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Ein '''Gemeindeverwaltungsverband''' (GVV) ist in den [[Deutschland|deutschen]] Ländern [[Baden-Württemberg]] und [[Hessen]] ein [[Verwaltungskooperation in Deutschland|Zusammenschluss]] mehrerer [[Gemeinde (Deutschland)|Gemeinden]] desselben [[Landkreis]]es. Die Mitgliedsgemeinden übertragen dem Verband verschiedene Aufgaben. So können etwa die [[Verwaltung]]en zusammengelegt werden, wodurch Geld eingespart werden kann. Ein Beispiel dafür wäre, dass die Bürger, die in diesen zusammen­geschlossenen Gemeinden leben, ihre [[Steuerbescheid]]e nicht mehr aus dem örtlichen Rathaus, sondern aus der Verbandsverwaltung erhalten. Die Gemeinde­verwaltungs­verbände sind [[Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland)|Körperschaften des öffentlichen Rechts]] (keine [[Gebietskörperschaft (Deutschland)|Gebietskörperschaften]]), an deren Spitze ein Verbandsvorsitzender steht. Die Mitgliedsgemeinden behalten jedoch ihre rechtliche Selbstständigkeit (z. B. [[Gemeindeverwaltungsverband „Raum Weinsberg"|GVV „Raum Weinsberg"]]).
Ein '''Gemeindeverwaltungsverband''' (GVV) ist in den [[Deutschland|deutschen]] Ländern [[Baden-Württemberg]] und [[Hessen]] ein [[Verwaltungskooperation in Deutschland|Zusammenschluss]] mehrerer [[Gemeinde (Deutschland)|Gemeinden]] desselben [[Landkreis]]es. Die Mitgliedsgemeinden übertragen dem Verband verschiedene Aufgaben. So können etwa die [[Verwaltung]]en zusammengelegt werden, wodurch Geld eingespart werden kann. Ein Beispiel dafür wäre, dass die Bürger, die in diesen zusammen­geschlossenen Gemeinden leben, ihre [[Steuerbescheid]]e nicht mehr aus dem örtlichen Rathaus, sondern aus der Verbandsverwaltung erhalten. Die Gemeinde­verwaltungs­verbände sind [[Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland)|Körperschaften des öffentlichen Rechts]] (keine [[Gebietskörperschaft (Deutschland)|Gebietskörperschaften]]), an deren Spitze ein Verbandsvorsitzender steht. Die Mitgliedsgemeinden behalten jedoch ihre rechtliche Selbstständigkeit (z. B. [[Gemeindeverwaltungsverband „Raum Weinsberg"|GVV „Raum Weinsberg"]]).
Gemeindeverwaltungsverbände gibt es in [[Baden-Württemberg]]<ref name="GemO59">{{§|59|GemO|dejure}} Gemeindeordnung (GemO) Baden-Württemberg</ref> und [[Hessen]]<ref name="KGG30">(削除) {{§§|URL|2=http (削除ここまで)://www.(削除) lexsoft (削除ここまで).de/(削除) lexisnexis (削除ここまで)/(削除) justizportal_nrw.cgi?xid=146173,31|3=§ 30}} (削除ここまで) Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) Hessen</ref>. In Baden-Württemberg können die Aufgaben eines Gemeinde­verwaltungs­verbandes im Rahmen einer [[Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft|Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft]] (VVG) einer Gemeinde („erfüllende Gemeinde") übertragen werden, in Hessen im Rahmen einer Verwaltungsgemeinschaft.
Gemeindeverwaltungsverbände gibt es in [[Baden-Württemberg]]<ref name="GemO59">{{§|59|GemO|dejure}} Gemeindeordnung (GemO) Baden-Württemberg</ref> und [[Hessen]]<ref name="KGG30">(追記) [https (追記ここまで)://www.(追記) rv.hessenrecht.hessen (追記ここまで).de/(追記) bshe (追記ここまで)/(追記) document/jlr-KomGArbGHEV7IVZ (追記ここまで) Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG)(追記) des Landes (追記ここまで) Hessen(追記) vom 16. Dezember 1969, zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2019, §§ 30–32] (追記ここまで)</ref>. In Baden-Württemberg können die Aufgaben eines Gemeinde­verwaltungs­verbandes im Rahmen einer [[Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft|Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft]] (VVG) einer Gemeinde („erfüllende Gemeinde") übertragen werden, in Hessen im Rahmen einer Verwaltungsgemeinschaft.
== Andere Bundesländer ==
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Version vom 19. August 2022, 18:40 Uhr