Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
K Etw. aufgeräumt u. strukturiert, Interwikilinks
Zeile 1:
Zeile 1:
'''Lizentiat''' (auch: ''Lizenziat''; von [[latein]]isch (削除) ' (削除ここまで)''licentia doctorandi(削除) ' (削除ここまで)'' - (削除) '' (削除ここまで)Lehrbefugnis(削除) '') (削除ここまで), abgekürzt (削除) '''[[ (削除ここまで)lic.(削除) ]]''' (削除ここまで), bezeichnet einen [[akademischer Grad|akademischen Grad]].
'''Lizentiat''' (auch: ''Lizenziat''; von [[latein]]isch ''licentia doctorandi'' - (追記) " (追記ここまで)Lehrbefugnis(追記) " (追記ここまで),(追記) teilweise (追記ここまで) abgekürzt (追記) als " (追記ここまで)lic.(追記) ") (追記ここまで), bezeichnet(追記) allgemein (追記ここまで) einen [[akademischer Grad|akademischen Grad]].(追記) Seine Position in der Rangfolge der Grade ist unterschiedlich und hängt jeweils vom nach Land, Fach und Zeitraum. (追記ここまで)
Im [[Mittelalter]] war der Lizenziat ein [[Bakkalaureus]] mit [[Lehrbefugnis]]. Bis 1944/45 verliehen die meisten [[evangelisch]]-theologischen [[Fakultät]]en in [[Deutschland]] den Grad im Rahmen eines [[Promotion (Doktor)|Promotionsverfahrens]].
Im [[Mittelalter]] war der Lizenziat ein [[Bakkalaureus]] mit [[Lehrbefugnis]]. Bis 1944/45 verliehen die meisten [[evangelisch]]-theologischen [[Fakultät]]en in [[Deutschland]] den Grad im Rahmen eines [[Promotion (Doktor)|Promotionsverfahrens]].
==Katholische Theologie==
Das Lizentiat (oder [[Doktorat]]) ist im katholisch-kirchlichen Hochschulrecht die akademische Voraussetzung, an kirchlichen Hochschulen zu lehren. Es kann (i.d.R. aufbauend auf einem Staatsexamens- oder Diplom- bzw. demnächst Masterabschluss) an Universitäten und kirchlichen Hochschulen mit Fakultätsrang angestrebt werden. In der Katholischen Kirche ist eine theologische oder kirchenrechtliche [[Promotion]] zum Lizentiaten oder Doktor (etwa Lic. theol., Dr. theol.) Voraussetzung einer Ernennung zum [[Generalvikar]], [[Weihbischof]] oder [[Bischof]]; davon kann abgesehen werden bei großer Erfahrung auf diesen Fachgebieten. Ein Offizial (Gerichtsvikar) muß zum Lizentiaten oder Doktor im Kichenrecht (auch Lic. jur. can., Dr. jur. can.) promoviert sein. Römische kirchliche Hochschulen vergeben das Lizentiat teils mit Fachbezeichnung, z. B. in Bibelwissenschaften (Lic. bibl.).
Das Lizentiat (oder [[Doktorat]]) ist im katholisch-kirchlichen Hochschulrecht die akademische Voraussetzung, an kirchlichen Hochschulen zu lehren. Es kann (i.d.R. aufbauend auf einem Staatsexamens- oder Diplom- bzw. demnächst Masterabschluss) an Universitäten und kirchlichen Hochschulen mit Fakultätsrang angestrebt werden. In der Katholischen Kirche ist eine theologische oder kirchenrechtliche [[Promotion]] zum Lizentiaten oder Doktor (etwa Lic. theol., Dr. theol.) Voraussetzung einer Ernennung zum [[Generalvikar]], [[Weihbischof]] oder [[Bischof]]; davon kann abgesehen werden bei großer Erfahrung auf diesen Fachgebieten. Ein Offizial (Gerichtsvikar) muß zum Lizentiaten oder Doktor im Kichenrecht (auch Lic. jur. can., Dr. jur. can.) promoviert sein. Römische kirchliche Hochschulen vergeben das Lizentiat teils mit Fachbezeichnung, z. B. in Bibelwissenschaften (Lic. bibl.).
In der [[Schweiz]] bildet das Lizentiat neben dem [[Diplom]] bis zur Umsetzung des [[Bologna-Prozess]]es den Abschluss eines Hochschulstudiums. Je nach Fachrichtung (und teilweise auch nach Universität) werden verschiedenste Lizentiatsgrade unterschieden: lic. phil., lic. nat., [[lic. iur.]], lic. theol., lic. rer. oec., lic. rer. soc., lic. rer. pol. usw. Es ist mit dem in der Schweiz neu eingeführten [[Master]]-Titel äquivalent. Es bildet die Grundvoraussetzung zum Beginn einer Promotion.
In der [[Schweiz]] bildet das Lizentiat neben dem [[Diplom]] bis zur Umsetzung des [[Bologna-Prozess]]es den Abschluss eines Hochschulstudiums. Je nach Fachrichtung (und teilweise auch nach Universität) werden verschiedenste Lizentiatsgrade unterschieden: lic. phil., lic. nat., [[lic. iur.]], lic. theol., lic. rer. oec., lic. rer. soc., lic. rer. pol. usw. Es ist mit dem in der Schweiz neu eingeführten [[Master]]-Titel äquivalent. Es bildet die Grundvoraussetzung zum Beginn einer Promotion.
⚫
Im spanischsprachigen Raum ist die [[Licenciatura]] der Standard-''graduate''-Abschluss z. B. in den Sozialwissenschaften, der(削除) gleichgestellt (削除ここまで) u. a.(削除) mit (削除ここまで) dem [[Master]] oder dem deutschen [[Diplom]] ist.
⚫
Während (追記) die (追記ここまで) (追記) [[Frankreich|französische]] (追記ここまで) (追記) '' (追記ここまで)licence(追記) '' (追記ここまで) (追記) oder das (追記ここまで) [[(追記) Polen|polnische (追記ここまで)]] (追記) ''licencjat'' (追記ここまで) auf [[Bachelor]]ebene (追記) angesiedelte (追記ここまで) (追記) akademische (追記ここまで) (追記) Grade (追記ここまで) (追記) sind (追記ここまで), ist es in [[Belgien]] ein dem [[Master]] gleichwertiger Abschluss, der nach vier oder fünf Jahren universitären Studiums verliehen wird.
⚫
Im (追記) [[Spanische Sprache| (追記ここまで)spanischsprachigen(追記) ]] (追記ここまで) Raum ist die [[Licenciatura]] der Standard-''graduate''-Abschluss z. B. in den Sozialwissenschaften, der u. a. dem [[Master]] oder dem deutschen [[Diplom]](追記) gleichgestellt (追記ここまで) ist.
⚫
Während (削除) das (削除ここまで) (削除) Lizenziat (削除ここまで) (削除) ( (削除ここまで)licence(削除) ) (削除ここまで) (削除) in (削除ここまで) [[(削除) Frankreich (削除ここまで)]] (削除) ein (削除ここまで) auf [[Bachelor]]ebene (削除) angesiedelter (削除ここまで) (削除) akademischer (削除ここまで) (削除) Grad (削除ここまで) (削除) ist (削除ここまで), ist es in [[Belgien]] ein dem [[Master]] gleichwertiger Abschluss, der nach vier oder fünf Jahren universitären Studiums verliehen wird.
[[Kategorie:Akademische Bildung]]
[[Kategorie:Akademische Bildung]]
[[Kategorie:Abschlüsse und Zertifikate]]
[[Kategorie:Abschlüsse und Zertifikate]]
[[fr:Licence (grade universitaire)]]
Version vom 9. März 2006, 19:51 Uhr
Lizentiat (auch: Lizenziat; von lateinisch licentia doctorandi - "Lehrbefugnis", teilweise abgekürzt als "lic."), bezeichnet allgemein einen akademischen Grad. Seine Position in der Rangfolge der Grade ist unterschiedlich und hängt jeweils vom nach Land, Fach und Zeitraum.
Im Mittelalter war der Lizenziat ein Bakkalaureus mit Lehrbefugnis. Bis 1944/45 verliehen die meisten evangelisch-theologischen Fakultäten in Deutschland den Grad im Rahmen eines Promotionsverfahrens.
Katholische Theologie
Das Lizentiat (oder Doktorat) ist im katholisch-kirchlichen Hochschulrecht die akademische Voraussetzung, an kirchlichen Hochschulen zu lehren. Es kann (i.d.R. aufbauend auf einem Staatsexamens- oder Diplom- bzw. demnächst Masterabschluss) an Universitäten und kirchlichen Hochschulen mit Fakultätsrang angestrebt werden. In der Katholischen Kirche ist eine theologische oder kirchenrechtliche Promotion zum Lizentiaten oder Doktor (etwa Lic. theol., Dr. theol.) Voraussetzung einer Ernennung zum Generalvikar, Weihbischof oder Bischof; davon kann abgesehen werden bei großer Erfahrung auf diesen Fachgebieten. Ein Offizial (Gerichtsvikar) muß zum Lizentiaten oder Doktor im Kichenrecht (auch Lic. jur. can., Dr. jur. can.) promoviert sein. Römische kirchliche Hochschulen vergeben das Lizentiat teils mit Fachbezeichnung, z. B. in Bibelwissenschaften (Lic. bibl.).
Schweiz
In der Schweiz bildet das Lizentiat neben dem Diplom bis zur Umsetzung des Bologna-Prozesses den Abschluss eines Hochschulstudiums. Je nach Fachrichtung (und teilweise auch nach Universität) werden verschiedenste Lizentiatsgrade unterschieden: lic. phil., lic. nat., lic. iur., lic. theol., lic. rer. oec., lic. rer. soc., lic. rer. pol. usw. Es ist mit dem in der Schweiz neu eingeführten Master-Titel äquivalent. Es bildet die Grundvoraussetzung zum Beginn einer Promotion.
Andere Länder
Während die französische licence oder das polnische licencjat auf Bachelorebene angesiedelte akademische Grade sind, ist es in Belgien ein dem Master gleichwertiger Abschluss, der nach vier oder fünf Jahren universitären Studiums verliehen wird.
Im spanischsprachigen Raum ist die Licenciatura der Standard-graduate-Abschluss z. B. in den Sozialwissenschaften, der u. a. dem Master oder dem deutschen Diplom gleichgestellt ist.