„Bundesanleihe" – Versionsunterschied
Version vom 6. September 2019, 10:21 Uhr
Eine deutsche Bundesanleihe (kurz Bund) ist eine Anleihe, die von der Bundesrepublik Deutschland als Staatsanleihe herausgegeben wird. Neben der kurzfristigen Kreditaufnahme bei Banken sind Bundesanleihen und andere Bundeswertpapiere ein Weg, über den der Bund bei Bedarf seine Staatsausgaben finanzieren kann.
Eine Bundesanleihe besitzt bei Emission eine Laufzeit von rund 10 oder 30 Jahren und ist damit das am längsten laufende Bundeswertpapier. Bundesanleihen sind mit einem festen jährlichen Zinssatz (Kupon) ausgestattet. Die Börsennotierung erfolgt wie bei allen verzinslichen Wertpapieren in Prozent des Nominalwertes (Nennwert). Am Ende der Laufzeit werden Bundesanleihen zum vollen Nennwert zurückgezahlt. Die Währung ist in der Regel der Euro, wenngleich der Bund 2005 und 2009 bereits Anleihen emittierte, deren Zins- und Rückzahlungen in US-Dollar geleistet wurden.[1]
Zum Jahresende 2018 betrug das Gesamtvolumen an ausstehenden 10- und 30-jährigen Bundesanleihen 747,5 Milliarden Euro und entsprach damit einem Anteil von 67 Prozent der gesamten Bundesschuld.[2]
Geschichte
Vorläufer der Bundesanleihen waren die Reichsanleihen. Als 1876 die Mittel aus dem französischen Reparationsfonds verbraucht waren, wurde gemäß Erlass vom 14. Juni 1877 („betr. die Aufnahme einer Anleihe") die erste Reichsanleihe mit einem Volumen von 16 Millionen Mark ausgegeben. Die erste Bundesanleihe kam am 11. Dezember 1952 auf den Markt;[3] ihr Anleihevolumen betrug 500 Millionen DM. Ursprünglich unterschied man zwischen zwei Anleihetypen, der Schuldverschreibungsanleihe und der Schatzanweisungsanleihe. Letztere war mit einer kürzeren Laufzeit ausgestattet und enthielt kein Schuldnerkündigungsrecht des Bundes. Emissionen bis 1963 enthielten eine halbjährliche Zinszahlung, seit 1971 besitzen alle Bundesanleihen eine jährliche Zinszahlung. Im Januar 1969 führte der Bund die Bundesschatzbriefe ein, die in der Form des Typ A und Typ B ausschließlich zur Vermögensbildung der Bevölkerung dienen sollten. Seit Juni 1972 gibt es keine effektiven Stücke mehr, da Anleihen nunmehr als Wertrechte (Schuldbuchforderungen) in Umlauf sind. Im Jahre 1987 benannte der Bund die Kassenobligationen in Schatzanweisungen um. Der Mindestnennbetrag der Bundesanleihen wurde 1993 von 100 DM auf 1000 DM angehoben.
Im Februar 1997 kam erstmals eine variabel verzinsliche Bundesanleihe auf den Markt. Die Finanzinnovation der stripbaren Bundesanleihe gab es erstmals im Juli 1997. Seit 2006 werden vom Bund auch inflationsindexierte Anleihen aufgelegt, deren Zins- und Rückzahlungen an die Inflationsrate im Euroraum gekoppelt sind.[4]
Rechtsfragen
Der Bund als Emittent darf nicht nach Belieben Bundesanleihen ausgeben. Die Emission von Bundesanleihen hängt vielmehr von einer haushaltsrechtlichen Genehmigung ab. Nach § 18 Abs. 2 BHO bestimmt das Haushaltsgesetz, bis zu welcher Höhe das Bundesministerium der Finanzen Kredite aufnehmen darf. Dabei ist nach § 18 Abs. 1 BHO die Kreditaufnahme auf die in Art. 115 GG festgelegte Schuldenbremse begrenzt.
Emissionsverfahren und Handel
Bundesanleihen werden immer im Rahmen einer Auktion („Tenderverfahren") begeben. Nur Kreditinstitute, die der sogenannten Bietergruppe Bundesemissionen angehören, sind berechtigt, in der Auktion Bundesanleihen zu erwerben.[5] Andere Kreditinstitute, professionelle oder private Anleger können Banken der Bietergruppe mit der Abgabe von Geboten beauftragen.
Unmittelbar nach der Auktion erfolgt die Einführung in den Börsenhandel. Dort können Bundesanleihen über die gesamte Laufzeit börsentäglich von jedermann bei Banken, Sparkassen oder Kreditgenossenschaften ge- und verkauft werden. Die Bundesbank sorgt als Marktpfleger an den deutschen Börsen für einen liquiden Handel in Bundesanleihen. Somit können selbst größere Bestände innerhalb kurzer Zeit gehandelt werden, ohne dass sich der Kurs dadurch deutlich verändert. Da Kauf und Verkauf stets zum aktuellen Börsenkurs erfolgen, lassen sich für Anleger mit Bundesanleihen neben den jährlich sicheren Zinserträgen auch Kursgewinne bzw. -verluste erzielen.
Bundesanleihen können in jedem Depot bei einer Bank, Sparkasse oder Kreditgenossenschaft, sowie alle bis zum 21. August 2012 begebenen Bundesanleihen auch in einem Einzelschuldbuchkonto bei der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH verwahrt werden.[6] Der Kauf von Bundesanleihen über die Finanzagentur ist nicht möglich.
Bei Bundesanleihen, die früher zu Silvester emittiert wurden, spricht man auch von Silvester-Anleihen.[7]
10-jährige Bundesanleihen
Einer Neuemission (Erstbegebung) 10-jähriger Bundesanleihen mit einem Volumen von zuletzt meist 5 Milliarden Euro folgen in den darauffolgenden Monaten so genannte Aufstockungen derselben Bundesanleihe (derselben Wertpapierkennnummer) in geringerer Höhe. Eine 10-jährige Bundesanleihe kann über diese Aufstockungen, die ebenfalls im Rahmen von Auktionen durchgeführt werden, insgesamt ein Volumen von über 20 Milliarden Euro erreichen. Neue ‚Zehnjährige‘ wurden 2014 dreimal pro Jahr, 2015 bis 2017 zweimal pro Jahr emittiert. Nach allen Aufstockungen sind von den beiden 2015er Emissionen jeweils 23 Milliarden Euro im Umlauf, von den 2016er Emissionen 25 und 26 Milliarden Euro.[2] Im Juni 2016 fiel die Rendite der zehnjährigen deutschen Bundesanleihen erstmals unter null auf minus 0,003 Prozent[8] und schwankt mittlerweile (Stand September 2019) zwischen -0,55% und -0,75%. Der Anteil 10-jähriger Bundesanleihen am Jahresemissionsvolumen des Bundes erreicht 2017 voraussichtlich etwa 29 Prozent.[2]
30-jährige Bundesanleihen
Neuemissionen 30-jähriger Bundesanleihen fanden zwischen 2008 und 2015 alle zwei Jahre und mit vergleichsweise niedrigeren Volumina zwischen 3 und 4 Milliarden Euro statt. Im Jahr 2016 bis zum Juli 2017 wurden lediglich die beiden jüngsten, erstmals 2012 und 2014 emittierten, dreißigjährigen Bundesanleihen weiter aufgestockt. Die dreißigjährige Bundesanleihe aus 2012 erreichte nach ihrer letzten Aufstockung am 21. Juni 2017 ein Volumen von 22 Milliarden Euro; die Bundesanleihe aus 2014 am 19. Juli 2017 schließlich 23 Milliarden Euro.[2] Die bislang letzte Neuemission einer ‚Dreißigjährigen‘ fand am 20. September 2017 mit einem Volumen von 2 Milliarden Euro statt und erfährt 2017 noch zwei Aufstockungen zu je 1 Milliarde Euro.[9] [10] Der Anteil 30-jähriger Bundesanleihen am Jahresemissionsvolumen des Bundes erreicht 2017 voraussichtlich etwa 6 Prozent.[2]
Stripping
Seit dem 4. Juli 1997 können bestimmte Bundesanleihen auch gestrippt werden. Das heißt, der aus der Anleihe resultierende Anspruch auf regelmäßige Zinszahlungen wird vom Anspruch auf Rückzahlung des Nennwerts am Laufzeitende getrennt.[11] Man erhält dann einen Kapital-Strip und mehrere Zins-Strips, jeweils als Nullkuponanleihen. Damit in den einzelnen Strips ein großes Handelsvolumen erreicht wird, werden Zinskupons unterschiedlicher Anleihen, jedoch gleichen Fälligkeitstermins, unter einer Wertpapierkennnummer zusammengefasst.[12]
Bedeutung
Wirtschaftlich
Für den Bund sind Bundesanleihen mit einem umlaufenden Volumen von mehr als einer halben Billion Euro nicht nur das langfristigste, sondern auch das wichtigste Finanzierungsinstrument. Ihr Anteil an den bereits in Umlauf befindlichen Bundeswertpapieren (bestehende Kredite bzw. Schulden des Bundes) betrug Ende 2016 etwa 60 Prozent. Am gesamten Emissionsvolumen (neue Kreditaufnahme) des Bundes wird ihr Anteil 2017 etwa ein Drittel ausmachen.[2]
Lieferverpflichtungen aus Termingeschäften mit dem an der Eurex gehandelten Bund-Future können ausschließlich mit zehnjährigen Bundesanleihen („Bunds") erfüllt werden. Da der Bund-Future aufgrund des hohen Handelsvolumens zu den weltweit wichtigsten Terminkontrakten im festverzinslichen Bereich zählt, werden auch die zehnjährigen Bundesanleihen (als Basiswerte) entsprechend intensiv gehandelt. Der ebenfalls an der Eurex gehandelte Buxl-Future bezieht sich auf dreißigjährige Bundesanleihen, ist aber wesentlich unbedeutender.[13]
Als Orientierungsgröße
Die Rendite der aktuellen zehnjährigen Bundesanleihe dient als wichtige Orientierungsgröße (meist Untergrenze) für langfristige verzinsliche Geldanlagen oder Kredite im Euroraum. Die Vorteilhaftigkeit einer Geldanlage beispielsweise in eine Unternehmensanleihe oder die Anleihe eines anderen Euro-Staates wird anhand ihrer Renditedifferenz zur Bundesanleihe beurteilt. Diesen Referenzstatus haben Bundesanleihen insbesondere ihrer hohen Liquidität (guten Handelbarkeit), aber auch der sehr guten Kreditwürdigkeit ihrer Emittentin, der Bundesrepublik Deutschland, zu verdanken.
Trägt man die Renditen aller Bundesanleihen sortiert nach Restlaufzeiten in ein Diagramm ein, erhält man die Bundkurve. Diese Zinskurve – eine Kurve oder genauer genommen nur einzelne Punkte, die beispielsweise zu einem Streckenzug verbunden werden – ist in einem als „normal" bezeichneten Zinsumfeld ansteigend, da die Renditen für längere Laufzeiten gewöhnlich höher als für kürzere Laufzeiten sind.[14]
In den von der Deutschen Börse berechneten Deutschen Rentenindex (REX) fließen zehnjährige Bundesanleihen ebenfalls mit ein. Auf der Basis ihres Kursverlaufs werden die Kurse von fiktiven, idealtypischen Bundesanleihen ermittelt. Der REX ist somit ein Indikator für die Wertentwicklung deutscher Staatsanleihen.[15]
Als Renditeträger
Zur Bestimmung der Umlaufrendite berücksichtigt die Bundesbank neben anderen Anleihen der öffentlichen Hand insbesondere auch Bundeswertpapiere und Bundesanleihen. Die Umlaufrendite gibt somit Aufschluss über das Zinsniveau und die Zinsentwicklung eines Landes.[16]
Durch die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) sind die Renditen stark geschrumpft und teils sogar negativ geworden. Deutsche Bundesanleihen, ehemals als risikolose Renditeanleihen beliebt, geben kaum noch Erträge. Die Aussage der Financial Times vom Mai 2015, dass aus risikolosen Renditeanleihen renditelose Risikoanleihen geworden seien (englisch risk-free returns – return-free risks),[17] ist eine journalistische Übertreibung, denn das Emittentenrisiko des Bundes als Schuldner wird weiterhin als sehr niedrig eingeschätzt.
Sicherheit
Bundesanleihen sind ausschließlich ungedeckte Anleihen, so dass alleine die Bonität des ausgebenden Bundes maßgeblich ist. Sie gehören gemäß § 1807 Abs. 1 Nr. 4 BGB zu den Mündelgeldern, sind also – wie alle Bundeswertpapiere – mündelsicher und deckungsstockfähig. Bundesanleihen weisen eine niedrigere Rendite auf als Pfandbriefe oder sonstige Anleihen vergleichbarer Ausstattung, weil Bundesanleihen von Ratingagenturen das beste Rating AAA erhalten. Das wiederum macht Bundesanleihen zum Referenzwert für Renditedifferenzen anderer Anleihen („Credit Spreads", beispielsweise „Jumbo-Bund-Spread"). Selbst die Deckung und der gesetzliche Schutz des Pfandbriefs wird von Ratingagenturen allein betrachtet als nicht ausreichend angesehen, um die Bonität von Pfandbriefen generell mit der von Bundesanleihen gleichzusetzen.[18]
Risiken
Bei Bundesanleihen gibt es für den Anleger vier wesentliche Risiken, die auch kumulativ auftreten können.
- Kreditrisiko: Es tritt ein, wenn der Anleiheschuldner Zinszahlung oder Tilgung ganz oder teilweise nicht erbringen kann.
- Zinsänderungsrisiko: Dieses Risiko tritt für den Anleger ein, wenn das aktuelle Zinsniveau die Rendite (näherungsweise auch: den Nominalzinssatz) während der Laufzeit der Anleihe übersteigt.
- Kursrisiko: Es entsteht für Anleger, aus deren Sicht die Anleihewährung (hier üblicherweise der Euro) eine Fremdwährung ist, wenn der Devisenkurs während der Laufzeit der Anleihe unter den ursprünglichen Anschaffungskurs fällt.
- Inflationsrisiko: Dieses Risiko tritt ein, wenn die Inflation während der Laufzeit der Anleihe höher als erwartet ausfällt. Es ist die Unsicherheit über die reale Höhe der zukünftigen Auszahlungen. Es ist vom Zinsänderungsrisiko getrennt zu bewerten, weil der Fisher-Effekt nur langfristig empirisch nachweisbar ist. Bei inflationsindizierten Anleihen ist dieses Risiko ausgeschaltet.
Diese Risiken führen zur Einordnung einer Anleihe in eine bestimmte Risikoklasse.
Siehe auch
- Bundesobligation (Bobl)
- Bundesschatzanweisung (Schatz)
- Unverzinsliche Schatzanweisung (Bubill)
Weblinks
- Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH
- Deutsche Bundesbank
- Funktionsweise und Übersicht aller aktuell handelbaren Bundesanleihen
- täglich aktuelle Kurse und Renditen der Bundesanleihen (in den Dokumenten „Bund" genannt, PDF oder XLS), Internetseite der Bundesbank, abgerufen am 24. Juli 2015.
Einzelnachweise
- ↑ Fremdwährungsanleihen des Bundes, Internetseite der Finanzagentur, abgerufen am 24. Juli 2015
- ↑ a b c d e f Bundesanleihen ("Bunds"). Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH, abgerufen am 13. Juli 2017.
- ↑ Die Zeit vom 27. November 1952, Die erste Bundesanleihe am Start, abgerufen am 27. Juli 2015
- ↑ Inflationsindexierte Bundeswertpapiere, Internetseite der Finanzagentur, abgerufen am 24. Juli 2015
- ↑ Tenderverfahren des Bundes, Internetseite der Finanzagentur, abgerufen am 24. Juli 2015.
- ↑ Funktionsweise und Verwahrmöglichkeiten für Bundesanleihen, Internetseite der Finanzagentur, abgerufen am 24. Juli 2015.
- ↑ Jürgen Krumnow, Ludwig Gramlich (Hrsg.): Gabler Bank-Lexikon: Bank – Börse – Finanzierung. Springer-Verlag 2013, ISBN 3-322-94788-2, S. 1174.
- ↑ ZEIT ONLINE, dpa, Reuters, tst: "Wer zehnjährige Anleihen kauft, zahlt drauf" Die Zeit vom 14. Juni 2016
- ↑ Archiv der Auktionsergebnisse von Bundeswertpapieren, Auktionsübersicht seit 2005 als Excel (222 kB), abgerufen am 19. Oktober 2017.
- ↑ Emissionskalender für Bundeswertpapiere 4. Quartal 2017, Pressemitteilung als PDF (119 kB), abgerufen am 19. Oktober 2017.
- ↑ Beschreibung des Stripping-Verfahrens, Internetseite der Bundesbank, abgerufen am 24. Juli 2015.
- ↑ Anleihen-Stripping im 'e-FORUM: Bundeswertpapiere – April 2009' Anlegermagazin der Finanzagentur (PDF 241 kB), Seite 7f, abgerufen am 24. Juli 2015
- ↑ Zinsderivate auf Bundesanleihen, Internetseite der Eurex, abgerufen am 27. Juli 2015.
- ↑ Bundesanleihen im 'e-FORUM: Bundeswertpapiere – Dezember 2011', Anlegermagazin der Finanzagentur (PDF, 494 kB), abgerufen am 27. Juli 2015.
- ↑ Definition REX, Internetseite der Deutschen Börse, abgerufen am 27. Juli 2015.
- ↑ Definition Umlaufrendite, Internetseite der Bundesbank, abgerufen am 27. Juli 2015.
- ↑ Financial Times. 22. Mai 2015, S. 24.
- ↑ Robert Sünderhauf, Bewertung des Ausfallrisikos deutscher Hypothekenbank-Pfandbriefe, 2006, S. 6 f.