„Diskussion:Psiram" – Versionsunterschied
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- Es gibt noch keine unabhängige seriöse Quelle, die belegt "Die Website existiert seit 2007". Was soll das bedeuten? Die angegebene Quelle sagt nur, dass eine Seite namens "EsoWatch" vor 6 Jahren existierte. Wo ist die Identität belegt, was davon ist identisch, was nicht? Wird das nicht bald nachgereicht, erfolgt die Verschiebung auf das angeblich relevante - weil Relevanz nicht verjährt - EsoWatch-Lemma.
- Die Einleitung ist weitgehend nicht neutral formuliert. Die Anomynität der Betreiber das weitgehende Fehlen jeder Information übe Betreiber und andere wichtige Details muss in die Einleitung.
- Die HP ist keine Quelle!
Das war mal das Wichtigste. --Gamma γ 18:54, 22. Aug. 2013 (CEST) Beantworten
Einleitungsneufassung:
- EsoWatch war eine Website, die mit der MediaWiki Software betrieben wurde. Auf ihr wurden hauptsächlich Artikel in Form eines Lexikonbetrags zu verschiedenen Themen angeboten. Die Betreiber der Webseite waren unbekannt, ebenso wie Daten über ihre Finanzierung, Sitz und technische Ausstattung. Seit Juli 2012 ist die Seite vom Netz. Die Betreiber der Website "Psiram" haben laut einem Artikel bei Telepolis den Inhalt der Seite danach übernommen.(link)
So sieht das dann aus, wenn man wirklich bekannte und seriöse Information nutzt - oder jemand bringt noch eine brauchbare Quelle. --Gamma γ 19:04, 22. Aug. 2013 (CEST) Beantworten
- So sieht das aus, wenn jemand, der nicht den Unterschied zwischen Domain, Website und Webseite -was hier völlig falsch ist- versteht, versucht, sich zu Webthemen zu äußern. Geändert haben sich der Hoster und die Domain, nicht die Webseiten oder die Website. Wenn ein Handy beim Anbieterwechseln ne neue Nummer bekommt, ist es danach immer noch das identische Handy und wenn meine Frau bei der Hochzeit meinen Namen annehmen sollte, ist sie danach kein anderer Mensch. --Gonzo.Lubitsch (Diskussion) 22:29, 22. Aug. 2013 (CEST) Beantworten
- Bist du bei deiner Frau dir wirklich sicher?--Elektrofisch (Diskussion) 09:05, 23. Aug. 2013 (CEST) Beantworten
- Ziemlich. ;-) Wir können hier jetzt noch eine "Chelsea vs. Bradley Manning"-Diskussion um das korrekte Lemma führen, das ändert aber nichts daran, dass Psiram identisch mit Esowatch ist. --Gonzo.Lubitsch (Diskussion) 13:41, 23. Aug. 2013 (CEST) Beantworten
- Ja genau, und wo ist jetzt der seriöse, unabhängige Beleg dafür?
- Niemand würde behaupten diese Seite sei "identisch" mit Wikipedia, selbst wenn bis auf den "Hoster und die Domain" alle Inhalte (zu einem bestimmten Zeitpunkt) identisch wären.
- Und wer würde behaupten das und das seien inhaltlich identisch? --Gamma γ 20:26, 27. Aug. 2013 (CEST) Beantworten
- (quetsch): Vielleicht hättest Du ja mal eine Esowatch-Version von 2012 als Vergleich anschauen sollen und nicht eine von 2007. Kannst Du Dich noch erinnern, wie die Wikipedia-Hauptseite 2007 ausgesehen hat? ... -- Viele Grüße -- Kleiner Stampfi (Diskussion) 10:57, 22. Okt. 2013 (CEST) Beantworten
- Versuch mal auf http://lexikon.freenet.de/Wikipedia:Hauptseite eine neue Seite anzulegen oder zu bearbeiten, danach diskutieren wir dann weiter, ob das identische Seiten sind oder nicht. Wenn ich offentsichtlich so wenig Ahnung wie du hätte von Struktur und und Technik von Website und "dem Internet", würd ich solche Diskussion echt eher vermeiden. --Gonzo.Lubitsch (Diskussion) 16:11, 1. Sep. 2013 (CEST) Beantworten
- Und noch viel schlimmer: Es gibt noch keine unabhängige seriöse Quelle die belegt das Twix dasselbe ist wie Raider. Wo ist belegt das die nur den Namen geändert haben?--Newheavyions (Diskussion) 12:50, 28. Aug. 2013 (CEST) Beantworten
- Das ist was ganz anderes, denn Gamma hat ja keine Abneigung gegen Twix. Da gelten also ganz andere Regeln. Das muss doch auf irgendeiner WP-Seite so stehen... hmmm... WP:Doppelmoral ist es nicht. Vielleicht WP:Bitte stören? Nein, auch nicht. WP:Wie werde ich ein POV-Krieger? Nein. Aber ich bin sicher, dass es eine solche Regeldifferenzierung geben muss, sonst würde Gamma sich doch nicht so verhalten. --Hob (Diskussion) 12:58, 28. Aug. 2013 (CEST) Beantworten
- Bist du bei deiner Frau dir wirklich sicher?--Elektrofisch (Diskussion) 09:05, 23. Aug. 2013 (CEST) Beantworten
Die Sache mit dem Impressum
Ich habe den Satz mal gelöscht. Der Server steht ja nicht in Deutschland, von daher gelten wohl nicht die deutschen rechtlichen Bedingungen (Ich weiß ja nicht, wie es mit der Impressumspflicht in Panama aussieht). Und ob es ein deutscher Betreiber ist weiß keiner, diese schöne Sprache spricht man auch andernorts. Und zweitens ist das eigentlich wieder ein Versuch, die Betreiber als Kriminelle hinzustellen. Wir wollen ja nicht vergessen, dass bevorzugt diejenigen auf dem fehlenden Impressum rumhacken, die selbst mit unlauteren Methoden ihr Geld verdienen und deren Server selbst irgendwo in Timbuktu stehen. (nicht signierter Beitrag von 93.213.96.19 (Diskussion) 02:21, 31. Aug. 2013 (CEST))Beantworten
- Ich hab's mal gesichtet, inhaltlich bin ich bei Dir. Grüße Marcus (MKir_13) (Diskussion) 08:04, 31. Aug. 2013 (CEST) Beantworten
- " gelten wohl nicht die deutschen rechtlichen Bedingungen". Das trifft nicht zu. Eine deutschsprachige Site mit deutschem Zielpublikum, die von Deutschland aus abgerufen werden kann, unterliegt nach Meinung vieler deutscher Juristen und Politiker sehr wohl den deutschen Gesetzen. Dass sich diese Gesetze schwer bis gar nicht durchsetzen lassen, seht auf einem anderen Blatt. Versuche dazu hat es schon gegeben.
- Dass eine deutschsprachige Site mit deutschem Zielpublikum der Impressumpflicht nicht genügt, ist in diesem Fall zudem relevant. --Pyrometer (Diskussion) 12:13, 2. Sep. 2013 (CEST) Beantworten
- Das Märchen vom Serverstandort ist aber wirklich sehr hartnäckig. Der Standort der Rechner ist nach europäischem Recht irrelevant. --109.45.92.254 08:18, 18. Feb. 2014 (CET) Beantworten
- Da gibt es so viele Meinungen und Behauptungen... Tatsache ist, dass nicht feststeht, ob der Betreiber Deutscher ist, ob die Domain in Deutschland registriert wurde, ob die Server deutsch sind ... Aber Du bist vermutlich Bundesrichter, dass Du das abschliessend beurteilen kannst, oder? --P.C. ✉ 13:42, 19. Feb. 2014 (CET) Beantworten
- Das Märchen vom Serverstandort ist aber wirklich sehr hartnäckig. Der Standort der Rechner ist nach europäischem Recht irrelevant. --109.45.92.254 08:18, 18. Feb. 2014 (CET) Beantworten
Zunächst: Der Serverstandort ist im ersten Schritt vollkommen wurscht. Der Anwendungsbereich des Telemediengesetztes wird in § 1 TMG definiert, und hier heißt es nach §1 I S.1 TMG, dass die Vorschrift für ALLE [Hervorhebung durch mich] elektronischen Informations- und Telekommunikationsdienste gilt. Somit wird vorerst überhaupt keine Vorauswahl bestimmter Dienste getroffen, mithin denkbar sind also sowohl das Ursprungsland- als auch das Bestimmungslandprinzip (und nur beim Ursprungslandprinzip müsste man letztlich überhaupt Kriterien für den Sitz - also z.B. den Serverstandort - definieren). Im zweiten Schritt heißt es dann nach § 1 V TMG sinngemäß, dass die Regelungen des internationalen Privatrechts unberührt bleiben. Diese Regelung ist letztlich obligatorisch und müsste m.E. hier überhaupt nicht stehen, da das internationale Recht in Deutschland nach dem GG ohnehin so implementiert ist, dass einfachgesetzliche (nicht verfassungsrechtliche) Regelungen ohnehin immer dem nationalen Recht vorgehen (dies lässt sich ableiten aus Art. 25 GG). Damit folgt die Bundesrepublik dem Grundsatz der dualistischen Theorie des Völkerrechts, wonach dieses zur Gültigkeit erst in irgendeiner Form in das nationale Recht implementiert werden muss. In diesem Fall bedeutet dies konkret, dass für den Fall, dass keine spezifischeren Regelungen existieren, die Rom-Verordnungen im internationalen Privatrecht anzuwenden wären (siehe hierzu Art 1 der jeweilig anzuwendenen Rom-Verordnung. Regelungen des EGBGB sind weniger spezifisch und gelten daher nur subsidiär). Ausnahmen gibt es allerdings! So wird in den §§2a, 3 TMG explizit auf das Herkunftslandprinzip verwiesen, sofern der Diensteanbieter seinen Sitz innerhalb der EU hat. Das wäre jedoch eher ein akademisches Problem, denn faktisch beruht das TMG auf einer europäischen Richtlinie (2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000), und hier sind somit die Impressumspflichten innerhalb der EU ohnehin ähnlich wie in Deutschland. Interessant bleibt somit die Frage, inwieweit die Regelung des TMG gelten würde, sofern der Sitz außerhalb der EU läge. Und hier muss gesagt werden: Es kommt drauf an, bei den wesentlichen Anspruchsgrundlagen würde jedoch faktisch das gleiche Ergebnis resultieren. So würden sich wesentliche Ansprüche z.B. aus §§ 3,4 Nr. 11 UWG ergeben. Im Sinne der Regelung des § 4 Nr.11 UWG hätte man so vermutlich ziemlich gute Chancen, den § 5 TMG als Vorschrift durchzusetzen, der die Marktordnung regelt. Hier findet nach der Rom-Verordnung II Art 1 der Art 6 I Rom-II-VO Anwendung, da es sich bei $ 5 TMG um ein außervertragliches Schuldverhältnis handelt. Damit hätte sich auch ein Betreiber aus einem Drittstaat den hier geltenden Marktordnungsverhältnissen unterzuordnen. Insofern hätten Ansprüche auf zumindest Beseitigung und Unterlassung (wenn nicht gar Schadensersatz) nach dem § 8 UWG als Anspruchsgrundlage i.v.m. den §§3,4 Nr.11 UWG und § 5 TMG wahrscheinlich realistische Chancen. LG, Sebastian Schwengers PS: Für konstruktive Kritik bin ich sehr dankbar!
Bayerischer Rundfunk 2014: Interview mit den Autoren von Psiram
Vielleicht von Interesse für die Autoren des Wikipedia-Artikels über Psiram: es gibt ein Interview mit den Autoren von Psiram beim BR. Datum: 14. Februar 2014. Ich denke, man kann sich auf das Interview berufen, um Angaben im Artikel zu ergänzen. Das Interview findet sich hier: [1] Manfred 178.14.225.71 21:41, 17. Feb. 2014 (CET) Beantworten