„Polizeifahrzeug" – Versionsunterschied

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Bild:100 3064.JPG|[[Peugeot 405]] Break Diensthundführerwagen
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Image:Mercedes Wanne Polizei Berlin.JPG|Gruppenkraftwagen Mercedes Benz ''Wanne'' der Berliner Polizei
Image:Mercedes Wanne Polizei Berlin.JPG|Gruppenkraftwagen Mercedes Benz ''Wanne'' der Berliner Polizei
Bild:Polizeifahrzeug_Einsatz.jpg|(削除) Währens eines Einsatzes (削除ここまで)
Bild:Polizeifahrzeug_Einsatz.jpg|(追記) Einsatzfahrt (追記ここまで)
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Version vom 14. September 2008, 02:40 Uhr

Mercedes-Benz S203
MB Sprinter Polizei als Befehlskraftwagen
Wasserwerfer aus dem Kt. Waadt (franz. Vaud - Schweiz)
Polizeimotorrad
Ein Sonderwagen 4 bei einer Räumung
Im Februar 2006 hat die Saarbrücker Polizei das Elektrofahrzeug Segway Personal Transporter erfolgreich getestet.

Polizeifahrzeuge sind Dienstfahrzeuge der Polizei. Sie zählen zu den Führungs- und Einsatzmitteln. Die ganz überwiegende Anzahl der Polizeifahrzeuge sind Einsatzfahrzeuge.

Sie sind ein unentbehrliches Arbeitsmittel im Streifendienst sowie bei der Bewältigung von polizeilichen Lagen.

Polizeifahrzeuge in den meisten Ländern der Welt sind vor allem uniformierte Kraftfahrzeuge.

Einsatzfahrzeuge

Sonstige Fahrzeuge

Dabei ist zu unterscheiden, ob diese uniformiert (Anstrich und Aufschrift) oder zivil ausgestaltet sind. Allerdings ist ein Polizeifahrzeug auch dann ein solches, wenn es in zivil verwendet wird.

Zu einem überwiegenden Teil sind sämtliche Fahrzeuge mit blauer Rundumkennleuchte und Folgetonhorn, BOS-Funkgeräte sowie Anhaltesignalgeber ausgestattet. In anderen Nationen sind auch andere Lichter- und Schallführungen als das in Deutschland bekannte „Blaulicht" (Rundumkennleuchte) und das ebenfalls in Deutschland bekannte „Martinshorn" (Folgetonhorn) gebräuchlich.

Im Sinn der vom Gesetzgeber getroffenen Definitionen zählen auch Polizeihubschrauber (als Luftfahrzeug) sowie Boote und Schiffe (als Wasserfahrzeug) der Polizeien bzw. Küstenwachen zu den Polizeifahrzeugen. Allerdings ist bei Küstenwachen zu beachten, dass diese in vielen Staaten nicht unbedingt der Polizei, sondern der Marine, dem Zoll oder den Finanzbehörden zugehörig sind und selbst in Deutschland die Küstenwache lediglich durch eine definierte Zusammenarbeit zwischen Länder- und Bundespolizeien, Zoll, Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie sowie der Fischereiaufsicht entstanden ist. In dem Sinne ist nicht jedes Wasserfahrzeug der Küstenwache, obwohl die Küstenwache immer auch wasser-/schifffahrtspolizeiliche Aufgaben wahrzunehmen hat und durchsetzen darf, ein Polizeifahrzeug.

Siehe auch die Hauptartikel Küstenwache und Koordinierungsverbund Küstenwache.

Galerie

Deutschland

Sonstige

Weiterführende Informationen

Literatur

  • Frank Schwede: Fahrzeuge der Polizei. Funkstreifenwagen & Transporter. 48 Seiten, Nümbrecht, Martina Galunder-Verlag, 2006, ISBN [1]
Commons: Polizeifahrzeuge  – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Quellen

  1. Martina Galunder-Verlag
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Bitte hilf uns dabei, die Situation in anderen Staaten zu schildern.
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