„Generalkommissar" – Versionsunterschied
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* eine mittlere Instanz der deutschen Zivilverwaltung im Zweiten Weltkrieg, siehe [[Generalbezirk]]
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* eine Instanz der [[Polizei (Belgien)|Polizei in Belgien]]
* den Stellvertreter des Kaisers in Reichsitalien, siehe [[Plenipotenz]]
* den Stellvertreter des Kaisers in Reichsitalien, siehe [[Plenipotenz]]
Aktuelle Version vom 18. September 2021, 11:02 Uhr
Generalkommissar bzw. Generalkommissariat steht für:
- eine mittlere Instanz der deutschen Zivilverwaltung im Zweiten Weltkrieg, siehe Generalbezirk
- eine Instanz der Polizei in Belgien
- den Stellvertreter des Kaisers in Reichsitalien, siehe Plenipotenz
- das Generalkommissariat für Judenfragen, eine Behörde des Vichy-Regimes
Siehe auch:
Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.