„Diskussion:Heimathafen" – Versionsunterschied
Version vom 17. Oktober 2016, 13:47 Uhr
Bei der Definition „Heimathafen" ist vermutlich zwischen Seeschifffahrt und Binnenschifffahrt zu unterscheiden, denn im Kommentar zu § 2.01 der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung steht dazu Folgendes:
Der Registerort ist der Ort, an dem das Fahrzeug in das Schiffsregister eingetragen ist. Heimatort hingegen ist der Ort, von dem aus die Schifffahrt mit dem Schiff betrieben wird (vgl. § 6 Abs. 1 BinSchG. Es ist freigestellt, den Schiffsort oder den Registerort am Fahrzeug anzubringen.
Heimathafen – Port of registry – Home port
Das ist widersprüchlich: Der deutschsprachigen Wikipedia-Artikel beginnt „Der Heimathafen (englisch home port oder port of registry) [...]" und der verknüpfte englischsprachige Artikel „A vessel's home port is the port at which it is based, which may not be the same as its port of registry [...]". Im deutschen wird „Heimathafen" mit dem Hafen, in dem das Schiff registriert ist, gleichgesetzt. Im englischen wird zwischen den entsprechenden Begriffen unterschieden.
Ein konkretes Beispiel: Beim Kreuzfahrtschiff „Ovation of the Seas" wird im deutschen Artikel als Heimathafen „Nassau, Bahamas" genannt. Im englischen als Port of registry ebenfalls „Nassau, Bahamas". Als Homeport des Schiffs wird dort aber „Tianjin in China" und „Sydney, Australia" genannt.
Das bedeutet meines Erachtens, dass der deutsche Begriff „Heimathafen" nicht dem englischen „Home port" entspricht.--Blaufink (Diskussion) 07:52, 23. Mär. 2016 (CET) Beantworten
Beispiel Gorch Fock
Das Beispiel ist wenig hilfreich, es verwirrt mehr als es erklärt. Was hat die militärische Unterstellung mit dem Heimathafen zu tun? Für jede militäriche Einheit (auch für die Gorch Fock) gab es bis 2014 eine Stärke- und Ausrüstungsnachweisung (heute SollOrg). Darin ist der Standort sprich Heimathafen festgelegt. Ich tendiere dazu, das Beispiel zu löschen. --Bungert55 (Diskussion) 14:47, 17. Okt. 2016 (CEST) Beantworten