Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
K →Normen: Namens-, Werks- oder Zitatauszeichnungen korrigiert
(78 dazwischenliegende Versionen von 50 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1:
Zeile 1:
⚫
{{Infobox(追記) Physikalische (追記ここまで) Einheit
⚫
|(追記) (追記ここまで)Name(追記) (追記ここまで)= Volumenprozent
<!-- {| class="wikitable float-right"
| Einheitenzeichen = <math>\mathrm{Vol.\text{-}\%, \ \% \; vol, \ \% \; v/v}</math>
!colspan="2" align="center" bgcolor="#FFDEAD"|'''Einheit'''
| PhysGröße = [[Volumenanteil]], [[Volumenkonzentration]], [[Volumenverhältnis]]
| Formelzeichen = <math>\varphi, \ \sigma, \ \psi</math>
| Name || '''Volumenprozent'''
| Dimension = <math>\mathsf{\frac{L^3}{L^3} = 1}</math>
| Dimension || 1 ([[dimensionslos]])
| SI = <math>\mathrm{1 \; Vol.\text{-}\% = 0{,}01 \; \frac{m^3}{m^3}}</math>
| [[Einheitenzeichen]] || ''% Vol.'' (''Vol.-%'')
⚫
| (追記) AbgeleitetVon (追記ここまで) (追記) = (追記ここまで) [[Prozent]]
| [[Formelzeichen]] || ''pv''
⚫
| (削除) Benannt (削除ここまで) (削除) nach (削除ここまで) (削除) || (削除ここまで) [[Prozent]]
| Abgeleitet von || [[Eins]]
| colspan="2"|''siehe auch:'' [[Prozent]]
|Symbol= <math>\mathrm{pv}</math>
|Dimension= [[Dimensionslose Größe]]
|PhysicalSize= [[Volumenanteil]]
|Size= <math>\mathit{%\mbox{ }Vol.}</math>, <math>\mathit{Vol.\mbox{-}%}</math>
'''Volumenprozent''' oder '''Volumprozent''', in Österreich '''Volumsprozent''', (Abkürzung bzw. [[Einheitenzeichen]]: '''{{nowrap|Vol.-%}}''',<ref name="Duden" /> '''% vol''', '''% v/v''' und weitere Varianten) ist eine nicht normgerechte<ref name="DIN 1310" /><ref name="DIN 5477" /><ref name="DIN EN ISO 80000-1" /> Abwandlung der [[Hilfsmaßeinheit]] [[Prozent]] in Verwendung bei [[dimensionslos]]en [[Physikalische Größe#Quotienten- und Verhältnisgrößen|Verhältnisgrößen]], bei denen ein [[Volumen]] auf ein anderes Volumen [[Bezogene Größe|bezogen]] wird (speziell bei den [[Gehaltsgrößen]] [[Volumenanteil]] ''φ'', [[Volumenkonzentration]] ''σ'' und [[Volumenverhältnis]] ''ψ'' zur Angabe des Gehalts eines [[Chemischer Stoff|Stoffes]] in einem [[Gemisch]]). Die konkret gemeinte Größe sollte eindeutig spezifiziert werden.
'''Volumenprozent''' oder '''Volumprozent''' (Abk. ''% Vol.'', ''Vol.-%'') bezeichnet das [[Maßzahl|Maß]] für den Anteil eines [[Stoff (Chemie)|Stoffes]] an einem [[Gemisch]] bezogen auf das [[Volumen]]. Weicht die [[Dichte (Physik)|Dichte]] des Stoffes von derjenigen des Gemisches ab, unterscheidet sich dieser ''[[Volumenanteil]]'' damit auch stets vom massebezogenen ''[[Massenanteil]]''.
Das Volumenprozent geht auf die Ausgabe der [[DIN]] 1310 „Gehalt von Lösungen" vom April 1926 zurück und ist heute veraltet, da es nicht mehr den einschlägigen Normen wie der DIN 5477 „Prozent, Promille" vom Februar 1983, der DIN 1310 „Zusammensetzung von Mischphasen" vom Februar 1984 und der ISO 31-0 "Quantities and units - Part 0: General principles" aus dem Jahr 1992 entspricht. Statt „35,2 Vol.-%" soll daher heutzutage formuliert werden: „Der Volumenanteil beträgt 35,2 %", es sei denn, dass dabei die [[Volumenkonzentration]] gemeint ist.
Das Volumenprozent geht auf die Erstausgabe der DIN 1310 „Gehalt von Lösungen" vom April 1926 zurück und ist heute veraltet, da es nicht mehr den einschlägigen Normen wie der aktuell gültigen Fassung
* der [[DIN 1310]] ''Zusammensetzung von Mischphasen (Gasgemische, Lösungen, Mischkristalle)''<ref name="DIN 1310" /> vom Februar 1984,
* der DIN 5477 ''Prozent, Promille''<ref name="DIN 5477" /> vom Februar 1983 und
* der [[Internationales Größensystem#ISO 80000 und IEC 80000|{{nowrap|DIN EN ISO 80000-1}}]] ''Größen und Einheiten – Teil 1: Allgemeines''<ref name="DIN EN ISO 80000-1" /> vom August 2013
Gemäß der letztgenannten Norm sind generell Zusätze zu einem [[Einheitenzeichen]] in der Absicht, Information über die spezielle Eigenschaft der Größe oder den Kontext der betreffenden Messung zu geben, nicht erlaubt ([[Term]]e für Einheiten dürfen nur Einheitenzeichen und mathematische Symbole enthalten). Die drei Normen empfehlen sinngemäß, statt Angaben wie „35,2 Volumenprozent" bzw. {{nowrap|„35,2 Vol.-%"}} Ausdrucksweisen zu bevorzugen, bei denen die [[Gehaltsgröße]] klar durch ihren Namen und/oder ihr [[Formelzeichen]] bezeichnet wird und – soweit bei der Angabe des Größenwerts die [[Hilfsmaßeinheit]] „[[Prozent]]" zur Anwendung kommen soll – das Einheitenzeichen „[[Prozentzeichen|%]]" ohne Zusätze zu verwenden. Wenn beispielsweise der [[Volumenanteil]] gemeint ist, kann formuliert werden: „der Volumenanteil des Stoffes ''i'' beträgt 35,2 %" oder „''φ<sub>i</sub>'' = 35,2 %". Dabei kann der Größenwert auch angegeben werden durch eine reine Dezimalzahl („''φ<sub>i</sub>'' = 0,352") oder auch mithilfe eines Bruchs von gleichen Volumeneinheiten (z. B. „''φ<sub>i</sub>'' = 0,352 [[Kubikmeter|m3]]/[[Kubikmeter|m3]]") bzw. verschiedenen Volumeneinheiten (z. B. „''φ<sub>i</sub>'' = 352 [[Liter|l]]/[[Kubikmeter|m3]]"), ggf. kombiniert mit [[Vorsätze für Maßeinheiten|Dezimalpräfixen]] (z. B. „''φ<sub>i</sub>'' = 352 [[Milliliter|ml]]/[[Liter|l]]").
Anwendung findet die Angabe vor allem bei [[Flüssigkeit]]sgemischen. Das prominenteste Beispiel dürfte der [[Alkohol]]anteil in Getränken sein, der immer in Volumenprozent angegeben wird. Da der Alkohol selbst eine relativ geringe Dichte von nur ca. 0,79 kg/l aufweist, die restlichen Zutaten dagegen meist eine von 1,0 kg/l oder mehr, ist der Unterschied zum Massenanteil ggf. beträchtlich. Statt der Angabe in ''Vol.-%'' sollte der Alkoholgehalt dabei heute stets in der Form ''% Vol.'' angeben werden.
⚫
(削除) Ebenfalls Anwendung findet die Angabe immer noch im (削除ここまで) Bereich von [[(削除) Gas (削除ここまで)]](削除) gemischen (削除ここまで) (削除) bzw. (削除ここまで) (削除) Gaskonzentrationen. Beispielsweise werden (削除ここまで) der (削除) Methananteil (削除ここまで) im [[Erdgas]] oder auch die [[Explosionsgrenze]]n, d.(削除) (削除ここまで)h. der minimal oder maximal erforderliche (削除) Anteil (削除ここまで) eines (削除) explosionsfähigen (削除ここまで) Gases in Luft, in (削除) ''Vol (削除ここまで).-%(削除) '' (削除ここまで) angegeben.
Die oben dargestellten Normenregelungen finden in der Praxis noch nicht durchgängig Beachtung, sodass Angaben in Volumenprozent immer noch verbreitet sind.
⚫
(追記) Im (追記ここまで) Bereich von [[(追記) Gasgemisch (追記ここまで)]](追記) en (追記ここまで) (追記) werden (追記ここまで) (追記) beispielsweise (追記ここまで) der (追記) Methangehalt (追記ここまで) im [[Erdgas]] oder auch die [[Explosionsgrenze]]n, d.(追記) (追記ここまで)h. der(追記) zur Bildung eines explosionsfähigen Gemisches (追記ここまで) minimal oder maximal erforderliche (追記) Gehalt (追記ここまで) eines (追記) brennbaren (追記ここまで) Gases in Luft,(追記) oft (追記ここまで) in (追記) {{nowrap|„Vol (追記ここまで).-%(追記) "}} (追記ここまで) angegeben.
⚫
[[Kategorie:Anteilseinheit]]
In Bezug auf die Anwendung von Angaben in Volumenprozent bei Gemischen von [[Flüssigkeit]]en dürfte das prominenteste Beispiel der [[Alkoholgehalt]] von [[Getränk#Alkoholische Getränke|alkoholischen Getränken]] sein. Die [[Verordnung (EU)|EU-Verordnung]] [[Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittel-Informationsverordnung)|1169/2011]] (Lebensmittel-Informationsverordnung LMIV)<ref name="EU 1169/2011" /> schreibt sogar vor, dass bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent im Allgemeinen der vorhandene Alkoholgehalt in Volumenprozent anzugeben ist, und zwar durch eine Zahl mit nicht mehr als einer Dezimalstelle, der das Symbol „% vol" anzufügen ist. Dieser Angabe darf das Wort „Alkohol" oder die Abkürzung „Alk." oder „alc." vorangestellt werden. Es handelt sich hierbei um die [[Volumenkonzentration#Beispiele|Volumenkonzentration]] des [[Ethanol]]s (''σ''<sub>Ethanol</sub>) in der Flüssigkeit bei einer Referenztemperatur von 20 °C.<ref name="EU 1169/2011" /><ref name="76/766/EWG" /><ref name="87/250/EWG" /><ref name="EU 110/2008" /><ref name="BrStV" />
[[ca:Percentatge en Volum]]
== Volumenprozent in alkoholischen Getränken ==
[[es:Porcentaje en Volumen]]
Cidre: 2,5–5 Vol.-%, Bier: 3–5 Vol.-%, Wein: 7–14 Vol.-%, Likör: 15–30 Vol.-%, Weinbrand: 35–85 Vol.-%
[[gl:Porcentaxe en volume]]
[[it:Percentuale in volume]]
<ref name="Duden">{{Internetquelle |url=https://archiv.duden.de/node/701338/revisions/1205086/view |titel=Volumenprozent |werk=Duden |hrsg=Bibliographisches Institut |abruf=2016年05月05日}}</ref>
<ref name="DIN 1310">Norm [[DIN 1310]]: ''Zusammensetzung von Mischphasen (Gasgemische, Lösungen, Mischkristalle); Begriffe, Formelzeichen.'' Februar 1984. Abschnitt 2.3.</ref>
<ref name="DIN 5477">Norm DIN 5477: ''Prozent, Promille; Begriffe, Anwendung.'' Februar 1983. Abschnitt 2.1.</ref>
<ref name="DIN EN ISO 80000-1">Norm [[Internationales Größensystem#ISO 80000 und IEC 80000|DIN EN ISO 80000-1]]: ''Größen und Einheiten – Teil 1: Allgemeines.'' August 2013. Abschnitte 6.5.5 und 7.2.1.</ref>
<ref name="EU 1169/2011">[[Lebensmittel-Informationsverordnung]] (LMIV): {{EU-Verordnung |2011|1169|konsolidiert=2014年02月19日 |titel=des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel ... |abruf=2016年05月05日}}; Einleitung Abs. 12; Art. 9 Abs. 1 Buchst. k; Art. 28; Anh. XII.</ref>
<ref name="76/766/EWG">{{EU-Richtlinie |1976|766 |titel=des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Alkoholtafeln |abruf=2016年05月05日}}.</ref>
<ref name="87/250/EWG">{{EU-Richtlinie |1987|250 |titel=der Kommission vom 15. April 1987 betreffend die Angabe des Alkoholgehalts als Volumenkonzentration in der Etikettierung von alkoholhaltigen, für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln |abruf=2016年05月05日}}.</ref>
<ref name="EU 110/2008">[[Spirituosenverordnung]]: {{EU-Verordnung |2008|110 |konsolidiert=2016年02月22日 |titel=des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 |abruf=2016年05月05日}}; Anhang I, Nr. 11.</ref>
<ref name="BrStV">{{§§ |brstv_2010 |juris |text=Verordnung zur Durchführung des Branntweinmonopolgesetzes (Branntweinsteuerverordnung – BrStV)}}, abgerufen am 5. Mai 2016; § 3 „Alkoholgehalt".</ref>
⚫
[[Kategorie:Anteilseinheit]]
Aktuelle Version vom 8. Oktober 2024, 17:23 Uhr
Physikalische Einheit
|
Einheitenname |
Volumenprozent
|
Einheitenzeichen
|
{\displaystyle \mathrm {Vol.{\text{-}}\%,\ \%\;vol,\ \%\;v/v} }
|
Physikalische Größen
|
Volumenanteil, Volumenkonzentration, Volumenverhältnis
|
Formelzeichen
|
{\displaystyle \varphi ,\ \sigma ,\ \psi }
|
Dimension
|
{\displaystyle {\mathsf {{\frac {L^{3}}{L^{3}}}=1}}}
|
In SI-Einheiten
|
{\displaystyle \mathrm {1\;Vol.{\text{-}}\%=0{,}01\;{\frac {m^{3}}{m^{3}}}} }
|
Abgeleitet von
|
Prozent
|
Volumenprozent oder Volumprozent, in Österreich Volumsprozent, (Abkürzung bzw. Einheitenzeichen: Vol.-%,[1] % vol, % v/v und weitere Varianten) ist eine nicht normgerechte[2] [3] [4] Abwandlung der Hilfsmaßeinheit Prozent in Verwendung bei dimensionslosen Verhältnisgrößen, bei denen ein Volumen auf ein anderes Volumen bezogen wird (speziell bei den Gehaltsgrößen Volumenanteil φ, Volumenkonzentration σ und Volumenverhältnis ψ zur Angabe des Gehalts eines Stoffes in einem Gemisch). Die konkret gemeinte Größe sollte eindeutig spezifiziert werden.
Das Volumenprozent geht auf die Erstausgabe der DIN 1310 „Gehalt von Lösungen" vom April 1926 zurück und ist heute veraltet, da es nicht mehr den einschlägigen Normen wie der aktuell gültigen Fassung
- der DIN 1310 Zusammensetzung von Mischphasen (Gasgemische, Lösungen, Mischkristalle)[2] vom Februar 1984,
- der DIN 5477 Prozent, Promille[3] vom Februar 1983 und
- der DIN EN ISO 80000-1 Größen und Einheiten – Teil 1: Allgemeines[4] vom August 2013
entspricht.
Gemäß der letztgenannten Norm sind generell Zusätze zu einem Einheitenzeichen in der Absicht, Information über die spezielle Eigenschaft der Größe oder den Kontext der betreffenden Messung zu geben, nicht erlaubt (Terme für Einheiten dürfen nur Einheitenzeichen und mathematische Symbole enthalten). Die drei Normen empfehlen sinngemäß, statt Angaben wie „35,2 Volumenprozent" bzw. „35,2 Vol.-%" Ausdrucksweisen zu bevorzugen, bei denen die Gehaltsgröße klar durch ihren Namen und/oder ihr Formelzeichen bezeichnet wird und – soweit bei der Angabe des Größenwerts die Hilfsmaßeinheit „Prozent" zur Anwendung kommen soll – das Einheitenzeichen „%" ohne Zusätze zu verwenden. Wenn beispielsweise der Volumenanteil gemeint ist, kann formuliert werden: „der Volumenanteil des Stoffes i beträgt 35,2 %" oder „φi = 35,2 %". Dabei kann der Größenwert auch angegeben werden durch eine reine Dezimalzahl („φi = 0,352") oder auch mithilfe eines Bruchs von gleichen Volumeneinheiten (z. B. „φi = 0,352 m3/m3") bzw. verschiedenen Volumeneinheiten (z. B. „φi = 352 l/m3"), ggf. kombiniert mit Dezimalpräfixen (z. B. „φi = 352 ml/l").
Die oben dargestellten Normenregelungen finden in der Praxis noch nicht durchgängig Beachtung, sodass Angaben in Volumenprozent immer noch verbreitet sind.
Im Bereich von Gasgemischen werden beispielsweise der Methangehalt im Erdgas oder auch die Explosionsgrenzen, d. h. der zur Bildung eines explosionsfähigen Gemisches minimal oder maximal erforderliche Gehalt eines brennbaren Gases in Luft, oft in „Vol.-%" angegeben.
In Bezug auf die Anwendung von Angaben in Volumenprozent bei Gemischen von Flüssigkeiten dürfte das prominenteste Beispiel der Alkoholgehalt von alkoholischen Getränken sein. Die EU-Verordnung 1169/2011 (Lebensmittel-Informationsverordnung LMIV)[5] schreibt sogar vor, dass bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent im Allgemeinen der vorhandene Alkoholgehalt in Volumenprozent anzugeben ist, und zwar durch eine Zahl mit nicht mehr als einer Dezimalstelle, der das Symbol „% vol" anzufügen ist. Dieser Angabe darf das Wort „Alkohol" oder die Abkürzung „Alk." oder „alc." vorangestellt werden. Es handelt sich hierbei um die Volumenkonzentration des Ethanols (σEthanol) in der Flüssigkeit bei einer Referenztemperatur von 20 °C.[5] [6] [7] [8] [9]
Cidre: 2,5–5 Vol.-%, Bier: 3–5 Vol.-%, Wein: 7–14 Vol.-%, Likör: 15–30 Vol.-%, Weinbrand: 35–85 Vol.-%
- ↑ Volumenprozent. In: Duden. Bibliographisches Institut, abgerufen am 5. Mai 2016.
- ↑ a b Norm DIN 1310: Zusammensetzung von Mischphasen (Gasgemische, Lösungen, Mischkristalle); Begriffe, Formelzeichen. Februar 1984. Abschnitt 2.3.
- ↑ a b Norm DIN 5477: Prozent, Promille; Begriffe, Anwendung. Februar 1983. Abschnitt 2.1.
- ↑ a b Norm DIN EN ISO 80000-1: Größen und Einheiten – Teil 1: Allgemeines. August 2013. Abschnitte 6.5.5 und 7.2.1.
- ↑ a b Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV): Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel ... in der konsolidierten Fassung vom 19. Februar 2014 , abgerufen am 5. Mai 2016; Einleitung Abs. 12; Art. 9 Abs. 1 Buchst. k; Art. 28; Anh. XII.
- ↑ Richtlinie 76/766/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Alkoholtafeln , abgerufen am 5. Mai 2016.
- ↑ Richtlinie 87/250/EWG der Kommission vom 15. April 1987 betreffend die Angabe des Alkoholgehalts als Volumenkonzentration in der Etikettierung von alkoholhaltigen, für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln , abgerufen am 5. Mai 2016.
- ↑ Spirituosenverordnung: Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 in der konsolidierten Fassung vom 22. Februar 2016 , abgerufen am 5. Mai 2016; Anhang I, Nr. 11.
- ↑ Verordnung zur Durchführung des Branntweinmonopolgesetzes (Branntweinsteuerverordnung – BrStV) , abgerufen am 5. Mai 2016; § 3 „Alkoholgehalt".