„Internetkriminalität" – Versionsunterschied

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==Erscheinungsformen==
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Die Erscheinungsformen sind sehr vielfältig; Beispiele hierfür sind [[Internetbetrug]], [[Computerbetrug]], [[Phishing]], [[Kreditkartenbetrug]], [[Scheckkartenbetrug]], [[Spionage]], verbotene [[Pornografie]], [[Identitätsdiebstahl]], Anbahnung zur [[Verführung Minderjähriger]] über [[Chat]]rooms, [[Computervirus]]verbreitung, Verbreitung von [[Raubkopie]]n (beispielsweise als [[Filesharing]] urheberrechtlich geschützter Werke), [[Vorschussbetrug]] (Scam) und [[Cyber-Terrorismus]] sowie Äußerungsdelikte wie [[Volksverhetzung]] oder [[Beleidigung]].
Die Erscheinungsformen sind sehr vielfältig; Beispiele hierfür sind [[Internetbetrug]], [[Computerbetrug]], [[Phishing]], [[Kreditkartenbetrug]], [[Scheckkartenbetrug]], [[Spionage]], verbotene [[Pornografie]], [[Identitätsdiebstahl]], Anbahnung zur [[Verführung Minderjähriger]] über [[Chat]]rooms, [[Computervirus]]verbreitung, Verbreitung von [[Raubkopie]]n (beispielsweise als [[Filesharing]] urheberrechtlich geschützter Werke), [[Vorschussbetrug]] (Scam) und [[Cyber-Terrorismus]] sowie Äußerungsdelikte wie [[Volksverhetzung]] oder [[Beleidigung]].

Der Übergang zu Erscheinungsformen und Verfahren des [[Cyberwar]] („Netzkrieg") ist mittlerweile fließend geworden; bisweilen ist durchaus nicht ohne Weiteres auszumachen, ob ein Angriff im Netz einschlägig kriminellen Zielen dient oder militärisch bzw. politisch intendiert ist. Ende März 2009 hat die [[Europäische Kommission]] deshalb einen Fünf-Punkte-Plan zum Schutz kritischer Informationsinfrastrukturen in den Mitgliedsstaaten der [[Europäische Union|Europäischen Union]] vorgestellt.<ref>[http://www.zdnet.de/news/wirtschaft_sicherheit_security_eu_veroeffentlicht_fuenf_punkte_plan_zum_schutz_vor_cyberangriffen_story-39001024-41002464-1.htm EU veröffentlicht Fünf-Punkte-Plan zum Schutz vor Cyberangriffen] ([[ZDNet]], 1. April 2009)</ref>


==Übereinkommen über Computerkriminalität==
==Übereinkommen über Computerkriminalität==
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* [http://www.cybercrime.admin.ch/ Schweizerische Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität]
* [http://www.cybercrime.admin.ch/ Schweizerische Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität]
* [http://web48.awl.hostzone.ch/sva/Internet-Kriminalitaet.pdf Selbstständige Vertiefungsarbeit über Internet-Kriminalität, Methoden, Schutz und Gesetze im und ums Internet]
* [http://web48.awl.hostzone.ch/sva/Internet-Kriminalitaet.pdf Selbstständige Vertiefungsarbeit über Internet-Kriminalität, Methoden, Schutz und Gesetze im und ums Internet]

== Quellen ==

<references />


[[Kategorie:Internetrecht]]
[[Kategorie:Internetrecht]]

Version vom 15. April 2009, 07:55 Uhr

Internetkriminalität sind Straftaten, die auf dem Internet basieren oder mit den Techniken des Internets geschehen.

Erscheinungsformen

Die Erscheinungsformen sind sehr vielfältig; Beispiele hierfür sind Internetbetrug, Computerbetrug, Phishing, Kreditkartenbetrug, Scheckkartenbetrug, Spionage, verbotene Pornografie, Identitätsdiebstahl, Anbahnung zur Verführung Minderjähriger über Chatrooms, Computervirusverbreitung, Verbreitung von Raubkopien (beispielsweise als Filesharing urheberrechtlich geschützter Werke), Vorschussbetrug (Scam) und Cyber-Terrorismus sowie Äußerungsdelikte wie Volksverhetzung oder Beleidigung.

Der Übergang zu Erscheinungsformen und Verfahren des Cyberwar („Netzkrieg") ist mittlerweile fließend geworden; bisweilen ist durchaus nicht ohne Weiteres auszumachen, ob ein Angriff im Netz einschlägig kriminellen Zielen dient oder militärisch bzw. politisch intendiert ist. Ende März 2009 hat die Europäische Kommission deshalb einen Fünf-Punkte-Plan zum Schutz kritischer Informationsinfrastrukturen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vorgestellt.[1]

Übereinkommen über Computerkriminalität

Am 23. November 2001 unterzeichneten die 26 Länder des Europarats neben den USA, Kanada, Japan und Südafrika das „Übereinkommen über Computerkriminalität", auch „Budapester Konvention gegen Datennetzkriminalität" genannt, um die länderspezifisches Computerstrafrechte anzugleichen. Unter anderem sollen Internet-User oder Domain-Besitzer grenzüberschreitend identifiziert oder Web-Seiten, deren Inhalte gegen die Konvention verstoßen, grenzüberschreitend aus dem Web entfernt werden können. Rechte unverdächtiger Dritter sind nicht gesondert geschützt. Rassistische/Fremdenfeindliche Inhalte sind auf US-Wunsch mit Hinweis auf Meinungsfreiheit nicht berücksichtigt. Das Übereinkommen repräsentiere zudem „einen Markstein im Vertragssystem des Europarates zur Bekämpfung von Terrorismus und organisiertem Verbrechen" (Hans Christian Krüger, stellvertretender Generalsekretär des Europarates).

Es wurde ein rund um die Uhr tätiges internationales Kontaktnetzwerk zur raschen Amtshilfe eingerichtet. Vermutlich wird dabei das globale Abhörsystem Echelon eingebunden.

Siehe auch

Literatur

Quellen

  1. EU veröffentlicht Fünf-Punkte-Plan zum Schutz vor Cyberangriffen (ZDNet, 1. April 2009)
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