„Diskussion:Personenstand" – Versionsunterschied

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"Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist eine standesamtliche Eheschließung." ist nicht mehr richtig. Seit neuestem kann man auch kirchlich heiraten, ohne vorher standesamtlich getraut worden zu sein.
"Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist eine standesamtliche Eheschließung." ist nicht mehr richtig. Seit neuestem kann man auch kirchlich heiraten, ohne vorher standesamtlich getraut worden zu sein.
:Die Regelung, wonach Pfarrer und Priester durch eine solche Trauung eine Ordnungswidrigkeit begehen, wird zum 1. Januar 2009 aus dem Gesetz gestrichen. Einen entsprechenden Bericht der «Süddeutschen Zeitung» bestätigten am Donnerstag, 03.07.08, die zuständigen Innenpolitiker der Koalitionsfraktionen.--IP
:Die Regelung, wonach Pfarrer und Priester durch eine solche Trauung eine Ordnungswidrigkeit begehen, wird zum 1. Januar 2009 aus dem Gesetz gestrichen. Einen entsprechenden Bericht der «Süddeutschen Zeitung» bestätigten am Donnerstag, 03.07.08, die zuständigen Innenpolitiker der Koalitionsfraktionen.--IP

== werte leserschaft ==

meine Person möchte kundtun das die Überschrift des Zivilgesetzbuches, hier Bürgerliches Gesetzbuch in Deutsch dem PERSONEN angehörig ist, d.h. das der Personen oder Angehörigkeitsstand bis zum SGB dem Bürgerlichen Gesetzbuche zu schulden ist. Vielleich hat der ein oder andere die besondere denkleistung und überprüft diese aussage, dies könnte zum gemeinwohl oder ortsverständnis behilflich sein. dankeschön. liebe grüße

Version vom 12. Januar 2015, 01:43 Uhr

Abgeschafftes Verbot kirchlicher Voraustrauung

"Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist eine standesamtliche Eheschließung." ist nicht mehr richtig. Seit neuestem kann man auch kirchlich heiraten, ohne vorher standesamtlich getraut worden zu sein.

Die Regelung, wonach Pfarrer und Priester durch eine solche Trauung eine Ordnungswidrigkeit begehen, wird zum 1. Januar 2009 aus dem Gesetz gestrichen. Einen entsprechenden Bericht der «Süddeutschen Zeitung» bestätigten am Donnerstag, 03.07.08, die zuständigen Innenpolitiker der Koalitionsfraktionen.--IP

werte leserschaft

meine Person möchte kundtun das die Überschrift des Zivilgesetzbuches, hier Bürgerliches Gesetzbuch in Deutsch dem PERSONEN angehörig ist, d.h. das der Personen oder Angehörigkeitsstand bis zum SGB dem Bürgerlichen Gesetzbuche zu schulden ist. Vielleich hat der ein oder andere die besondere denkleistung und überprüft diese aussage, dies könnte zum gemeinwohl oder ortsverständnis behilflich sein. dankeschön. liebe grüße

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