„Nachgebühr" – Versionsunterschied

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[[Datei:Briefumschlag innerdeutsch - Nachgebühr - Annahme verweigert 2012.jpg|miniatur|Briefumschlag, Annahme verweigert wegen Nachgebühr. Innerdeutsch, 2012]]
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Unter '''Nachgebühr''' (in der [[Schweiz]]: '''Strafporto''') versteht man bei Postsendungen die Gebühr, die nicht vom Absender vorausbezahlt ist, sondern vom Empfänger eingezogen werden soll. Die Nachgebühr wurde früher '''Porto''', die Briefgebühr ''Franco'' genannt. Die Deutsche Post spricht aktuell von '''Nachentgelt''', (削除) welches (削除ここまで) sich aus dem fehlenden Porto zuzüglich eines '''Einziehungsentgelts''' berechnet.<ref name="DPAG Preise">Deutsche Post AG: [http://www.deutschepost.de/leistungen-und-preise/pdf Broschüre ''Leistungen und Preise'']</ref>
Unter '''Nachgebühr''' (in der [[Schweiz]]: '''Strafporto''') versteht man bei Postsendungen die Gebühr, die nicht vom Absender vorausbezahlt ist, sondern vom Empfänger eingezogen werden soll. Die Nachgebühr wurde früher '''Porto''', die Briefgebühr ''Franco'' genannt. Die Deutsche Post(追記) AG (追記ここまで) spricht aktuell von '''Nachentgelt''', (追記) das (追記ここまで) sich aus dem fehlenden Porto zuzüglich eines '''Einziehungsentgelts''' berechnet.<ref name="DPAG Preise">Deutsche Post AG: [http://www.deutschepost.de/leistungen-und-preise/pdf Broschüre ''Leistungen und Preise''](追記) (PDF) (追記ここまで)</ref>


Die Postordnung und die Weltpostverträge haben weitgehend einen Frankierungszwang für Postsendungen festgelegt. Seitdem ist die relative Zahl der Sendungen mit Nachgebühr stark zurückgegangen. Sie entsteht bei nicht freigemachten Paketen, Briefen und Postkarten, bei unzureichend freigemachten Sendungen und bei nachgesandten Paketen und Wertsendungen. Für den Mehraufwand der Einziehung wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe der Nachgebühr schwankte, zeitweise wurde ein einheitlicher Zuschlag, das Doppelte oder das eineinhalbfache des Fehlbetrages erhoben. Die Beträge wurden mit Blaustift auf der Sendung vermerkt und vom Empfänger eingezogen. Im Verkehr mit dem Ausland wurden gewöhnlich die Fehlbeträge von der Post mit Briefmarken nachgeklebt und die Nachgebühr vom Absender eingezogen.
Die Postordnung und die Weltpostverträge haben weitgehend einen Frankierungszwang für Postsendungen festgelegt. Seitdem ist die relative Zahl der Sendungen mit Nachgebühr stark zurückgegangen. Sie entsteht bei nicht freigemachten Paketen, Briefen und Postkarten, bei unzureichend freigemachten Sendungen und bei nachgesandten Paketen und Wertsendungen. Für den Mehraufwand der Einziehung wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe der Nachgebühr schwankte, zeitweise wurde ein einheitlicher Zuschlag, das Doppelte oder das eineinhalbfache des Fehlbetrages erhoben. Die Beträge wurden mit Blaustift auf der Sendung vermerkt und vom Empfänger eingezogen. Im Verkehr mit dem Ausland wurden gewöhnlich die Fehlbeträge von der Post mit Briefmarken nachgeklebt und die Nachgebühr vom Absender eingezogen.


Spätestens seit 2012 werden in Deutschland nicht ausreichend frankierte (削除) Briefe (削除ここまで) in der Regel auf Grund des Frankierungszwanges an den Absender zurückgeschickt und mit einem gelben Aufkleber markiert, durch welchen allfällig vorhandene (nicht ausreichende) Briefmarken gültig bleiben. In Einzelfällen, z. B. wenn kein Absender angegeben ist, wird vom Empfänger zusätzlich zum fehlenden Porto ein Einziehungsentgelt je Brief/Kompaktbrief mit 70 ct. (zwischen 2012 und 2015: 60 ct.), Groß/Maxibrief 2 ,ドル bei Fälschung oder Manipulation, wenn der Absender absichtlich das Entgelt nicht oder nicht vollständig entrichten will, von 30 € erhoben.<ref name="DPAG Preise" /> Allerdings hat der Empfänger das Recht, die Annahme und die Zahlung des Einziehungsentgeltes zu verweigern.
Spätestens seit 2012 werden in Deutschland nicht ausreichend frankierte (追記) Sendungen (追記ここまで) in der Regel auf Grund des Frankierungszwanges an den Absender zurückgeschickt und mit einem gelben Aufkleber markiert, durch welchen allfällig vorhandene (nicht ausreichende) Briefmarken gültig bleiben. In Einzelfällen, z. B. wenn kein Absender angegeben ist, wird vom Empfänger zusätzlich zum fehlenden Porto ein Einziehungsentgelt je Brief/Kompaktbrief mit 70 ct. (zwischen 2012 und 2015: 60 ct.), Groß/Maxibrief 2 ,ドル bei Fälschung oder Manipulation, wenn der Absender absichtlich das Entgelt nicht oder nicht vollständig entrichten will, von 30 € erhoben.<ref name="DPAG Preise" /> Allerdings hat der Empfänger das Recht, die Annahme und die Zahlung des Einziehungsentgeltes zu verweigern.


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Version vom 22. Juli 2017, 08:55 Uhr

Datei:Nachgebühr.jpg
Stempel "Unzureichend frankiert" (1874)
In den 1930er Jahren verwendete die Post in Deutschland den Begriff Strafporto.
Briefumschlag, Annahme verweigert wegen Nachgebühr. Innerdeutsch, 2012

Unter Nachgebühr (in der Schweiz: Strafporto) versteht man bei Postsendungen die Gebühr, die nicht vom Absender vorausbezahlt ist, sondern vom Empfänger eingezogen werden soll. Die Nachgebühr wurde früher Porto, die Briefgebühr Franco genannt. Die Deutsche Post AG spricht aktuell von Nachentgelt, das sich aus dem fehlenden Porto zuzüglich eines Einziehungsentgelts berechnet.[1]

Die Postordnung und die Weltpostverträge haben weitgehend einen Frankierungszwang für Postsendungen festgelegt. Seitdem ist die relative Zahl der Sendungen mit Nachgebühr stark zurückgegangen. Sie entsteht bei nicht freigemachten Paketen, Briefen und Postkarten, bei unzureichend freigemachten Sendungen und bei nachgesandten Paketen und Wertsendungen. Für den Mehraufwand der Einziehung wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe der Nachgebühr schwankte, zeitweise wurde ein einheitlicher Zuschlag, das Doppelte oder das eineinhalbfache des Fehlbetrages erhoben. Die Beträge wurden mit Blaustift auf der Sendung vermerkt und vom Empfänger eingezogen. Im Verkehr mit dem Ausland wurden gewöhnlich die Fehlbeträge von der Post mit Briefmarken nachgeklebt und die Nachgebühr vom Absender eingezogen.

Spätestens seit 2012 werden in Deutschland nicht ausreichend frankierte Sendungen in der Regel auf Grund des Frankierungszwanges an den Absender zurückgeschickt und mit einem gelben Aufkleber markiert, durch welchen allfällig vorhandene (nicht ausreichende) Briefmarken gültig bleiben. In Einzelfällen, z. B. wenn kein Absender angegeben ist, wird vom Empfänger zusätzlich zum fehlenden Porto ein Einziehungsentgelt je Brief/Kompaktbrief mit 70 ct. (zwischen 2012 und 2015: 60 ct.), Groß/Maxibrief 2 ,ドル bei Fälschung oder Manipulation, wenn der Absender absichtlich das Entgelt nicht oder nicht vollständig entrichten will, von 30 € erhoben.[1] Allerdings hat der Empfänger das Recht, die Annahme und die Zahlung des Einziehungsentgeltes zu verweigern.

Weiter wird bei Anschriftenprüfung gegebenenfalls ein Nachentgelt erhoben.

Siehe auch

Wiktionary: Nachgebühr  – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Nachporto  – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Strafporto  – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. a b Deutsche Post AG: Broschüre Leistungen und Preise (PDF)
Normdaten (Sachbegriff): GND: 7755762-1 (lobid, OGND , AKS )
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