„Wehrdienstgericht" – Versionsunterschied

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Die '''Wehrdienstgerichte''' sind in Deutschland dazu berufen, [[Dienstvergehen]] innerhalb der Bundeswehr mit gerichtlichen Disziplinarmaßnahmen zu ahnden. Erstinstanzlich entscheidet das [[Truppendienstgericht]], in der 2. Instanz der Wehrdienstsenat des [[(削除) Bundesverwaltungsgericht (削除ここまで)|Bundesverwaltungsgerichts]].
Die '''Wehrdienstgerichte''' sind in Deutschland dazu berufen, [[Dienstvergehen]] innerhalb der Bundeswehr mit gerichtlichen Disziplinarmaßnahmen zu ahnden. Erstinstanzlich entscheidet das [[Truppendienstgericht]], in der 2. Instanz der Wehrdienstsenat des [[(追記) Bundesverwaltungsgericht_(Deutschland) (追記ここまで)|Bundesverwaltungsgerichts]].

Version vom 7. August 2006, 21:05 Uhr

Die Wehrdienstgerichte sind in Deutschland dazu berufen, Dienstvergehen innerhalb der Bundeswehr mit gerichtlichen Disziplinarmaßnahmen zu ahnden. Erstinstanzlich entscheidet das Truppendienstgericht, in der 2. Instanz der Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts.

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