„Diskussion:Führungszeugnis" – Versionsunterschied

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von 134.28.25.205 in Abschnitt Uneingeschränkte Auskunft
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Möchte mal anmerken, dass bei der uneingeschränkten Auskunft (die übrigens auch Schulen bei der Einstellung von Referendaren verlangen können) alles drinsteht, also auch schon gelöschte Sachen, aber auch Geldstrafen bis 90 Tagessätze bzw. Freiheitsstrafen bis 3 Monate. -- [[Benutzer:Xand0r112358|xand0r112358]] 22:20, 27. Jul. 2007 (CEST)
Möchte mal anmerken, dass bei der uneingeschränkten Auskunft (die übrigens auch Schulen bei der Einstellung von Referendaren verlangen können) alles drinsteht, also auch schon gelöschte Sachen, aber auch Geldstrafen bis 90 Tagessätze bzw. Freiheitsstrafen bis 3 Monate. -- [[Benutzer:Xand0r112358|xand0r112358]] 22:20, 27. Jul. 2007 (CEST)
: Es ist absolut nicht zutreffend, was Du da schreibst. [[Spezial:Beiträge/134.28.25.205|134.28.25.205]] 13:06, 29. Okt. 2008 (CET)


== scheinbar nicht 13 sondern 15 Euro!! ==
== scheinbar nicht 13 sondern 15 Euro!! ==

Version vom 29. Oktober 2008, 13:06 Uhr

"Polizeiliches" Führungszeugnis?

Was bedeutet denn der Begriff Polizeilich in "Polizeiliches Führungszeugnis"? Ist ein Redirect hierher und sollte daher auch erwähnt werden, finde ich. --Majoran 01:31, 26. Aug 2006 (CEST)

Belegart O und Belegart N

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren 2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Es werden im Artikel zwar die unterschiedlichen Versandarten der beiden "Belegarten" dargestellt, völlig unklar ist aber geblieben, was das Ganze soll. Ist die Unterscheidung in zwei Belegarten ein bürokratische Farce? Oder können sich die Führungszeugnisse N und O derselben Person inhaltlich unterscheiden? Was könnte in einem Führungszeugnis der Belegart O stehen, was in dem "privaten" nicht stünde?

Das sollte unbedingt erklärt werden. --84.190.100.45 12:54, 27. Okt. 2006 (CEST) Beantworten

Soweit ich weiß steht da noch zusätzlich drin, ob Du einen Waffenschein hast. Möglicherweise noch andere Sachen.--134.155.86.62 17:16, 14. Mär. 2007 (CET) Beantworten

Behördenführungszeugnis

Letzter Kommentar: vor 18 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Hier fehlen Infos zum Behördenführungszeugnis.--Loki Laufeyjarson 16:34, 14. Nov. 2006 (CET) Beantworten

Uneingeschränkte Auskunft

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren 2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Möchte mal anmerken, dass bei der uneingeschränkten Auskunft (die übrigens auch Schulen bei der Einstellung von Referendaren verlangen können) alles drinsteht, also auch schon gelöschte Sachen, aber auch Geldstrafen bis 90 Tagessätze bzw. Freiheitsstrafen bis 3 Monate. -- xand0r112358 22:20, 27. Jul. 2007 (CEST) Beantworten

Es ist absolut nicht zutreffend, was Du da schreibst. 134.28.25.205 13:06, 29. Okt. 2008 (CET) Beantworten

scheinbar nicht 13 sondern 15 Euro!!

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren 2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Habe gerade eines bestellt, also privates und beim Online-Bestellen auf der Homepage meiner Heimatstadt wurden 15 Euro an Kosten angezeigt, kann per Lastschrift bezahlt werden. --77.135.12.117 17:47, 1. Aug. 2008 (CEST) Beantworten

Vielleicht wurde 2 € für das Lastschriftverfahren verlangt. Hab nämlich heut eins beantragt und musste 13,00 € zahlen --Blind-sheep 12:22, 4. Aug. 2008 (CEST) Beantworten

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