„Diskussion:Vergewaltigung" – Versionsunterschied

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:: Mir war nicht klar, das hier um eine Zustimmung für die Korrektur dieses klaren Fehlers gebeten wurde. Ich gebe nicht nur meine Zustimmung, sondern würde auch Bausteine setzen, wenn die veraltete und inkorrekte Einleitung stehen bliebe. Sonst werden falsche Signale gegeben ("besonders entwürdigend" muss eine Vergewaltigung nicht sein. Entwürdigung "reicht" schon); der Hinweis auf die Würde des Menschen nach GG daher sachlogisch. --[[Benutzer:BlaueWunder|BlaueWunder]] ([[Benutzer Diskussion:BlaueWunder|Diskussion]]) 14:07, 1. Nov. 2016 (CET)
:: Mir war nicht klar, das hier um eine Zustimmung für die Korrektur dieses klaren Fehlers gebeten wurde. Ich gebe nicht nur meine Zustimmung, sondern würde auch Bausteine setzen, wenn die veraltete und inkorrekte Einleitung stehen bliebe. Sonst werden falsche Signale gegeben ("besonders entwürdigend" muss eine Vergewaltigung nicht sein. Entwürdigung "reicht" schon); der Hinweis auf die Würde des Menschen nach GG daher sachlogisch. --[[Benutzer:BlaueWunder|BlaueWunder]] ([[Benutzer Diskussion:BlaueWunder|Diskussion]]) 14:07, 1. Nov. 2016 (CET)

== Bild ==

Das Bild zur Vergewaltigung in der Kunst verharmlost das Verbrechen und lässt es als Kavaliersdelikt erscheinen. --[[Benutzer:OSchwarzer|OSchwarzer]] ([[Benutzer Diskussion:OSchwarzer|Diskussion]]) 14:57, 26. Jan. 2017 (CET)

Version vom 26. Januar 2017, 14:57 Uhr

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Vergewaltigungen von Jungen und Männern

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren 4 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt
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Hier passt etwas nicht:

"In den meisten Fällen sind die Täter andere, gewöhnlich ältere Männer. Es gibt jedoch vereinzelt auch sexuelle Übergriffe von Frauen gegenüber Jungen und Männern.[76] "

"Eine südafrikanische Studie über sexuelle Gewalt hat eine Viertelmillion befragter Kinder und Jugendlicher im Alter von 10 bis 19 Jahren als Datenbasis. Von den 18-jährigen jungen Männern wurden 44% schon einmal vergewaltigt, davon 41% von Frauen, 32% von Männern und 27% von Tätern beiderlei Geschlechts.[78]"

Das macht keinen Sinn. (nicht signierter Beitrag von 99.231.87.172 (Diskussion) 08:57, 20. Mai 2013 (CEST))Beantworten

gudn tach!
ja, und noch dazu steht etwas weiter oben "In Südafrika wird jede vierte Frau Opfer sexueller Gewalt."
das wuerde bedeuten, dass in suedafrika wesentlich mehr maenner als frauen vergewaltigt werden. kann da noch mal jemand mit ahnung was zu sagen? -- seth 21:11, 9. Nov. 2013 (CET) Beantworten
hab jetzt selbst mal die belege angeschaut... konkret steht darin:
Vor einigen Jahren gab in einer Umfrage jeder vierte Mann zu, schon einmal eine Frau vergewaltigt zu haben.faz
Bei einer Umfrage des renommierten Medizin-Instituts MRC sagte 2010 jede vierte Frau, sie sei schon einmal vergewaltigt worden.sz
Some 9% (weighted value based on 13915/127097) of male respondents aged 11–19 years reported forced sex in the last year. Of those aged 18 years at the time of the survey, 44% (weighted value of 5385/11450) said they had been forced to have sex in their lives. int. j. of equity in health
das gleiche wurde weiter unten im selben text noch mal anders formuliert
Weighted by province and urban/rural areas, 9% (based on 13915/127097) reported forced sex without consent in the last year. In answer to a separate question, 44% of 18 year-olds said they had "ever" been forced to have sex (weighted value of 5385/11450). (ebd.)
insofern scheinen sich zwar die aussagen jeweils fuer sich durch die belegen gedeckt zu sein. aber das gesamtbild fuer den wp-leser ist eher merkwuerdig. -- seth 22:19, 9. Nov. 2013 (CET) Beantworten
Merk-würdig im Wortsinne ist es sicherlich, aber die Aussagen sind logisch kompatibel - es ist definitiv möglich, dass in Südafrika der Anteil der Vergewaltigerinnen viel höher ist als im weltweiten Durchschnitt, und dass mehr Männer als Frauen vergewaltigt werden (zumal ersteres zum Zeitpunkt der Studie in SA viel schwächer bestraft wurde). Genauso ist es aber auch gut möglich, dass die befragten Männer (un)ehrlicher waren als die befragten Frauen. --Roentgenium111 (Diskussion) 14:51, 30. Okt. 2014 (CET) Beantworten

historisches Strafmaß

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Welche Strafen wurden denn in Deutschland im laufe der Justizgeschichte verhängt? Das würde mich mal interessieren.--93.229.164.254 03:19, 10. Nov. 2013 (CET) Beantworten

Abschnitt: Israel

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Im Artikel steht:

`Als „Vergewaltigung" gilt in Israel auch einvernehmlicher Geschlechtsverkehr, wenn der Mann eine falsche Identität angibt.`

In der Quelle liest man:

`Under the Penal Code, a charge of rape can also apply if a person has intercourse with a woman with her consent, if that was obtained by deceit "in respect of the identity of the person or the nature of the act."`

Die Quelle bezieht sich hier auf Personen nicht ausschließlich auf Männer. Also sollte es "wenn die Person eine falsche Identität angibt" heißen. Ich bezweifle aber auch die Quelle da sie explizit von "intercourse with a woman" spricht und ich bezweifle das Personen unter falscher Identität mit Männern sexuelle Interaktionen durchführen dürfen. Hat hier jemand genauere Quellen? (nicht signierter Beitrag von 89.204.139.128 (Diskussion) 01:30, 6. Apr. 2014 (CEST))Beantworten

Zustimmung?

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Klischeebeispiel (der Einfachheit halber): Wenn eine Frau mit ihrem Ehemann Sex hat, obwohl sie es nicht möchte, Letzteres aber nicht zum Ausdruck bringt (weil sie Angst hat, den Mann zu verärgern, die Beziehung zu gefährden etc.), liegt ja eigentlich keine "echte" Zustimmung vor, obwohl der Mann denken kann (ggf. muss), dass eine Zustimmung vorliegt... Total konstruiert, aber es gibt bestimmt viele Fälle, in denen ein Partner seinen Wunsch, jetzt keinen Sex zu haben, zurückgestellt hat/nicht geäußert hat, um (vermeintlich) höherrangige Wünsche (z.B. Vermeidung eines körperlichen Übergriffs, Vermeidung einer Trennung/Scheidung, was weiß ich) nicht zu gefährden. Gibt es Fälle, in denen man dem Ehemann nachweisen konnte, dass er eine solche Situation ausgenutzt hat, was dann zu einer Verurteilung führte? --194.95.118.60 16:22, 25. Aug. 2014 (CEST) Beantworten

Abschnitt "Vergewaltigung in der Armee"

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Denn Soldatinnen, die eine Vergewaltigung melden, werden eingeschüchtert und bestraft. Abgesehen vom ungeschickten Deutsch (Satzanfang "Denn") stört mich daran, dass nicht klar hervorgeht, von wem die Einschüchterungen und insbesondere die Bestrafungen ausgehen. Täter? Kameraden? Vorgesetzte? Es ließt sich aktuell fast so, als gäbe es zwingend vorgeschriebene Disziplinarstrafen gegen Vergewaltigungsopfer in der USAF. Das ist natürlich Quatsch, aber ich habe die Quelle für diese Aussagen nicht, um das entsprechend zu korrigieren/präzisieren. -- Es grüßt die Eierlegende Wollmilchsau 12:51, 22. Okt. 2014 (CEST) Beantworten

Kriminologische Betrachtung

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

"Ein Zusammenhang zwischen der Kleidung und dem Auftreten einer Person und ihrem relativen Risiko, vergewaltigt zu werden, konnte bisher statistisch nicht nachgewiesen werden."

Gibt's dazu auch eine Quellenangabe? --Gkln (Diskussion) 23:57, 27. Nov. 2014 (CET) Beantworten

Situation in Deutschland

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

"fraktionsübergreifenden Gruppenantrag der weiblichen Abgeordneten und für die rechtliche Gleichstellung ehelicher und außerehelicher Vergewaltigung" - dazu zwei Fragen/Anmerkungen: - "der" weiblichen Abgeordneten: Woraus ergibt sich, dass der Antrag (a) von den=allen Frauen und (b) nur von Frauen gestellt worden wäre? So kann die Behauptung imho nicht stehen bleiben und sollte entfernt werden, wenn dazu keine offizielle Quelle (=Bundestagsdrucksache) genannt werden kann. Das Geschlecht der Antragsteller ist sonst für die lexikalische Dokumentation unbedeutsam. - "rechtliche Gleichstellung" ist zwar sachlich korrekt, passt aber imho nicht recht. Der Änderungaswortlaut war ja nicht "Ehegatten sind gleichgestellt". Vielmehr wurde die Strafbarkeit nach § 177 auf die Ehe "ausgeweitet". Bedenken zu einer diesbezüglichen Änderung? --JayAhr (Diskussion) 16:01, 17. Aug. 2015 (CEST) Beantworten

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt
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GiftBot (Diskussion) 02:21, 8. Jan. 2016 (CET) Beantworten

Falsche Fallzahlen

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

"Laut deutscher Polizeistatistik wurden 2013 in Deutschland 46.793 Fälle von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gemeldet, davon 7.408 Fälle von Vergewaltigung oder schwerer sexueller Nötigung. Die Aufklärungsquote lag bei rund 82 Prozent, wie auch in den Jahren zuvor.[44] Zu erwähnen ist hier, dass es sich bei den Angaben um die Zahl der Anzeigen handelt, nicht die der Verurteilungen."

Sind an dieser Stelle tatsächlich die Zahlen der Anzeigen und nicht der Verurteilung dargestellt, so ist die Aussage, dass besagte Zahl von Vergewaltigungen gemeldet worden sei, stumpf falsch.

Jwalter (Diskussion) 08:49, 22. Jan. 2016 (CET) Beantworten

Rechenschwäche

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Hier wird hemdsärmelig mit Zahlen und Statistiken um sich geworfen. Um nur ein Beispiel heraus zu greifen: Die Dunkelziffer liegt zwischen 2 und 100 Prozent(!) Zum einen ist das eine vollkommen groteske Spannweite ohne jede Aussagekraft. Außerdem würde das bei den im selben Absatz genannten 8,6 Prozent betroffener Frauen den Wert auf 8,77 - 17,2 Prozent verändern. Vermutlich meint jemand eher bildungsferner doppelt oder hundertmal so viel, konnte das aber nicht in Zahlen ausdrücken. Kann man das dem Thema angemessen seriöser aufziehen? (nicht signierter Beitrag von 80.139.195.5 (Diskussion) 00:01, 1. Feb. 2016 (CET))Beantworten

Unterschiedliche Definitionen von Vergewaltigung

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren 6 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Unter USA stand etwas zu unterschiedlicher Definition von Vergewaltigung, je nach Bundesland. Das ist eigentlcihe das Hauptproblem: die unterschiedlichen Konzepte, die kulturellen Normen und der Umgang mit Verlezungen dieser Normen. Eine IP verfasste einen Abschnitt über Übersetzungsfallen des Wortese "rape" aus dem Amerikanischen, wobei darunter z.T. auch "sexueller Missbrauch von Kindern/Jugendlichen" gefasst wird, leider unbequellt und mit deutschlandlastigen Pronomen ("unser"Rechtsverständnis), woraufhin der Edit von Dansker entfernt wurde.

Ich frage euch, ob es sinnvoll ist, den Abschnitt folgendermaßen wieder einzufügen und zu bequellen:

In den USA werden auch Taten mit dem Wort rape bezeichnet, die nach deutschem Rechtsverständnis keine Vergewaltigungen sind. So gilt z.B. im Staat New York auch der einvernehmliche Geschlechtsverkehr von Erwachsenen mit Minderjährigen als rape, wobei je nach Alter der Beteiligten von rape 1., 2. oder 3. Grades ausgegangen wird. Diese Rechtsauffassung basiert auf dem Argument, dass Minderjährige gar nicht rechtsgenüglich in den Geschlechtsverkehr einwilligen können. Zwar ist Sex mit Minderjährigen unter einem bestimmten Alter auch in Deutschland verboten, doch handelt es sich nach Rechtsverständnis der StGBs dabei nicht um eine Vergewaltigung.Kleiner Text

Oder sollte man viel grundsätzlicher verfahren, sprich: den kompletten Artikel überarbeiten und bereits in der Definition diese unterschiedlichen Rechtsauffasungen problematisieren. Dann käme es auch nicht so leicht zu den verzerrenden (teils völlig überholten, teils tagesaktuellen) skandalisierenden oder verharmlosenden, bestimme Kulturen romantisierenden Aussagen über die vermeintlich hohe oder niedrige Vergewaltigungsquote in bestimmten Staaten (Japan,Schweden ...). Eben um nicht länger Äpfel mit Birnen zu vergleichen. --BlaueWunder (Diskussion) 08:57, 1. Jun. 2016 (CEST) Beantworten

Ich denke schon länger, dass eine grundlegende Überarbeitung des Artikels im Bezug auf die Existenz unterschiedlicher Definitionen von Vergewaltigung sinnvoll wäre. Es gibt ja keine allgemeingültige Definition von Vergewaltigung. Die der aktuellen deutschen Rechtslage entsprechende einleitende Definition des Artikels erweckt jedoch den Eindruck, als ob diese allgemeingültig wäre. Durch die im Artikel stehenden juristischen Definitionen aus anderen Ländern wird diese Allgemeingültigkeit dann widerlegt. Letztendlich widerlegt sich der Artikel also selbst. Daher würde es mir sinnvoll erscheinen, bereits in der Definition zu problematisieren, dass es keine allgemeingültige Definition gibt, und bei einer trotzdem angeführten einleitenden Definition den (begrenzten) Bezugsrahmen kenntlich zu machen. Letzteres könnte zum Beispiel dadurch erfolgen, dass gleich am Anfang geschrieben wird: "Vergewaltigung ist nach deutschem Rechtsverständnis ..." --Ulric. (Diskussion) 10:33, 1. Jun. 2016 (CEST) Beantworten
Der Widerspruch, dass es keine allgemeingültige Definition von Vergewaltigung gibt, bei Wikipedia jedoch gleich zu Anfang eines Artikels eine Definition erwartet wird, lässt sich meines Erachtens nicht vollständig auflösen. Wenn dann kann nur ein möglichst sinnvoller Umgang damit gefunden werden.
Je länger ich über die Frage eines möglichst sinnvollen Umgangs mit diesem Widerspruch nachdenke, je fragwürdiger erscheint es mir, ausgerechnet eine am deutschen Strafrecht ausgerichtete Definition zur Einleitung anzuführen. Auch mit dem Zusatz "nach deutschem Rechtsverständnis" behält die deutsche StGB-Definition so eine unangemessene Sonderstellung, die auch noch dadurch verstärkt wird, dass es sich um einen Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia handelt. Dazu kommt, dass unter Rechtslage:Deutschland direkt eine inhaltliche Wiederholung der Definition folgt. Die aktuellen Diskussionen über eine mögliche Änderung des Deutschen Strafrechts verdeutlichen die Unangemessenheit der Ausrichtung der einleitenden Definition am deutschen Strafrecht noch einmal mehr. Bei einer Änderung des StGB wäre so die einleitende Definition von einem Tag auf den anderen hinfällig. --Ulric. (Diskussion) 06:58, 3. Jun. 2016 (CEST) Beantworten

Nachdem hier bis heute keine Vorschläge für eine aktuellere weniger deutschlandzentrierte einleitende Definition gekommen sind und angesichts der bevorstehenden Veröffentlichung der am 07. Juli 2016 im Deutschen Bundestag beschlossenen Änderung des § 177 habe ich jetzt die einleitende Definition anhand der Istanbul-Konvention überarbeitet und den Bezugsrahmen entsprechend kenntlich gemacht. Bei der Gelegenheit habe ich auch gleich noch eine Bezugsrahmenklärung für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung vorgenommen (Menschenrecht, GG).--Ulric. (Diskussion) 00:17, 1. Nov. 2016 (CET) Beantworten

Für Deine Änderung hast Du keinen Konsens erzielt, ich habe sie daher zurückgesetzt / verworfen. Grüße, --JosFritz (Diskussion) 11:16, 1. Nov. 2016 (CET) Beantworten
Mir war nicht klar, das hier um eine Zustimmung für die Korrektur dieses klaren Fehlers gebeten wurde. Ich gebe nicht nur meine Zustimmung, sondern würde auch Bausteine setzen, wenn die veraltete und inkorrekte Einleitung stehen bliebe. Sonst werden falsche Signale gegeben ("besonders entwürdigend" muss eine Vergewaltigung nicht sein. Entwürdigung "reicht" schon); der Hinweis auf die Würde des Menschen nach GG daher sachlogisch. --BlaueWunder (Diskussion) 14:07, 1. Nov. 2016 (CET) Beantworten

Bild

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

Das Bild zur Vergewaltigung in der Kunst verharmlost das Verbrechen und lässt es als Kavaliersdelikt erscheinen. --OSchwarzer (Diskussion) 14:57, 26. Jan. 2017 (CET) Beantworten

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