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Nachweis. Deklaration des Alkoholgehaltes bei Getränken (allgemein)--~~~~
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'''Volumenprozent''' oder '''Volumprozent''' (Abk. ''% Vol.'', ''Vol.-%'') bezeichnet das [[Maßzahl|Maß]] für den Anteil eines [[Stoff (Chemie)|Stoffes]] an einem [[Gemisch]] bezogen auf das [[Volumen]]. Weicht die [[Dichte (Physik)|Dichte]] des Stoffes von derjenigen des Gemisches ab, unterscheidet sich dieser ''[[Volumenanteil]]'' damit auch stets vom massebezogenen ''[[Massenanteil]]''.
'''Volumenprozent''' oder '''Volumprozent''' (Abk. ''% Vol.'', ''Vol.-%'') bezeichnet das [[Maßzahl|Maß]] für den Anteil eines [[Stoff (Chemie)|Stoffes]] an einem [[Gemisch]] bezogen auf das [[Volumen]]. Weicht die [[Dichte (Physik)|Dichte]] des Stoffes von derjenigen des Gemisches ab, unterscheidet sich dieser ''[[Volumenanteil]]'' damit auch stets vom massebezogenen ''[[Massenanteil]]''.(追記) <ref>Vgl. Zusammensetzungsgrößen In: Fachlexikon ABC Chemie. Verlag Harri Deutsch, Thun und Frankfurt/Main 3. überarb. Auflage 1987</ref> (追記ここまで)
Das Volumenprozent geht auf die Ausgabe der [[DIN]] 1310 „Gehalt von Lösungen" vom April 1926 zurück und ist heute veraltet, da es nicht mehr den einschlägigen Normen wie der DIN 5477 „Prozent, Promille" vom Februar 1983, der DIN 1310 „Zusammensetzung von Mischphasen" vom Februar 1984 und der ISO 31-0 "Quantities and units - Part 0: General principles" aus dem Jahr 1992 entspricht. Statt „35,2 Vol.-%" soll daher heutzutage formuliert werden: „Der Volumenanteil beträgt 35,2 %", es sei denn, dass dabei die [[Volumenkonzentration]] gemeint ist.
Das Volumenprozent geht auf die Ausgabe der [[DIN]] 1310 „Gehalt von Lösungen" vom April 1926 zurück und ist heute veraltet, da es nicht mehr den einschlägigen Normen wie der DIN 5477 „Prozent, Promille" vom Februar 1983, der DIN 1310 „Zusammensetzung von Mischphasen" vom Februar 1984 und der ISO 31-0 "Quantities and units - Part 0: General principles" aus dem Jahr 1992 entspricht. Statt „35,2 Vol.-%" soll daher heutzutage formuliert werden: „Der Volumenanteil beträgt 35,2 %", es sei denn, dass dabei die [[Volumenkonzentration]] gemeint ist.
Anwendung findet die Angabe vor allem bei [[Flüssigkeit]]sgemischen. Das prominenteste Beispiel dürfte der [[Alkohol]]anteil in Getränken sein, der immer in Volumenprozent angegeben wird. (削除) Da (削除ここまで) (削除) der (削除ここまで) (削除) Alkohol (削除ここまで) (削除) selbst (削除ここまで) (削除) eine (削除ここまで) (削除) relativ (削除ここまで) (削除) geringe (削除ここまで) (削除) Dichte (削除ここまで) (削除) von (削除ここまで) (削除) nur (削除ここまで) (削除) ca. (削除ここまで) (削除) 0,79 kg/l (削除ここまで) (削除) aufweist, (削除ここまで) (削除) die restlichen Zutaten dagegen meist eine von (削除ここまで) 1,(削除) 0 kg/l (削除ここまで) (削除) oder (削除ここまで) (削除) mehr, (削除ここまで) (削除) ist (削除ここまで) der (削除) Unterschied (削除ここまで) (削除) zum (削除ここまで) (削除) Massenanteil (削除ここまで) (削除) ggf. (削除ここまで) (削除) beträchtlich. (削除ここまで) (削除) Statt der Angabe in ''Vol (削除ここまで).-(削除) %'' (削除ここまで) (削除) sollte (削除ここまで) (削除) der (削除ここまで) (削除) Alkoholgehalt (削除ここまで) (削除) dabei (削除ここまで) (削除) heute (削除ここまで) (削除) stets (削除ここまで) (削除) in (削除ここまで) (削除) der (削除ここまで) (削除) Form (削除ここまで) (削除) ''% Vol (削除ここまで).(削除) '' (削除ここまで) (削除) angeben (削除ここまで) (削除) werden. (削除ここまで)
Anwendung findet die Angabe vor allem bei [[Flüssigkeit]]sgemischen. Das prominenteste Beispiel dürfte der [[Alkohol]]anteil in Getränken sein, der immer in Volumenprozent angegeben wird. (追記) Die (追記ここまで) (追記) EU-Verordnung (追記ここまで) (追記) 1169/2011 (追記ここまで) (追記) schreibt (追記ここまで) (追記) vor, (追記ここまで) (追記) dass (追記ここまで) (追記) bei (追記ここまで) (追記) Getränken (追記ここまで) (追記) mit (追記ここまで) (追記) einem (追記ここまで) (追記) Alkoholgehalt (追記ここまで) (追記) von (追記ここまで) (追記) mehr (追記ここまで) (追記) als (追記ここまで) 1,(追記) 2 (追記ここまで) (追記) Volumenprozent (追記ここまで) (追記) im (追記ここまで) (追記) Allgemeinen (追記ここまで) der (追記) vorhandene (追記ここまで) (追記) Alkoholgehalt (追記ここまで) (追記) in (追記ここまで) (追記) Volumenprozent (追記ここまで) (追記) anzugeben (追記ここまで) (追記) ist (追記ここまで).(追記) <ref>[http://eur (追記ここまで)-(追記) lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:304:0018:0063:DE:PDF] (追記ここまで) (追記) Art. (追記ここまで) (追記) 9 (追記ここまで) (追記) Abs. (追記ここまで) (追記) 1 (追記ここまで) (追記) Buchst. (追記ここまで) (追記) k, (追記ここまで) (追記) i.V.m. (追記ここまで) (追記) Art. (追記ここまで) (追記) 28 (追記ここまで) (追記) Abs (追記ここまで). (追記) 1 (追記ここまで) (追記) Lebensmittelinformationsverordnung</ref> (追記ここまで)
Da der Alkohol selbst eine relativ geringe Dichte von nur ca. 0,79 kg/l aufweist, die restlichen Zutaten dagegen meist eine von 1,0 kg/l oder mehr, ist der Unterschied zum Massenanteil ggf. beträchtlich. Statt der Angabe in ''Vol.-%'' sollte der Alkoholgehalt dabei heute stets in der Form ''% Vol.'' angeben werden.
Ebenfalls Anwendung findet die Angabe immer noch im Bereich von [[Gas]]gemischen bzw. Gaskonzentrationen. Beispielsweise werden der Methananteil im [[Erdgas]] oder auch die [[Explosionsgrenze]]n, d. h. der minimal oder maximal erforderliche Anteil eines explosionsfähigen Gases in Luft, in ''Vol.-%'' angegeben.
Ebenfalls Anwendung findet die Angabe immer noch im Bereich von [[Gas]]gemischen bzw. Gaskonzentrationen. Beispielsweise werden der Methananteil im [[Erdgas]] oder auch die [[Explosionsgrenze]]n, d. h. der minimal oder maximal erforderliche Anteil eines explosionsfähigen Gases in Luft, in ''Vol.-%'' angegeben.
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Version vom 29. August 2012, 14:22 Uhr
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Volumenprozent oder Volumprozent (Abk. % Vol., Vol.-%) bezeichnet das Maß für den Anteil eines Stoffes an einem Gemisch bezogen auf das Volumen. Weicht die Dichte des Stoffes von derjenigen des Gemisches ab, unterscheidet sich dieser Volumenanteil damit auch stets vom massebezogenen Massenanteil .[1]
Das Volumenprozent geht auf die Ausgabe der DIN 1310 „Gehalt von Lösungen" vom April 1926 zurück und ist heute veraltet, da es nicht mehr den einschlägigen Normen wie der DIN 5477 „Prozent, Promille" vom Februar 1983, der DIN 1310 „Zusammensetzung von Mischphasen" vom Februar 1984 und der ISO 31-0 "Quantities and units - Part 0: General principles" aus dem Jahr 1992 entspricht. Statt „35,2 Vol.-%" soll daher heutzutage formuliert werden: „Der Volumenanteil beträgt 35,2 %", es sei denn, dass dabei die Volumenkonzentration gemeint ist.
Anwendung findet die Angabe vor allem bei Flüssigkeitsgemischen. Das prominenteste Beispiel dürfte der Alkoholanteil in Getränken sein, der immer in Volumenprozent angegeben wird. Die EU-Verordnung 1169/2011 schreibt vor, dass bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent im Allgemeinen der vorhandene Alkoholgehalt in Volumenprozent anzugeben ist.[2]
Da der Alkohol selbst eine relativ geringe Dichte von nur ca. 0,79 kg/l aufweist, die restlichen Zutaten dagegen meist eine von 1,0 kg/l oder mehr, ist der Unterschied zum Massenanteil ggf. beträchtlich. Statt der Angabe in Vol.-% sollte der Alkoholgehalt dabei heute stets in der Form % Vol. angeben werden.
Ebenfalls Anwendung findet die Angabe immer noch im Bereich von Gasgemischen bzw. Gaskonzentrationen. Beispielsweise werden der Methananteil im Erdgas oder auch die Explosionsgrenzen, d. h. der minimal oder maximal erforderliche Anteil eines explosionsfähigen Gases in Luft, in Vol.-% angegeben.
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. Zusammensetzungsgrößen In: Fachlexikon ABC Chemie. Verlag Harri Deutsch, Thun und Frankfurt/Main 3. überarb. Auflage 1987
- ↑ [1] Art. 9 Abs. 1 Buchst. k, i.V.m. Art. 28 Abs. 1 Lebensmittelinformationsverordnung