„Diskussion:Adel" – Versionsunterschied
Version vom 15. Februar 2008, 18:18 Uhr
Zum Abschnitt "Nachfolgeorganisationen des deutschen Adels"
Anscheinend versuchen hier einige Autoren, die Weiterexistenz des deutschen Adels nach 1919 zu proklamieren. Ich weiß nicht, ob diese fehlerhafte Darstellung aus Unwissenheit oder aus Lust an der Fehlinformation herrührt, deswegen hier kurz die Fakten:
Unter Adel versteht man die Angehörigen einer feudalen Ständeordnung. Eine feudale Ständeordnung wiederrum zeichnet sich durch die Bevorrechtung (vulgo Priviligierung) ihrer Mitglieder durch Geburt oder Besitz aus (siehe jedwedes Lexikon, z. B. Duden Lexikon) - diese Ständeordnung wurde 1918/1919 in Deutschland mit dem Ende der Monarchie aufgehoben. Eine feudale Ständeordnung kann es nur unter einem Monarchen in einer Monarchie geben, beide existieren in Deutschland nicht mehr, ebensowenig wie durch Geburt oder Besitz priviligierte Bürger.
Daraus ergibt sich zwingend, dass es einen deutschen Adel spätestens seit 1919 nicht mehr gibt.
Ein besonders drolliges Argument eines Autoren, der sich wohl die Weiterexistenz des deutschen Adels herbeiwünscht, besagt, dass der deutsche Adel deswegen noch existent sei, weil seine Angehörigen nach 1919 nicht umgebracht wurden. Dazu sei nur angemerkt, dass diese Angehörige des ehemaligen deutschen Adels sicherlich noch leben (wenn auch nicht mehr allzuviele), sie aber eben nur noch Angehörige des ehemaligen deutschen Adels sind, da es, wie oben ausführlich erläutert, keine feudale Ständeordnung in Deutschland mehr gibt, deren Angehörige sie sein könnten.
Dass die Adelsverbände nach 1919 versucht haben, ihre eigene Ständeordnung nach altem preußischen Muster als Basis für die Aufnahme von Mitgliedern aufzustellen, ist eine rein vereinsinterne und zudem auch innerhalb der Adelsverbände umstrittene Entscheidung, siehe dazu die Aussagen des Adelsrechtsausschusses über seine eigene Legitimation.Polycrux 18:27, 9. Jan. 2008 (CET) Beantworten
- Vielleicht solltet du mal anfangen, zu belegen, dass deine Interpretation des Begriffes "Adel" die einzige übliche Verwendung des Wortes ist. Ich sehe jedenfalls durchaus die Verwendung des Begriffes noch heute - und zwar eben für die Bevölkerungsgruppe, die sich selbst auch so nennt und von denjenigen abstammt, die nach deiner Definition die eigentlichen Adeligen sind. Das ist heute der völlig übliche Wortgebrauch - der sollte sich demnach auch im Artikel widerspiegeln, und nicht verquarste Formulierungen wie "Nachkommen des ehemaligen Adels" etc. verwendet werden. Nur noch einmal für die Akten: niemand will diesen Personen irgendwelche Sonderrechte oder dergleichen andichten. Es geht schlichtweg um den üblichen Wortgebrauch und die Wortbedeutung. Das entspricht so im übrigen auch dem Wortgebrauch aller handelsüblichen Lexika und Enzyklopädien. --Neuer Benutzer 521 18:39, 9. Jan. 2008 (CET) Beantworten
- Wenn Du möchtest, daß man Dich als ernstzunehmenden Diskussionspartner betrachtet, dann hör bitte auf, hier falsche und tendenziöse Informationen in den Artikel einzuflechten und die korrekten Beiträge anderer zu revertieren.
- Du möchtest Belege dafür, was Enzyklopädien unter Adel verstehen? Bitte schön: Brockhaus 2007: Adel [althochdeutsch adal »Geschlecht«, »Abstammung«], ein ehemaliger sozial, rechtlich und politisch privilegierter Stand. So und so ähnlich steht das in allen Enzyklopädien.
- Ich bin's langsam leid, mich über Trivialitäten aufregen zu müssen - daß es keinen Adel in Deutschland mehr gibt, ist seit nunmehr fast 100 Jahren bekannt.Polycrux 01:13, 10. Jan. 2008 (CET) Beantworten
- Bitte unterlass deine aggressive Schreibe - so kommen wir sicher nicht weiter. Es gibt da deutlich unterschiedliche Sichtweisen, über die man diskutieren kann - mit dem Kopf durch die Wand kommst du da nicht weiter. Sachlich kann man über alles reden - aber nicht in einem solchen Ton.
- Das Zitat, das du oben bringst, ist eines von zahlreichen Enzyklopädien. Selbst auf brockhaus.de ist dieses die einzige so formulierte Fassung (sie stammt aus dem 15bändigen Werk). Andere Lexika unterscheiden sich minimal - aber das ist bedeutend. In allen anderen (auch in allen online-verfügbaren Brockhaus-Versionen) steht nämlich: ein ehemals durch Abstammung und Besitz bevorrechteter Stand.. Das findet sich so sowohl im "Brockhaus in einem Band", wie auch im Brockhaus Geschichte wie auch in anderen Druckausgaben (z.B. dtv-Brockhaus). Und der kleine Wechsel von "ehemaliger" zu "ehemals" hat es in sich: das sagt nämlich genau das aus, was ich oben bereits geschrieben habe: die Vorrechte existierten ehemals, nicht der Stand. Wobei in meinen Augen auch der Stand als ehemals zu betrachten ist, weil wir keine Ständeordnung mehr haben - aber selbst das nicht die Bevölkerungsgruppe als nichtexistent ausweist. Hinzu kommt ja auch, dass du die Fragestellung internationaler sehen musst. In Ländern, wo es nach wie vor Adelsvorrechte gibt, werden "unsere" Adeligen durchaus auch noch als solche anerkannt. Diese Zuordnung in die Nichtexistenz zu verbannen ist also unsachlich. Es ist schlichtweg eine gewachsene soziale Struktur, die (in Deutschland, Österreich etc.) natürlich in keiner Weise mehr irgendwelchen öffentlichen Regeln folgt. Deswegen ist sie aber nach wie vor existent. --Neuer Benutzer 521 10:10, 10. Jan. 2008 (CET) Beantworten
- Ich stimme Neuer Benutzer 521 in seiner Argumentation uneingeschränkt zu und sehe diesbezüglich auch keine Unkorrektheiten in dem Lemma Adel. --Dorado 12:59, 10. Jan. 2008 (CET) Beantworten
- Ich muß mich ebenfals wundern, was hier passiert. Der deutsche Adel wurde 1919 abgeschafft, seine bürgerlichen (!) Nachfolger bezeichnen sich nur noch innerhalb ihrer privatrechtlich organisierten Vereine als "adelig" - über dieses Verbands-Konstrukt und seine rechtlichen Auswirkungen (nämlich gar keine nach außen hin) ist in dem Artikel bereits alles geschrieben worden.
- In seinem momentanen Zustand enthält der Artikel schlichtweg falsche Informationen, da er beim Leser den Eindruck erweckt, den Adel würde es in Deutschland noch geben. Ich halte es daher für dringend angebracht, gerade die Versuche der Adelsverbände, die Abschaffung des Adels zu konterkarieren, im Artikel noch deutlicher herauszuarbeiten. Befragt man Lieschen Müller, so glaubt diese tatsächlich, daß die deutschen "Fürstinnen" und "Hochadeligen" tatsächlich noch einem deutschen Adel angehören. Tendenziöse Einträge wie diese hier in Wikipedia sind daher durchaus geeignet, diesen Irrglauben noch zu verstärken.
- Was Neuer Benutzer 521 und andere Autoren hier veranstalten, sieht für mich nach - bewußter oder unbewußter - Informationsverfälschung und Irreführung aus. Der Verdacht liegt nahe, daß diese Autoren aus anderen Gründen als der der objektiven Informationsvermittlung handeln. Darf ich daran erinnern, daß Wikipedia eine seriöse Enzyklopädie ist und kein Mitteilungsblatt eines Möchtegern-Adelsvereins?
- Auch mir scheint es ziemlich unglaublich, daß hier tatsächlich noch darüber diskutiert wird, ob es in Deutschland einen "Adel" noch gibt, insofern kann ich die allerdings überzogene Reaktion von Polycrux verstehen. Die Definition von Adel ist unzweifelhaft verknüpft mit der Existenz einer feudalen Ständeordnung - daran gibt es nichts zu rütteln.
- Daher: Bitte umgehend den Artikel wieder freischalten und die Verstöße gegen die Wiki-Richtlinien (z. B. WP:KTF) entfernen! Grüße, --Lagopus 13:20, 10. Jan. 2008 (CET) Beantworten
sorry aber da lachen doch die huehner!!! hier wird wieder drueber diskutiert ob ein mensch zwei oder doch drei augen hat... ich wuerd die argumente nicht drollig nennen sondern laecherlkich! damit koennte man ja auch folgendes sagen: halb deutschland war in der NSDAP, weil aber nach '45 nicht alle NSDAP mitglieder erschoissen wurden sind sie jetzt nachwievor mitglieder der NSDAP!! das sowas schwachsinn ist begreift doch eigentlich jeder! vielleicht haben es ja noch nicht alle mitbekommen aber wir leben echt total ehrlich wirklich wahrhafftig in einer demokratie! und da is nix mit adel ... ist das so schwer zu verstehen?
Hallo Polycrux, Hallo Lagopus,
ich kann da nur zustimmen und unterstütze die Aufhebung der Sperre. Die Seite scheint von Mitgliedern des Vereins unterwandert zu sein. Die Inhalte dort sind nachweislich falsch. Gruß Franz 91.61.239.90 14:33, 11. Jan. 2008 (CET) Beantworten
- Ich habe den Artikel entsprechend umformuliert und die inhaltlich falschen Behauptungen korrigiert. Zudem habe ich den Artikel etwas gestrafft und in meinen Augen hier deplatzierte Ausführungen - z.b. den Abschnitt über die Verwandtschcaftsverhältnisse die innerhald der Adelsverbände als Massgabe für "adelige" oder "nichtadelig" Namensträger gelten - entfernt.
- Bei Gelegenheit würde ich gerne noch einen Abschniutt aufnehmen der den Umgang der deutschen Medien mit den "Möchtegernadeligen" näher beschreibt. Liest man die einschlägigen Revolverblätter kann man ja wirklich den Eindruck gewinnen, dass es bei uns vor Baronen, Prinzen oder Fürsten geradezu wimmelt. Allerdings findet man auch in eigentlich seriöseren Blättern gelegentlich Beiträge, die den Eindruck erwecken, es gibt den deutschen Adel immer noch. Aus Zeitgründen komme ich leider vor Mitte Februar nicht dazu, vielleicht fängt ja schon jemand mal damit an.
- Dass ich mich oben ziemlich aufgeregt habe und vielleicht etwas ruppig war stimmt. Es fällt mir aber wirklich schwer mich hier sachlich mit Leuten rumschlagen zu müssen, die sogar die historisch belegten Fakten ignoreren. Sowas ist doch keine Basis für eine Diskussion, das ist einfach unerträglicher Unsinn - und da geht mir der Hut hoch, weil solche Editwars ein Grund für die mangelnde Seriösität von Wikipedia sind.Polycrux 16:18, 13. Jan. 2008 (CET) Beantworten
- Noch einmal: ich habe die Verwendung des Wortes Adel oben sehr ausführlich und deutlich klargelegt. Das ist der heutige Stand der Dinge - und das wird von anderen Enzyklopädien so gestützt. Wenn das bei dir / euch irgendwelche Befindlichkeitsstörungen auslöst, dann ist das kein Problem der Wikipedia (offensichtlich hast du dich ja nur zu dem Zweck hier angemeldet, um diese Änderung durchzudrücken - das macht keinen so guten Eindruck). Eine sachliche Begründung für deine Änderung ohne jeden wirklichen Beleg ist das aber keineswegs, und wenn du hier noch so eloquent mit anderen kurzfristige angemeldeten Benutzern diese Meinung vertrittst. Ich habe mit den erwähnten Vereinen übrigens nichts zu tun (das nur, weil ihr es offensichtlich zur Aufgabe gemacht habt, persönlich zu weren). --Neuer Benutzer 521 16:56, 13. Jan. 2008 (CET) Beantworten
- Ah, wieder ein Revert von dir! Du betreibst hier einen tendenziösen Editwar, forderst Belege und unterstellst mir das Anlegen weiterer Nutzer zur Unterstützung meiner Argumentation. Ich habe bereits mehrere Belege erbracht (Duden-Lexikon, Bertelsmann, Weimarer Verfassung), Du bist jedoch jedweden Beleg dafür schuldig, daß es in Deutschland noch einen Adel gibt und ergehst dich stattdessen in haltlosen und unbelegten Behauptungen. Ganz unabhängig von der offensichtlichen Tatsachenverfälschunhg, die du betreibst, disqualifizierst du dich durch deine Unterstellungen vollends. Leider kenne ich mich hier noch nicht so gut aus um die geeigneten Instrumente anzuwenden, unsachlichen Polemikern wie dir das Handwerk zu legen. Ich bitte daher erfahrenere Leser dieser Diskussion um entsprechende Hinweise und/oder Hilfe.Polycrux 17:40, 13. Jan. 2008 (CET) Beantworten
Vielleicht können die folgenden Feststellungen zur Versachlichung der Diskussion und damit zur korrekten Darstellung in dem Lemma Adel beitragen:
- Der Adel besteht in der demokratischen Gesellschaft Deutschlands nach 1918/1919 als privat organisierte soziologische Gruppe mit historischer Basis weiter, obwohl die Monarchie und damit die Ständegesellschaft mit seinen Vorrechten damals abgeschafft wurde.
- Die heute lebenden Mitglieder einer alten Adelsfamilie gehören natürlich weiter ihrem Geschlecht an, wie es z.B. auch bei Mitgliedern von bürgerlichen Familien der Fall ist. Folglich gibt es auch in einer Demokratie (z.B. auch in Österreich und Italien) immer noch Adelsgeschlechter, solange sie nicht ausgestorben sind. -- Dorado 23:58, 13. Jan. 2008 (CET) Beantworten
- Danke - nichts anderes habe ich auch oben bereits geschrieben. --Neuer Benutzer 521 00:09, 14. Jan. 2008 (CET) Beantworten
- Ich versuche es sachlich, wobei es wirklich schwerfällt, eine Diskussion zu führen, die - wie der anonyme Benutzer oben schreibt - zum Inhalt hat, ob der Mensch nun zwei oder drei Augen besitzt. Aber gut.
- Ihr schreibt unbelegte Behauptungen - wo sind Eure Belege dafür, dass es einen "Adel" nach 1918/1919 in Deutschland noch gibt? Meine Belege sind aus aktuellen Enzyklopädien und die besagen eindeutig, dass Adel nur in einer feudalen Ständeordnung existiert. Noch eine Referenz gefällig? Bitte schön:
- Adel: in einer nach Ständen gegliederten Gesellschaftsordnung der oberste, mit besonderen Vorrechten ausgestattete Stand, aufgrund von Landbesitz (Feudaladel, Geburtsadel) od. von besonderen Verdiensten durch Verleihung (Briefadel, Verdienstadel). Quelle: Wahrig Deutsches Wörterbuch 2000
- Somit kann ich also anhand dreier grosser deutscher Enzyklopädien (Duden Lexikon, Großer Brockhaus, Wahrig) und der Weimarer Verfassung belegen, dass die Existenz eines "Adels" eine feudale Ständeordnung verlangt - was unstrittig im demokratischen Deutschland nicht möglich ist.
- Aufgrund der eindeutigen Faktenlage nehme ich den ursprünglichen Text in den Artikel wieder herein und werde, falls ein erneutes, unbegründetes und unbelegtes Revert erfolgt, eine Vandalismusmeldung gegen den Revertierenden absetzen. Ich hoffe, dass das das richtige Instrument ist, um derartig dreiste Tatsachenverfälschung bekannt zu machen.Polycrux 13:45, 14. Jan. 2008 (CET) Beantworten
- Danke - nichts anderes habe ich auch oben bereits geschrieben. --Neuer Benutzer 521 00:09, 14. Jan. 2008 (CET) Beantworten
Es ist doch eigentlich ganz simpel: Daß der Adelsstand in Deutschland aufgehoben wurde, bezweifelt wohl niemand. Daß es nach Quellenlage einen Adel nur in Form einer feudalen Ständeordnung geben kann, ist ebenfalls unstrittig. Daß die Angehörigen der ehemals adeligen Familien ihre Weiterexistenz in Form der Gründung von Adelsverbänden zu sichern versucht haben, ist ebenso unumstritten und wird auch entsprechend im Artikel gewürdigt. Daß die Bezeichnung "Adelige/r" eine rein vereinsinterne Bezeichnung ohne irgendwelche Rechtsfolge nach außen hin darstellt, ist ebenfalls unstrittig und im Artikel bereits erwähnt. Der Adel existiert aber eben nicht als "soziale Gruppe" weiter, sondern gar nicht mehr - der Bedeutungsunterschied zwischen "Angehöriger des Adels" und "Angehöriger eines Adelsverbandes" sollte doch jedem einleuchten. Nochmals: Einen Adel gibt es in Deutschland nicht mehr, die Angehörigen eines privatrechtlichen Vereines bezeichnen sich untereinander aufgrund von Vereinstatuten als "adelig" oder andere Nichtmitglieder eben als "nicht adelig" - aber deswegen kann dieser private Verein mit seinen Statuten doch nach außen hin keinen neuen deutschen Adel generieren! Vielleicht hilft ja folgendes Beispiel, um den Unsinn der Argumentation "Mitgliedschaft in einem deutschen Adelsverein bedeutet, daß es einen deutschen Adel gibt!" deutlicher zu machen:
- Ich gründe einen Verein namens Deutscher Kaiserverband, die Statuten meines Vereins besagen, daß sich alle Mitglieder als Kaiser bzw. Kaiserin bezeichnen dürfen. Nun füge ich dem Wikipedia-Artikel Kaiser hinzu, daß nach wie vor deutsche Kaiser als soziale Gruppe existieren - nämlich meine Vereinsmitglieder!
Genau diese Argumentation wird von Neuer Benutzer 521 und Dorado verfolgt - wie widersinnig diese ist, geht hoffentlich deutlich aus meinem Beispiel oben hervor. Grüße, ----Lagopus 15:09, 14. Jan. 2008 (CET) Beantworten
- Das Beispiel zeigt wirklich gut, wie irreführend die Argumentation von Dorado ist. Hinzufügen möcht ich noch, wie unsinnig Dorados Behauptung ist, dass es nachwievor Angehörige eines "Adelsgeschlecht" gibt. Ein Adelsgeschlecht kann es doch nur in einer feudalen Ständeordnung geben, in der die Privilegien vererbt werden - also einen Adel! Aber da beisst sich die Katze wieder in den Schwanz, denn es gibt in Deutschland keine Vererbung von Privilegien, damit keinen Adel und damit auch nur noch Angehörige eines ehemaligen Adelsgeschlechts.Polycrux 15:38, 14. Jan. 2008 (CET) Beantworten
- Liebe Lagopus und Polycrux, ihr habt teilweise recht, doch leider hinken Eure Beispiele und Argumentationen. Die derzeitige Darstellung des Begriffes Adel in der Zeit nach 1918 ist für unsere Wikipedia Enzyklopädie noch zu undifferenziert bzw. unvollständig.
- Wir sind uns einig, dass 1918-1920 Titel, Sonderrechte und Privilegien des Adels in Deutschland abgeschafft wurden. Auch waren weder die Weimarer Republik noch das Nazi-Regime oder unsere jetzige Demokratie eine Ständegesellschaft. Dennoch wurde nach 1920 kein neuer Adel generiert (deswegen kann dieser private Verein mit seinen Statuten doch nach außen hin keinen neuen deutschen Adel generieren!), sondern das weitere Existieren des alten Adels als soziologische Gruppe wurde in den genannten Staatsformen weiter gelebt, organisiert, dokumentiert und öffentlich anerkannt. Wie soll man denn sonst die fortlaufende Herausgabe und Bedeutung der zirka 200 Bände umfassenden lexikalischen Erfassung des Adels nach dem 1. und 2. Weltkrieg durch das „Genealogische Handbuch des deutschen Adels" (GHdA und ehemals GOTHA) verstehen, die in jeder wichtigen Bibliothek zu finden sind? - Siehe z.B. auch die viel beachtete Dissertation von Stephan Malinowski: Vom König zum Führer - Deutscher Adel und Nationalsozialismus, die 2003 und 2004 im Fischer Verlag einer breiten Öffentlichkeit als Taschenbuch vorgelegt wurde. Allein die Titel aber auch die Inhalte belegen, dass der Begriff Adel eine gegenwärtige und nicht nur ehemalige Bedeutung hat. Der allgemeine Wortgebrauch (nicht nur in der Regenbogenpresse) des Begriffes heute macht die neue Definition notwendig.
- Fazit: In dem Lemma Adel sollte die breit getragene Auffassung, dass der historische Adel in Deutschland in der Form einer organisierten soziologische Gruppierung weiter existiert (was als schwer verständliches Phänomen angesehen werden kann) als zusätzliche Bedeutung oder Definition des Begriffes aufgeführt sein. Dies unbeschadet der Definition, dass es Adel im hergebrachten Sinn nur in einer Ständegesellschaft bzw. Monarchie geben kann. Ich werde diese Erklärung gelegentlich in geeigneter Form einfügen. Meinerseits EOD -- Dorado 22:04, 16. Jan. 2008 (CET) Beantworten
- Hallo Dorado, schön das wir uns in fast allen Punkten einig sind. Allerdings behandeln sowohl das GHdA als auch die von dir genannte Dissertation die Mitglieder des Adelsverbände und eben keine neuen deutschen Adeligen. Warum ist ja in der Diskussion bereits geklärt worden: ausserhalb dieser Verbände/Vereine gibt es keine Adeligen mehr, eben weil die Existenz eines Adels eine feudale Ständeordnung voraussetzt. Das es nach wie vor Autoren gibt die sich um die Mitglieder der Adelsvereine kümmern, ist ja unbestritten. Doch auch dadurch wird ausserhalb dieser Vereine kein Adel geschaffen. Und genau das wird im Artikel erwähnt: ausserhalb der Adelsverbände, die als private Vereine organisiert sind, haben Begriffe wie "adelig" oder "nicht adelig" keinerlei Bedeutung.
- Du kannst ja gerne weitere Informationen über die Struktur und Organisation der Adelsverbände in den Artikel einbringen, aber denke daran, dass die Wikipedia-Relevanzkriterien besagen, dass Wikipedia kein Vereinsorgan ist. Inwieweit der deutsche Adelsverband überhaupt besonders relevant ist, möchte ich angesichst der Tatsache, dass ich ihn in keiner Enzyklopädie (Brockhaus, Duden, Encarta) gefunden habe, eher verneinen. Weitere Informationen dazu wären also her unter dem Stichwort Vereinigung der Deutschen Adelsverbände angebracht.Polycrux 13:20, 30. Jan. 2008 (CET) Beantworten
- „Oftmals wird aus der Tatsache, dass ein Vereinsmitglied als „adelig" bezeichnet wird, der Schluss gezogen, dass es sich um einen deutschen Adeligen handelt. Dieser Trugschluss wird durch entsprechend reißerische Berichterstattung in der Regenbogenpresse und in anderen Medien noch verstärkt. Zudem führen etliche Angehörige ehemals adeliger deutscher Familien ihre nicht mehr existenten Adelstitel weiterhin (z. B. Alexander „Fürst" zu Schaumburg Lippe) bzw. werden in den Medien mit solchen Bezeichnungen genannt (z. B. „Fürstin" Gloria), sodass sich in Deutschland immer noch hartnäckig die Vorstellung hält, es gäbe den „Deutschen Adel" weiterhin."
- Trugschluss, reißerische Berichterstattung in der Regenbogenpresse etc. erscheint doch sehr tendenziös und hat in einer Enzyclopedie wirklich nichts zu suchen. Bitte sachlich bleiben.
- Noch etwas: Adel, auch rechtlich abgeschaffter, ist und bleibt eine soziale Gruppe, die sich nicht nur selbst so sieht sondern auch von Anderen so wahrgenommen wird. Kontakte, die dieser Adel zu ausländischem Adel hat, gleich ob abgeschafft oder noch rechtlich existent ist eine Realität. Mitglieder, deutscher Adelsfamilien, die sich z. B. in Belgien oder den Niederlanden niederlassen und die dortige Staatsbürgerschaft annehmen werden in den entsprechenden Adel mit dem entsprechenden Titel aufgenommen, was eindeutig zeigt, das der dt. Adel als soziale Gruppe weiterbesteht. Mitglieder des ehemaligen dt. Hochadels werden an ausländischen Höfen als noch existente Mitglieder des Adels betrachtet und dementsprechend tituliert, wobei das was in den Papieren steht keine Rolle spielt. Die „Gloria Prinzessin von Thurn und Taxis", wird dort entsprechend als „Durchlaucht" und als Fürstin Gloria von Thurn und Taxis angesprochen nur um dieses Beispiel zu zeigen.Mixglimou 03:53, 13. Feb. 2008 (CET) Beantworten
- Was du schreibst wurde alles schon entsprechend widerlegt, siehe die entsprechenden Quellen, die in der Diskussion genannt wurden. Ganz besonders wider sinnig ist dein Argument, dass sich Angehörige ehemaliger deutscher Adelsfamilien, die sich im Ausland niederlassen und die dortige Staatsbürgerschaft annehmen, nun zum "deutschen Adel" aufsteigen - es ist doch logisch, dass sie mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft keine Deutschen und damit erst reicht keine deutrschen Adeligen mehr sein können. ALso bitte schön bei den Fakten bleiben!Polycrux 18:18, 15. Feb. 2008 (CET) Beantworten
- Noch etwas: Adel, auch rechtlich abgeschaffter, ist und bleibt eine soziale Gruppe, die sich nicht nur selbst so sieht sondern auch von Anderen so wahrgenommen wird. Kontakte, die dieser Adel zu ausländischem Adel hat, gleich ob abgeschafft oder noch rechtlich existent ist eine Realität. Mitglieder, deutscher Adelsfamilien, die sich z. B. in Belgien oder den Niederlanden niederlassen und die dortige Staatsbürgerschaft annehmen werden in den entsprechenden Adel mit dem entsprechenden Titel aufgenommen, was eindeutig zeigt, das der dt. Adel als soziale Gruppe weiterbesteht. Mitglieder des ehemaligen dt. Hochadels werden an ausländischen Höfen als noch existente Mitglieder des Adels betrachtet und dementsprechend tituliert, wobei das was in den Papieren steht keine Rolle spielt. Die „Gloria Prinzessin von Thurn und Taxis", wird dort entsprechend als „Durchlaucht" und als Fürstin Gloria von Thurn und Taxis angesprochen nur um dieses Beispiel zu zeigen.Mixglimou 03:53, 13. Feb. 2008 (CET) Beantworten
Sonderrechte des Adels
Die Sonderrechte des Adels werden doch nicht nur in den deutsschprachigen demokratischen Gesellschaften abgeschafft. Sondern in allen demokratischen Gesellschaften besonders auch in Frankreich (Französische Revolution), in den USA wo es noch nie Adel gab, usw. --89.48.150.82 16:10, 11. Jan. 2008 (CET) Beantworten
Vandalismus-/Editwar-Meldung
Neuer_Benutzer_521 hat heute wieder einmal seine bereits mehrfach als falsch erkannte Version des Abschnitts Nachfolgeorganisationen des deutschen Adels eingefügt. Damit hat er bewiesen, dass ihm weder an einer Diskussion, noch an der durch Quellen eindeutig belegten Wahrheit gelegen ist. Deswegen habe ich eine Vandalismusmeldung abgesetzt und hoffe, dass damit dieser Tatsachenverfälschung in diesem Artikel ein Riegel vorgeschoben wird.Polycrux 13:00, 30. Jan. 2008 (CET) Beantworten
- Lieber Polycrux, Deine Argumentation und Aktion wirkt auf mich etwas "verbohrt" und an der Realität vorbei. Neuer_Benutzer_521 hat sehr wohl (weiter oben nachlesbar!) eine ausführliche Diskussion zum Thema geführt und ich habe weitere Argumente zum Thema "Adel heute" beigetragen, die offenbar nicht zur Kenntnis genommen werden. Der Begriff "Adel" wird seit 1918 als solcher in Deutschland für die Mitglieder des historischen Adels bzw. die Nachkommen des "ehemaligen Adels" synonym verwendet - und das Betrifft nicht nur die die relativ wenigen Mitglieder von Adelsvereinigungen. Wie oben angekündigt, werde ich diese Wortbedeutung gelegentlich (wenn die Sperrung des Lemmas aufgehoben ist) als korrekte und zeitgemäße Definition im Abschnitt Nachfolgeorganisationen des deutschen Adels hinzufügen bzw. vorschlagen. -- Dorado D ? 18:21, 30. Jan. 2008 (CET) Beantworten