„Diskussion:Hausbesetzung" – Versionsunterschied

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::@esnrz: hausfriedenbruch ist kein delikt bei dem vom amtswegen erwittelt wird, sondern nur nach starfantrag oder bei besonderen öffentlichen interesse, weshalb räumung und verurteilung wieder nicht weder den deutschen noch internationalen rechtsstand treffend wiedergeben
::@esnrz: hausfriedenbruch ist kein delikt bei dem vom amtswegen erwittelt wird, sondern nur nach starfantrag oder bei besonderen öffentlichen interesse, weshalb räumung und verurteilung wieder nicht weder den deutschen noch internationalen rechtsstand treffend wiedergeben
::@dr. möbuse: diese tendenz ist tatsächlich zu sehen, wobei sich aber immer noch regional und bei populären häusern unterstützungsszenen sehr wohl ausbilden. jetzt für deutschland, sind die rigarerstarße und die köpi zu nennen in den letzten jahren, während der hafenstarße mit der mainzerstarße und leipzig connewitz auch noch große und bekannte projekte folgten, deren kampagnen viele menschen erreichten und mobilisierten. dazu kann man immer wieder sehen, daß es regional gelingt bei hausbesetzungen vor ort breite gesellschaftsschichten für solidarisierungen zu erreichen. [[Benutzer:Bunnyfrosch|Bunnyfrosch]] 19:06, 15. Okt. 2007 (CEST)
::@dr. möbuse: diese tendenz ist tatsächlich zu sehen, wobei sich aber immer noch regional und bei populären häusern unterstützungsszenen sehr wohl ausbilden. jetzt für deutschland, sind die rigarerstarße und die köpi zu nennen in den letzten jahren, während der hafenstarße mit der mainzerstarße und leipzig connewitz auch noch große und bekannte projekte folgten, deren kampagnen viele menschen erreichten und mobilisierten. dazu kann man immer wieder sehen, daß es regional gelingt bei hausbesetzungen vor ort breite gesellschaftsschichten für solidarisierungen zu erreichen. [[Benutzer:Bunnyfrosch|Bunnyfrosch]] 19:06, 15. Okt. 2007 (CEST)

::Also zunächst einmal ist das Vorhandensein einer Unterstützerszene in der Vergangenheit nicht zu leugnen, der Link Nr. 7 macht das Ausmaß einer solchen Unterstützerszene deutlich. "Der Bundestagsabgeordnete der FDP Jürgen Möllemann antwortete im Interview mit dem Semesterspiegel (Nr. 134) auf die Frage, ob er grundsätzlich eine Hausbesetzung als legales Kampfmittel Wohnungssuchender betrachte: "Wenn die Situation so gelagert ist, wie in diesem Fall, auf jeden Fall." Nun kann man entweder sagen, schon allein wegen des geschichtlichen Hintergrundes spricht man heute ebenfalls von einer "Unterstützerszene" auch wenn diese "kleiner" sein mag, was zu klären wäre. Oder aber es wäre zu klären, wie klein eine Unterstützerszene nur werden darf, um nicht mehr als solche zu gelten. [[Benutzer:YellowSubmarine|YellowSubmarine]] 22:53, 12. Jan. 2008 (CET)
:::''"hausfriedenbruch ist kein delikt bei dem vom amtswegen erwittelt wird, sondern nur nach starfantrag oder bei besonderen öffentlichen interesse, weshalb räumung und verurteilung wieder nicht weder den deutschen noch internationalen rechtsstand treffend wiedergeben"'' Jetzt verstehe ich gar nichts mehr. In dem betreffenden Abschnitt wird doch gesagt, die Unterstützerszene setze sich gegen Repression und für den Erhalt der Häuser ein (also gegen Räumung) und sammle Geld für Prozesse gegen Hausbesetzer. Wieso soll also dein Kommentar ein Argument gegen meinen Vorschlag sein, dies in einen generellen Abschnitt über Massnahmen bei drohender Räumung und Gerichtsprozessen umzuwandeln? --[[Benutzer:ESNRZ|ESNRZ]] 13:34, 16. Okt. 2007 (CEST)
:::''"hausfriedenbruch ist kein delikt bei dem vom amtswegen erwittelt wird, sondern nur nach starfantrag oder bei besonderen öffentlichen interesse, weshalb räumung und verurteilung wieder nicht weder den deutschen noch internationalen rechtsstand treffend wiedergeben"'' Jetzt verstehe ich gar nichts mehr. In dem betreffenden Abschnitt wird doch gesagt, die Unterstützerszene setze sich gegen Repression und für den Erhalt der Häuser ein (also gegen Räumung) und sammle Geld für Prozesse gegen Hausbesetzer. Wieso soll also dein Kommentar ein Argument gegen meinen Vorschlag sein, dies in einen generellen Abschnitt über Massnahmen bei drohender Räumung und Gerichtsprozessen umzuwandeln? --[[Benutzer:ESNRZ|ESNRZ]] 13:34, 16. Okt. 2007 (CEST)

::Also zunächst einmal ist das Vorhandensein einer Unterstützerszene in der Vergangenheit nicht zu leugnen, der Link Nr. 7 macht das Ausmaß einer solchen Unterstützerszene deutlich. "Der Bundestagsabgeordnete der FDP Jürgen Möllemann antwortete im Interview mit dem Semesterspiegel (Nr. 134) auf die Frage, ob er grundsätzlich eine Hausbesetzung als legales Kampfmittel Wohnungssuchender betrachte: "Wenn die Situation so gelagert ist, wie in diesem Fall, auf jeden Fall." Nun kann man entweder sagen, schon allein wegen des geschichtlichen Hintergrundes spricht man heute ebenfalls von einer "Unterstützerszene" auch wenn diese "kleiner" sein mag, was zu klären wäre. Oder aber es wäre zu klären, wie klein eine Unterstützerszene nur werden darf, um nicht mehr als solche zu gelten. [[Benutzer:YellowSubmarine|YellowSubmarine]] 22:53, 12. Jan. 2008 (CET)


== Erforschen? ==
== Erforschen? ==

Version vom 12. Januar 2008, 22:55 Uhr

Vorlage:Keine Auskunft

Löschung der Liste besetzter oder ehemals besetzter Häuser

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren 2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Am 29. Jan. 2007 um 14:23 wurde hier offensichtlich mit der Begründung der Qualitätssicherung eine sehr große Anzahl an Häusern aus der Liste gestrichen. Viele der gelöschten Häuser sind sehr bekannt und daher auch einfach belegbar gewesen. Siehe z.b. Heusner Viertel Bochum, ist hier bei Wikipedia eingetragen. Einige sind sogar trotz Beleg gelöscht worden. Derjenige, der die Löschung durchgeführt hat, hat sich nicht einmal die Mühe gemacht, die Liste hier in der Diskussion einzutragen. Die Liste sollte gesichert werden und Stück für Stück was die Belege angeht nachgebessert werden. --YellowSubmarine 01:07, 26. Mai 2007 (CEST) Beantworten

Ich finde die Liste an dieser Stelle schlicht überflüssig. Einige Beispiele reichen völlig aus. 84.185.230.139 01:51, 12. Sep. 2007 (CEST) Beantworten

komischer satz

ich verstehe folgenden satz des artikels nicht:

Die Ähnlichkeit zum Zeichen der Firma Opel hat dann das Zeichen etwas "gedreht".

bitte erklären. hat opel sein markenzeichen verändert, oder was soll das bedeuten?

danke, --Abdull 02:04, 15. Jan 2005 (CET)

Ich denke eher, das Hausbesetzer-Zeichen wurde geändert. Das Logo von Opel ist erinnert an ein flaches "Z" in einem Kreis, wahrscheinlich war das Hausbesetzer-Zeichen ähnlich, deshalb wurde es um 90° gedreht, so dass es jetzt einem "N" ähnelt.

Gesetze in der Schweiz/Bilder

Gibt es in der Schweiz nicht Gesetze nach denen Hausbesetzung nach dem ein Haus 12 Monate lang leer stand legal sind? Falls das stimmt sollte das im Artikel erwähnt werden. Ausserdem, ist es denn nötig zwei Bilder vom OBW9 zu haben?--Angrydruid 05:17, 11. Aug 2005 (CEST)

Der Link "besetztes Haus" is ja wohl die totale Sinnlosigkeit. Er führt zu genau dem Artikel, den man gerade liest. Wie deppert is das denn?? --DerGrobi 19:36, 14. Aug 2005 (CEST)

Habe diesen Link entfernt 217.162.138.48 19:17, 27. Okt 2005 (CEST)

Viele Häuser nicht mehr besetzt

Viele der hier aufgelisteten Häuser sind seit Jahren legal, allerdings aus ehemaligen Besetzungen hervorgegangen. Und die Metzgerstraße in Hanau heißt Metzger und nicht Mesger.

Hab zu Slowenien nen Link zum AKD Izbruh zugefügt. Freut euch :-)

und zusätzlich (zb österreich) stehne viele häuser in der liste, die vor jahren / jahrzehnten besetzt wurden, entweder es wird klargestellt was diese Liste beinhaltet sonst ist das reichlich verwirrend. oder ? Sem-rub 15:13, 3. Mär 2006 (CET)
Ich habe mir mal erlaubt einfach folgenden Satz drüber zu setzen: Hier eine Auswahl von Häusern, die zur Zeit besetzt sind oder früher besetzt waren und mitlerweile geräumt oder legalisiert wurden. Damit sollte deutlich werden, was diese Liste ist - auch wenn der Satz nicht wirklich schon formuliert ist. Der Auswahl-Gedanke sollte weiter fokussiert werden. Es hat keinen Sinn in einem Artikel jedes (ehemals) besetzte Haus aufzuzählen, sondern es sollte sich auf einzelne, bedeutende beschränkt werden. --Jeldrik 17:58, 3. Mär 2006 (CET)

nach kontinenten unterteilen ?

was haltet ihr von der idee, dass wir die länder rubriken noch nach kontinenten unterteilen, südamerika schaut nämlich gerda etwas verloren aus. könnte auch einige menschen motivieren, dann weitere squats einzutragen. Sem-rub 15:03, 3. Mär 2006 (CET)

Ich wäre eher dafür die Liste deutlich zu reduzieren, so dass dort nur eine Auswahl von besonderen besetzten Häusern [hohe Bekanntheit (z. B. Yorck59), spezieller Bereich (z. B. Tuntenhaus Berlin), wichtige Funktion für die Szene (z. B. Mehringhof)] aufgeführt werden. Leider könnte ich eine solche Auswahl höchstens für die besetzten Häuser in Deutschland und eher nur für Berlin (daher auch die Auswahl der Beispiele) vornehmen. Die Liste muss ja nicht verkommen, sondern könnte ausgelagert werden, wobei hinterfragt werden müsste, ob diese wirklich jemals eindeutig und vollständig sein kann und damit dem Leser wirklich sinnvolle Informationen liefern kann. --Jeldrik 17:52, 8. Mär 2006 (CET)

Österreichische besetzte Häuser

Ich bin mir sicher, dass das Flex in Wien kein besetztes Raum ist. Das war von Beginn mit der Stadt Wien legal verhandelt.


Das Flex war nie BESETZT!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Bin a GRAZER, der In Wien lebt.

Reithalle in Bern / Schweiz

Die Reithalle in Bern ist seit Jahren nicht mehr "besetzt", heute gibt es sogar einen stinknormalen Mietvertrag zwischen dem Trägerverein Ikur und der Stadt Bern als Grundeigentümerin. Müsste eigentlich rausgekickt werden aus der Liste.--Xeno06 02:06, 15. Jul 2006 (CEST)

Im Artikel wird klar definiert, was diese Liste darstellt: Eine Auswahl von bekannten Häusern, die zur Zeit besetzt sind oder früher besetzt waren und mittlerweile geräumt oder legalisiert wurden: Dort ist eindeutig gesagt, dass es nicht nur aktuell besetze Häuser sind. --Jeldrik 20:56, 4. Aug 2006 (CEST)
Letzter Kommentar: vor 18 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Wenn die Bearbeiter der Seite hier nicht mal aufräumen, dann mache ich das - und dann rigoros! Es sind einfach viel zu viele. --RalfR 04:04, 24. Jan. 2007 (CET) Beantworten

Bildwarnung

Letzter Kommentar: vor 18 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Die unten genannten Bilder, die in diesem Artikel verwendet werden, sind auf Commons gelöscht oder zur Löschung vorgeschlagen worden. Bitte entferne die Bilder gegebenenfalls aus dem Artikel oder beteilige dich an der betreffenden Diskussion auf Commons. Diese Nachricht wurde automatisch von CommonsTicker erzeugt.

marking image as missing essential source information. If this is not fixed this image might be deleted after 7 days.;

-- DuesenBot 23:23, 12. Feb. 2007 (CET) Beantworten

Letzter Kommentar: vor 18 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

meines Wissens gibt es von der sozialistischen Regierung der Stadt Genf erlassene Regeln, die es unter bestimmten Bedingungen automatisch erlauben, Häuser zu besetzen. Morgenstar 13:14, 16. Feb. 2007 (CET) Beantworten


Erste Besetzung in Kassel?

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Ich habe irgendwo gelesen, dass die ehemalige belgische Kaserne in der "Belgische Straße" in KAssel die erste Hausbesetzung in Deutschland war. Hat da jemand eine Quelle? --Trillian4 14:39, 10. Mai 2007 (CEST) Beantworten

Slogans

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren 3 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Sind die in dem Artikel aufgeführten Slogans wirklich enzyklopädisch relevant? Ich schlage die Löschung des Abschnitts vor. --Dr Möpuse gips mir! 12:41, 14. Aug. 2007 (CEST) Beantworten

Da hierzu kein Widerspruch gekommen ist, erlaube ich mir die Streichung. --Dr Möpuse gips mir! 17:49, 16. Aug. 2007 (CEST) Beantworten
naja irgendwie halte ich sie schon für kulturell wichtig, um die lebenswelt und politische motivationen der hausbesetzer in ihrer eigenen sprache wiederzugeben. aber wenn niemand anderes für interessant erachtet, kommts halt weg^^ Bunnyfrosch 22:50, 16. Aug. 2007 (CEST) Beantworten

Unterstützerszene

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren 21 Kommentare4 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Ich bitte um Belege für den Abschnitt Unterstützerszene. Das liest sich eher wie ein Werbetext für die Unterstützung von Hausbesetzern. Wo hat es aktuell derartige Aktionen gegeben? --Dr Möpuse gips mir! 09:44, 4. Okt. 2007 (CEST) Beantworten

Ich stimme dem zu. Kritik im Detail: Teilweise werden Strafmaßnahmen als Kriminalisierung interpretiert. Dieser Satz ist nicht verständlich. Weiter oben im Artikel steht, dass Hausbesetzungen einen Straftatbestand darstellen. Wie also können Strafmassnahmen gegen Hausbesetzer als "Kriminalisierung interpretiert" werden? --ESNRZ 13:56, 12. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
comment: ein großes problem bei der pisastudie war die lesekompetenz der schülerInnen, viele haben die konkrete aufgabe nicht ordentlich erfassen können, da sie die fragestellung nicht verstanden haben. wenn du den satz richtig ließt wirst du dort einen passiv vorfinden, der impliziert, daß er ein szenario aus sicht der hausbesetzer beschreibt Bunnyfrosch 01:22, 14. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
Dann wird es dir sicher nichts ausmachen, mir als PISA-Benachteiligtem folgendes zu erläutern: Den quellenlosen Wikipedia-Artikel ausser acht gelassen, steht in meinem Duden, dass Kriminalisierung "als kriminell erscheinen lassen, hinstellen: eine Handlung kriminalisieren" (oder auch, hier offenbar nicht gemeint, bei jemandem kriminelle Neigungen wecken) bedeute. Hausfriedensbruch ist aber tatsächlich eine Straftat, insofern halte ich dieses Wort hier für missverständlich, da angesichts dieses Hintergrunds eine korrekte Interpretierung des Begriffs "Kriminalisierung" seitens der Hausbesetzer fraglich erscheint. So könnte man im fraglichen Satz etwa schreiben, dass Hausbesetzer ihre Straftaten für gerechtfertigt halten und Massnahmen dagegen als Kriminalisierung bezeichnen würden. --ESNRZ 09:10, 14. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
Der Artikel handelt ja nicht von "Hausfriedensbruch", sondern einer "Hausbesetzung". Die beiden Begriffe sind unterschiedliche und stehen nicht immer in direktem Zusammenhang. Solange eine Hausbesetzung nicht angezeigt ist, ist sie auch kein Hausfriedensbruch. YellowSubmarine 22:53, 12. Jan. 2008 (CET) Beantworten
Manchmal bildet sich deshalb eine Solidarisierungbewegung mit den Hausbesetzern bei offenen Besetzungen. Dieser Satz impliziert, diese "Solidaritätsbewegung" stamme nicht aus dem Umfeld der Hausbesetzerszene. Wenn dem tatsächlich nicht so ist, dann erbitte ich ebenfalls Quellen dafür, dass sich der Besetzer- und Linksautonomenszene fernstehende Personen mit Hausbesetzern solidarisieren. Dass die Quellen auch nicht aus diesem Umfeld stammen sollten, düfte klar sein. --ESNRZ 13:56, 12. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
comment: wenn man keine ahnung hat ... besser ..., aber da du dir sowas nicht verstellen kannst empfehle ich dir diverse videodokumentationen. dort kannst du dir den o-ton der anwohner und anderer anhören. faktisch genügt es manchen leuten, daß hausbesetzer zwar in angemalten häusern leben aber generlell sympathische menschen sind. andere freuen sich über die tatsache, daß mietpreise in solchen gegenden stabil bleiben, bzw. totallsanierungsprogramme durch den widerstand der hausbesetzer verhindert werden usw. aber da du eh nur pov getrolle ablassen wolltest ... in den hafenstarße war unter anderem Jan_Philipp_Reemtsma einer der fürsprecher in den vorverhandlungen. Bunnyfrosch 01:22, 14. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
Es ist das gute Recht eines jeden, Belege für Artikelinhalte zu fordern, ohne dass er deswegen Beschimpfungen über sich ergehen lassen muss und angedeutet wird, er solle "die Fresse halten". Zusätzlich sollten in einem Artikel über eine Gruppe mit einem bestimmten strittigen Anliegen, die Belege nicht nur aus eigenem Material dieser Gruppe bestehen. Versuch das ohne Gehässigkeiten zu akzeptieren. --ESNRZ 09:32, 14. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
In den Gerichtsverhandlungen ist man bemüht, das politische Anliegen der Besetzung deutlich zu machen, und so von einer Straftat abzugrenzen. Dieser Satz nimmt die Position der Hausbesetzer ein und ist juristisch unsinnig. Ein "politisches Anliegen" hebt keine Straftat auf. --ESNRZ 13:56, 12. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
comment: Doch wenn man der argumentation des grundgesetzes eigentum verpflichtet folgt dazu gehört eine politische argumentation in den gesellschaftlichen als auch gerichtlichen prozessen, aber wenn man von der materie 0 ahnung hat und einfach nur stressen will ... Bunnyfrosch 01:22, 14. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
Eine Petition für eine Veränderung des Zinsgeldsystems belegt nicht, dass Straftaten mit "politischen Anliegen" keine Straftaten sind und somit "davon abgegrenzt" werden können. --ESNRZ 09:32, 14. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
Mein Vorschlag: Entweder belegt Bunnyfrosch diesen Abschnitt mit mehr als nur "langsam nährt es sich dem getrolle" und löst die Widersprüche auf, oder die Inhalte werden ohne die kritisierten Passagen als Vorgehen der Hausbesetzer bei drohender Räumung oder Prozessen gegen Szeneangehörige dargestellt. --ESNRZ 13:56, 12. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
es ist doch bemerkenswert, daß user die von einem thema offenkundig keinen plan haben, meinen sie müßten sich fachlich zu äußern, während ich möbuse gerne noch redliche absichten unterstelle, ist doch mit dem auftreten eines höflich gesagt 'linktrollaccounts' der nach langer abstinenz wieder reaktiviert wurde, hier hoffentlich nicht die nächste artikelvollsperre zu erwarten. wenn du mit einem link ein problem hast lieber esnrz, dann führe das hier aus, oder such die ein arbeitsgebiet von dem du plan hast, denn das trollige löschen von quellen und weiterführenden links ist es wie du mittlerweile eigendlich mal gemerkt haben solltest nicht. auch hege ich von meiner seite wenig interesse die diskussion mit einem störaccount zu führen ... und deine indymedia anmerkung in deiner bearbeitung läßt mich zumindest ahnen, daß du in der vergangenen zeit wenig von deinen unsitten aufgegeben hast
@möpuse: ich hoffe die änderungen sind erklärend genug, ansonsten bitte einfach konkret eine fragestellung darlegen. Bunnyfrosch 01:22, 14. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
Offenbar merkst du nicht, dass dein Mass an Verletzungen von WP:KPA übervoll ist. Ich halte anonyme Webforen nicht für eine geeignete Grundlage, um eine Enzyklopädie aufzubauen. Ebenfalls sind Wikipedia-Artikel keine Linksammlungen. Ich habe schon dutzende Links entfernt und werde es auch weiterhin tun - die Grundlagen dazu stehen alle in der Wikipedia und dürften einem langjährigen Mitarbeiter bekannt sein. Insofern bleibt dir nichts anderes übrig, als solchen Linklöschungen argumentativ zu begegnen - bisher leider Fehlanzeige. --ESNRZ 09:46, 14. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
lieber esnrz, wir kennen uns schon ein weilchen unter anderem wegen deiner reverts von dir nicht genehmen links, die allesamt zu editwars führten und so gut wie alle auch durch die mehrheit der beteiligten user rückgängig gemacht wurden. auch ist mir nicht entgangen, daß deine ersten edits nach deiner zwei monatigen pause mit einem editwar bei helvetische jugend begannen da ich schon von WP:GGAA ausgehe, hätte es immerhin sein könnnen, daß du deine störversuche bezüglich der links abgelegt hast, aber auch da hat offensichtlich kein umdenkprozess bei dir stattgefunden, wie man im von mir zitierten edit nachlesen kann und wie du auch hier noch mal geschrieben hast. desweiteren wissen wir auch beide, daß die von dir aufgeworfene frage des zitierens und verweisens auf indymedia in zig artikeln bereits mit dir erörtert wurde, weshalb ich mir das hier spare. auch dies ist übrigens ein grund weshalb ich deine seriösität nachhaltig bestreite und bei dir nicht mehr von guten absichten ausgehe. nicht zu vergessen, daß du bisher bereits 2 mal wegen genau diesem verhalten gesperrt wurdest.
und zu deiner mitarbeit im artikel, generell steht dieser nix im wege nur gehe ich bei dir davon aus, daß es dir wie du selbst so schön gesagt hast um die indymediaverweise geht. dies habe ich dir in auf der diskoseite zum tortenattentat damlas auch sehr deutlich nachgewiesen. also nimm bitte nicht für dich irgendwelche ansprüche auf, die du selbst in keinster weise bereit bist hier im projekt einzubringen. Bunnyfrosch 18:50, 14. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
In deinem für dich mittlerweile typischen unsachlichen Rumdumschlag mangels Argumenten verkennst du die Realität mehr als einmal. Aufgrund deiner Reaktion sehe ich meine Kritikpunkte als vollumfänglich bestätigt an. --ESNRZ 16:12, 15. Okt. 2007 (CEST) Beantworten

Wenn wir jetzt noch einmal zur Sache kommen könnten: Ich habe den Eindruck, dass es in den 80er Jahren eine konkrete Unterstützerszene gab. Paradebeispiel war die Hamburger Hafenstraße. Alle anderen Nachweise zeigen mir allerdings, dass die öffentliche Aufmerksamkeit zu Hausbesetzungen danach derart zurückgegangen ist, dass kaum mehr von einer aktiven Unterstützerszene gesprochen werden kann. Vielleicht gibt es mal ein SoliFrühstück oder eine Soli-Reso, aber keine echte Bewegung pro Hausbesetzer. Wenn das so stimmt, sollte man das so berichten. Einverstanden? --Dr Möpuse gips mir! 19:06, 14. Okt. 2007 (CEST) Beantworten

Zustimmung; man könnte den Abschnitt in Richtung eines POV-freien "Massnahmen bei drohender Räumung/Verurteilung"-Abschnittes umbauen. --ESNRZ 16:16, 15. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
@esnrz: hausfriedenbruch ist kein delikt bei dem vom amtswegen erwittelt wird, sondern nur nach starfantrag oder bei besonderen öffentlichen interesse, weshalb räumung und verurteilung wieder nicht weder den deutschen noch internationalen rechtsstand treffend wiedergeben
@dr. möbuse: diese tendenz ist tatsächlich zu sehen, wobei sich aber immer noch regional und bei populären häusern unterstützungsszenen sehr wohl ausbilden. jetzt für deutschland, sind die rigarerstarße und die köpi zu nennen in den letzten jahren, während der hafenstarße mit der mainzerstarße und leipzig connewitz auch noch große und bekannte projekte folgten, deren kampagnen viele menschen erreichten und mobilisierten. dazu kann man immer wieder sehen, daß es regional gelingt bei hausbesetzungen vor ort breite gesellschaftsschichten für solidarisierungen zu erreichen. Bunnyfrosch 19:06, 15. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
"hausfriedenbruch ist kein delikt bei dem vom amtswegen erwittelt wird, sondern nur nach starfantrag oder bei besonderen öffentlichen interesse, weshalb räumung und verurteilung wieder nicht weder den deutschen noch internationalen rechtsstand treffend wiedergeben" Jetzt verstehe ich gar nichts mehr. In dem betreffenden Abschnitt wird doch gesagt, die Unterstützerszene setze sich gegen Repression und für den Erhalt der Häuser ein (also gegen Räumung) und sammle Geld für Prozesse gegen Hausbesetzer. Wieso soll also dein Kommentar ein Argument gegen meinen Vorschlag sein, dies in einen generellen Abschnitt über Massnahmen bei drohender Räumung und Gerichtsprozessen umzuwandeln? --ESNRZ 13:34, 16. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
Also zunächst einmal ist das Vorhandensein einer Unterstützerszene in der Vergangenheit nicht zu leugnen, der Link Nr. 7 macht das Ausmaß einer solchen Unterstützerszene deutlich. "Der Bundestagsabgeordnete der FDP Jürgen Möllemann antwortete im Interview mit dem Semesterspiegel (Nr. 134) auf die Frage, ob er grundsätzlich eine Hausbesetzung als legales Kampfmittel Wohnungssuchender betrachte: "Wenn die Situation so gelagert ist, wie in diesem Fall, auf jeden Fall." Nun kann man entweder sagen, schon allein wegen des geschichtlichen Hintergrundes spricht man heute ebenfalls von einer "Unterstützerszene" auch wenn diese "kleiner" sein mag, was zu klären wäre. Oder aber es wäre zu klären, wie klein eine Unterstützerszene nur werden darf, um nicht mehr als solche zu gelten. YellowSubmarine 22:53, 12. Jan. 2008 (CET) Beantworten

Erforschen?

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren 18 Kommentare5 Personen sind an der Diskussion beteiligt

In der einleitenden Definition steht, dass die "Inanspruchnahme geschieht, ohne den Willen des Eigentümers oder Berechtigten zu erforschen." Ist das nicht etwas beschönigend? Statt "erforschen" sollte man lieber "berücksichtigen" schreiben. Dass man eine fremde Immobilie nicht eigenmächtig, gar zum Nulltarif, bewohnen kann, ist nichts, was im speziellen Fall jeweils zu erforschen wäre. Denn man kann und muss davon ausgehen, dass das nicht der Wille des Eigentümers ist. Ebenso ist ein Dieb nicht jemand, der den Willen des Bestohlenen nicht ausreichend "erforscht". Oder einen Mörder würde man nicht beschönigend definieren als jemanden, der tötet, ohne zuvor den Willen des Opfers "zu erforschen". Denn damit würde man unterstellen, dass es eine durchaus vorhandene Wahrscheinlichkeit gibt, dass das Opfer einverstanden gewesen wäre. Damit kann man aber in der Realität weder beim Mordopfer ausgehen noch bei demjenigen, dem eine Sache unentgeltlich weggenommen oder entzogen wird. Skara Brae 19:39, 14. Okt. 2007 (CEST) Beantworten

+1. --Dr Möpuse gips mir! 19:45, 14. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
Naja, mit deinen Vergleichen solltest du etwas vorsichtiger umgehen (Inanspruchnahme leerstehenden Wohnraums - Mord), aber grundsätzlich sehe ich "berücksichtigen" auch als den besseren Begriff. ---Nicor 19:59, 14. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
Ich stimme den Ausführungen Skara Braes zu. --ESNRZ 16:13, 15. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
@Nicor, mir ging es nur um die logische Vergleichbarkeit. Aber was Du sagst, ist ebenfalls eine weitere Beschönigung: Der Artikel hier handelt nämlich nicht von "Inanspruchnahme leerstehenden Wohnraums" sondern von Hausbesetzung. Dabei hat man keinen "Anspruch", sonst wäre es ein bloßer "Einzug" und keine Besetzung. Von "Inanspruchnahme" spricht man i.d.R. im Zusammenhang mit Rechten, die einem zustehen. Die Vergewaltigung ist auch keine "Inanspruchnahme" der Frau - um bei den übertriebenen Vergleichen zu bleiben ;o)
Fast jeder von uns nimmt "leerstehenden Wohnraum in Anspruch", indem er den Wohnraum anmietet oder kauft und dann einzieht. Ohne deswegen Hausbesetzer zu sein. Skara Brae 18:44, 15. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
ich überlege immer noch ob die formulierung so wirklich korrekt ist. der artikel soll schließlich nicht das deutsche rechtssystem wiedergeben, sondern einen allgemeinen und halbwegs guten überblick verschffen. ich hatte dereinst mal einen artikel zur internationalen rechtslage gelesen, dernach die wiederinbesitznahme leerstehender häuser nach einem bestimmten zeitraum völlig legitim ist und vom gesetzgeber der/des entsprechenden land/länder auch gedeckt, da ich den artikel jetz aber nicht mehr finde ... sei es hier erwähnt, daß wenn ich doch noch mal in mich gehe und versuche das auszubuddeln eine umformulierung mit quellenverweis die folge wäre Bunnyfrosch 18:58, 15. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
Wenn in dem Fall, von dem Du sprichst, die Inbesitznahme völlig legitim ist, würde man denn dann überhaupt von "Hausbesetzung" sprechen und würde das dann überhaupt zu diesem Lemma gehören? Du musst ja nicht nur ein Beispiel dafür finden, dass man international irgendwo leerstehende Häuser nach gewisser Zeit in Besitz nehmen darf, sondern es muss dann auch ein Zusammenhang mit dem Lemma "Hausbesetzung" hergestellt werden. Skara Brae 19:30, 15. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
Vielleicht sehe ich auch nur den Begriff Besetzung zu eng. Für mich ist eine Besetzung etwas, was gegen jemanden bzw. gegen die Rechte eines anderen erfolgt und speziell Hausbesetzung ist nach meinem Sprachgefühl eine Inbesitznahme, die eben nicht legal ist. Im legalen Fall würde ich eine Inbesitznahme nie als "Besetzung" sondern als "Einzug" o.ä. bezeichnen. Aber möglicherweise sehe ich den Begriff "Besetzung" zu eng?! Obwohl Artikel Besetzung ziemlich eindeutig ist. Skara Brae 19:41, 15. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
da du die frge aufwirfst, ich denke schon daß der begriff zu eng gesehen wird Instandbesetzung auch der englische begriff läßt vermuten, daß hier niederlassen (sich hocken sich setzen) gemeint ist, aber wie gesagt, so lange ich den den artikel zum internationalen recht ausbuddele, werd ich mich hier nicht zu weit aus dem fenster lehnen :) Bunnyfrosch 20:14, 15. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
Bunnyfrosch, für die These, dass einzelne Rechtsordnungen Hausbesetzungen erlauben, braucht man aber jedenfalls eine reputable Quelle. Das wäre in diesem Zusammenhang allein eine juristische Fachzeitschrift. --Dr Möpuse gips mir! 20:18, 15. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
wie bereits gesagt, werde ich ohne quelle da nix machen, aber die tatsache, daß hausbesetzung in deutschland ein starftatbestand ist, bei dem nur nach anzeige und nicht vorn vorherein ermittelt wird zeigt die tendenz ... Bunnyfrosch 20:26, 15. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
Der Straftatbestand ist nicht das entscheidende. In allen mir bekannten Rechtsordnungen, die das Eigentum schützen, kann der Eigentümer einen Dieb, Hausbesetzer oder wen auch immer stets mittels gerichtlicher Hilfe zur Unterlassung zwingen. Daher bin ich sehr überrascht, dass es dort Ausnahmen geben soll. --Dr Möpuse gips mir! 20:29, 15. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
du solltest das besetzen eines bewohnten hauses nicht mit dem eines leerstehenden vergleichen. alternativ hier ein weiterführender text zur situation in gb, der eventuell etwas veraltet ist, das kann ich nicht nachprüfen, aber auch für die niederlanden und spanien bilde ich mir ein, ähnliche gesetzeslagen vernommen zu haben. https://www.puscii.nl/archiv/squattext1/index.pdf Bunnyfrosch 21:00, 15. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
Diese Quelle ist nicht so ganz das Gelbe vom Ei, oder? Sowohl Form als auch Inhalt finde ich nicht sehr vertrauenserweckend. Und ob das Haus bewohnt oder unbewohnt ist, ist ebenso irrelevant wie die Frage, ob der Staatsanwalt eine Besetzung von Amts wegen verfolgt oder nur auf Antrag des Eigentümers oder aber, ob die Sache rein zivilrechtlich zu regeln ist. Das ist zwar zugegebenermaßen alles von Land zu Land unterschiedlich. Diese Aspekte sind jedenfalls alle ziemlich weit davon weg, von "völliger Legitimität" sprechen zu können. Oder gar von einem Recht oder Anspruch auf eine Besetzung. Dass man legal etwas "besetzen" darf (also dass offiziell das Recht des Stärkeren gilt) kann ich mir nur für die Steinzeit oder den Krieg vorstellen. Aber selbst im Krieg geht das nicht so einfach. Nach der Haager Landkriegsordnung darf nur ein Befehlshaber "requirieren" und muss dafür auch noch entschädigen. Übrigens sagt das Oxford Dictionary zum Begriff Squat: "occupy without permission" und das PONS-Wörterbuch "illegaler Siedler".
Instandbesetzung ist auch nicht gerade hilfreich. Auf die rechtliche Lage wird einfach gar nicht eingegangen. Stattdessen wird geredet von "behutsamer Stadterneuerung", "Kaputtbesetzen", "keine Lust" und (Eigen?-)Lob für die Renovierungsleistung. Skara Brae 23:41, 15. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
Diese Aspekte sind jedenfalls alle ziemlich weit davon weg, von "völliger Legitimität" sprechen zu können. Oder gar von einem Recht oder Anspruch auf eine Besetzung. was ich nie getan habe! alles was ich bsiher hierzu geschrieben habe, war, daß ich die änderung in der formulierung irgendwann eventuell revideren werde, wenn ich mich in der materie für fit genug erachte, weiter habe ich geschrieben, daß unterschiedliche länder eine andere herangehensweise an besetzungen haben. was auch die quelle für gb zeigt, daß diese quelle nicht die 77 auflage zum bgb kommentar ist, ist mir auch klar. nichtsdestortrotz ist es eine anleitung für leute in gb leerstehende häuser und wohnungen zu besetzen. ob einem die quelle fast ist dabei irrelevant, fakt ist, daß die leute die sie geschrieben (übersetzt) haben dabei voraussichtlich bestehende britische gesetze als textgrundlage angesetzt haben ... aber um das noch mal deutlich zu machen, aktuell habe ich keine lust den edit zu reverten so grob falsch ist er nicht^^, aber sollte ich noch eine weitere quelle für die rechtslage in anderen ländern auftun, würde ich dies hier darstellen und nach gegebener zeit ggf. eine änderung vornehmen, aber daß bedeutet, daß mir neben gb auch für mindestens einen weiteren staat texte vorliegen Bunnyfrosch 00:02, 16. Okt. 2007 (CEST) Beantworten

ich habe auf dr. möbuse zurückgesetzt, weil ich die änderungen hier für deutlich falsch halte und mir andererseits auch eingefallen ist, was konkret die autoren damals mit 'erforschen' meinten. a) gibt es sehr wohl breite unterstützerkampagnen die über 'linksradikale' hinausgehen (was auch deutlich gemacht worde b) meint erforschen in diesem kontext, daß häufig häuser besetzt werden, die ein ungeklärtes besitzverhältnis haben, und wo die eigentümer nicht auffindbar sind, bzw. sich nicht um die imobilie kümmern, hier ist 'erforschen' tats#ächlich die treffendere bezeichnung Bunnyfrosch 01:14, 18. Okt. 2007 (CEST) Beantworten

Dann liefere doch endlich mal Belege für diese "breite Solidarisierungbewegung" die nicht aus dem linksautonomen Lager stamme und derart üblich sei, dass man die beschriebenen Massnahmen in der Regel einer "Unterstützerszene" zuschreiben müsse. Aber nicht irgendwelche Artikelchen aus dem Politblog Indymedia "Am Samstagabend demonstrierten ca. 60 Linksradikale unter dem Motto "Bewegungsfreiheit schaffen, Freiräume erkämpfen" für ein neues autonomes Zentrum in Karlsruhe" oder selbstgedrehte Propagandavideos von Hausbesetzern. Und natürlich auch Belege dafür, dass bei den meisten besetzten Häusern kein Eigentümer ausfindig zu machen sei und dass nach einem "Erforschen des Willens des Eigentümers" bei negativem Entscheid das Haus nicht besetzt würde. Und jetzt heissts erst mal: Erst Belege, dann schreiben! Danke. --ESNRZ 09:34, 18. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
@Bunnyfrosch: Was die Konkret mal über das "Erforschen" geschrieben hat und wie sie den Begriff auslegt, das hat doch keine enzyklopädische Relevanz. Ich finde das Wort weiterhin unpassend. --Dr Möpuse gips mir! 09:48, 18. Okt. 2007 (CEST) Beantworten
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