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{{Dieser Artikel|erläutert einen Begriff aus dem Wahlrecht; (追記) zum (追記ここまで) Begriff aus der Botanik siehe [[Panaschierung]].}}
[[Datei:Stimmzettel Kommunalwahl Hessen Beispiel 1.svg|mini|Beispiel Panaschieren: Stimmen auf verschiedene Parteien verteilen]]
Unter '''Panaschieren''' ([[Französische Sprache|frz.]](削除) : (削除ここまで) ''panacher'' (削除) = farbig (削除ここまで) machen, (削除) mischen (削除ここまで)) versteht man bei einer [[Wahl]] mit Personen-Mehrstimmenwahlsystem das Verteilen mehrerer verfügbarer Stimmen durch den Wähler auf Kandidaten unterschiedlicher [[Wahlliste]]n. (削除) Die Stimmen werden dann bei der Auszählung anteilsmäßig an die beteiligten Listen verteilt. (削除ここまで)
Unter '''Panaschieren''' ([[Französische Sprache|frz.]] ''panacher'' (追記) „farbig (追記ここまで) machen, (追記) mischen" (追記ここまで)) versteht man bei einer [[Wahl]] mit Personen-Mehrstimmenwahlsystem das Verteilen mehrerer verfügbarer Stimmen durch den Wähler auf(追記) einzelne (追記ここまで) Kandidaten unterschiedlicher [[Wahlliste]]n.
Die absolute Zahl der für einzelne Kandidaten abgegebenen Stimmen beeinflusst dabei nur die Sitzverteilung ''innerhalb'' seiner Liste (Partei), über die Anzahl der Sitze für eine Liste entscheidet die Gesamtzahl der Stimmen für alle ihre Bewerber (Ausnahme: „[[Unechte Teilortswahl]]" bei den [[Kommunalwahl]]en [[Baden-Württemberg]]).
Die Möglichkeit zum Panaschieren besteht in der [[Schweiz]] bei den Parlamentswahlen der verschiedenen Ebenen. In [[Deutschland]] ist es bei Kommunalwahlen in den [[Land (Deutschland)|Bundesländern]] Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vorgesehen.
Die Möglichkeit zum Panaschieren besteht in der [[Schweiz]] bei den [[Parlament]]swahlen der verschiedenen Ebenen.
Das Abgeben von mehreren Stimmen an einen Kandidaten nennt man dagegen [[Kumulieren]] oder Häufeln.
In [[Deutschland]] ist es bei Kommunalwahlen in den [[Land (Deutschland)|Bundesländern]] [[Baden-Württemberg]], [[Bayern]], [[Brandenburg]], [[Hessen]], [[Mecklenburg-Vorpommern]], [[Niedersachsen]], [[Rheinland-Pfalz]], [[Sachsen]], [[Sachsen-Anhalt]], [[Schleswig-Holstein]]<ref>{{Internetquelle|url=http://www.schleswig-holstein.de/LWL/DE/Kommunalwahl/Kommunalwahl_node.html#doc586114bodyText8|zugriff=2012年11月05日|titel=Informationen des Landes Schleswig-Holstein zur Kommunalwahl 2013|archiv-url=https://web.archive.org/web/20121019052217/http://www.schleswig-holstein.de/LWL/DE/Kommunalwahl/Kommunalwahl_node.html#doc586114bodyText8|archiv-datum=2012年10月19日|offline=ja|archiv-bot=2019年05月06日 00:49:19 InternetArchiveBot}}</ref> und [[Thüringen]] vorgesehen. In der [[Freie Hansestadt Bremen|Freien Hansestadt Bremen]]<ref> {{Internetquelle|url=http://transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.70735.de&asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d#jlr-WahlGBRV12P6 |zugriff=2016年04月15日 |titel=§ 6 BremWahlG |hrsg=Transparenzportal Bremen}} </ref> und in [[Hamburg]]<ref> {{Internetquelle|url=http://www.wahlrecht.de/landtage/hamburg.htm |zugriff=2010年12月26日 |titel=Bürgerschaftswahl in Hamburg |hrsg=[[wahlrecht.de]]}} </ref> kann bei Kommunalwahlen und der [[Landesparlament|Landtagswahl]] panaschiert werden.
*{{YouTube|id=HgV92Hfoshk|title=Erklärvideo: Wie wählt man richtig? – Kommunalwahlen in Hessen (hr)}}
== Einzelnachweise ==
<references />
[[Kategorie:Wahlverfahren]]
[[Kategorie:Wahlverfahren]]
[[en:Panachage]]
[[fr:Panachage]]
Aktuelle Version vom 16. Mai 2024, 18:41 Uhr
Dieser Artikel erläutert einen Begriff aus dem Wahlrecht; zum Begriff aus der Botanik siehe Panaschierung.
Beispiel Panaschieren: Stimmen auf verschiedene Parteien verteilen
Unter Panaschieren (frz.panacher „farbig machen, mischen") versteht man bei einer Wahl mit Personen-Mehrstimmenwahlsystem das Verteilen mehrerer verfügbarer Stimmen durch den Wähler auf einzelne Kandidaten unterschiedlicher Wahllisten.
Die absolute Zahl der für einzelne Kandidaten abgegebenen Stimmen beeinflusst dabei nur die Sitzverteilung innerhalb seiner Liste (Partei), über die Anzahl der Sitze für eine Liste entscheidet die Gesamtzahl der Stimmen für alle ihre Bewerber (Ausnahme: „Unechte Teilortswahl" bei den KommunalwahlenBaden-Württemberg).
Die Möglichkeit zum Panaschieren besteht in der Schweiz bei den Parlamentswahlen der verschiedenen Ebenen.