„Diskussion:Werkschutz" – Versionsunterschied

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 165.225.72.54 in Abschnitt Homonym
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Das Ganze hat eher denn Gedanken des Eigentumverhältnisses,.. da derjenige nicht unbedingt Sachnen reinbringen wird,.. welche einen selber gefährden,... sonst wie schon genannt, sichert man sich selber entsprechend ab.
Das Ganze hat eher denn Gedanken des Eigentumverhältnisses,.. da derjenige nicht unbedingt Sachnen reinbringen wird,.. welche einen selber gefährden,... sonst wie schon genannt, sichert man sich selber entsprechend ab.


Allerdings hat man so welche "Geschichten" zum Brandschutz,.. eher nicht bei den Ordnungskräften,... sondern wie auch oben, bei der Feuerwehr zu tun,.. das gleiche gilt natürlich für die Erste Hilfe,.. hierzu in den Betrieben, ein Verbandbuch/ Unfallmeldung geführt wird.
Allerdings hat man so welche "Geschichten" zum Brandschutz,.. eher nicht bei den Ordnungskräften,... sondern wie auch oben, bei der Feuerwehr zu tun,.. das gleiche gilt natürlich für die Erste Hilfe,.. hierzu in den Betrieben, ein Verbandbuch/ Unfallmeldung(追記) bzw. eine Unfallanzeige,.. auf den Betrieb "zugeschnitten" (追記ここまで) geführt wird.

Beispiel ist unter BGW zu sehen.


Wozu die entsprechende Schulung, Meist in den Caritativen Einrichtungen, z B. DRK; Johaniter etc. durchgeführt wird,.. denen es bekannt ist, wo nicht nur mit der Jeweiligen Feuerwehr zusammengearbeitet wird, sondern über denen auch die alamierung stattfindet.--[[Spezial:Beiträge/165.225.72.54|165.225.72.54]] 07:37, 18. Mai 2019 (CEST)Gruß Banjo
Wozu die entsprechende Schulung, Meist in den Caritativen Einrichtungen, z B. DRK; Johaniter etc. durchgeführt wird,.. denen es bekannt ist, wo nicht nur mit der Jeweiligen Feuerwehr zusammengearbeitet wird, sondern über denen auch die alamierung stattfindet.--[[Spezial:Beiträge/165.225.72.54|165.225.72.54]] 07:37, 18. Mai 2019 (CEST)Gruß Banjo

Version vom 18. Mai 2019, 08:04 Uhr

Ich habe die Formulierung, daß den Anweisungen des Werkschutzes "absolut" Folge zu leisten ist, geändert. Diese Formulierung war sachlich unrichtig und gibt das Anweisungsrecht des Werkschutzes, das in einem komplizierten Rechtsverhältnis (Teile des übertragenen Direktionsrechtes, aber kein hoheitliches Recht, eingebunden in weitere Gesetze, Verordnungen und mitbestimmte Regeln) eingebunden ist, fehlerhaft wider. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von Ostermannkl (DiskussionBeiträge) 14:07, 3. Mär. 2007 (CEST)) Beantworten




[StPO § 127] ist falsch - nur Absatz A betrifft den Werkschutz!

Taschenkontrolle

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Dieses Thema(Taschenkontrolle ) benötigt im Prinzip einen eigenen Artikel (nicht signierter Beitrag von 62.157.145.125 (Diskussion | Beiträge) 14:53, 30. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten

Homonym

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren 7 Kommentare6 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Andere Bedeutung. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 20:23, 27. Dez. 2015 (CET) Beantworten

Hierzu bei dem Aufgestellten Absatz, Rechtliche Pflichten und Befugnisse der Werkschutzmitarbeiter: Und dazu die ziemlich saloppe Aufzählung, wenn auch "nur" als Beispiel genannt:

 - jedermannsrechte - Notwehr - Notstand - Selbsthilfe - vorläufige Festnahme etc.

Hätte man sich schenken können,.. da hier mehr zu gehört, wie die Straßenverkehrsordnung ( Stvo ), wenn man dazu noch denn Führerschein Kl. C und die heutige Berufskraftfahrerqualifikation mit innehat,.. ist man Praktisch, also Informativ besser weg.

.. Wobei sich leider nur Kl. B als Revierfahrer oder auch bei dem Geld und Wertbereich bezahlt macht, hierzu die Regelung, welche im Sinne des Auftraggebers Eigners, mit Unterstützung von Schildern durchgesetzt werden.

Somit auch die Verordnungen der DGUV, ehemals Berufsgenossenschaftliche Verordnung.. oder dem Zugang, anhand der Legitimierung, hierzu die Ausstellung zum Zugang - der Zufahrt.- Gangberechtigung und auch der Kontrolle der Berechtigungen und...Verständlicherweise Durchführung Dieser Rechtsparte.

Auch wenn die Aufstellung Hauptsächlich im Werksbereich vorkommt.--95.116.104.32 08:46, 6. Mai 2019 (CEST)Gruß BanjoBeantworten

Ich weiß jetzt ehrlich gesagt nicht, worüber du sprichst. Die vorläufige Festnahme ist in §127 StPO als Teil eines Strafprozesses geregelt. Und §127 StPO Absatz 1 Satz 1 „Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen." ist das kleine ×ばつ1 des Werkschutzmitarbeiters --Labant (Diskussion) 18:23, 6. Mai 2019 (CEST) Beantworten

Hatte gedacht das wäre klar gewesen,.. deshalb hatte ich ja geschrieben, das es nicht "nur" darauf ankommt und laut meines "Miniberichts", habe ich auch zum Ausdruck gebracht,.. das dort mehr dazu gehört, als nur denn Grundsatz zu kennen.

Wobei ich auch Beispiele genannt habe.

Denn der Jeweilige Werkschutzmitarbeiter,.. wartet nicht darauf das Dieser in der Klassischen Form jemand Festsetzen kann,... war eigentlich auch noch nie so, es gehört oftmals auch Wesentlich mehr Vorkenntnis, zur Geschichte,..von mir aus auch dem Drama des Vorfalls,... zum Beispiel zum Alltags geschehen, wie der Einfahrt - dem Einlass Kontrollieren oder auch die Genehmigung ( Einfahrtsscheine, Parkausweise, Besucherausweise ) erstellen.

Wobei man Natürlich die Sache, mit der Schlüsselverwaltung nicht vergessen sollte. --77.1.97.26 07:51, 7. Mai 2019 (CEST)Gruß BanjoBeantworten

Es ist wie bei jeder anderen Tätigkeit auch: Theorie ist das eine, die Praxis eine andere. Der Artikel liest sich in Teilen ein bisschen so wie das Inhaltsverzeichnis einer §34a-Unterrichtung. --Labant (Diskussion) 19:11, 7. Mai 2019 (CEST) Beantworten

Wie die Unterrichtung nach der heutigen § 34 a Schulung ist,.. weiß ich nicht, wenn dort auch

 - die Grundzüge von Urkundenrecht
 - das Datenschutzgesetz
 - das Handelsrecht ( HGB )
 - die Straßenverkehrsordnung ( Stvo ) mit bei ist ok.

Zumindest, war es damals noch nicht der Fall,.. auch Diese Schulung kann sich weiterentwickeln, wobei allerdings die ehemalige Schulung zur Werkschutzfachkraft weiter ausgeprägt ist/ war, was das angesprochene mit der Theorie und der Praxis angeht,... finden die Arbeitsvorgänge nicht Erst seit gestern statt.--95.116.4.180 12:18, 8. Mai 2019 (CEST)Gruß BanjoBeantworten

Natürlich hat man die genannten Grundzüge, z. B. - als Aufsicht - Detektiv unabhängig von Einsatz.

In den Bereich oder von mir aus auch Absatz, unter Tordienst zu lesen: - Führen eines Wachbuches,.. das kann man gerne an der vorletzten Position "setzen".

Da man in so einem Buch,.. wie es schon bei so einigen Beispielen Erklärt wurde: - zu Beginn Verständlicherweise.. Name; Datum die Dienst.- sowie den Zeitpunkt des Kontrollgang - oder auch der Fahrt einträgt,.. die Vorkommnisse/ Geschenisse werden Selbstverständlich in einem Separatem Bereich mit eingetragen,... wozu allerdings auch der Fehlalarm gehört, da Dieser in Gewerblichen halt in Rechnung gestellt wird.

.. Wobei es unabhängig ist, wer dafür gerade zu stehen hat, sonst gilt es auch hier,... je weniger Vorkommt um so besser ist es.

Wohlgemerkt Wie so welche Bücher/ Zettel ob ( Quer oder Hochkannt )aufgebaut sind,.. hängt von jedem Sicherheitsunternehmen selber ab.

Was den Bereich der Allgemeinen Arbeitssicherheit angeht,... soll der Diensthabene kein Referat halten,... sondern im Umweltschutzangelegenheiten, Diverse Dinge durchsetzen,... der Ansatz für die Angelegenheit, ist auch auf der Internetseite von TÜV NORD zu finden.

- Hierzu auch, die Prüfung vor Durchführung Feuergefährlicher Arbeiten ( Heißarbeiten ) innerhalb des Werkes und ggf. vor Ort Genehmigungen erstellen,... das Ganze gehört mit zum vorbeugenden Brandschutz,.. da man sich hierzu, noch einmal Schriftlich abgesichert,...wenn derjenige hierzu noch entsprechend, Handwerkliche Kenntnisse hat,.. ist das von Vorteil.

- Kontrolle über das Einbringen und Verbringen von Material und Gegenständenin dem Betrieb,... das hat mit dem Arbeitsschutz nur Zweitrangig zu tun,.. Natürlich kann es zu einer unglücklichen Verkettung kommen,... was Diese Massnahmen angeht, kann man sich Dieses in Grundsatz zu Brandschutzmassnahmen, auch auf der Seite der Feuerwehrakademie Hamburg ansehen,.. wird jedes andere Bundesland auch haben.

Das Ganze hat eher denn Gedanken des Eigentumverhältnisses,.. da derjenige nicht unbedingt Sachnen reinbringen wird,.. welche einen selber gefährden,... sonst wie schon genannt, sichert man sich selber entsprechend ab.

Allerdings hat man so welche "Geschichten" zum Brandschutz,.. eher nicht bei den Ordnungskräften,... sondern wie auch oben, bei der Feuerwehr zu tun,.. das gleiche gilt natürlich für die Erste Hilfe,.. hierzu in den Betrieben, ein Verbandbuch/ Unfallmeldung bzw. eine Unfallanzeige,.. auf den Betrieb "zugeschnitten" geführt wird.

Beispiel ist unter BGW zu sehen.

Wozu die entsprechende Schulung, Meist in den Caritativen Einrichtungen, z B. DRK; Johaniter etc. durchgeführt wird,.. denen es bekannt ist, wo nicht nur mit der Jeweiligen Feuerwehr zusammengearbeitet wird, sondern über denen auch die alamierung stattfindet.--165.225.72.54 07:37, 18. Mai 2019 (CEST)Gruß BanjoBeantworten

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