„Diskussion:Sozialstaat" – Versionsunterschied

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Hier geht es um den Sozialstaat, der sich mit diesem Begriff nicht aus dem Grundgesetz ergibt. Daher wird Artikel 20 Abs. 1 GG hier auch nicht genannt. Aber wo ist der Artikel zum "sozialen Bundesstaat"? Und um die Frage aus dem Archiv zu beantworten. Das [[Sozialstaatsprinzip]] ist im GG nicht genannt. "Sozial" ist ein Adjektiv (eine Beschreibung der Begriffe Bundesstaat (20) und Rechtsstaat (28). Bezogen auf den Bundesstaat beschreibt es das Verhältnis der Länder des Bündnisses zueinander und den Grad der Selbständigkeit/Autonomie. Sollen die Länder trotz eigenem Charakter zusammen agieren (sozial) oder eigenständig bis autonom (frei)? Unterschied wäre also die Formulierung "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und freier Bundesstaat." Das Grundgesetz müsste den Sozialstaat auch nicht definieren, da das Sozialstaatliche in den Ländern (eigentlich Gemeinden) erfolgt. Allerdings sollte der Auftrag dazu im GG enthalten sein. 28 GG nennt den ...sozialen Rechtsstaat. Ein (rechtsstaatlicher) Sozialstaat bedeutet jedoch etwas völlig anderes.--[[Benutzer:Wikiseidank|Wikiseidank]] ([[Benutzer Diskussion:Wikiseidank|Diskussion]]) 11:45, 7. Mär. 2021 (CET)
Hier geht es um den Sozialstaat, der sich mit diesem Begriff nicht aus dem Grundgesetz ergibt. Daher wird Artikel 20 Abs. 1 GG hier auch nicht genannt. Aber wo ist der Artikel zum "sozialen Bundesstaat"? Und um die Frage aus dem Archiv zu beantworten. Das [[Sozialstaatsprinzip]] ist im GG nicht genannt. "Sozial" ist ein Adjektiv (eine Beschreibung der Begriffe Bundesstaat (20) und Rechtsstaat (28). Bezogen auf den Bundesstaat beschreibt es das Verhältnis der Länder des Bündnisses zueinander und den Grad der Selbständigkeit/Autonomie. Sollen die Länder trotz eigenem Charakter zusammen agieren (sozial) oder eigenständig bis autonom (frei)? Unterschied wäre also die Formulierung "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und freier Bundesstaat." Das Grundgesetz müsste den Sozialstaat auch nicht definieren, da das Sozialstaatliche in den Ländern (eigentlich Gemeinden) erfolgt. Allerdings sollte der Auftrag dazu im GG enthalten sein. 28 GG nennt den ...sozialen Rechtsstaat. Ein (rechtsstaatlicher) Sozialstaat bedeutet jedoch etwas völlig anderes.--[[Benutzer:Wikiseidank|Wikiseidank]] ([[Benutzer Diskussion:Wikiseidank|Diskussion]]) 11:45, 7. Mär. 2021 (CET)
{{Hauptartikel|Sozialgesetzbuch (Deutschland)}} und als eine weitere Lektüre empfehle ich Grundgesetz|Bürgerkommentar der bpb {{ISBN+|978-3-8389-0643-0}}--<small> [[Benutzer:Ronny van Berlin|Ron<span style="color:#FF3030">®</span>]] [[Datei:Scorpion insignia black.png|20px]] [[Benutzer Diskussion:Ronny van Berlin|DISK]] [[File:Antifa.svg|16px]] </small> 13:04, 7. Mär. 2021 (CET)
{{Hauptartikel|Sozialgesetzbuch (Deutschland)}} und als eine weitere Lektüre empfehle ich Grundgesetz|Bürgerkommentar der bpb {{ISBN+|978-3-8389-0643-0}}--<small> [[Benutzer:Ronny van Berlin|Ron<span style="color:#FF3030">®</span>]] [[Datei:Scorpion insignia black.png|20px]] [[Benutzer Diskussion:Ronny van Berlin|DISK]] [[File:Antifa.svg|16px]] </small> 13:04, 7. Mär. 2021 (CET)

: Ich kenne mich bei diesen spezifischen Auslegungen auch nicht so aus. Um aber deine Frage zu beantworten, vermutlich gibt es keinen Artikel, weil niemand, der sich damit auskennt, einen geschrieben hat. Klingt banal, hat aber keinen tieferen Grund. Wenn du dich also auskennst, über entsprechende Quellen verfügst, dann schreib einen. Da deine Frage vermutlich darauf abzielt, dass du gerne einen solchen Artikel hättest, ist mein Rat, sich nicht nach einem möglichen Grund zu erkundigen, weshalb es keinen gibt, sondern einen zu schreiben. Hätten alle nur gefragt, wo die WP-Artikel sind, hätten wir heute nicht die größte Online-Enzyklopädie. -- [[Spezial:Beiträge/185.69.244.237|185.69.244.237]] 20:33, 24. Jun. 2021 (CEST)


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Version vom 24. Juni 2021, 19:33 Uhr

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