„Diskussion:Brottrunk" – Versionsunterschied

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von 82.212.10.110 in Abschnitt Produktklassifikation juristisch
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:die Einordnung eines Lebensmittels legt nicht der Hersteller fest. Jedes Lebensmittel, das einen behaupteten gesundheitlichen Nutzen haben soll, ist nach der Definition ein [[Nahrungsergänzungsmittel]]; dadurch wird es auch nicht "unnormal". Siehe auch [[Functional Food]] --[[Benutzer:Dinah|Dinah]] 20:34, 8. Mär. 2009 (CET)
:die Einordnung eines Lebensmittels legt nicht der Hersteller fest. Jedes Lebensmittel, das einen behaupteten gesundheitlichen Nutzen haben soll, ist nach der Definition ein [[Nahrungsergänzungsmittel]]; dadurch wird es auch nicht "unnormal". Siehe auch [[Functional Food]] --[[Benutzer:Dinah|Dinah]] 20:34, 8. Mär. 2009 (CET)
::Die Definition eines Nahrungsergänzungsmittels ist seit der NEM-VO-Verabschiedung in Fachliteratur fast ausschließlich juristischer Art, auch Wikipedia folgt dieser Definition im Artikel [[Nahrungsergänzungsmittel#Definition|Nahrungsergänzungsmittel-Definition]]. Diese Einklassifizierung legt der Anbieter fest und muß sich um entsprechende Deklaration kümmern. V.a. unterliegt ein solches Produkt dann nicht der NemV, wie weiter unten im Text behauptet. Ein Verbot der krankheitsbezogenen Werbung für ''Lebensmittel'' besteht trozdem aufgrund des LFGB §12. Bin von einer volkstümlichen "NEM-Deklaration" nicht begeistert. Grüße[[Spezial:Beiträge/82.212.10.110|82.212.10.110]] 22:03, 12. Mär. 2009 (CET)
::Die Definition eines Nahrungsergänzungsmittels ist seit der NEM-VO-Verabschiedung in Fachliteratur fast ausschließlich juristischer Art, auch Wikipedia folgt dieser Definition im Artikel [[Nahrungsergänzungsmittel#Definition|Nahrungsergänzungsmittel-Definition]]. Diese Einklassifizierung legt der Anbieter fest und muß sich um entsprechende Deklaration kümmern. V.a. unterliegt ein solches Produkt dann nicht der NemV, wie weiter unten im Text behauptet. Ein Verbot der krankheitsbezogenen Werbung für ''Lebensmittel'' besteht trozdem aufgrund des LFGB §12. Bin von einer volkstümlichen "NEM-Deklaration" nicht begeistert. Grüße(追記) (追記ここまで)[[Spezial:Beiträge/82.212.10.110|82.212.10.110]] 22:03, 12. Mär. 2009 (CET)

Version vom 12. März 2009, 22:11 Uhr

Neutralitätswarnung

Letzter Kommentar: vor 18 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Was bleibt nach dem ganzen Werbegeschwurbel eigentlich über? --He3nry Disk. 19:14, 31. Aug 2006 (CEST)

Und wie verhält sich dieses Produkt zu traditionellem Kvas? klaus--84.160.165.18 12:55, 2. Jan. 2007 (CET) Beantworten

Bewertung

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren 2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Der Brottrunk wird im Artikel etwas in die Ecke "Lebensmittel mit unseriösen Werbeversprechen" gestellt. IMHO ist der Brottrunk aber durchaus ein "vernünftiges" Lebensmittel, das im Unterschied zu anderen "Wellnessgetränken" keineswegs überteuert ist. Der Brottrunk gehört zu den probiotischen Lebensmitteln und auch wenn Probiotika nicht völlig unumstritten sind, so gibt es doch viele seriöse Quellen, die Probiotika gesundheitsfördende Eigenschaften zuschreiben. Mir selbst hat ein Arzt vor Jahren probiotische Arzneimittel empfohlen (kann bei Kassenpatienten leider nicht verschrieben werden) und ich habe damit in relativ kurzer Zeit langjährige Probleme mit Heuschnupfen, allergischem Asthma und Neurodermitis gut in den Griff bekommen, ebenso wie die damals akuten Darmprobleme aufgrund von Antibiotika. Seitdem trinke ich öfters Brottrunk und meines Erachtens hat dieser ähnlich positive Eigenschaften wie die sehr viel teureren probiotischen Arzneimittel. Auch bin ich seit dem wesentlich weniger anfällig gegenüber Erkältungen und anderen Infekten. Folgende Seite des Bundesverbands Neurodermitiskranker in Deutschland e.V., die ich bisher nur mal kurz überflogen habe, scheint meine persönliche Einschätzung zu bestätigen, auch wenn diese Seite für eine Enzyklopädie wohl als Quelle ungeeignet ist (ich bin mir aber sicher, dass es geeigente Quellen gibt). Ich möchte wirklich keine Werbung machen, aber IMHO kommt der Brottrunk hier zu schlecht weg. --OB-LA-DI 18:59, 27. Sep. 2007 (CEST) Beantworten

IMHO nicht, es steht ja nicht da, dass das Getränk nichts taugt. Dass es überteuert ist etc. steht da auch nicht. In einer wissenschaftlichen Enzyklopädie ist es aber nun mal so, dass für behauptete Heilwirkungen unabhängige Studien angegeben werden müssen. Gibt es keine, dann ist es völlig korrekt, wenn das im Artikel drinsteht. Die Studien zu Pro- und Präbiotika sind auch nicht unumstritten, was die Wirksamkeit angeht. Im Allgemeinen gibt es keine Kontrollgruppe, die normalen Jogurt o.ä. erhält und meistens auch keine Placebo-Gruppe. Wenn etwas bei einzelnen Personen eine Wirkung zeigt, hat das im Bereich der Wissenschaften nur anekdotischen Wert, so nennt man das. Gerade im Zusammenhang mit Neurodermitis, atopischem Ekzem u.a. werden die verschiedensten Theorien als Erklärung angeboten, vieles davon bewegt sich im Bereich der Spekulation. Wer meint, dass Brottrunk ihm gut tut, kann es natürlich trinken, aber daraus lässt sich keine allgemeine gesundheitsbezogene Aussage ableiten. Es gibt Leute, die verordnen bei den von dir oben genannten Symptomen eine fast kohlenhydratfreie Diät und schwören Stein und Bein, dass das das einzig wirksame Mittel sei ... --Dinah 21:49, 27. Sep. 2007 (CEST) Beantworten

Produktklassifikation juristisch

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren 2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Der Brotdrunk des Anbieters Kanne ist rechtlich kein "Nahrungsergänzungsmittel" sondern ein "normales" Lebensmittel. Quelle: Produktlabel. Dort fehlen alle für Nahrungsergänzungsmittel vorgeschriebenen Kennzeichnungselemente, ergo ist es ein "normales" Lebensmittel.

die Einordnung eines Lebensmittels legt nicht der Hersteller fest. Jedes Lebensmittel, das einen behaupteten gesundheitlichen Nutzen haben soll, ist nach der Definition ein Nahrungsergänzungsmittel; dadurch wird es auch nicht "unnormal". Siehe auch Functional Food --Dinah 20:34, 8. Mär. 2009 (CET) Beantworten
Die Definition eines Nahrungsergänzungsmittels ist seit der NEM-VO-Verabschiedung in Fachliteratur fast ausschließlich juristischer Art, auch Wikipedia folgt dieser Definition im Artikel Nahrungsergänzungsmittel-Definition. Diese Einklassifizierung legt der Anbieter fest und muß sich um entsprechende Deklaration kümmern. V.a. unterliegt ein solches Produkt dann nicht der NemV, wie weiter unten im Text behauptet. Ein Verbot der krankheitsbezogenen Werbung für Lebensmittel besteht trozdem aufgrund des LFGB §12. Bin von einer volkstümlichen "NEM-Deklaration" nicht begeistert. Grüße 82.212.10.110 22:03, 12. Mär. 2009 (CET) Beantworten
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