„Diskussion:Nebenkostenprivileg" – Versionsunterschied
Version vom 30. September 2024, 14:41 Uhr
Fragwürdige Behauptung über Gemeinschaftsantennenanlagen
Zitat: Neben dem Wegfall der Umlage für den Breitbandkabelanschluss entfällt ab dem 1. Juli 2024 auch die Umlagefähigkeit für die Kosten der Gemeinschaftsantennenanlage nach § 2 Nr. 15 a Betriebskostenverordnung – BetrKV. [Einzelnachweis 10]
Einzelnachweis 10 ist lediglich ein Blogbeitrag: https://astoundedradio.de/blog/mieter-muessen-bald-weniger-betriebskosten-zahlen/
Zitat aus BtrKV 2ドル Absatz 15a: Betriebskosten im Sinne von § 1 sind die Kosten
- des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich ihrer Einstellung durch eine Fachkraft,
- bis zum 30. Juni 2024 außerdem das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen.
Ab dem 30.6.24 herausgenommen sind nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlagen!
Zum Gebäude gehörende Gemeinschafts-Antennenanlagen können unbefristet als Betriebskosten umgelegt werden!
--5.147.13.207 01:34, 1. Jul. 2024 (CEST) Beantworten
„Ein Nachteil ist, dass die Kabelfernsehnutzer mit höheren Gebühren für den Radio- und Fernseh-Empfang rechnen müssen ..."
Hier: ca. 50% mehr Geld für 40% der bisher gelieferten tatsächlich frei empangbaren Kanäle (der neue Vertrag behandelt formell alleine solche)! Und mit denen, die wider dieses Begriffs verschlüsselt daher kommen? Dann sind es „irgendwas zwischen 30 und 45 Prozent". Und wenn man jetzt noch „eine Portion BWL mitrechnen läßt": die technischen Qualität des Angebots liegt bei bestenfalls 40% (sprich: ohne Bitfehler = 0%, mit mäßigen Bitfehlern = 30%, mit nicht zu übersehenden Bitfehlern: 50% und mit so vielen Bitfehlern, daß die Kanäle nur noch gelegentlich beim Suchlauf auftauchen: der Rest). Macht unter dem Strich eine Preiserhöhung von 1 / (0,4 * 0,3) = 800%. Packt man die „Service-Qualität" noch drauf, werden es mehr als 2000.