„Diskussion:Straßenbaubeitrag" – Versionsunterschied
Version vom 16. Dezember 2017, 11:19 Uhr
gibt es da irgendeine Obergrenze um die Bürger vor dem Ruin zu schützen ? Die im Beispiel berechneten 1300 EUR gehen ja noch. Aber es könnte ja sein, dass pro Grundstücksbesitzer 25000 EUR berechnet werden, die sich kaum einer leisten kann. Bleibt einem da nur noch schnell verkaufen und umziehen oder die Altersvorsorge angreifen ? Allgemein finde ich sind alle Artikel zu diesem und verwandten Themen mit zu wenigen Links oder Beispielen versehen, die einem Laien dieses trockene, aber leider wichtige Thema (sofern man bauen oder kaufen will) ausreichend klar machen.
30.000 Euro
30.000 Euro
Es wäre evtl angebracht mal so ein Extrem-Beispiel mit in den Text aufzunehmen:
http://www.suedkurier.de/3386171
Da müssen die Anwohner 25-30.000 Euro bezahlen.
26.08.08-DennisBoege
Eine andere wichtige Klärung ist notwendig bzw.erwähnenswert,in Bezug auf Innenbereich und Außenbereich /Ortsstraßen/Bundesstraße(Fernverkehrsstraße)in ländlichen Gebieten. Ggf.klärt das die hohen ,ggf.widerrechtlich erhobenen Anschlussbeiträge&Anschlusskosten. Lt.Urteil BVerwG 9 C 2.02 ,18.11.2002,Urteile-Sammlung von Juraforum.de,kann dann ein Erschließungsbeitrag (und davon muß zunächst ausgegangen werden)im Beitrittsgebiet(ehem.DDR) nicht erhoben werden ,wenn die Erschließungsanlage (z.B.Straße)vor dem 3.Oktober 1990 hergestellt wurde und dieser Anlage nach dem 3. 10.1990 weitere Teile hinzugefügt wurden bzw.werden (z.B.Fahrradwege,Elektrizität,Wasser,Abwasser). Es ist daher fraglich,warum das BauG keine Rolle spielt . Straßenbaubeiträge(auch Straßenausbaubeiträge) können zwar statt dessen erhoben werden,jedoch auch nur wieder im Ortsbereich,nicht in Satzung festgelegten Außenbereichen. Da es sich um Kommunalabgaben handelt,kann es sich nur um in Satzungen festgelegte Bereiche ,die im Zusammenhang gebauten Ortsteile,die Innenbereiche, handeln. Bundesstrassen unterliegen nicht dem Satzungsrecht der Kommunen,solange sie nicht den zum Anbau bestimmten geschlossenen Ortsbereich durchqueren (FStrG). Die Begriffe " Erschließungsbeitrag " und "Straßenbaubeitrag" ,sollten dahingehend besser erklärt werden um deren Abgrenzung besser erkennen zu können. Ich bin noch nicht am Ende mit meiner Recherche,vielleicht bald mehr dazu.
27.04.2009 Feelia (11:38, 27. Apr. 2009 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur )
Ein einseitiger und unvollständiger Artikel, der wesentliche kritische Aspekte nicht nennt
Es wird praktisch nur die Behördensicht wiedergegeben: Die Bestimmungen sind soundso, das errechnet sich dann soundso, und dann muss der Bürger zahlen. Punkt. Damit werden sehr wichtige und für einen WP-Artikel absolut relevante Tatsachen unterschlagen:
1. Es gibt immer wieder (also regelmäßig) Extremfälle, wo Bürger ganz real in Existenznot kommen, weil sie die (siehe zB Link weiter oben) teils geforderten hohen Beträge im Bereich ab 10.000 bis auch mal 50.000 Euro schlicht nicht haben, und dann teils noch eine Ratenzahlung seitens der Kommune abgelehnt wird (!). Besonders für alleinstehende Rentner in Eigentums-Häusern wird das in nicht wenigen Fällen zu einer echten Katastrophe. Material dazu ist im Internet genug vorhanden, zB Reportagen von öffentlich-rechtlichen Sendern.
2. Obwohl die dafür zuständigen Verwaltungsgerichte in schöner Regelmäßigkeit das Ganze für rechtmäßig erklären und die klagenden Bürger zum Zahlen verdonnern, gibt es an der Verfassungsmäßigkeit (bzw Grundgesetzkonformität) der entsprechenden Gesetze auch in Juristenkreisen Zweifel - da hier die Kosten einer kommunalen Baumaßnahme zu einem überproportionalen Anteil Menschen aufgelastet werden, die real im Einzelfall von dem Straßenausbau gar keinen echten Vorteil haben (die Straße war meist schon vorher da, aber abgenutzt). Den echten Vorteil haben natürlich ALLE Nutzer der Straße, und kaputtgefahren werden die Straßen nachweislich vor allem vom LKW-Verkehr. Ein guter Fachartikel (juristisch, aber trotzdem für Laien lesbar) siehe z.B. hier. In diesem Artikel wird detailliert dargestellt, dass der rechtliche Schlüsselbegriff für die ganze Zahlungsgeschichte der "Vorteil" ist, den die Verwaltungsjuristen einfach mal derart verbiegen, dass der eigentliche Wortsinn verschwindet und nur noch eine leere Hülle bleibt - und nur damit lässt sich dann die Zahlungspflicht der "ach-so-bevorteilten" Straßenanlieger juristisch rechtfertigen. Diese Konstruktion ist jedoch juristisch unsauber, insbesondere im Licht der aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz) des Grundgesetzes abgeleiteten, generell einzuhaltenden Steuer- und Abgabengerechtigkeit. Solaris3 (Diskussion) 11:51, 1. Okt. 2014 (CEST) Beantworten
- PS: Hier ist ein Link auf eine Online-Abstimmung bei avaaz, wo Betroffene, die jeweils 5-stellige Beträge zahlen sollen und wohl teils nicht können, sich für eine Abschaffung dieser Gesetze aussprechen. Solaris3 (Diskussion) 12:27, 1. Okt. 2014 (CEST) Beantworten
Ich bin durch einen Fernsehbericht auf das Thema aufmerksam geworden und war schon darauf vorbereitet, daß dieser Bericht nur sprachlose Opfer neben pragmatische Politikeraussagen aneinanderreiht, ohne aber über die verfassungsmäßige Legitimation und vor allem Zeitpunkt und Begründung dieser Gesetzes (Historie) auch nur 1 Wort zu verlieren. So verhält es sich auch mit dem wiki-Eintrag zum Thema. Ich apelliere an den gesunden Menschenverstand: könnten nicht für alle hoheitlich staatlichen Aufgaben jeder, bei dem eine überproportionale Nutzung nachweisbar ist, Gebühren in beliebiger Höhe erhoben werden? Für Schulen, Schwimmbäder, Straßenbau insgesamt, Polizei, Gerichte usw? Wozu zahlt man Steuern? Gab es das schon immer in der BRD oder ist das erst mit dem Gerede über leere Kassen (eine Kasse, die sich über Kredite speist (2 Billionen mittlerweile), kann per definition nicht leer sein) aufgekommen? Was ist alles mittlerweile machbar in der Bundesrepublik? Gibt es überhaupt eine gesellschaftlich fundierte und vor allem politisch/juristisch ernstzunehmende Artikulation dieses Sachverhalts und Problems? Ich rede nicht von "betroffenen Anwohnern", die ihr Geld zusammenkratzen, um sich von Verwaltungsgerichten einen Watschen abzuholen. (nicht signierter Beitrag von 88.76.109.63 (Diskussion) 21:01, 2. Nov. 2015 (CET))Beantworten
wiederkehrende Beiträge
In verschiedenen Bundesländern wurde den Gemeinden mehrere Alternativen eingeräumt, die Anliegerkosten zu erheben; u.a. das Instrument der "wiederkehrende Beiträge" . Nichts davon ist hier zu finden. Hoffentlich erbarmt sich mal einer. --Ekkehart Baals (Diskussion) 11:19, 16. Dez. 2017 (CET) Beantworten