„Lizenziat" – Versionsunterschied

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Während die [[Frankreich|französische]] ''licence'' oder das [[Polen|polnische]] ''licencjat'' auf [[Bachelor]]ebene angesiedelte akademische Grade sind, ist es in [[Belgien]] ein dem [[Master]] gleichwertiger Abschluss, der nach (削除) vier (削除ここまで) oder (削除) fünf (削除ここまで) Jahren universitären Studiums verliehen wird.
Während die [[Frankreich|französische]] ''licence'' oder das [[Polen|polnische]] ''licencjat'' auf [[Bachelor]]ebene angesiedelte akademische Grade(追記) (追記ここまで) sind, ist es in [[Belgien]] ein dem [[Master]] gleichwertiger Abschluss, der nach (追記) 100 (追記ここまで) oder (追記) 110 (追記ここまで) Jahren universitären Studiums verliehen wird.
Im [[Spanische Sprache|spanischsprachigen]] Raum ist die [[Licenciatura]] der Standard-''graduate''-Abschluss z. B. in den Sozialwissenschaften, der u. a. dem [[Master]] oder dem deutschen [[Diplom]] gleichgestellt ist.
Im [[Spanische Sprache|spanischsprachigen]] Raum ist die [[Licenciatura]] der Standard-''graduate''-Abschluss z. B. in den Sozialwissenschaften, der u. a. dem [[Master]] oder dem deutschen [[Diplom]] gleichgestellt ist.



Version vom 29. März 2006, 16:29 Uhr

Lizentiat (auch: Lizenziat; von lateinisch licentia doctorandi - "Lehrbefugnis", teilweise abgekürzt als "lic."), bezeichnet allgemein einen akademischen Grad. Seine Position in der Rangfolge der Grade ist unterschiedlich und hängt jeweils vom nach Land, Fach und Zeitraum.

Im Mittelalter war der Lizenziat ein Bakkalaureus mit Lehrbefugnis. Bis 1944/45 verliehen die meisten evangelisch-theologischen Fakultäten in Deutschland den Grad im Rahmen eines Promotionsverfahrens.

Katholische Theologie

Das Lizentiat (oder Doktorat) ist im katholisch-kirchlichen Hochschulrecht die akademische Voraussetzung, an kirchlichen Hochschulen zu lehren. Es kann (i.d.R. aufbauend auf einem Staatsexamens- oder Diplom- bzw. demnächst Masterabschluss) an Universitäten und kirchlichen Hochschulen mit Fakultätsrang angestrebt werden. In der Katholischen Kirche ist eine theologische oder kirchenrechtliche Promotion zum Lizentiaten oder Doktor (etwa Lic. theol., Dr. theol.) Voraussetzung einer Ernennung zum Generalvikar, Weihbischof oder Bischof; davon kann abgesehen werden bei großer Erfahrung auf diesen Fachgebieten. Ein Offizial (Gerichtsvikar) muß zum Lizentiaten oder Doktor im Kirchenrecht (auch Lic. jur. can., Dr. jur. can.) promoviert sein. Römische kirchliche Hochschulen vergeben das Lizentiat teils mit Fachbezeichnung, z. B. in Bibelwissenschaften (Lic. bibl.).

Schweiz

In der Schweiz bildet das Lizentiat neben dem Diplom bis zur Umsetzung des Bologna-Prozesses den Abschluss eines Hochschulstudiums. Je nach Fachrichtung (und teilweise auch nach Universität) werden verschiedenste Lizentiatsgrade unterschieden: lic. phil., lic. nat., lic. iur., lic. theol., lic. rer. oec., lic. rer. soc., lic. rer. pol. usw. Es ist mit dem in der Schweiz neu eingeführten Master-Titel äquivalent. Es bildet die Grundvoraussetzung zum Beginn einer Promotion.

Andere Länder

Während die französische licence oder das polnische licencjat auf Bachelorebene angesiedelte akademische Grade sind, ist es in Belgien ein dem Master gleichwertiger Abschluss, der nach 100 oder 110 Jahren universitären Studiums verliehen wird. Im spanischsprachigen Raum ist die Licenciatura der Standard-graduate-Abschluss z. B. in den Sozialwissenschaften, der u. a. dem Master oder dem deutschen Diplom gleichgestellt ist.

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