„Gemeindeverwaltungsverband" – Versionsunterschied

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Ein '''Gemeindeverwaltungsverband''' (GVV) ist in den [[Deutschland|deutschen]] Ländern [[Baden-Württemberg]] und [[Hessen]] ein [[Verwaltungskooperation in Deutschland|Zusammenschluss]] mehrerer [[Gemeinde (Deutschland)|Gemeinden]] desselben [[Landkreis]]es. Die Mitgliedsgemeinden übertragen dem Verband verschiedene Aufgaben. So können etwa die [[Verwaltung]]en zusammengelegt werden, wodurch Geld eingespart werden kann. Ein Beispiel dafür wäre, dass die Bürger, die in diesen zusammen­geschlossenen Gemeinden leben, ihre [[Steuerbescheid]]e nicht mehr aus dem örtlichen Rathaus, sondern aus der Verbandsverwaltung erhalten. Die Gemeinde­verwaltungs­verbände sind [[Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland)|Körperschaften des öffentlichen Rechts]] (keine [[Gebietskörperschaft (Deutschland)|Gebietskörperschaften]]), an deren Spitze ein Verbandsvorsitzender steht. Die Mitgliedsgemeinden behalten jedoch ihre rechtliche Selbstständigkeit (z. B. [[Gemeindeverwaltungsverband „Raum Weinsberg"|GVV „Raum Weinsberg"]]).
Ein '''Gemeindeverwaltungsverband''' (GVV) ist in den [[Deutschland|deutschen]] Ländern [[Baden-Württemberg]] und [[Hessen]] ein [[Verwaltungskooperation in Deutschland|Zusammenschluss]] mehrerer [[Gemeinde (Deutschland)|Gemeinden]] desselben [[Landkreis]]es. Die Mitgliedsgemeinden übertragen dem Verband verschiedene Aufgaben. So können etwa die [[Verwaltung]]en zusammengelegt werden, wodurch Geld eingespart werden kann. Ein Beispiel dafür wäre, dass die Bürger, die in diesen zusammen­geschlossenen Gemeinden leben, ihre [[Steuerbescheid]]e nicht mehr aus dem örtlichen Rathaus, sondern aus der Verbandsverwaltung erhalten. Die Gemeinde­verwaltungs­verbände sind [[Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland)|Körperschaften des öffentlichen Rechts]] (keine [[Gebietskörperschaft (Deutschland)|Gebietskörperschaften]]), an deren Spitze ein Verbandsvorsitzender steht. Die Mitgliedsgemeinden behalten jedoch ihre rechtliche Selbstständigkeit (z. B. [[Gemeindeverwaltungsverband „Raum Weinsberg"|GVV „Raum Weinsberg"]]).


Gemeindeverwaltungsverbände gibt es in [[Baden-Württemberg]]<ref name="GemO59">{{§|59|GemO|dejure}} Gemeindeordnung (GemO) Baden-Württemberg</ref> und [[Hessen]]<ref name="KGG30">(削除) {{§§|URL|2=http (削除ここまで)://www.(削除) lexsoft (削除ここまで).de/(削除) lexisnexis (削除ここまで)/(削除) justizportal_nrw.cgi?xid=146173,31|3=§&nbsp;30}} (削除ここまで) Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) Hessen</ref>. In Baden-Württemberg können die Aufgaben eines Gemeinde&shy;verwaltungs&shy;verbandes im Rahmen einer [[Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft|Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft]] (VVG) einer Gemeinde („erfüllende Gemeinde") übertragen werden, in Hessen im Rahmen einer Verwaltungsgemeinschaft.
Gemeindeverwaltungsverbände gibt es in [[Baden-Württemberg]]<ref name="GemO59">{{§|59|GemO|dejure}} Gemeindeordnung (GemO) Baden-Württemberg</ref> und [[Hessen]]<ref name="KGG30">(追記) [https (追記ここまで)://www.(追記) rv.hessenrecht.hessen (追記ここまで).de/(追記) bshe (追記ここまで)/(追記) document/jlr-KomGArbGHEV7IVZ (追記ここまで) Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG)(追記) des Landes (追記ここまで) Hessen(追記) vom 16. Dezember 1969, zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2019, §§ 30–32] (追記ここまで)</ref>. In Baden-Württemberg können die Aufgaben eines Gemeinde&shy;verwaltungs&shy;verbandes im Rahmen einer [[Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft|Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft]] (VVG) einer Gemeinde („erfüllende Gemeinde") übertragen werden, in Hessen im Rahmen einer Verwaltungsgemeinschaft.


== Andere Bundesländer ==
== Andere Bundesländer ==

Version vom 19. August 2022, 18:40 Uhr

Ein Gemeindeverwaltungsverband (GVV) ist in den deutschen Ländern Baden-Württemberg und Hessen ein Zusammenschluss mehrerer Gemeinden desselben Landkreises. Die Mitgliedsgemeinden übertragen dem Verband verschiedene Aufgaben. So können etwa die Verwaltungen zusammengelegt werden, wodurch Geld eingespart werden kann. Ein Beispiel dafür wäre, dass die Bürger, die in diesen zusammen­geschlossenen Gemeinden leben, ihre Steuerbescheide nicht mehr aus dem örtlichen Rathaus, sondern aus der Verbandsverwaltung erhalten. Die Gemeinde­verwaltungs­verbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (keine Gebietskörperschaften), an deren Spitze ein Verbandsvorsitzender steht. Die Mitgliedsgemeinden behalten jedoch ihre rechtliche Selbstständigkeit (z. B. GVV „Raum Weinsberg").

Gemeindeverwaltungsverbände gibt es in Baden-Württemberg [1] und Hessen [2] . In Baden-Württemberg können die Aufgaben eines Gemeinde­verwaltungs­verbandes im Rahmen einer Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) einer Gemeinde („erfüllende Gemeinde") übertragen werden, in Hessen im Rahmen einer Verwaltungsgemeinschaft.

Andere Bundesländer

In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Zusammenschlüsse mit anderen Bezeichnungen:

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. § 59 Gemeindeordnung (GemO) Baden-Württemberg
  2. Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) des Landes Hessen vom 16. Dezember 1969, zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2019, §§ 30–32
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