„Börsenmakler" – Versionsunterschied
Version vom 12. Dezember 2016, 16:40 Uhr
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Im deutschsprachigen Raum steht die Bezeichnung Börsenmakler, oder auch nur Makler, offiziell Börsenhändler, für einen Vermittler, der an der Börse Effektengeschäfte ausführt.
Börsenmakler können für sich selbst oder für andere mit Wertpapieren und Werten sowie mit deren Derivaten, z. B. Optionen oder Futures an der Börse handeln. Börsenmakler sind Handelsmakler, also Kaufleute, die gewerbsmäßige Gegenstände des Handelsverkehrs vermitteln. Als solcher dient er nicht nur einer, sondern beiden Parteien und ist zur Neutralität verpflichtet. Der Börsenmakler vermittelt den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder Waren und erhält für seine Tätigkeit eine Provision. Die Zulassung zu diesem Beruf erfolgt durch den Börsenvorstand und ist an strenge Kriterien gebunden.
Börsenmakler nutzen bei Wertpapierkäufen Preis-, Kurs- oder Zinsschwankungen, um möglichst gute Gewinne zu erzielen oder die Zahlungsfähigkeit bzw. die Beschaffung von Finanzierungsmitteln zu sichern und zu steuern. Dafür beobachten und analysieren sie den Wertpapiermarkt. Sie erstellen Analysen und Berichte zu einzelnen Themen, Unternehmen oder Branchen, geben Empfehlungen zu Wertpapieren, entwickeln Handelsstrategien und versuchen, diese umzusetzen. Sie wickeln Transaktionen selbständig ab, sind jedoch verpflichtet, mit Auftraggebern getroffene Vereinbarungen und Rahmenbedingungen einzuhalten.
Die Handelserlaubnis kann ausgesetzt oder widerrufen werden, wenn sich Zweifel an der korrekten Ausübung des Berufes ergeben – z. B. Insidergeschäfte – und sich der Geschäftssitz außerhalb der EU befindet.
Als nach dem deutschen Börsengesetz zugelassene Skontroführer können sie mit der Feststellung der Börsenpreise an einer Wertpapierbörse betraut sein.[1]
Seit dem 3. deutschen Finanzmarktförderungsgesetz 1998 wird in Deutschland nicht mehr zwischen amtlichen und freien Börsenmaklern unterschieden. Vielmehr gibt es jetzt Börsenhändler, die nur mit Effekten handeln, und Skontroführern, die Kurse stellen. Dabei können Skontroführer sowohl amtliche als auch Wertpapiere des geregelten Marktes und des Freiverkehrs betreuen. Der Grund für den Übergang liegt unter anderem in der Überwachung und Reglementierung des Börsenbetriebs durch die Handelsüberwachungsstelle der Börse (HÜSt), die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Börsenbehörde des jeweiligen Bundeslandes.
Die Bezeichnung "Börsenmakler" wird wegen der Geläufigkeit jedoch beibehalten.
Amtlicher Makler (Kursmakler)
Amtliche Makler wurden von der jeweiligen Behörde eines Landes, die für die Börsenaufsicht zuständig ist, bestimmt und vereidigt. Ihre Aufgabe bestand darin, Wertpapiere aus den zugewiesenen Segmenten sowohl auf fremde als auch auf eigene Rechnung zu vermitteln und auf diese Weise den Kurs (Börsenpreis) zu ermitteln.
Freier Makler
Freie Makler (oder auch Freimakler) ermittelten nur die Kurse der im Freiverkehr gehandelten Wertpapiere. Sie durften mit allen Wertpapieren des amtlichen Marktes handeln, wobei der Schwerpunkt ihres Handelns auf dem geregelten Markt und im Freiverkehr lag. Es handelt sich bei freien Maklern um nicht vereidigte Makler. Sie unterliegen der Aufsicht der Börsenaufsichtsbehörde.[2]
Ausübung des Berufs in Österreich
Die Wiener Börse bietet einen einwöchigen Lehrgang zum diplomierten Börsenhändler an. Mit erfolgreicher Händlerprüfung qualifiziert man sich zur Teilnahme an der Wiener Börse. Der Lehrgang ist die offizielle Berufsausbildung zum Xetra®-Händler und Market Maker in Wien.[3] Er beinhaltet folgende Details:
- Börse und Wertpapiere: Schwerpunkt Aktien und Anleihen
- Marktsegmentierung
- Marktmodell Kassamarkt
- Specialist und Market Maker System
- Listing
- Indizes
- Fundamentalanalyse
- Technische Analyse
- Clearing Kassamarkt
- Finanz- und Bondmathematik
- Finanzmarktaufsicht
- User-Training Xetra®-Handelssystem
- Grundlagen des Terminmarktes: Futures und Optionen
- Strukturierte Produkte
- Prüfung
Ausübung des Berufs in der Schweiz
Mit einer Ausbildung als Bankkaufmann, aber auch als Bankfachwirt oder Bankbetriebswirt ist der Einstieg als Börsenhändler nach Zulassung durch eine Börse möglich. In vielen Fällen wird eine gesonderte Prüfung von der Börse gefordert, die erfolgreich absolviert werden muss. Ein besonderes Studium wird nicht zwingend gefordert. Aufgrund des geforderten Wissens und den eventuellen Zulassungsprüfungen sind praktische Erfahrungen und fundiertes Börsenwissen Grundvoraussetzung für den Einstieg. Der Börsenhändler agiert im Interesse von Kredit- und Bankinstituten, die ihren Kunden Wertpapiergeschäfte anbieten. Der Börsenhändler befindet sich direkt an der Börse und handelt dort nach den Vorgaben des Institutes beziehungsweise des jeweiligen Kunden. Hier ist reaktionsschnelles Handeln gefragt. Das Tätigkeitsfeld kann sich darüber hinaus auch auf Dienstleistungen und Beratungen erweitern.[4]
Börsensprache
Zur Vermeidung von Missverständnissen sprechen Börsenmakler und Börsenhändler eine eigene, protokollartige Sprache, in Kombination mit Gestik mit einzelnen Fingern und/oder der ganzen Hand, welche das verbal Ausgedrückte synchron zu verstehen gibt.
Die bidirektionale Kommunikation besteht immer aus einer Aktion (Kauf, Verkauf usw.) und einer Bestätigung des jeweiligen Gegenparts. So folgt auf einen Kauf mit dem Ausruf Von dir immer ein An Dich damit das Geschäft rechtswirksam zustande kommt. Neben den Hauptgeschäftsarten werden auch Zusatzinformationen und Restriktionen mitgeteilt. Eine falsche Anwendung der Maklersprache kann folgenschwere Konsequenzen, sprich Verluste, Kursdifferenzen oder Depot-Abstimmungsdifferenzen nach sich ziehen.
Die Fingergestik ist deshalb zentral, weil davon ausgegangen werden muss, dass nicht alle Marktteilnehmer die Angebote akustisch verstehen können. Oft besteht nur Sichtkontakt zwischen den einzelnen Händlern. Um über größere Distanzen von über 5 Metern dennoch Trades abzuschließen, wird deshalb oft akustisch gar nichts gehört, sondern ausschließlich durch Handzeichen gesettled. Die Handzeichen gelten als verbindlich und absolut gleichwertig wie ein Trade, der verbal abgeschlossen wurde. Jeder Trade (Kauf oder Verkauf) wird anschließend entweder durch den Händler selbst oder den Börsenschreiber notiert. Nach Handelsschluss werden die Positionen durch die Börsenadministratoren der Banken oder Broker miteinander abgeglichen, oft bis spät in die Nacht, bis die Depots und Einzelpositionen stimmen. Diese Abstimmung erfolgt telefonisch oder persönlich; oft auch beim Feierabendbier der Händler unter sich.
Hauptgeschäftsarten:
- Von dir – Kaufen
- An Dich – Verkaufen
- Geld – Rückkaufkurs
- Brief – Verkaufskurs
Beispiele
- Siemens zu 90,50: Händler: Mit 90,5 1000 von dir! → Makler: 1000 an dich mit 90,5
- UBS 252 Geld!: Händler hat Geld und zahlt einem Anbieter für UBS-Titel, z. B. 252,-
- CS 120 Brief!: Händler sucht Käufer für Credit-Suisse Titel zu 120,-
- Im Geld sein: Gesamthaft bewegt sich der Händler zurzeit in der Gewinnzone
- Drei-Zehn: Indexänderung oder Kursänderung von 30 %; Drei Zehntel
- Applizieren 20: Anschlusskauf, Aufstocken, dazukaufen zu z. B. 130,-
- Wie sind Daimler? ,50 auf ,55! Gut für 500? Ja. Ok 500 mit ,55 von dir ... an dich!
Forschung
Bei einer Untersuchung des Kooperationsverhaltens im Jahr 2013 kamen Forscher in der Schweiz zum Schluss, dass sich Börsenhändler deutlich egoistischer und asozialer verhalten als die Normalbevölkerung und gar auch als Menschen mit gestörtem Persönlichkeitsprofil.[5]