Druckmittel der Secessio plebis durchgesetzt. Der Ständekonflikt wurde 287 v. Chr. gelöst. Damals setzte der plebejische Diktator Quintus Hortensius ein Gesetz durch, das die Beschlüsse der Volksversammlung nicht nur für die Plebejer, sondern für alle römischen Bürger bindend machte (lex Hortensia ). Als Klientel unterstanden die Plebejer einem Patron.

Zur Zeit der späten Republik verschob sich die Bedeutung des Wortes plebs. Der Begriff diente nun der sozialen Differenzierung aller Bürger unterhalb des Senatoren- und Ritterstands. Es wurde zwischen den städtischen (was sich nur auf die Stadt Rom bezieht) Plebejern, der plebs urbana, und den ländlichen, der plebs rustica, unterschieden. Hierbei kam der plebs urbana besondere Bedeutung zu, da nur sie aufgrund ihrer Ortsansässigkeit an den Volksversammlungen und somit an der Wahl von Magistraten teilnehmen konnte. Das führte dazu, dass sie von popularen Politikern mittels Getreidezuweisungen und Ähnlichem umworben wurde. Ferner konnte die plebs urbana auch „physischen" Druck ausüben (in Form von Massendemonstrationen und Ausschreitungen). Es ist umstritten, inwieweit sie als eigenständiger politischer Faktor oder nur als „Spielball" von populären Politikern bewertet werden kann.

Heutige Verwendung des Begriffes

Der heutige Ausdruck Plebs hat pejorativen Charakter für „viel Volk", „ungebildetes, einfaches Volk" und plebejisch bedeutet „ungebildet, ungehobelt, pöbelhaft". Plebs leitet sich vom altlateinischen plere ab, was füllen bedeutet. Das deutsche Wort Pöbel hat nichts mit den Plebejern zu tun, sondern stammt aus dem altfranzösischen poble „Dienerschaft; gemeine Leute" (dieses wiederum aus lat. populus „Volk").

Siehe auch

Vorlage:Livius

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