„Ruhrkampf" – Versionsunterschied
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
[ungesichtete Version] [gesichtete Version]
noch etwas Allgemein
Linkziel präzisiert Ruhrbesetzung#Ruhrkampf, 1. Eintrag korr. Märzrevolution steht für 1848, hiesiges Lemma behandelt eine Reaktion auf den Kapp-Putsches
(28 dazwischenliegende Versionen von 22 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1:
Zeile 1:
(追記) Als (追記ここまで) '''Ruhrkampf'''(追記) wird (追記ここまで) bezeichnet(追記) : (追記ここまで)
* der [[Ruhraufstand]] infolge des Kapp-Putsches von 1920
Um die im [[Versailler Vertrag]] festgelegten [[Reparation]]szahlungen durchzusetzen, besetzen französische und belgische Truppen am 11. Januar 1923 das gesamte Ruhrgebiet.
* der Kampf gegen die Ruhrbesetzung von 1923, siehe [[Ruhrbesetzung#Ruhrkampf]]
Der damalige [[Reichskanzler]] [[Wilhelm Cuno]] ruft daraufhin zum passiven Widerstand gegen die Besatzer, die Fabriken bleiben leer. Die Antwort Frankreichs sind massive Ausweisungen von Arbeitern aus dem Ruhrgebiet.
Ehemalige [[Freikorps]]mitglieder, der [[KPD]] und anderen politischen Gruppen begehen terroristische Anschläge auf die Besatzer. Die wiederum schlagen mit Racheakten und Todesurteilen zurück, die Situation eskaliert und fordert etwa 140 Tote.
{{Begriffsklärung}}
Während des passiven Widerstandes werden die Löhne der etwa 2 Millionen Arbeiter des Ruhrgebiets vom Staat übernommen. Lange ist das nicht tragbar, die Wirtschaftskrise verstärkt sich und mit ihr die [[Inflation]]. Der Ruhrkampf muss am 26. September 1923 abgebrochen werden. Der volkswirtschaftliche Gesamtschaden der Ruhrbesetzung beläuft sich bereits auf 3,5 bis vier Milliarden Goldmark.
Die [[Besatzung]] des [[Ruhrgebiet]]es wir erst im August [[1925]] enden, gemäß des [[1924]] verabschiedeten [[Dawes-Plan]].
Aktuelle Version vom 16. Februar 2025, 16:38 Uhr
Als Ruhrkampf wird bezeichnet:
- der Ruhraufstand infolge des Kapp-Putsches von 1920
- der Kampf gegen die Ruhrbesetzung von 1923, siehe Ruhrbesetzung#Ruhrkampf
Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.