„Küstenerdfunkstelle" – Versionsunterschied

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Version vom 3. Januar 2016, 20:48 Uhr

Küstenerdfunkstelle Inmarsat, hier: Antenne PB5, Frankreich

Küstenerdfunkstelle (englischcoast earth station) ist – entsprechend Artikel 1.76 der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) – definiert als «Erdfunkstelle des festen Funkdienstes über Satelliten oder in bestimmten Fällen des mobilen Seefunkdienstes über Satelliten, die sich an einem bestimmten festen Punkt an Land befinden und der Bereitstellung einer Speiseverbindung für den mobilen Seefunkdienst über Satelliten dient.»[1]

Klassifikation

Gemäß VO-Funk (Artikel 1) ist diese Funkstelle wie folgt klassifiziert:
Erdfunkstelle (Artikel 1.63)

Siehe auch

Einzelnachweise

  • Grünbuch – Frequenzbereichszuweisungsplan für die Bundesrepublik Deutschland und internationale Zuweisung der Frequenzbereiche 9 kHz – 400 GHz; 1994; herausgegeben vom BMPT; BAPT Bestell-Nr. 5010311 001-1
  1. VO Funk, Ausgabe 2012, Artikel 1.76, Definition: coast earth station / Küstenerdfunkstelle
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