„Diskussion:Rübenau" – Versionsunterschied
Version vom 25. März 2018, 21:01 Uhr
Amtsbuch 1595
Hallo Krannich, danke für den Artikelausbau! Die beiden Bücher habe ich vorliegen und mit Interesse gelesen. – Zum Amtsbuch 1595: Das drüberstehende „Gstr. Befehlich hirvon vide Ambts B. N. 1." ist nichts als ein Aktenverweis auf das Amtsbuch Nr. 1 [des Amtes Lauterstein]. Zu dem gerade in solchen Amtsakten häufig anzutreffenden und stehenden Begriff ‚Befehlich‘ vgl. z.B. Grimms Wörterbuch. Andere Lesarten sind quasi ausgeschlossen. Es heißt definitiv nicht ‚Bestehlich‘... Glückauf! PS: Bitte keine Rotlinks entfernen. Auch wenn es Artikel wie Markus Röhling noch nicht gibt, sind Rotlinks nicht überflüssig. Sie zeigen Artikellücken zu Themen / Personen, die die wikipediainternen Relevanzkriterien erfüllen. --Miebner (Diskussion) 19:40, 18. Mär. 2018 (CET) Beantworten
- Die Urkunde liest sich eindeutig „Gstr. [d.i. Gnädigster] Befehlich hirvon vide Ambts B. N. 1.". Weder Google-Books noch Grimms Wörterbuch kennen ein Substantiv „Bestehlich". Warum wohl? Nun hat Frau Krannich dankenswerterweise auf S. 16 von „Flehentlich... " den Urkundenauszug mit abgedruckt, sodass jeder die Transkriptionsfehler selbst nachvollziehen kann. (Buchvorschau auf Google-Books) Einfach nochmal einen Buchstabenvergleich im Text vornehmen, der ist lang genug. Die Schreibweise der r, v, l und t ist recht durchgängig. Dann sieht man auch, dass kein Georg Morler aufgeführt ist, sondern ein Georg Merten. Die parallele Namensform Müller = Merten gibt es ausgangs des 16. Jahrhunderts an zahlreichen Orten im Erzgebirge. --Miebner (Diskussion) 20:10, 19. Mär. 2018 (CET) Beantworten
- Ich habe den Passus eben entfernt. Der Aktenauszug ist zweifelsfrei verzichtbar, zumal er in Krannichs selbstverlegten BOD-Buch falsch transkribiert und interpretiert wurde. Dieses ist für Rübenau zweifelsfrei wertvolle ortsgeschichtliche Quellenarbeit, aber leider nicht frei von Fehlern. Und genau diese sollten wir hier nicht noch zusätzlich multiplizieren. Per WP: LIT eh nicht oder nur bedingt zitierfähig... --Miebner (Diskussion) 14:24, 25. Mär. 2018 (CEST) Beantworten
1595 Zitat
Hallo Herr(?) Miebner,
für noch vorhandene Fehler bitte ich um Entschuldigung. Den Text und weitere habe ich mit einer Kollegin transkribiert. ich erkenne hiermit die von Ihnen genannte Transkription an - bis auf ein kleines Wort, bei dem ich noch Zweifel habe: "hirvon" kann nicht stimmen, wen man sich die Handschrift ansieht. Nach meiner Ansicht heißt es "hieran" oder "hirvon". "Erste" wäre zwar sinnvoll, aber vermutlich ist das sehr häufig benutzte "Gdste" richtig! Hier noch einmal der Originaltext. Anmerkung: Hinter damaligen Unklarheiten stehen mehrere "###", auch mit "?".
Staatsarchiv Dresden
40086 Ambts Lauterstein Erb-Buch Anno 1595, Bl. 194
Erste### Befehlich hievon vide Ambts Lauterstein B. N[o]. I 2. Huefen Ruebenaw
An diesem Ortte ist vor deßen keine Hoffstatt noch Wohnung sondern nur allein lauter Holz gewesen, Hernachmahlß aber als man Ao 1580. geschrieben, Ist von ChurF. Augusto Hoch und Christlöblichster gedechtnüß George Morler/Merten?### Breben###, zue Olbernhaw eine Mahlmühle mit einem Gange dergestalt zue bawen gdsten [gnedigsten] vorstattet worden, das er Jherlichen kegen solchen Gewinst, mit eingerechnet die abnuzung von einen abgetriebenen Holz Plaen so zur Gräserey-Trifft und Futerung darzue vorreinet, fünff Scheffel Kohrn ins Ambt Lauterstein Zinsen sollen.
Das Hochladen möchte ich unterlassen, da die Rechte beim Sächsischen Hauptstaatsarchiv liegen.