„Touristenfischereischein" – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Versionsgeschichte interaktiv durchsuchen
[gesichtete Version] [gesichtete Version]
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
(11 dazwischenliegende Versionen von 11 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Der '''Touristenfischereischein''' ist ein zeitlich befristet gültiger [[Fischereischein]] zur Ausübung des Fischfangs in [[Mecklenburg-Vorpommern]].
Der '''Touristenfischereischein''' ist ein zeitlich befristet gültiger [[Fischereischein]] zur Ausübung des Fischfangs in [[Mecklenburg-Vorpommern]].


(追記) Seit dem 1. Juli 2005 kann jeder ohne Nachweis der fischereilichen Sachkunde einmal jährlich (追記ここまで)einen auf 28 aufeinanderfolgende Kalendertage befristeten Fischereischein zur Ausübung des [[Fischfang]]s im Land Mecklenburg-Vorpommern erwerben(追記) , seit Juli 2010 kann der befristete Fischereischein auch im Kalenderjahr beliebig oft verlängert werden (追記ここまで).
Seit dem 1. Juli 2005 kann jeder
ohne Nachweis der fischereilichen Sachkunde einmal jährlich
einen auf 28 aufeinanderfolgende Kalendertage befristeten Fischereischein zur Ausübung des [[Fischfang]]s im Land Mecklenburg-Vorpommern erwerben.


Bei Antragstellung ist der [[Personalausweis]] oder der [[(削除) Pass (Dokument)|Pass (削除ここまで)]] vorzulegen. Von Kindern und Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann als Nachweis der Identität der [[Kinderausweis]] oder die [[Geburtsurkunde]] dienen.
Bei Antragstellung ist der [[Personalausweis]] oder der [[(追記) Reisepass (追記ここまで)]] vorzulegen. Von Kindern und Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann als Nachweis der Identität der [[Kinderausweis]] oder die [[Geburtsurkunde]] dienen.
Der Antragsteller erhält mit dem Touristenfischereischein die Broschüre(追記) ''Der zeitlich befristete Fischereischein in Mecklenburg-Vorpommern'', um (追記ここまで)
sich die notwendigen Kenntnisse der Fischereiausübung und zum Umgang mit(追記) gefangenen Fischen anzueignen. (追記ここまで)


Der Touristenfischereischein ist gebührenpflichtig.
Der Antragsteller erhält mit dem Touristenfischereischein die Broschüre
Die Gebühr für die Erstausstellung im Kalenderjahr beträgt 24 [[Euro]] und beinhaltet u. a. das Entgelt für die Broschüre und die Fischereiabgabe – die Gebühr für die Verlängerung beträgt 13 Euro.
"Der zeitlich befristete Fischereischein in Mecklenburg-Vorpommern", um
Neben dem zeitlich befristeten Fischereischein muss zusätzlich eine(追記) Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer erworben werden. (追記ここまで)
sich die notwendigen Kenntnisse der Fischereiausübung und zum Umgang mit
gefangenen Fischen anzueignen.


Ziel der Landesregierung [[Mecklenburg-Vorpommern]](追記) s (追記ここまで) ist es, mit dem Touristenfischereischein den Tourismus, insbesondere den Angeltourismus, sowie die Bereitschaft zum Erwerb des [[Fischereischein]](追記) es (追記ここまで) zu fördern. Ähnliche Fischereischeine gibt es in [[Schleswig-Holstein]] und [[Norwegen]].
Der Touristenfischereischein ist gebührenpflichtig. (削除) Die Gebühr beträgt 20 (削除ここまで)
[[Euro]] und beinhaltet u.a. das Entgelt für die Broschüre und die
Fischereiabgabe.


==(追記) (追記ここまで)Kritik(追記) (追記ここまで)==
Neben dem zeitlich befristeten Fischereischein muss zusätzlich eine
Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer erworben werden.

Ziel der Landesregierung [[Mecklenburg-Vorpommern(削除) |Mecklenburg-Vorpommerns (削除ここまで)]] ist es, mit dem Touristenfischereischein den Tourismus, insbesondere den Angeltourismus, sowie die Bereitschaft zum Erwerb des [[Fischereischein(削除) |Fischereischeines (削除ここまで)]] zu fördern. Ähnliche Fischereischeine gibt es in [[Schleswig-Holstein]] und [[Norwegen]].

==Kritik==


Das Bundesverbraucherministerium hat sich dagegen ausgesprochen, dass
Das Bundesverbraucherministerium hat sich dagegen ausgesprochen, dass
Zeile 35: Zeile 27:
Allerdings ist anzumerken, dass die meisten Länder der EU keinerlei Sachkundenachweis oder Fischereiprüfung kennen.
Allerdings ist anzumerken, dass die meisten Länder der EU keinerlei Sachkundenachweis oder Fischereiprüfung kennen.


==Weblinks==
==(追記) (追記ここまで)Weblinks(追記) (追記ここまで)==
*[http://www.(削除) mcpom (削除ここまで).(削除) info/reisethemen/angelurlaub/fischereischein (削除ここまで)/ Die Ausgabestellen für den Touristenfischereischein]
*[http://www.(追記) auf-nach-mv (追記ここまで).(追記) de (追記ここまで)/(追記) index.php?strg=42_377_1371&baseID=1006797 (追記ここまで) Die Ausgabestellen für den Touristenfischereischein]


[[Kategorie:Tourismus ((削除) Deutschland (削除ここまで))]]
[[Kategorie:Tourismus ((追記) Mecklenburg-Vorpommern (追記ここまで))]]
[[Kategorie:Recht (Mecklenburg-Vorpommern)]]
[[Kategorie:Recht (Mecklenburg-Vorpommern)]]
[[Kategorie:Angeln]]
[[Kategorie:Angeln]]

Aktuelle Version vom 27. Oktober 2020, 15:29 Uhr

Der Touristenfischereischein ist ein zeitlich befristet gültiger Fischereischein zur Ausübung des Fischfangs in Mecklenburg-Vorpommern.

Seit dem 1. Juli 2005 kann jeder ohne Nachweis der fischereilichen Sachkunde einmal jährlich einen auf 28 aufeinanderfolgende Kalendertage befristeten Fischereischein zur Ausübung des Fischfangs im Land Mecklenburg-Vorpommern erwerben, seit Juli 2010 kann der befristete Fischereischein auch im Kalenderjahr beliebig oft verlängert werden.

Bei Antragstellung ist der Personalausweis oder der Reisepass vorzulegen. Von Kindern und Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann als Nachweis der Identität der Kinderausweis oder die Geburtsurkunde dienen. Der Antragsteller erhält mit dem Touristenfischereischein die Broschüre Der zeitlich befristete Fischereischein in Mecklenburg-Vorpommern, um sich die notwendigen Kenntnisse der Fischereiausübung und zum Umgang mit gefangenen Fischen anzueignen.

Der Touristenfischereischein ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Erstausstellung im Kalenderjahr beträgt 24 Euro und beinhaltet u. a. das Entgelt für die Broschüre und die Fischereiabgabe – die Gebühr für die Verlängerung beträgt 13 Euro. Neben dem zeitlich befristeten Fischereischein muss zusätzlich eine Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer erworben werden.

Ziel der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns ist es, mit dem Touristenfischereischein den Tourismus, insbesondere den Angeltourismus, sowie die Bereitschaft zum Erwerb des Fischereischeines zu fördern. Ähnliche Fischereischeine gibt es in Schleswig-Holstein und Norwegen.

Das Bundesverbraucherministerium hat sich dagegen ausgesprochen, dass Mecklenburg-Vorpommern ohne Sachkundeprüfung befristete Fischereischeine an Touristen vergibt. Diese Regelung könne nicht gewährleisten, dass die Angler über die nötige Kenntnis der Bestimmungen des Tierschutzgesetzes verfügen.

Das Ministerium forderte die Regierung Mecklenburg-Vorpommerns deshalb auf, zum Schutz der Tiere die seit dem 1. Juli 2005 in Kraft getretene Regelung rückgängig zu machen. Bislang blieb diese Initiative jedoch erfolglos.

Allerdings ist anzumerken, dass die meisten Länder der EU keinerlei Sachkundenachweis oder Fischereiprüfung kennen.

Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Touristenfischereischein&oldid=204941894"