„Diskussion:Flüchtling" – Versionsunterschied

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Wenn ich nach den Aufzählungen hier und dem [[Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge]] gehe, zählen Kriegsflüchtlinge nicht dazu? --[[Benutzer:House1630|House1630]] ([[Benutzer Diskussion:House1630|Diskussion]]) 15:38, 14. Aug. 2013 (CEST)
Wenn ich nach den Aufzählungen hier und dem [[Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge]] gehe, zählen Kriegsflüchtlinge nicht dazu? --[[Benutzer:House1630|House1630]] ([[Benutzer Diskussion:House1630|Diskussion]]) 15:38, 14. Aug. 2013 (CEST)

:Sicherlich kann man vor vielem fliehen (oder flüchten ?), aber bitte auf dem Boden bleiben, sonst führe ich meine Großmutter an, die vor Mäusen floh (oder flüchtete ?). Aber definitorisch interessiert mich: Ist ein Mensch ein Flüchtling, wenn er sich von A nach B bewegt, oder erst, wenn er in B als Flüchtling juristisch anerkannt ist. Meines Wissens ist er bis zur rechtlichen Anerkennung als Flüchtling, oder was auch immer, ein illegaler Einwanderer. Oder wer hat in diesen Fällen das Definitionsrecht? Sicherlich kein einfacher Bürger oder Lobbyist, weil dieser in der Regel nur redet, aber nicht für die Kosten und evtl. sozialen Konflikte aufkommt.

Version vom 30. Juni 2014, 17:09 Uhr

NEUTRAL ?

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren 2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Alle sind politisch verfolgt, wirtschaftlicher Gründe für die "Flucht" gibt es natürlich nicht. Probleme mit "Flüchtlingen" (Kriminalität, Sozialbetrug) ebenso wenig. Wieso gibt es über dieser saublöden Gutmenschenpropaganda eigentlich keinen Neuitralitätsbaustein? Typisch Wikipedia! --145.253.238.10 10:52, 28. Sep. 2007 (CEST) Beantworten

Weiß gerade nicht, wie Du es meinst. Kann man Deines Erachtens nicht vor Hunger und Naturkatastrophen fliehen? Und warum die "Probleme" mit Flüchtlingen in einer Enzyklopädie erörtert werden müssen, verstehe ich auch nicht.--Matthias Krannich (Diskussion) 19:03, 29. Mär. 2013 (CET) Beantworten

neutralität : binnenflüchtlinge

binnenflüchtlinge sind nicht gleichzusetzen mit vertriebenen - da sie über die staatsgrenzen flüchten

Stimmt nicht. Der Ausdruck Binnenflüchtling meint immer Menschen, die innerhalb der Staatsgrenzen auf der Flucht sind. Quellen:
Der Ausdruck Vertriebene kann auch auf Flüchtlinge gemäß Genfer Konvention ausgedeht werden. Dies geschieht aber selten. Zur Präzisierung wird manchmal wie oben von "intern Vertriebenen" oder "Binnenvertriebenen" gesprochen. --Dave81 01:35, 13. Dez 2005 (CET)
PS: Da es sich um eine Diskussion um einen korrekten Ausdruck handelt und nicht um eine Neutralitätsverletzung, entferne ich den Neutralitäts-Baustein wieder. --Dave81 01:46, 13. Dez 2005 (CET)

Ein Flüchtling ist ein Flüchtling ist ein Flüchtling

Vom Standpunkt des internationalen Rechts besteht die Flüchtlingseigenschaft unabhängig von der Anerkennung der selben durch einen Staat. Anderenfalls würde sich ja die Katze in den Schwanz beissen und die Staaten träfen nur Pflichten gegenüber den Flüchtlingen, die sie zuvor anerkannt haben. Richtig ist natürlich, dass der Flüchtlingsstatus wertlos ist, wenn er nicht staatlich anerkannt ist. Droben 20:25, 13. Mär 2006 (CET)

Recht auf Asyl

Recht auf Asyl gab es mal in Deutschland. Heute gibt's das nur noch mit ganz vielen Einschränkungen (sicherer Drittstaat). Im internationalen Recht gibt es kein Recht auf Asyl. Das wertvollste Recht des Flüchtlings, gemäß den Konventionen, ist Non-Refoulement, das bedeutet, das Recht, nicht in den Verfolgerstaat zurückgeschickt zu werden. In Deutschland wird der Flüchtling dann etwa nur geduldet. Droben 20:25, 13. Mär 2006 (CET)

Karawane - Verfassungsfeindliche Hetze

Bitte den Link der "Flüchtlingskarawane" nicht mehr einpflegen, da verfassungsfeindliche Hetzorganisation und keine seriöse Info dort zu finden. --84.149.79.89 08:08, 4. Apr 2006 (CEST)

Was soll "verfassungsfeindlich" heissen? Dass sie die Verfassung missachten oder dass sie Änderungen der Verfassung anstreben? — Dave81 - »» - 08:34, 4. Apr 2006 (CEST)

Letzte Edits

Eine IP hat mehrmals diesen Satz eingefügt: Von Journalisten und für Einwanderung engagierten Gruppen wird die Bezeichnung aber auch für illegale Einwanderer verwendet. Und ausserdem die Links zu Pro Asyl und Karavane entfernt. Der IP scheint es um Meinungsmache zu gehen. Die Begriffe "für Einwanderung engagierte Gruppen" und "illegale Einwanderer" müssten schon kritischer beleuchtet werden. So ist das einfach Schlagwortpolitik, die nicht in eine Enzyklopädie gehört. Die Links führen zu Organisationen, die in dieser Frage ein relevantes Gewicht haben. Darum sollten sie hier aufgeführt werden, auch wenn man von ihrer Tätigkeit halten mag, was man will. — Dave81 - »» - 00:40, 14. Apr 2006 (CEST)

Die Ostzonen- bzw. später DDR-Flüchtlinge fehlen völlig

und auch da gab es nicht anerkannte und anerkannte (letztere mit Anspruch auf Lastenausgleich).--Dr.cueppers 20:42, 28. Jun 2006 (CEST)

Vertriebene

Ich habe die Abgrenzung zwischen Flüchtlingen und Vertriebenen wieder revertiert, da sie m.W. nicht ganz korrekt ist. Menschen, die mit Gewalt vertrieben worden sind, sind doch auch Flüchtlinge. — Dave81 ıoı 20:10, 12. Jul 2006 (CEST)

Situation der Flüchtlinge

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren 1 Kommentar1 Person ist an der Diskussion beteiligt

"Allgemeine Rechte wie das auf Freizügigkeit, Arbeit, menschenwürdige Unterkunft, medizinische Versorgung und Psychotherapie werden vorenthalten.":

Welches Gesetz normiert ein "allgemeines Recht auf Psychotherapie"? Die Genfer Flüchtlingskonvention sieht meines Wissens auch kein Recht auf Arbeit vor? - NoAccount 11:20, 25. Aug 2007 (CEST)

Dann solltest du die Konvention nochmals lesen. -- andrax 12:11, 25. Aug. 2007 (CEST) Beantworten
Artikel 17, Absatz 1 verbietet Flüchtlingen (im wesentlichen) doch nichtselbstständige Arbeit?

- NoAccount 11:20, 30. Sep 2007 (CEST)

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren 2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Der Link zum BAMF ist nicht mehr gültig. Richtig ist dieser: http://www.bamf.de/DE/Infothek/Statistiken/statistiken-node.html --93.207.173.29 20:48, 25. Apr. 2011 (CEST) Beantworten

Danke für den Hinweis. Warum hast du es nicht im Artikel geändert? Ich hab's für dich getan :-) --Opihuck 20:49, 7. Sep. 2012 (CEST) Beantworten

Verstoß gegen WP:NPOV

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren 3 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Der Satz

Besonders antirassistische Menschen diskutieren und kritisieren den Begriff Flüchtling, da er einen zumeist negativ oder passivistisch konnotierten Diminutiv darstellt und präsentieren als Alternative Geflüchtete_r oder, wenn auch seltener, Refugee.

gibt, was auch die Belege zeigen, politische Vorstellungen einzelner Personen aus der linksextremistischen Szene wieder und hat insbesondere in Flüchtlingsorganisationen keinerlei Rückhalt. Aus meiner Sicht liegt hier ein klarer Verstoß gegen WP:NPOV vor. Siehe auch die Diskussion mit dem Verfasser hier. --Opihuck 23:12, 24. Feb. 2013 (CET) Beantworten

Nachdem erkennbar ist dass das dümmstes Geschwätz ist muss gar nicht diskutiert werden.--Antemister (Diskussion) 23:17, 24. Feb. 2013 (CET) Beantworten
Danke, ich sehe das auch so. --Opihuck 23:19, 24. Feb. 2013 (CET) Beantworten

Definition

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren 4 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt

Warum wird der Flüchtlingsbegriff in der Definition so eng gefasst? Man kann doch auch vor Naturkatastrophen, Hunger und Krieg fliehen. --Matthias Krannich (Diskussion) 19:06, 29. Mär. 2013 (CET) Beantworten

Du kannst flüchten wovor du möchtest, die Frage ist ob andere dich als Flüchtling anerkennen. Erklärung wird im Absatz "Begriff" gegeben. Alexpl (Diskussion) 19:10, 29. Mär. 2013 (CET) Beantworten

Ok, also noch einmal anders: Ich wollte dazu anregen, die Begriffsdefinition des Artikels so umfassend wie möglich zu gestalten und erst in den weiteren Ausführungen auf die Engfassung der GFK hinzuweisen, da diese Engfassung natürlich nur einer politischen Vereinbarung entspricht. Den Begriff nach deutschem Flüchtlingsrecht zu gestalten, halte ich für regelrecht falsch, da z.B. die hungernden Somalis, die nach Kenia gewandert sind, dort in Lagern leben und auch vom UNHCR als Flüchtlinge betreut werden, "Flüchtlinge" sind, dies aber nach der aktuellen Wikipedia-Definition nicht sein dürften.--Matthias Krannich (Diskussion) 16:55, 1. Apr. 2013 (CEST) Beantworten

Wenn ich nach den Aufzählungen hier und dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge gehe, zählen Kriegsflüchtlinge nicht dazu? --House1630 (Diskussion) 15:38, 14. Aug. 2013 (CEST) Beantworten

Sicherlich kann man vor vielem fliehen (oder flüchten ?), aber bitte auf dem Boden bleiben, sonst führe ich meine Großmutter an, die vor Mäusen floh (oder flüchtete ?). Aber definitorisch interessiert mich: Ist ein Mensch ein Flüchtling, wenn er sich von A nach B bewegt, oder erst, wenn er in B als Flüchtling juristisch anerkannt ist. Meines Wissens ist er bis zur rechtlichen Anerkennung als Flüchtling, oder was auch immer, ein illegaler Einwanderer. Oder wer hat in diesen Fällen das Definitionsrecht? Sicherlich kein einfacher Bürger oder Lobbyist, weil dieser in der Regel nur redet, aber nicht für die Kosten und evtl. sozialen Konflikte aufkommt.
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