„Prozessfähigkeit" – Versionsunterschied
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* aus der [[Produktionstechnik]], der die Stabilität und Reproduzierbarkeit von Produktionsprozessen kennzeichnet. Die Prozessfähigkeit setzt sich aus der [[Maschinenfähigkeit]] der am Prozess beteiligten Maschinen und weiteren Prozessparametern zusammen. Sie wird über eine [[Prozessfähigkeitsuntersuchung|Prozessfähigkeitsanalyse]] anhand der [[Prozessfähigkeitsindizes Cp und CpK]] bestimmt.
* [[Prozessfähigkeit (Recht)]], die Fähigkeit, innerhalb eines Gerichtsverfahrens Erklärungen abzugeben, Anträge zu stellen und Rechtsmittel einzulegen
* aus dem [[Prozessrecht]]. Siehe [[Prozessfähigkeit (Recht)]]
* [[Prozessfähigkeitsindizes Cp und CpK]], eine Kennzahl zur statistischen Bewertung eines Prozesses in der Produktionstechnik
{{Begriffsklärung}}
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Version vom 6. Juni 2009, 17:54 Uhr
Prozessfähigkeit steht für:
- Prozessfähigkeit (Recht), die Fähigkeit, innerhalb eines Gerichtsverfahrens Erklärungen abzugeben, Anträge zu stellen und Rechtsmittel einzulegen
- Prozessfähigkeitsindizes Cp und CpK, eine Kennzahl zur statistischen Bewertung eines Prozesses in der Produktionstechnik
Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.