„Weizenbier" – Versionsunterschied
Version vom 5. Juni 2004, 03:13 Uhr
Weizenbier ist ein obergäriges Bier, dessen Malz mindestens zur Hälfte aus Weizen hergestellt sein muss. Besonders im Süden Deutschlands sind als Synonym die Begriffe Weißbier oder Weizen sehr gebräuchlich.
Der Name Weißbier stammt nicht von der Farbe des Bieres selbst, von dem es auch dunkle Sorten gibt, sondern vom Brauverfahren: Weizenbier wird im sog. obergärigen Verfahren gebraut, bei dem die Hefe aufschwimmt und an der Oberfläche weißen Schaum bildet.
Weizenbier hat in der Regel einen Stammwürzegehalt zwischen 11 und 14 Prozent, der Alkoholgehalt liegt normalerweise bei 5 bis 6 Prozent. Es wird in der Regel in besonders geformten, hohen, schlanken Gläsern ausgeschenkt. Die Gläser werden vor dem Befüllen mit kaltem Wasser ausgeschwenkt, um die besonders starke Schaumentwicklung dieser Biersorte unter Kontrolle zu halten.
Biersorten
Weizenbiere werden unterteilt in Hefeweizen mit Heferückständen und das klare Kristallweizen - früher oft auch Champagnerweizen genannt -, bei dem die Hefe herausgefiltert wird. Kristallweizen wird meistens mit einer Zitrone im Glas getrunken, um den spritzigen Geschmack zu betonen. Neben dem "normalen" Weizen gibt es das dunkle Weizen, das aus dunklem Malz hergestellt wird. Die meisten dieser dunklen Weizenbiere (schwarze Weiße) zählen zu den Starkbiersorten.
Es existieren auch alkoholfreie und "leichte", d.h. alkoholarme Weißbiere.
Geschichte
Die Herstellung von Bier mit Weizen erfolgte bereits vor Jahrtausenden in Babylon und Ägypten.
In Europa gelangte die Technik der Weizenbierherstellung im 16. Jahrhundert von Böhmen nach Bayern.
1567 wird das Brauen von Weizenbier in Bayern verboten. Weizenbier wurde als "unnützes Getränk" betrachten, es war leicht verderblich, außerdem wurde Weizen für die Brotherstellung benötigt.
Bereits 1520 erhielt ein niederbayerischer Brauer gegen Bezahlung das Recht zugesprochen, entgegen dem "bayerischen Reinheitsgebot" Bier aus Weizen herzustellen.
Als 1602 der letzte männliche Nachfahre des Brauers starb, fiel dieses Privileg an den bayerischen Herzog Maximilian I zurück.
Das Privileg und das Verbot von 1567 führte zum "Wittelsbacher Weizenmonopol", welches eine sichere Einnahmequelle für den bayerischen Adel bedeutete:
Münchner Wirte wurden vertraglich verpflichtet, das hoch besteuerte Weizenbier auszuschenken, in anderen Landesteilen entstanden gegen "Lizenzgebühr" Weizenbierbrauereien.
Im 18. Jahrhundert ging der Marktanteil des Weizenbieres stetig zurück, 1798 hebt Kurfürst Carl Theodor von Bayern das Monopol auf.