{{Dieser Artikel|beschreibt die Situation in Deutschland. Für die Schweiz siehe [[Infrastrukturbetreiberin]], für andere europäische Länder [[Infrastrukturbetreiber]].}}
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Ein '''(削除) Eisenbahninfrastrukturunternehmen (削除ここまで)''' ('''EIU''') ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen [[Allgemeines Eisenbahngesetz|Allgemeinen Eisenbahngesetz]] (AEG) vom 27. Dezember 1999 und dem österreichischen [[Eisenbahngesetz 1957]] (EisbG 1957).
Ein '''(追記) Eisenbahninfrastrukturunternehmen (追記ここまで)''' ('''EIU''') ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen [[Allgemeines Eisenbahngesetz|Allgemeinen Eisenbahngesetz]] (AEG) vom 27. Dezember 1999 und dem österreichischen [[Eisenbahngesetz 1957]] (EisbG 1957).
Die entsprechende Bezeichnung im europäischen Eisenbahnrecht (wie zum Beispiel in der [[Richtlinie 2012/34/EU]]) lautet [[Infrastrukturbetreiber]], im Schweizer Eisenbahnrecht [[Infrastrukturbetreiberin]].
Die entsprechende Bezeichnung im europäischen Eisenbahnrecht (wie zum Beispiel in der [[Richtlinie 2012/34/EU]]) lautet [[Infrastrukturbetreiber]], im Schweizer Eisenbahnrecht [[Infrastrukturbetreiberin]].
Gemäß § 2 AEG sind [[Eisenbahn]]en öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen, die (削除) Eisenbahn­verkehrs­leistungen (削除ここまで) erbringen ([[Eisenbahnverkehrsunternehmen|(削除) Eisenbahn (削除ここまで)­(削除) verkehrs (削除ここまで)­(削除) unternehmen (削除ここまで)]]) oder eine [[Eisenbahninfrastruktur(削除) ]] betreiben (Eisenbahn (削除ここまで)­(削除) infrastruktur (削除ここまで)­(削除) unternehmen (削除ここまで)).
Gemäß § 2 AEG sind [[Eisenbahn]]en öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen, die (追記) Eisenbahnverkehrsleistungen (追記ここまで) erbringen ([[Eisenbahnverkehrsunternehmen|(追記) Ei (追記ここまで)­(追記) sen (追記ここまで)­(追記) bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (追記ここまで)]]) oder eine [[Eisenbahninfrastruktur(追記) |Ei (追記ここまで)­(追記) sen (追記ここまで)­(追記) bahn­in­fra­struk­tur]] betreiben (Eisenbahninfrastrukturunternehmen (追記ここまで)).
Die (削除) Eisenbahninfrastruktur (削除ここまで) umfasst die [[Bahnanlage|Betriebsanlagen]] der Eisenbahnen einschließlich der [[Bahnstromleitung|Bahnstromfernleitungen]]. Betreiber der [[Eisenbahn#Bahnanlage|Schienenwege]] ist jedes (削除) Eisenbahninfrastrukturunternehmen (削除ここまで), das den Betrieb, den Bau und die Unterhaltung der Schienenwege der Eisenbahn zum Gegenstand hat.
Die (追記) Eisenbahninfrastruktur (追記ここまで) umfasst die [[Bahnanlage|Betriebsanlagen]] der Eisenbahnen einschließlich der [[Bahnstromleitung|Bahnstromfernleitungen]]. Betreiber der [[Eisenbahn#Bahnanlage|Schienenwege]] ist jedes (追記) Eisenbahninfrastrukturunternehmen (追記ここまで), das den Betrieb, den Bau und die Unterhaltung der Schienenwege der Eisenbahn zum Gegenstand hat.
== Rechtliche Untergliederung ==
== Rechtliche Untergliederung ==
Für die Überwachung des Zugangs zur (削除) Eisenbahninfrastruktur (削除ここまで) in Deutschland ist seit Anfang 2006 für alle EIU die [[Bundesnetzagentur]] zuständig.
Für die Überwachung des Zugangs zur (追記) Eisenbahninfrastruktur (追記ここまで) in Deutschland ist seit Anfang 2006 für alle EIU die [[Bundesnetzagentur]] zuständig.
Das [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetz]] sieht vor, dass der [[Bundesebene (Deutschland)|Bund]] für die bundeseigenen (削除) Eisenbahninfrastrukturunternehmen (削除ここまで) (Eisenbahnen des Bundes) die Verantwortung übernimmt. Er gewährleistet, „daß dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz, soweit diese nicht den [[Schienenpersonennahverkehr]] betreffen, Rechnung getragen wird" ({{Art.|87e|gg|juris}} [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetz]]). Für die eisenbahnrechtliche Aufsicht ist das [[Eisenbahn-Bundesamt]] (EBA) zuständig.
Das [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetz]] sieht vor, dass der [[Bundesebene (Deutschland)|Bund]] für die bundeseigenen (追記) Eisenbahninfrastrukturunternehmen (追記ここまで) (Eisenbahnen des Bundes) die Verantwortung übernimmt. Er gewährleistet, „daß dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz, soweit diese nicht den [[Schienenpersonennahverkehr]] betreffen, Rechnung getragen wird" ({{Art.|87e|gg|juris}} [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetz]]). Für die eisenbahnrechtliche Aufsicht ist das [[Eisenbahn-Bundesamt]] (EBA) zuständig.
Direkte bundeseigene EIU sind die Unternehmen [[DB InfraGO|DB InfraGO AG]] (seit 27. Dezember 2023, ehemals [[DB Netz|DB Netz AG]] und [[DB Station&Service|DB Station&Service AG]]) und [[DB Energie|DB Energie GmbH]].<ref name="EIU_Bund_direkt">{{Internetquelle |url=http://www.umwelt-online.de/cgi-bin/parser/Drucksachen/drucknews.cgi?texte=0141_2D06#h19 |titel=Siehe Bundesregierung, Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009, Kap. 3.2.5.1 Eisenbahnen des Bundes, in: Bundesratsdrucksache 141/06|datum=2006年03月17日 |abruf=2008年12月21日}}</ref> Zu den mittelbaren bundeseigenen EIU gehören [[RegioNetz|DB RegioNetz Infrastruktur GmbH]], [[DB Fernverkehr AG]], [[EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen|EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH]] und [[Usedomer Bäderbahn|Usedomer Bäderbahn GmbH]].<ref name="EIU_EBA_mittelbar">Vgl. Eisenbahn-Bundesamt, Liste der genehmigungspflichtigen öffentlichen (削除) Eisenbahninfrastrukturunternehmen (削除ここまで) in Deutschland, Stand: 25. Juni 2008, Spalte „Gen_Behörde" (nicht mehr online abrufbar, aktuelle Liste siehe Weblinks)</ref>
Direkte bundeseigene EIU sind die Unternehmen [[DB InfraGO|DB InfraGO AG]] (seit 27. Dezember 2023, ehemals [[DB Netz|DB Netz AG]] und [[DB Station&Service|DB Station&Service AG]]) und [[DB Energie|DB Energie GmbH]].<ref name="EIU_Bund_direkt">{{Internetquelle |url=http://www.umwelt-online.de/cgi-bin/parser/Drucksachen/drucknews.cgi?texte=0141_2D06#h19 |titel=Siehe Bundesregierung, Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009, Kap. 3.2.5.1 Eisenbahnen des Bundes, in: Bundesratsdrucksache 141/06|datum=2006年03月17日 |abruf=2008年12月21日}}</ref> Zu den mittelbaren bundeseigenen EIU gehören [[RegioNetz|DB RegioNetz Infrastruktur GmbH]], [[DB Fernverkehr AG]], [[EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen|EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH]] und [[Usedomer Bäderbahn|Usedomer Bäderbahn GmbH]].<ref name="EIU_EBA_mittelbar">Vgl. Eisenbahn-Bundesamt, Liste der genehmigungspflichtigen öffentlichen (追記) Eisenbahninfrastrukturunternehmen (追記ここまで) in Deutschland, Stand: 25. Juni 2008, Spalte „Gen_Behörde" (nicht mehr online abrufbar, aktuelle Liste siehe Weblinks)</ref>
Die Anzahl der nichtbundeseigenen öffentlichen (削除) Eisenbahninfrastrukturunternehmen (削除ここまで) (auch: [[Nichtbundeseigene Eisenbahn]]en, NE-Bahnen, Privatbahnen) beträgt etwa 170. Sie sind entweder in öffentlichem ([[Gemeinde|Kommunen]], [[Gebietskörperschaft (Deutschland)|Gebietskörperschaften]]) oder in privatem Eigentum. Die technisch-rechtliche Aufsicht der NE-Bahnen liegt bei den Bundesländern ([[Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht]], LfB), soweit diese sie nicht an das Eisenbahn-Bundesamt übertragen haben oder die (削除) Eisenbahninfrastruktur (削除ここまで) zum übergeordneten Netz gemäß § 2b AEG gehört; in diesem Falle obliegt sie ebenfalls dem Eisenbahn-Bundesamt.
Die Anzahl der nichtbundeseigenen öffentlichen (追記) Eisenbahninfrastrukturunternehmen (追記ここまで) (auch: [[Nichtbundeseigene Eisenbahn]]en, NE-Bahnen, Privatbahnen) beträgt etwa 170. Sie sind entweder in öffentlichem ([[Gemeinde|Kommunen]], [[Gebietskörperschaft (Deutschland)|Gebietskörperschaften]]) oder in privatem Eigentum. Die technisch-rechtliche Aufsicht der NE-Bahnen liegt bei den Bundesländern ([[Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht]], LfB), soweit diese sie nicht an das Eisenbahn-Bundesamt übertragen haben oder die (追記) Eisenbahninfrastruktur (追記ここまで) zum übergeordneten Netz gemäß § 2b AEG gehört; in diesem Falle obliegt sie ebenfalls dem Eisenbahn-Bundesamt.
== Finanzierung ==
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== Streckenlängen ==
== Streckenlängen ==
Im Jahr 2015 hatte das Streckennetz der DB Netz einen Umfang von 33.193 Kilometern,<ref>{{Internetquelle |url=https://fahrweg.dbnetze.com/fahrweg-de/start/unternehmen/geschaeftsbericht.html |titel=Zahlen, Daten, Fakten: Geschäftsbericht der DB Netz AG 2015 |hrsg=DB Netz AG |datum=2016年12月07日 |offline=ja |archiv-url=https://web.archive.org/web/20170403001013/http://fahrweg.dbnetze.com/fahrweg-de/start/unternehmen/geschaeftsbericht.html |archiv-datum=2017年04月03日 |abruf=2017年03月04日}}</ref> 2012 waren es noch 33.319 Kilometer.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.dbnetz.de/fahrweg-de/start/unternehmen/dbnetzag/2600110/geschaeftsbericht.html |titel=Zahlen, Daten, Fakten: Geschäftsbericht der DB Netz AG 2012 |hrsg=DB Netz AG |datum=2012年12月31日 |offline=ja |archiv-url=https://web.archive.org/web/20140319094621/http://www.dbnetz.de/fahrweg-de/start/unternehmen/dbnetzag/2600110/geschaeftsbericht.html |archiv-datum=2014年03月19日 |abruf=2013年12月04日}}</ref> Seit Beginn der Bahnreform 1994 hat die DB zusätzlich zur Stilllegung von Strecken bis Mitte 2011 auch insgesamt 2.343 Kilometer an andere EIU verkauft oder verpachtet.<ref>{{Internetquelle |url=http://www2.uwe-beckmeyer.de/wp-content/uploads/2010/09/Situation-der-nichtbundeseigenen-Eisenbahninfrastrukturunternehmen-in-Deutschland-Antwort.pdf |titel=Situation der nichtbundeseigenen (削除) Eisenbahninfrastrukturunternehmen (削除ここまで) in Deutschland |werk=Drucksache 17/8286 |hrsg=Deutscher Bundestag |datum=2011年12月30日 |offline=ja |archiv-url=https://web.archive.org/web/20130103094448/http://www2.uwe-beckmeyer.de/wp-content/uploads/2010/09/Situation-der-nichtbundeseigenen-Eisenbahninfrastrukturunternehmen-in-Deutschland-Antwort.pdf |archiv-datum=2013年01月03日 |abruf=2012年08月21日 |format=PDF; 141 kB}}</ref> Damit wird die Schrumpfungstendenz der vergangenen Jahre etwas abgemildert. Die gesamte Länge der von den NE-Bahnen betriebenen Strecken betrug 4.140 Kilometer; hinzu kommen noch 1.800 Kilometer öffentliche Gleise in den See- und Binnenhäfen.<ref name="GB_200803" />
Im Jahr 2015 hatte das Streckennetz der DB Netz einen Umfang von 33.193 Kilometern,<ref>{{Internetquelle |url=https://fahrweg.dbnetze.com/fahrweg-de/start/unternehmen/geschaeftsbericht.html |titel=Zahlen, Daten, Fakten: Geschäftsbericht der DB Netz AG 2015 |hrsg=DB Netz AG |datum=2016年12月07日 |offline=ja |archiv-url=https://web.archive.org/web/20170403001013/http://fahrweg.dbnetze.com/fahrweg-de/start/unternehmen/geschaeftsbericht.html |archiv-datum=2017年04月03日 |abruf=2017年03月04日}}</ref> 2012 waren es noch 33.319 Kilometer.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.dbnetz.de/fahrweg-de/start/unternehmen/dbnetzag/2600110/geschaeftsbericht.html |titel=Zahlen, Daten, Fakten: Geschäftsbericht der DB Netz AG 2012 |hrsg=DB Netz AG |datum=2012年12月31日 |offline=ja |archiv-url=https://web.archive.org/web/20140319094621/http://www.dbnetz.de/fahrweg-de/start/unternehmen/dbnetzag/2600110/geschaeftsbericht.html |archiv-datum=2014年03月19日 |abruf=2013年12月04日}}</ref> Seit Beginn der Bahnreform 1994 hat die DB zusätzlich zur Stilllegung von Strecken bis Mitte 2011 auch insgesamt 2.343 Kilometer an andere EIU verkauft oder verpachtet.<ref>{{Internetquelle |url=http://www2.uwe-beckmeyer.de/wp-content/uploads/2010/09/Situation-der-nichtbundeseigenen-Eisenbahninfrastrukturunternehmen-in-Deutschland-Antwort.pdf |titel=Situation der nichtbundeseigenen (追記) Eisenbahninfrastrukturunternehmen (追記ここまで) in Deutschland |werk=Drucksache 17/8286 |hrsg=Deutscher Bundestag |datum=2011年12月30日 |offline=ja |archiv-url=https://web.archive.org/web/20130103094448/http://www2.uwe-beckmeyer.de/wp-content/uploads/2010/09/Situation-der-nichtbundeseigenen-Eisenbahninfrastrukturunternehmen-in-Deutschland-Antwort.pdf |archiv-datum=2013年01月03日 |abruf=2012年08月21日 |format=PDF; 141 kB}}</ref> Damit wird die Schrumpfungstendenz der vergangenen Jahre etwas abgemildert. Die gesamte Länge der von den NE-Bahnen betriebenen Strecken betrug 4.140 Kilometer; hinzu kommen noch 1.800 Kilometer öffentliche Gleise in den See- und Binnenhäfen.<ref name="GB_200803" />
Die größten deutschen (削除) Eisenbahninfrastrukturbetreiber (削除ここまで) (mit über 100 km Länge der in Betrieb befindlichen Strecken) sind:
Die größten deutschen (追記) Eisenbahninfrastrukturbetreiber (追記ここまで) (mit über 100 km Länge der in Betrieb befindlichen Strecken) sind:
# [[DB InfraGO]] 33.193 km
# [[DB InfraGO]] 33.193 km
# [[DB RegioNetz Infrastruktur]] 1.200 km
# [[DB RegioNetz Infrastruktur]] 1.200 km
# [[Deutsche Regionaleisenbahn]] 387 km (insgesamt 765 km, davon 378 km stillgelegt oder nicht in Betrieb)<ref name="DRE_Strecken">{{Internetquelle |url=http://www.regionaleisenbahn.de/StreckenverzeichnisStatus.pdf |format=PDF |titel=(削除) Eisenbahninfrastruktur (削除ここまで) DRE-Gruppe (Gesamtübersicht) |hrsg=Deutsche Regionaleisenbahn |datum=2016年01月12日 |abruf=2016年07月25日 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20150111004545/http://regionaleisenbahn.de/StreckenverzeichnisStatus.pdf |archiv-datum=2015年01月11日}}</ref>
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# [[RegioInfra|RegioInfra Gesellschaft]] 341 km (insgesamt 386 km, davon 45 km stillgelegt)
# [[RegioInfra|RegioInfra Gesellschaft]] 341 km (insgesamt 386 km, davon 45 km stillgelegt)
# [[Albtal-Verkehrs-Gesellschaft]] 286,9 km (davon 92,3 km eigene Strecken, 171,6 km von [[DB Netz]] AG gepachtet; zusätzlich 23,0 km Straßenbahnstrecke)<ref>{{Internetquelle |url=https://www.avg.info/geschaeftskunden/infrastruktur.html |titel=Infrastruktur |hrsg=Albtal-Verkehrs-Gesellschaft |abruf=2018年10月12日}}</ref>
# [[Albtal-Verkehrs-Gesellschaft]] 286,9 km (davon 92,3 km eigene Strecken, 171,6 km von [[DB Netz]] AG gepachtet; zusätzlich 23,0 km Straßenbahnstrecke)<ref>{{Internetquelle |url=https://www.avg.info/geschaeftskunden/infrastruktur.html |titel=Infrastruktur |hrsg=Albtal-Verkehrs-Gesellschaft |abruf=2018年10月12日}}</ref>
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== Literatur ==
== Literatur ==
* Georg Speck: ''Wer soll künftig zahlen? Erhalt von NE-Bahnstrecken. (削除) Eisenbahninfrastrukturverantwortung (削除ここまで) von Bund und Ländern.'' In: {{Webarchiv | url=http://www.alba-fachverlag.de/zeitschriften/gueterbahnen/ | wayback=20071008155006 | text=Güterbahnen}}, Alba Fachverlag Düsseldorf, {{ISSN|1610-5273}}, Heft 4/2008, S. 7–14.
* Georg Speck: ''Wer soll künftig zahlen? Erhalt von NE-Bahnstrecken. (追記) Eisenbahninfrastrukturverantwortung (追記ここまで) von Bund und Ländern.'' In: {{Webarchiv | url=http://www.alba-fachverlag.de/zeitschriften/gueterbahnen/ | wayback=20071008155006 | text=Güterbahnen}}, Alba Fachverlag Düsseldorf, {{ISSN|1610-5273}}, Heft 4/2008, S. 7–14.
== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
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== Weblinks ==
== Weblinks ==
* [https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Eisenbahnunternehmen/eisenbahnunternehmen_node.html Drei Listen mit (削除) Eisenbahninfrastrukturunternehmen (削除ここまで) in Deutschland, die Bahnstrecken oder Stationen betreiben] (Excel-Tabellen), herausgegeben vom [[Eisenbahn-Bundesamt]]
* [https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Eisenbahnunternehmen/eisenbahnunternehmen_node.html Drei Listen mit (追記) Eisenbahninfrastrukturunternehmen (追記ここまで) in Deutschland, die Bahnstrecken oder Stationen betreiben] (Excel-Tabellen), herausgegeben vom [[Eisenbahn-Bundesamt]]
Ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) vom 27. Dezember 1999 und dem österreichischen Eisenbahngesetz 1957 (EisbG 1957).
Die Eisenbahninfrastruktur umfasst die Betriebsanlagen der Eisenbahnen einschließlich der Bahnstromfernleitungen. Betreiber der Schienenwege ist jedes Eisenbahninfrastrukturunternehmen, das den Betrieb, den Bau und die Unterhaltung der Schienenwege der Eisenbahn zum Gegenstand hat.
Das Grundgesetz sieht vor, dass der Bund für die bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen (Eisenbahnen des Bundes) die Verantwortung übernimmt. Er gewährleistet, „daß dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz, soweit diese nicht den Schienenpersonennahverkehr betreffen, Rechnung getragen wird" (Art. 87eGrundgesetz). Für die eisenbahnrechtliche Aufsicht ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig.
Die Anzahl der nichtbundeseigenen öffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmen (auch: Nichtbundeseigene Eisenbahnen, NE-Bahnen, Privatbahnen) beträgt etwa 170. Sie sind entweder in öffentlichem (Kommunen, Gebietskörperschaften) oder in privatem Eigentum. Die technisch-rechtliche Aufsicht der NE-Bahnen liegt bei den Bundesländern (Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht, LfB), soweit diese sie nicht an das Eisenbahn-Bundesamt übertragen haben oder die Eisenbahninfrastruktur zum übergeordneten Netz gemäß § 2b AEG gehört; in diesem Falle obliegt sie ebenfalls dem Eisenbahn-Bundesamt.
Finanzierung
Die Finanzierung der bundeseigenen Eisenbahnen erfolgt durch den Bund, die durch Finanzierungsvereinbarungen und Finanzpläne[2] sowie den Bundesschienenwegeausbauplan nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz abgesichert ist. Demgegenüber sind die NE-Bahnen benachteiligt, da sie die Finanzierung ihrer Schienenwege zum großen Teil selbst leisten müssen. Sie erhalten öffentliche Förderung ihrer Schienenwege vor allem nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) oder durch freiwillige, projektbezogene Investitionszuschüsse der Bundesländer bzw. der Europäischen Gemeinschaft.[3]
Nachdem das Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz am 13. August 2013 in Kraft getreten ist, werden den NE-Bahnen ab 2013 25 Millionen EUR an Investitionsfördermitteln vom Bund zur Verfügung gestellt. Da vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen ein Bedarf von jährlich 150 Millionen EUR ermittelt wurde, fordert dieser die Länder auf, sich an der Infrastrukturfinanzierung zu beteiligen.[4]
Streckenlängen
Im Jahr 2015 hatte das Streckennetz der DB Netz einen Umfang von 33.193 Kilometern,[5] 2012 waren es noch 33.319 Kilometer.[6] Seit Beginn der Bahnreform 1994 hat die DB zusätzlich zur Stilllegung von Strecken bis Mitte 2011 auch insgesamt 2.343 Kilometer an andere EIU verkauft oder verpachtet.[7] Damit wird die Schrumpfungstendenz der vergangenen Jahre etwas abgemildert. Die gesamte Länge der von den NE-Bahnen betriebenen Strecken betrug 4.140 Kilometer; hinzu kommen noch 1.800 Kilometer öffentliche Gleise in den See- und Binnenhäfen.[3]
Die größten deutschen Eisenbahninfrastrukturbetreiber (mit über 100 km Länge der in Betrieb befindlichen Strecken) sind:
Georg Speck: Wer soll künftig zahlen? Erhalt von NE-Bahnstrecken. Eisenbahninfrastrukturverantwortung von Bund und Ländern. In: Güterbahnen (Memento vom 8. Oktober 2007 im Internet Archive), Alba Fachverlag Düsseldorf, ISSN1610-5273, Heft 4/2008, S. 7–14.
↑ abVgl. Eisenbahn-Bundesamt, Liste der genehmigungspflichtigen öffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmen in Deutschland, Stand: 25. Juni 2008, Spalte „Gen_Behörde" (nicht mehr online abrufbar, aktuelle Liste siehe Weblinks)