„Betreuungsgeld" – Versionsunterschied
Version vom 11. September 2013, 10:06 Uhr
Das Betreuungsgeld ist eine Sozialleistung für Familien in Deutschland, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr ohne Inanspruchnahme öffentlicher Angebote wie etwa Kindertagesstätten betreuen. Betreuungsgeld wird unabhängig davon gezahlt, ob die Eltern erwerbstätig sind oder nicht.
Rechtsgrundlage, Höhe, Zuständigkeit
Die Rechtsgrundlage für das Betreuungsgeld ist im Abschnitt 2 des BEEG geregelt, demnach pro Kind vom Beginn des 15. Lebensmonates bis zum Ende des 36. Lebensmonates ab dem 1. August 2014 jeweils 150 Euro, bei Bezug vor dem 1. August 2014 jeweils 100 Euro monatlich gewährt werden können (§ 27 Abs. 3 S. 2 BEEG). Ein Bezug vor dem 15. Lebensmonat ist nur zulässig, wenn kein Elterngeldanspruch mehr besteht, wobei das Betreuungsgeld insgesamt pro Kind nicht länger als 22 Monate gezahlt wird. Zuständig für die Gewährung von Betreuungsgeld sind die von den Landesregierungen dazu bestimmten Betreuungsgeldstellen.[1] Das sind je nach Bundesland ganz verschiedene Institutionen – während diese Funktion in Baden-Württemberg die L-Bank übernimmt, sind es in Berlin die bezirklichen Jugendämter.
Verhältnis zu anderen Sozialleistungen
Auf das Arbeitslosengeld I sowie auf das Bafög wird das Betreuungsgeld nur angerechnet, wenn es 300 Euro übersteigt, also wenn für mindestens vier, ab dem 1. August 2014 für mindestens drei Kinder gleichzeitig Betreuungsgeld bezogen wird. Auf das Arbeitslosengeld II wird das Betreuungsgeld in voller Höhe angerechnet. Ein gleichzeitiger Bezug mit Elterngeld ist nicht möglich.
Kritik
Drei Ausschüsse des Bundesrats (Ausschuss für Frauen und Jugend, Ausschuss für Familie und Senioren, Finanzausschuss) hatten im Dezember 2012 eine Aufhebung des Gesetzesbeschlusses empfohlen, da das Betreuungsgeld Kinder vom Bildungsangebot der Kindertagesstätten fernhalte(das ist doch nicht euer Ernst?). Zudem könne es eine echte Wahlfreiheit zwischen der Kinderbetreuung zu Hause und in einer Kindertagesstätte erst dann geben, wenn genügend Kindergartenplätze vorhanden sind. Da dies jedoch nicht überall in Deutschland gewährleistet ist, verfehle das Betreuungsgeld das vom Bundesfamilienministerium ausgerufene Ziel.[2]
Aktuelles
Der Kanzlerkandidat der SPD, Peer Steinbrück, hat angekündigt, das Betreuungsgeld im Falle eines Wahlsieges bei der Bundestagswahl 2013 wieder abzuschaffen.
Siehe auch
Weblinks
- Wissenswertes zum Betreuungsgeld vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Informationen zum Betreuungsgeld Verein für soziales Leben e. V.
- Petition gegen den Stichtag des Betreuungsgeldes
Einzelnachweise
- ↑ Betreuungsgeldstellen der Länder. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 31. Juli 2013, abgerufen am 3. September 2013.
- ↑ Juliane Wellisch: Wird das Betreuungsgeld noch gekippt? finanzen.de Vermittlungsgesellschaft für Verbraucherverträge AG, 14. Dezember 2012, abgerufen am 3. September 2013.