„Diskussion:Sterbegeld" – Versionsunterschied

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== Gesetzliche Rentenversicherung ==
== Gesetzliche Rentenversicherung ==
„Wenn der Verstorbene in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, so wird im ersten Vierteljahr die Witwen- oder Witwerrente nicht nur in der Höhe der Rente des verstorbenen Versicherten, sondern zu 100 % gezahlt." Diese Formulierungist m. E. missverständlich. Ich schlage folgende Änderung vor: ''Wenn der Verstorbene in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, wird im ersten Vierteljahr nach dem Tod die Witwen- oder Witwerrente in der Höhe der Rente des verstorbenen Versicherten gezahlt (sogenanntes Sterbevierteljahr).'' --[[Benutzer:Schubbay|Schubbay]] ([[Benutzer Diskussion:Schubbay|Diskussion]]) 18:16, 28. Jun. 2016 (CEST)
„Wenn der Verstorbene in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, so wird im ersten Vierteljahr die Witwen- oder Witwerrente nicht nur in der Höhe der Rente des verstorbenen Versicherten, sondern zu 100 % gezahlt." Diese Formulierungist m. E. missverständlich. Ich schlage folgende Änderung vor: ''Wenn der Verstorbene in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, wird im ersten Vierteljahr nach dem Tod die Witwen- oder Witwerrente in der Höhe der Rente des verstorbenen Versicherten gezahlt (sogenanntes Sterbevierteljahr).'' --[[Benutzer:Schubbay|Schubbay]] ([[Benutzer Diskussion:Schubbay|Diskussion]]) 18:16, 28. Jun. 2016 (CEST)

== Räumliche Gültigkeit der Informationen ==

Es wäre schön, wenn an irgendeiner Stelle des Artikels zu erfahren wäre, auf die Rechtsordnung welches Landes sich seine Informationen beziehen. Auch wenn man die deutschsprachige Version von Wikipedia verwendet, kann man nicht wissen, dass der Verfasser hier nur über Deutschland informiert. Darauf wäre unbedingt und deutlich hinzuweisen. [[Spezial:Beiträge/83.215.147.30|83.215.147.30]] 13:41, 11. Nov. 2017 (CET)

Version vom 11. November 2017, 13:41 Uhr

sterbegeld

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

mein bruder und ich musten die beerdiegung unseres bruders bezahlen das Sterbegeld von der Firma hat die ex frau genommen ohne ein Pfennig fur die beerdiegung zu zahlen . ist das rechtens (nicht signierter Beitrag von 2.240.169.150 (Diskussion) 21:58, 18. Jan. 2015 (CET))Beantworten

Gesetzliche Rentenversicherung

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

„Wenn der Verstorbene in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, so wird im ersten Vierteljahr die Witwen- oder Witwerrente nicht nur in der Höhe der Rente des verstorbenen Versicherten, sondern zu 100 % gezahlt." Diese Formulierungist m. E. missverständlich. Ich schlage folgende Änderung vor: Wenn der Verstorbene in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, wird im ersten Vierteljahr nach dem Tod die Witwen- oder Witwerrente in der Höhe der Rente des verstorbenen Versicherten gezahlt (sogenanntes Sterbevierteljahr). --Schubbay (Diskussion) 18:16, 28. Jun. 2016 (CEST) Beantworten

Räumliche Gültigkeit der Informationen

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Es wäre schön, wenn an irgendeiner Stelle des Artikels zu erfahren wäre, auf die Rechtsordnung welches Landes sich seine Informationen beziehen. Auch wenn man die deutschsprachige Version von Wikipedia verwendet, kann man nicht wissen, dass der Verfasser hier nur über Deutschland informiert. Darauf wäre unbedingt und deutlich hinzuweisen. 83.215.147.30 13:41, 11. Nov. 2017 (CET) Beantworten

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