„Sozialprognose" – Versionsunterschied

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Vor der Erstellung der Prognose muss eine intensive Untersuchung der Persönlichkeit ([[psychologische Diagnostik]], meist in Form eines psychologischen oder psychiatrischen [[Gutachten]]s) und des bisherigen Verhaltens ([[Biographie]]) vorgenommen werden.
Vor der Erstellung der Prognose muss eine intensive Untersuchung der Persönlichkeit ([[psychologische Diagnostik]], meist in Form eines psychologischen oder psychiatrischen [[Gutachten]]s) und des bisherigen Verhaltens ([[Biographie]]) vorgenommen werden.


Sie wird häufig im [[Strafrecht]] verwendet und dient dort zur [[Strafzumessung (Deutschland)|Strafzumessung]] und der [[Strafvollstreckung]]. Dort wird sie ebenso verwendet, um zur [[Bewährung]] Verurteilten bei positiver Sozialprognose die frühzeitige Haftentlassung zu ermöglichen.
Sie wird häufig im [[Strafrecht]] verwendet und dient dort zur [[Strafzumessung (Deutschland)|Strafzumessung]] und der [[Strafvollstreckung]]. Dort wird sie ebenso verwendet, um zur [[(追記) Strafaussetzung zur Bewährung| (追記ここまで)Bewährung]] Verurteilten bei positiver Sozialprognose die frühzeitige Haftentlassung zu ermöglichen.


Eine ''positive Legalprognose'' bezeichnet die Einschätzung des Diagnostikers, dass der [[Proband]] sich in Zukunft im Wesentlichen an [[Rechtsnorm|Normen]], [[Soziale Norm|Regeln]] und [[Gesetz]]e halten wird.
Eine ''positive Legalprognose'' bezeichnet die Einschätzung des Diagnostikers, dass der [[Proband]] sich in Zukunft im Wesentlichen an [[Rechtsnorm|Normen]], [[Soziale Norm|Regeln]] und [[Gesetz]]e halten wird.

Aktuelle Version vom 31. Januar 2022, 21:34 Uhr

Eine Sozialprognose oder Legalprognose ist eine kriminologische, psychiatrische und psychologische Risikobeurteilung einer straffälligen Person bezüglich ihrer Fähigkeit und Motivation, zu einem späteren Zeitpunkt Regeln und Gesetze einzuhalten. Sie ist nach § 56 (1) StGB Grundlage der Einschätzung, ob eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden muss oder kann[1] , und bei der Resozialisierbarkeit von Straftätern.

Vor der Erstellung der Prognose muss eine intensive Untersuchung der Persönlichkeit (psychologische Diagnostik, meist in Form eines psychologischen oder psychiatrischen Gutachtens) und des bisherigen Verhaltens (Biographie) vorgenommen werden.

Sie wird häufig im Strafrecht verwendet und dient dort zur Strafzumessung und der Strafvollstreckung. Dort wird sie ebenso verwendet, um zur Bewährung Verurteilten bei positiver Sozialprognose die frühzeitige Haftentlassung zu ermöglichen.

Eine positive Legalprognose bezeichnet die Einschätzung des Diagnostikers, dass der Proband sich in Zukunft im Wesentlichen an Normen, Regeln und Gesetze halten wird.

Einzelnachweise

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  1. https://www.justiz.nrw.de/BS/recht_a_z/P/Positive_Sozialprognose/index.php
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