„Laufplanke" – Versionsunterschied

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Eine '''Laufplanke''' (in der [[Seefahrt]] auch als Stelling oder Pasarella, {{enS|"gangboard"}} bezeichnet) gehört zu den Ausrüstungsgegenständen eines [[Binnenschiff]]s. In der Seefahrt werden [[Fallreep]]s oder Gangways benutzt. Die Laufplanke dient dazu, sicher vom Schiff an Land zu gelangen. Die Bauart unterliegt gesetzlichen Vorschriften.<ref>[http://vorschriften.bghw.de/uvv/75/39.htm § 39 "Betreten und Verlassen von Schiffen"] Hafenarbeit, Unfallverhütungsvorschrift BGV C21 (vorherige UVV 10) DA zu § 39 Abs. 2 Nr. 4</ref>
Eine '''Laufplanke''' (in der [[Seefahrt]] auch als (追記) '' (追記ここまで)Stelling(追記) '' (追記ここまで) oder (追記) '' (追記ここまで)Pasarella(追記) '' (追記ここまで), {{enS|"gangboard"}} bezeichnet) gehört zu den Ausrüstungsgegenständen eines [[Binnenschiff]]s. In der Seefahrt werden [[Fallreep]]s oder Gangways benutzt. Die Laufplanke dient dazu, sicher vom Schiff an Land zu gelangen. Die Bauart unterliegt(追記) in Deutschland (追記ここまで) gesetzlichen Vorschriften.<ref>[http://vorschriften.bghw.de/uvv/75/39.htm § 39 "Betreten und Verlassen von Schiffen"] Hafenarbeit, Unfallverhütungsvorschrift BGV C21 (vorherige UVV 10) DA zu § 39 Abs. 2 Nr. 4</ref>


== Eigenschaften ==
== Eigenschaften ==

Version vom 25. November 2017, 12:17 Uhr

Aluminiumlaufplanke

Eine Laufplanke (in der Seefahrt auch als Stelling oder Pasarella, englisch "gangboard" bezeichnet) gehört zu den Ausrüstungsgegenständen eines Binnenschiffs. In der Seefahrt werden Fallreeps oder Gangways benutzt. Die Laufplanke dient dazu, sicher vom Schiff an Land zu gelangen. Die Bauart unterliegt in Deutschland gesetzlichen Vorschriften.[1]

Eigenschaften

Früher wurden Laufplanken aus Holz gefertigt, mittlerweile sind sie aus Aluminium. Sie müssen so konstruiert sein, dass sie schwimmfähig sind. Bei hölzernen Laufplanken wurde die Lauffläche mit rutschfester Farbe gestrichen und Tritthölzer quer zur Laufrichtung, wie bei einer Hühnerleiter, angebracht. Auf wenigstens einer Seite muss ein Geländer von ungefähr einem Meter Höhe vorhanden sein. Die Geländerstützen sind abnehmbar und oben verläuft als Handlauf ein Seil, das vorne und hinten an der Planke befestigt ist. Eine ausgelegte Laufplanke muss auf dem Schiff gegen Abrutschen gesichert werden.

Bei Laufplanken aus Aluminium besteht die Lauffläche aus einem Antirutschprofil. Für die Schwimmfähigkeit sind die Seitenholme als geschlossene Hohlkörper ausgeführt. Am landseitigen Ende der Planke sind oft Räder angebracht, mit denen sie sich bei wechselnden Wasserständen an Land verschieben kann.

Laufplanken sind in verschiedenen Breiten (30–60 cm) und Längen (zwei bis acht Meter) im Handel verfügbar. Sonderkonstruktionen für den gehobenen Yachtbau werden auch aus kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff gefertigt.

Einzelnachweise

  1. § 39 "Betreten und Verlassen von Schiffen" Hafenarbeit, Unfallverhütungsvorschrift BGV C21 (vorherige UVV 10) DA zu § 39 Abs. 2 Nr. 4
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