„Ladungssicherung" – Versionsunterschied

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*[http://www.tuev-nord.de/46452.asp TÜV NORD Handbuch]
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*[http://www.nfm-verlag.de/default.cfm?mid=30808 Marktübersicht aller Hersteller von Hilfsmitteln zur Ladungssicherung] - PDFs aus der Fachzeitschrift NutzFahrzeugeManagement (NFM)
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[[Kategorie:Güterverkehr]]
[[Kategorie:Güterverkehr]]

Version vom 16. November 2008, 12:22 Uhr

Unter Ladungssicherung versteht man das Sichern von Ladungen (Frachtgütern) im Straßen-, Eisenbahn-, Luft- und Schiffsverkehr gegen die beim Transport auftretenden physikalischen Bewegungskräfte. Diese Kräfte treten z.B. beim Straßentransport beim Beschleunigen nach hinten, beim Bremsen in Fahrtrichtung, beim Durchfahren von Kurven zu den Seiten und auf unebenen Straßen vertikal auf. Ungenügend oder falsch angebrachte sowie fehlende Ladungssicherung, führt oft zu einer Ladungsverschiebung

Beschädigter Container infolge unzureichender Ladungssicherung

Rechtsgrundlagen (am Beispiel des Straßentransports in Deutschland)

Der § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verlangt, dass die Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik (wie z.B. VDI-Richtlinien 2700 ff) zu beachten.

Die Verantwortung der Ladungssicherung liegt beim Fahrer, Halter und beim Verlader. Verstöße können im Bereich der Ordnungswidrigkeit (allgemeine Verkehrskontrolle oder Verkehrsunfall mit Sachschaden) mit Bußgeldern in Höhe von 50 - 150 Euro und 1 - 3 Punkten bestraft werden. Eine Straftat (z.B. Verkehrsunfall mit Personenschaden) wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.

Die Richtlinienreihe VDI 2700 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen" gilt seit vielen Jahren als anerkanntes Grundlagenwerk der Ladungssicherung. In ihr wird beschrieben, welche Kräfte auf eine Ladung im Fahrbetrieb einwirken und wie Ladung grundsätzlich auf Straßenfahrzeugen gesichert werden kann.

Die Richtlinien werden bei Überwachungsmaßnahmen der Verkehrspolizei, aber auch bei Streitfällen vor Gericht herangezogen.

Arten der Ladungssicherung

Man unterscheidet grundlegend zwei unterschiedliche Arten der Ladungssicherung:

  • die kraftschlüssige Ladungssicherung und
  • die formschlüssige Ladungssicherung.

Diese beiden Ladungssicherungsarten können allerdings auch miteinander kombiniert werden.

Kraftschlüssige Ladungssicherung

Die kraftschlüssige Ladungssicherung wird durch das Niederzurren gewährleistet. Hierbei wird die Ladung durch z.B. Zurrgurte zusätzlich auf die Ladefläche gepresst und somit die Reibungskraft erhöht, die gegen ein Verrutschen der Ladung sichert. Von entscheidender Bedeutung ist hier der Gleitreibbeiwert μ .

Die Berechnung der erforderlichen Sicherung berücksichtigt das Ladungsgewicht, den vertikalen Zurrwinkel der verwendeten Zurrgurte, den Gleitreibbeiwert, den Beschleunigungsfaktor sowie den Übertragungsbeiwert.

Um Kraftschluss herzustellen, sind unabhängig von der Berechnung mindestens zwei Sicherungsmittel zu verwenden.

Formschlüssige Ladungssicherung

Bei der formschlüssigen Ladungssicherung wird die Ladung durch bündiges, lückenloses Verladen, Schräg- oder Diagonalzurren sowie Kopf- oder Buchtlaschung gesichert.

Zur Ladungssicherung können folgende unterschiedliche Zurr- und Hilfsmittel eingesetzt werden: Zurrgurte, Zurrdrahtseile, Zurrketten, rutschhemmende Matten, Antirutschhölzer, Keile, Kantenschutz, Ladungssicherungsnetze, Ankerschienen in Verbindung mit Lade- und Sperrbalken, Zurrpunkte, Staupolster oder Stauholz.

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