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Ein '''Gemeindeverwaltungsverband''' (GVV) ist ein freiwilliger Zusammenschluss mehrerer [[Gemeinde]]n, dem die [[Gemeinde]]n verschiedene Aufgaben übertragen. So können z.B. die [[Verwaltung]]en zusammengelegt werden, wodurch Geld eingespart werden kann. Ein Beispiel dafür wäre, dass die Bürger, die in diesen zusammengeschlossenen [[Gemeinde]]n leben, ihre [[Steuerbescheid]]e nicht mehr aus dem örtlichen Rathaus, sondern aus der [[Verbandsverwaltung]] erhalten. (削除) An (削除ここまで) (削除) der (削除ここまで) (削除) Spitze (削除ここまで) des (削除) Verbands (削除ここまで) (削除) steht (削除ここまで) ein [[Verbandsvorsitzender]].
Ein '''Gemeindeverwaltungsverband''' (GVV) ist ein freiwilliger Zusammenschluss mehrerer [[Gemeinde]]n(追記) desselben Landkreises (追記ここまで), dem die [[Gemeinde]]n verschiedene Aufgaben übertragen. So können z.B. die [[Verwaltung]]en zusammengelegt werden, wodurch Geld eingespart werden kann. Ein Beispiel dafür wäre, dass die Bürger, die in diesen zusammengeschlossenen [[Gemeinde]]n leben, ihre [[Steuerbescheid]]e nicht mehr aus dem örtlichen Rathaus, sondern aus der [[Verbandsverwaltung]] erhalten. (追記) Die (追記ここまで) (追記) Gemeindeverwaltungsverbände (追記ここまで) (追記) sind [[Körperschaft (追記ここまで) des (追記) öffentlichen (追記ここまで) (追記) Rechts|Körperschaften des öffentlichen Rechts]], an deren Spitze (追記ここまで) ein [[Verbandsvorsitzender]](追記) steht. Die Mitgliedsgemeinden behalten jedoch ihre rechtliche Selbständigkeit (追記ここまで).
Gemeindeverwaltungsverbände gibt es in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt, wobei sie in Sachsen-Anhalt nur "Verwaltungsverbände" heißen. Ähnliche Einrichtungen gibt es aber auch in anderen Bundesländern. Dort haben sie jedoch andere Bezeichnungen und auch meist einen anderen Rechtscharaktere und andere Aufgaben.
*[[Amt (Gebietskörperschaft)]]
*[[Verwaltungsgemeinschaft]]
Version vom 31. Mai 2003, 16:40 Uhr
Ein Gemeindeverwaltungsverband (GVV) ist ein freiwilliger Zusammenschluss mehrerer Gemeinden desselben Landkreises, dem die Gemeinden verschiedene Aufgaben übertragen. So können z.B. die Verwaltungen zusammengelegt werden, wodurch Geld eingespart werden kann. Ein Beispiel dafür wäre, dass die Bürger, die in diesen zusammengeschlossenen Gemeinden leben, ihre Steuerbescheide nicht mehr aus dem örtlichen Rathaus, sondern aus der Verbandsverwaltung erhalten. Die Gemeindeverwaltungsverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, an deren Spitze ein Verbandsvorsitzender steht. Die Mitgliedsgemeinden behalten jedoch ihre rechtliche Selbständigkeit.
Gemeindeverwaltungsverbände gibt es in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt, wobei sie in Sachsen-Anhalt nur "Verwaltungsverbände" heißen. Ähnliche Einrichtungen gibt es aber auch in anderen Bundesländern. Dort haben sie jedoch andere Bezeichnungen und auch meist einen anderen Rechtscharaktere und andere Aufgaben.
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