„Wikipedia:Wikimedia Deutschland/Regelung zur Freiwilligen-Förderung für Beschäftigte von Wikimedia Deutschland e. V." – Versionsunterschied

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+ Regelung zur Freiwilligen-Förderung für Beschäftigte von Wikimedia Deutschland e. V.
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:Diese Regelung gilt ab 15.02.2025.
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Aktuelle Version vom 27. Februar 2025, 11:58 Uhr

Auf dieser Seite ist die Regelung zur Freiwilligen-Förderung für Beschäftigte von Wikimedia Deutschland e. V. dokumentiert, die vom Vorstand des Vereins am 31.01.2025 mit Wirkung zum 15.02.2025 beschlossen worden ist.

Regelung zur Freiwilligen-Förderung für Beschäftigte von Wikimedia Deutschland e. V.

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Seit der Einrichtung der Wikimedia-Geschäftsstelle sind auch Ehrenamtliche aus den Communitys der Wikimedia-Projekte ein wichtiger Teil der Belegschaft. Ihre besondere Expertise und Verbindung zu den Communitys ist für den Verein von großem Wert. Wikimedia Deutschland e. V. wertschätzt und unterstützt das ehrenamtliche Engagement seiner Beschäftigten, insbesondere in den Wikimedia-Projekten. Die Rahmenbedingungen, unter denen Beschäftigte in ihrer Funktion als Ehrenamtliche die Förderangebote und -infrastruktur des Vereins in Anspruch nehmen können, werden durch den folgenden Beschluss geregelt.

Der Vorstand beschließt:

1) Beschäftigte des Wikimedia Deutschland e. V. können in ihrer Rolle als Ehrenamtliche sämtliche sämtliche Förderangebote und -infrastruktur des Vereins in Anspruch nehmen, die nicht mit personenbezogenen finanziellen Leistungen verbunden sind. Personenbezogene finanzielle Leistungen sind solche, die der Verein spezifisch für eine Einzelperson verausgabt, indem er Kosten erstattet (z.B. Reisekosten zu einer Veranstaltung) oder diese direkt gegenüber Dritten bezahlt (z.B. Hotelkosten bei Veranstaltungen).
2) Förderungen, die mit personenbezogenen finanziellen Leistungen verbunden sind, können abweichend von dieser Regelung in folgenden Fällen gewährt werden:
a) Auslagenerstattungen für die Teilnahme an Projekten oder Veranstaltungen in der Rolle als gewählte*r ehrenamtliche*r Funktionsträger*in der Wikimedia-Projekte (z. B. Stewards, Admins, Bürokrat*innen, Oversighter, Checkuser-Berechtigte, Mitglieder des Schiedsgerichts).
b) sämtliche Förderungen für Werkstudierende und Praktikant*innen
c) Geringe Sachkosten iHv maximal 30 Euro (z. B. Portokosten für ein Leihgerät, Visitenkarten), die direkt durch den Verein gegenüber Dritten bezahlt werden.
d) Leistungen, die im Rahmen geförderter Projekte oder Veranstaltungen abseits von Reisekosten für die gesamte Gruppe der Teilnehmenden erbracht werden (z. B. Getränke, Verpflegung, Rahmenprogramm).
e) Angebote zur Verweisberatung, externer Beratung, Coaching, Mediation oder Rechtsbeihilfe für die ehrenamtliche Tätigkeit.
f) Förderungen, die vor dem Start des Beschäftigungsverhältnisses genehmigt worden sind.
3) Antragstellung: Mit personenbezogenen finanziellen Leistungen verbundene Förderungen zu a) und b) müssen vorab durch die Bereichsleitung Communitys & Engagement genehmigt werden. Die Genehmigung kann an eine andere Führungskraft delegiert werden. Die antragstellenden Personen wirken am gesamten internen Bearbeitungs- und Entscheidungsprozess nicht mit. Mit personenbezogenen finanziellen Leistungen verbundene Förderungen zu c) bis f) können ohne Genehmigung in Anspruch genommen werden, einschließlich von Werkstudierenden und Praktikant*innen.
4) Förderprojekte, an denen Beschäftigte in ihrer Rolle als Ehrenamtliche in der Projektorganisation beteiligt sind, können unter Einhaltung der in den Ziffern 1. und 2. definierten Regelungen durch den Verein gefördert werden. Die Projektförderung muss vorab durch die Bereichsleitung Communitys & Engagement genehmigt werden. Die Genehmigung kann an eine andere Führungskraft delegiert werden. Die an der Projektorganisation beteiligten Beschäftigten wirken am gesamten internen Bearbeitungs- und Entscheidungsprozess nicht mit. In ihrer ehrenamtlichen Rolle dürfen sie nicht die Kommunikation zur Antragstellung gegenüber dem Verein oder die Abrechnung von Kosten für das Projekt wahrnehmen.
Diese Regelung gilt ab 15.02.2025.
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