„Eisenbahnunternehmen" – Versionsunterschied

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In einem weiteren Sinne werden darunter aber auch Unternehmen der Bahnindustrie verstanden, z.B. [[Bombardier Transportation]] (Deutschland) oder [[Stadler Rail]] (Schweiz).
In einem weiteren Sinne werden darunter aber auch Unternehmen der Bahnindustrie verstanden, z.B. [[Bombardier Transportation]] (Deutschland) oder [[Stadler Rail]] (Schweiz).

== Definition im EU-Recht ==
Die Richtlinie 2001/14 EG definiert in Artikel 2 Eisenbahnunternehmen wie folgt<ref>[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2001:075:0029:0046:DE:PDF RICHTLINIE 2001/14/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2001], in Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, abgerufen am 17. Mai 2014</ref>:
{{Zitat|(J)edes nach geltendem Gemeinschaftsrecht zugelassene öffentlich-rechtliche oder private Unternehmen, dessen Haupttätigkeit im Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen zur Beförderung von Gütern und/oder Personen besteht, wobei dieses Unternehmen die
Traktion sicherstellen muss; dies schließt auch Unternehmen ein, die ausschließlich die Traktionsleistung erbringen;|Autor=Europäiches Parlament und Rat|Quelle=Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften}}

Die Richtlinie 1370/2007/EU erweiterte diesen Begriff dahingehend, dass die Eisenbahnverkehrsleistung nicht mehr die Haupttätigkeit des Unternehmens sein muss.<ref>[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:315:0014:0041:de:PDF VERORDNUNG (EG) Nr. 1371/2007 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2007] in Amtsblatt der Europäischen Union, abgerufen am 18. Mai 2014</ref>


== nach Kontinent ==
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== Einzelnachweise ==
<references />


[[Kategorie:Bahngesellschaft]]
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Version vom 16. Mai 2014, 19:20 Uhr

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Eisenbahnunternehmen sind öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierte Unternehmen, die Eisenbahn-Verkehrsleistungen erbringen (Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)) oder eine Eisenbahn-Infrastruktur betreiben (Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU)). Es fallen aber auch die Wagenhalter darunter, die keine eigene Lizenz zum Befahren von Strecken besitzen (z. B. VTG AG).

In einem weiteren Sinne werden darunter aber auch Unternehmen der Bahnindustrie verstanden, z.B. Bombardier Transportation (Deutschland) oder Stadler Rail (Schweiz).

Definition im EU-Recht

Die Richtlinie 2001/14 EG definiert in Artikel 2 Eisenbahnunternehmen wie folgt[1] :

„(J)edes nach geltendem Gemeinschaftsrecht zugelassene öffentlich-rechtliche oder private Unternehmen, dessen Haupttätigkeit im Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen zur Beförderung von Gütern und/oder Personen besteht, wobei dieses Unternehmen die Traktion sicherstellen muss; dies schließt auch Unternehmen ein, die ausschließlich die Traktionsleistung erbringen;"

Europäiches Parlament und Rat: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

Die Richtlinie 1370/2007/EU erweiterte diesen Begriff dahingehend, dass die Eisenbahnverkehrsleistung nicht mehr die Haupttätigkeit des Unternehmens sein muss.[2]

nach Kontinent

in Europa

Normdaten (Sachbegriff): GND: 4268553-9 (lobid, OGND , AKS )  | | Anmerkung: Ansetzungsform GND „Eisenbahngesellschaft".

Einzelnachweise

  1. RICHTLINIE 2001/14/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2001, in Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, abgerufen am 17. Mai 2014
  2. VERORDNUNG (EG) Nr. 1371/2007 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2007 in Amtsblatt der Europäischen Union, abgerufen am 18. Mai 2014
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