„Panaschieren" – Versionsunterschied

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[[Datei:Stimmzettel Kommunalwahl Hessen Beispiel 1.svg|mini|Beispiel Panaschieren: Stimmen auf verschiedene Parteien verteilen]]
Unter '''Panaschieren''' ([[Französische Sprache|frz.]](削除) : (削除ここまで) ''panacher'' (削除) = farbig (削除ここまで) machen, (削除) mischen (削除ここまで)) versteht man bei einer [[Wahl]] mit Personen-Mehrstimmenwahlsystem das Verteilen mehrerer verfügbarer Stimmen durch den Wähler auf Kandidaten unterschiedlicher [[Wahlliste]]n. (削除) Die Stimmen werden dann bei der Auszählung anteilsmäßig an die beteiligten Listen verteilt. (削除ここまで)
Unter '''Panaschieren''' ([[Französische Sprache|frz.]] ''panacher'' (追記) „farbig (追記ここまで) machen, (追記) mischen" (追記ここまで)) versteht man bei einer [[Wahl]] mit Personen-Mehrstimmenwahlsystem das Verteilen mehrerer verfügbarer Stimmen durch den Wähler auf(追記) einzelne (追記ここまで) Kandidaten unterschiedlicher [[Wahlliste]]n.


Die absolute Zahl der für einzelne Kandidaten abgegebenen Stimmen beeinflusst dabei nur die Sitzverteilung ''innerhalb'' seiner Liste (Partei), über die Anzahl der Sitze für eine Liste entscheidet die Gesamtzahl der Stimmen für alle ihre Bewerber (Ausnahme: „[[Unechte Teilortswahl]]" bei den [[Kommunalwahl]]en [[Baden-Württemberg]]).
Die Möglichkeit zum Panaschieren besteht in der [[Schweiz]] bei den Parlamentswahlen der verschiedenen Ebenen. In [[Deutschland]] ist es bei Kommunalwahlen in den [[Land (Deutschland)|Bundesländern]] Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vorgesehen.


Die Möglichkeit zum Panaschieren besteht in der [[Schweiz]] bei den [[Parlament]]swahlen der verschiedenen Ebenen.
Das Abgeben von mehreren Stimmen an einen Kandidaten nennt man dagegen [[Kumulieren]] oder Häufeln.


In [[Deutschland]] ist es bei Kommunalwahlen in den [[Land (Deutschland)|Bundesländern]] [[Baden-Württemberg]], [[Bayern]], [[Brandenburg]], [[Hessen]], [[Mecklenburg-Vorpommern]], [[Niedersachsen]], [[Rheinland-Pfalz]], [[Sachsen]], [[Sachsen-Anhalt]], [[Schleswig-Holstein]]<ref>{{Internetquelle|url=http://www.schleswig-holstein.de/LWL/DE/Kommunalwahl/Kommunalwahl_node.html#doc586114bodyText8|zugriff=2012年11月05日|titel=Informationen des Landes Schleswig-Holstein zur Kommunalwahl 2013|archiv-url=https://web.archive.org/web/20121019052217/http://www.schleswig-holstein.de/LWL/DE/Kommunalwahl/Kommunalwahl_node.html#doc586114bodyText8|archiv-datum=2012年10月19日|offline=ja|archiv-bot=2019年05月06日 00:49:19 InternetArchiveBot}}</ref> und [[Thüringen]] vorgesehen. In der [[Freie Hansestadt Bremen|Freien Hansestadt Bremen]]<ref> {{Internetquelle|url=http://transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.70735.de&asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d#jlr-WahlGBRV12P6 |zugriff=2016年04月15日 |titel=§ 6 BremWahlG |hrsg=Transparenzportal Bremen}} </ref> und in [[Hamburg]]<ref> {{Internetquelle|url=http://www.wahlrecht.de/landtage/hamburg.htm |zugriff=2010年12月26日 |titel=Bürgerschaftswahl in Hamburg |hrsg=[[wahlrecht.de]]}} </ref> kann bei Kommunalwahlen und der [[Landesparlament|Landtagswahl]] panaschiert werden.
== Weblinks ==

* [http://www.wahlrecht.de/lexikon/panaschieren.html Wahlrecht.de – Weitere Informationen zum Panaschieren]
Das Abgeben von mehreren Stimmen an einen Kandidaten nennt man dagegen [[Kumulieren]] oder Häufeln.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
* [[Kommunalwahlrecht (Baden-Württemberg)]]
* [[Kommunalwahlrecht (Baden-Württemberg)]]
* [[Kommunalwahlrecht (Bayern)]]
* [[Kommunalwahlrecht (Bayern)]]
* [[Bremische Bürgerschaft|Wahlrecht (Bremen)]]
* [[Kommunalwahlrecht ((削除) Brandenburg (削除ここまで))]]
* [[(削除) Kommunalwahlrecht (削除ここまで) (Hamburg)]]
* [[(追記) Wahlrecht (追記ここまで) (Hamburg)]]
* [[Kommunalwahlrecht (Hessen)]]
* [[Kommunalwahlrecht (Hessen)]]
* [[Kommunalwahlrecht (Mecklenburg-Vorpommern)]]
* [[Kommunalwahlrecht (Mecklenburg-Vorpommern)]]
* [[Kommunalwahlrecht (Niedersachsen)]]
* [[Kommunalwahlrecht (Niedersachsen)]]
* [[Kommunalwahlrecht ((追記) Nordrhein-Westfalen (追記ここまで))]]
* [[Kommunalwahlrecht (Rheinland-Pfalz)]]
* [[Kommunalwahlrecht (Rheinland-Pfalz)]]
* [[Kommunalwahlrecht ((削除) Sachsen (削除ここまで))]]
* [[Kommunalwahlrecht ((追記) Schleswig-Holstein (追記ここまで))]]
* [[Kommunalwahlrecht (Sachsen-Anhalt)]]
* [[Kommunalwahlrecht (Thüringen)]]
* [[Kommunalwahlrecht (Thüringen)]]


== Weblinks ==
* [http://www.wahlrecht.de/lexikon/panaschieren.html Wahlrecht.de – Weitere Informationen zum Panaschieren]
* [https://www.ch.ch/de/wahlen2015/wahlworterbuch/#akk-35668 Wahlwörterbuch Schweiz]
*{{YouTube|id=HgV92Hfoshk|title=Erklärvideo: Wie wählt man richtig? – Kommunalwahlen in Hessen (hr)}}

== Einzelnachweise ==
<references />


[[Kategorie:Wahlverfahren]]
[[Kategorie:Wahlverfahren]]
[[en:Panachage]]
[[fr:Panachage]]

Aktuelle Version vom 16. Mai 2024, 18:41 Uhr

Dieser Artikel erläutert einen Begriff aus dem Wahlrecht; zum Begriff aus der Botanik siehe Panaschierung.
Beispiel Panaschieren: Stimmen auf verschiedene Parteien verteilen

Unter Panaschieren (frz. panacher „farbig machen, mischen") versteht man bei einer Wahl mit Personen-Mehrstimmenwahlsystem das Verteilen mehrerer verfügbarer Stimmen durch den Wähler auf einzelne Kandidaten unterschiedlicher Wahllisten.

Die absolute Zahl der für einzelne Kandidaten abgegebenen Stimmen beeinflusst dabei nur die Sitzverteilung innerhalb seiner Liste (Partei), über die Anzahl der Sitze für eine Liste entscheidet die Gesamtzahl der Stimmen für alle ihre Bewerber (Ausnahme: „Unechte Teilortswahl" bei den Kommunalwahlen Baden-Württemberg).

Die Möglichkeit zum Panaschieren besteht in der Schweiz bei den Parlamentswahlen der verschiedenen Ebenen.

In Deutschland ist es bei Kommunalwahlen in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein [1] und Thüringen vorgesehen. In der Freien Hansestadt Bremen [2] und in Hamburg [3] kann bei Kommunalwahlen und der Landtagswahl panaschiert werden.

Das Abgeben von mehreren Stimmen an einen Kandidaten nennt man dagegen Kumulieren oder Häufeln.

Einzelnachweise

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  1. Informationen des Landes Schleswig-Holstein zur Kommunalwahl 2013. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 19. Oktober 2012; abgerufen am 5. November 2012.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1 @2 Vorlage:Webachiv/IABot/www.schleswig-holstein.de  
  2. § 6 BremWahlG. Transparenzportal Bremen, abgerufen am 15. April 2016. 
  3. Bürgerschaftswahl in Hamburg. wahlrecht.de, abgerufen am 26. Dezember 2010. 
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