„Wärmewende" – Versionsunterschied

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Die '''Wärmewende''' ist neben der Stromwende und der [[Verkehrswende]] eine der drei Säulen der [[Energiewende]]. Ziel der Energiewende ist es, den Verbrauch [[fossiler Brennstoff]]e drastisch zu reduzieren oder im Idealfall auf Null zu senken, also [[Klimaneutralität]] zu erreichen. Damit soll der mit der Verbrennung von [[Fossiler Energieträger|fossilen Energieträgern]] verbundene Ausstoß von [[Treibhausgas]]en beendet und somit die weitere [[Globale Erwärmung|Erderwärmung]] verhindert werden.
Die '''Wärmewende''' ist neben der Stromwende und der [[Verkehrswende]] eine der drei Säulen der [[Energiewende]]. Ziel der Energiewende ist es, den Verbrauch [[fossiler Brennstoff]]e drastisch zu reduzieren oder im Idealfall auf Null zu senken, also [[Klimaneutralität]] zu erreichen. Damit soll der mit der Verbrennung von [[Fossiler Energieträger|fossilen Energieträgern]] verbundene Ausstoß von [[Treibhausgas]]en beendet und somit die weitere [[Globale Erwärmung|Erderwärmung]] verhindert werden.


== Technologien ==
Da der Gebäudesektor eine erhebliche Quelle für [[Treibhausgas]]emissionen ist, ist aus [[Klimaschutz]]gründen eine Umstellung der [[Wärmeversorgung]] nötig. Diese „''Wärmewende''" basiert dabei auf zwei grundlegenden Strategien, die sich gegenseitig ergänzen müssen: dem Einsatz [[Erneuerbare Energien|erneuerbarer Energien]] sowie der Steigerung der [[Energieeffizienz]].<ref>Markus Diekmann, ''Fernwärmeversorgung in der Stadt Springe'', in: Udo Sahling (Hrsg.): ''Klimaschutz und Energiewende in Deutschland. Herausforderungen – Lösungsbeiträge – Zukunftsperspektiven''. Berlin 2022, 137–150, S. 137.</ref>
Da der Gebäudesektor eine erhebliche Quelle für [[Treibhausgas]]emissionen ist, ist aus [[Klimaschutz]]gründen eine Umstellung der [[Wärmeversorgung]] nötig. Diese „''Wärmewende''" basiert dabei auf zwei grundlegenden Strategien, die sich gegenseitig ergänzen müssen: dem Einsatz [[Erneuerbare Energien|erneuerbarer Energien]] sowie der Steigerung der [[Energieeffizienz]].<ref>Markus Diekmann, ''Fernwärmeversorgung in der Stadt Springe'', in: Udo Sahling (Hrsg.): ''Klimaschutz und Energiewende in Deutschland. Herausforderungen – Lösungsbeiträge – Zukunftsperspektiven''. Berlin 2022, 137–150, S. 137.</ref>


Die Wärmewende ist ein [[sozialer Prozess]] und kann – wie viele andere soziale Prozesse auch – durch politische Entscheidungen beeinflusst werden.
In den Ländern der Europäischen Union und weltweit wurden im Wärmemarkt bisher sehr unterschiedliche Strategien mit sehr unterschiedlichem Erfolg verfolgt. Als Bausteine einer Wärmewende kommen beispielsweise zur Anwendung: die systematische Abdeckung des großstädtischen privaten und industriellen Wärmebedarfs durch [[Fernwärme]], auch mit [[Kontrahierungszwang]]<ref>{{Internetquelle |url=https://jusletter.weblaw.ch/fr/dam/publicationsystem/articles/jusletter/2016/874/rechtliche-grundlage_62e4d60747/Jusletter_rechtliche-grundlage_62e4d60747_fr.pdf |titel=Rechtliche Grundlagen der Fernwärme |seiten=28 |abruf=2023年03月30日}}</ref>, der Ausbau von [[Kraft-Wärme-Kopplung]]sanlagen, die Strom und Wärme liefern, die systematische Einspeisung von [[Abwärme]] aus Industrie und Privathaushalten in Fernwärmenetze, der Einsatz von [[Wärmepumpenheizung]]en, der Ausbau von [[Solarthermie]] und [[Geothermie]], – oftmals wieder in Verbindung mit Fern- und [[Nahwärme]]wärmenetzen und [[Wärmespeicher]]n – oder die Installation von [[Kalte Nahwärme|Kalten Nahwärmenetzen]]. Weiterhin zählen zu den Strategien im Wärmemarkt auch Maßnahmen zur systematischen Senkung des Wärmebedarfs, wie sie in Deutschland in der [[Energieeinsparverordnung]] hinterlegt sind, sowie das Einspeichern von im Sommer mit Solarthermie gewonnener Wärme für den Winter in ebenfalls an Fernwärmesysteme angeschlossenen großen [[Saisonalspeicher]]n.


== Einsatz erneuerbarer Energien ==
Auch für die klimaschonende Beheizung individueller Gebäude gibt es wegen jeweils unterschiedlicher Voraussetzungen keine Musterlösung, die für alle Gebäude gleichermaßen einsetzbar wäre. Wichtig sind hier neben dem Umstieg auf [[erneuerbare Wärme]]technologien – wie etwa [[Wärmepumpenheizung|Wärmepumpen]] – Maßnahmen zur Steigerung der [[Energieeffizienz]] sowie [[Sanierung (Bauwesen)|Gebäudesanierungen]] zur generellen Reduzierung des Heizbedarfs.<ref>Henriette Kammer: ''Thermische Seewassernutzung in Deutschland. Bestandsanalyse, Potential und Hemmnisse seewasserbetriebener Wärmepumpen''. Wiesbaden 2018, S. 215–217.</ref> Wasserstoff wird nach derzeitigem Forschungsstand in der Wärmewende jedoch eher keine große Rolle spielen, siehe dazu unten das Kapitel [[Wärmewende#Wasserstoff|Zukunftsperspektive ‚Wärmewende und Wasserstoffwirtschaft‘]].
{{Siehe auch|Erneuerbare Energien}}


In den Ländern der Europäischen Union und weltweit wurden im Wärmemarkt bisher sehr unterschiedliche Strategien mit sehr unterschiedlichem Erfolg verfolgt. Als Bausteine einer Wärmewende kommen beispielsweise zur Anwendung:
== {{Anker|Dänische Wärmewende}}Dänische Wärmewende als Vorreiter und als Lern- und Anschauungsfeld ==
* die systematische Abdeckung des großstädtischen privaten und industriellen Wärmebedarfs durch [[Fernwärme]], auch mit [[Kontrahierungszwang]],<ref>{{Internetquelle |url=https://jusletter.weblaw.ch/fr/dam/publicationsystem/articles/jusletter/2016/874/rechtliche-grundlage_62e4d60747/Jusletter_rechtliche-grundlage_62e4d60747_fr.pdf |titel=Rechtliche Grundlagen der Fernwärme |seiten=28 |abruf=2023年03月30日}}</ref> sowie in Form von [[Kalte Nahwärme|Kalten Nahwärmenetzen]],
* der Einsatz von nicht-fossil gespeisten [[Kraft-Wärme-Kopplung]]sanlagen, die Strom und Wärme liefern, jedoch fossile [[Lock-in-Effekt]]e vermeiden
* die systematische Einspeisung von [[Abwärme]] aus Industrie und Privathaushalten in Fernwärmenetze,
* der Einsatz von [[Wärmepumpenheizung]]en und
* der Ausbau von [[Solarthermie]] und [[Geothermie]], – oftmals wieder in Verbindung mit Fern- und [[Nahwärme]]netzen und [[Wärmespeicher]]n ([[Saisonalspeicher]]n).

Auch für die klimaschonende Beheizung individueller Gebäude gibt es wegen jeweils unterschiedlicher Voraussetzungen keine Musterlösung, die für alle Gebäude gleichermaßen einsetzbar wäre.
Zum Umstieg auf [[erneuerbare Wärme]]technologien werden aufgrund der inzwischen kostengünstigen Versorgung mit Strom aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen [[Wärmepumpenheizung]]en bevorzugt.<ref>Henriette Kammer: ''Thermische Seewassernutzung in Deutschland. Bestandsanalyse, Potential und Hemmnisse seewasserbetriebener Wärmepumpen''. Wiesbaden 2018, S. 215–217.</ref> In holzreichen Gebieten können Pellet- oder Hackschnitzelheizungen weiterhin eine Rolle spielen.

Es ist noch nicht vorhersehbar, in welchem Umfang die bestehenden [[Gasverteilnetz]]e in Zukunft zur Versorgung mit [[Biogas]] oder [[Wasserstoff]] aus erneuerbaren Quellen verwendet werden.
Wasserstoff wird nach derzeitigem Forschungsstand in der Wärmewende vermutlich keine große Rolle spielen, siehe dazu unten das Kapitel [[Wärmewende#Wasserstoff|''Zukunftsperspektive ‚Wärmewende und Wasserstoffwirtschaft‘'']].

== Steigerung der Energieeffizienz ==
{{Siehe auch|Energetische Sanierung}}

Die zweite Säule der Wärmewende sind Maßnahmen zur systematischen Steigerung der [[Energieeffizienz]] von Gebäuden, wie sie in Deutschland in der [[Energieeinsparverordnung]] hinterlegt sind.

Das größte Potenzial liegt im Bereich des [[Heizenergiebedarf]]s [[Heizbedarf]]s von Neubauten ebenso wie bei [[Sanierung (Bauwesen)|Gebäudesanierungen]].

Um Maßnahmen zur [[Energetische Sanierung|energetischen Sanierung]] von Bestandsgebäuden effizient umsetzen zu können, wurde eine Wohngebäudetypologie mit angepassten Musterlösungen erstellt.<ref name=":15">{{Internetquelle |autor=Tobias Loga, Britta Stein, Nikolaus Diefenbach, Rolf Born |url=https://www.alt-bau-neu.de/_database/_data/datainfopool/TypologyBrochure_IWU_ohne%20Anhänge.pdf |titel=Deutsche Wohngebäudetypologie - Beispielhafte Maßnahmen zur Verbesserung von typischen Wohngebäuden, erarbeitet im Rahmen der EU-Projekte ''Tabula'' und ''Episcope'', 2. Auflage |werk=alt-bau-neu.de |hrsg=Institut Wohnen und Umwelt GmbH |datum=2015年02月10日 |abruf=2024年03月14日 |sprache=}}</ref>

In den Niederlanden wurde das Konzept der [[Energiesprong]]-Sanierung erarbeitet, die sich neben dem Einsatz erneuerbarer Energien auf die serielle energetische Sanierung mit vorgefertigten Wand- und Dachelementen fokussiert.

== {{Anker|Dänische Wärmewende}}Vorbild Dänische Wärmewende ==
Im Jahr 1973 löste die [[Ölkrise]] durch hohe Energiepreise in vielen Industrieländern schwere Rezessionen aus. Auch die dänische Wirtschaft, deren Energieversorgung stark von Ölimporten abhing, war stark betroffen. In der Folge wurde 1979 das Wärmeversorgungsgesetz beschlossen. Dieses verpflichtete alle Kommunen zu einer sogenannten Wärmeplanung. Eine wesentliche Säule dieser Wärmeplanung war die Planung und der Bau von [[Fernwärme]]netzen. Die Kommunen legten dabei Vorranggebiete für Nah- und Fernwärmegebiete fest. Für anliegende Haushalte besteht [[Kontrahierungszwang]], d.&nbsp;h. sie müssen ihren Wärmebedarf aus dem Wärmenetz beziehen.
Im Jahr 1973 löste die [[Ölkrise]] durch hohe Energiepreise in vielen Industrieländern schwere Rezessionen aus. Auch die dänische Wirtschaft, deren Energieversorgung stark von Ölimporten abhing, war stark betroffen. In der Folge wurde 1979 das Wärmeversorgungsgesetz beschlossen. Dieses verpflichtete alle Kommunen zu einer sogenannten Wärmeplanung. Eine wesentliche Säule dieser Wärmeplanung war die Planung und der Bau von [[Fernwärme]]netzen. Die Kommunen legten dabei Vorranggebiete für Nah- und Fernwärmegebiete fest. Für anliegende Haushalte besteht [[Kontrahierungszwang]], d.&nbsp;h. sie müssen ihren Wärmebedarf aus dem Wärmenetz beziehen.


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Die solare Wärme des Sommers wird mit [[Saisonalspeicher|saisonalen Speichern]] mit einem Fassungsvermögen von bis zu 120.000 Kubikmetern auch für den Winter nutzbar gemacht.
Die solare Wärme des Sommers wird mit [[Saisonalspeicher|saisonalen Speichern]] mit einem Fassungsvermögen von bis zu 120.000 Kubikmetern auch für den Winter nutzbar gemacht.


Derzeit werden (削除) 63 (削除ここまで) Prozent der dänischen Haushalte mit Fernwärme versorgt, in Kopenhagen sogar bis zu 98 Prozent. 68 Prozent der Fernwärme wird mit Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt. 40 Prozent des Wärmebedarfs in Dänemark stammen aus [[Erneuerbare Energien|Erneuerbaren Energien]], in Fernwärmenetzen sind es sogar 50 Prozent.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.waermewende.de/daenischewaermewende/ |titel=Die dänische Wärmewende |abruf=(削除) 05.03. (削除ここまで)2022}}</ref> Nur 15 Prozent der dänischen Haushalte heizen noch mit [[Erdgas]], nur acht Prozent mit [[Erdöl|Öl]].<ref>{{Internetquelle |url=https://blog.oeko.de/ein-kleines-land-mit-viel-erfahrung-kommunale-waermeplanung-in-daenemark/ |titel=Ein kleines Land mit viel Erfahrung: Kommunale Wärmeplanung in Dänemark |abruf=(削除) 05. (削除ここまで)03(削除) .2021 (削除ここまで)}}</ref> Im Vergleich dazu heizen in Deutschland nur 14 % der Haushalte mit Fernwärme.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.bmwi-energiewende.de/EWD/Redaktion/Newsletter/2019/10/Meldung/direkt-erfasst_infografik.html |titel=(削除) https://www. (削除ここまで)bmwi-energiewende.de(削除) /EWD/Redaktion/Newsletter/2019/10/Meldung/direkt-erfasst_infografik.html (削除ここまで) |abruf=05(削除) .03.2022 (削除ここまで)}}</ref>
Derzeit werden (追記) 64 (追記ここまで) Prozent der dänischen Haushalte mit Fernwärme versorgt, in Kopenhagen sogar bis zu 98 Prozent. 68 Prozent der Fernwärme wird mit Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt. 40 Prozent des Wärmebedarfs in Dänemark stammen aus [[Erneuerbare Energien|Erneuerbaren Energien]], in Fernwärmenetzen sind es sogar 50 Prozent.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.waermewende.de/daenischewaermewende/ |titel=Die dänische Wärmewende |abruf=2022(追記) -03-05 (追記ここまで)}}</ref> Nur 15 Prozent der dänischen Haushalte heizen noch mit [[Erdgas]], nur acht Prozent mit [[Erdöl|Öl]].<ref>{{Internetquelle |url=https://blog.oeko.de/ein-kleines-land-mit-viel-erfahrung-kommunale-waermeplanung-in-daenemark/ |titel=Ein kleines Land mit viel Erfahrung: Kommunale Wärmeplanung in Dänemark |abruf=(追記) 2022- (追記ここまで)03(追記) -05 (追記ここまで)}}</ref> Im Vergleich dazu heizen in Deutschland nur 14 % der Haushalte mit Fernwärme.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.bmwi-energiewende.de/EWD/Redaktion/Newsletter/2019/10/Meldung/direkt-erfasst_infografik.html |titel=(追記) BMWK Newsletter Energiewende - So heizen die Deutschen |werk= (追記ここまで)bmwi-energiewende.de |abruf=(追記) 2022-03- (追記ここまで)05}}</ref>


== Wärmewende in Deutschland ==
== Wärmewende in Deutschland ==
Wärme ist für mehr als 50 Prozent des gesamten deutschen [[Endenergie]]verbrauchs verantwortlich. Sie wird als Raumwärme, für Klimatisierungszwecke, für Warmwasser und Prozesswärme oder zur Kälteerzeugung genutzt. Raumwärme und die ⁠Prozesswärme⁠ haben sektorübergreifend allein Anteile von knapp 30 % bzw. gut 20 % am Endenergieverbrauch.<ref name=":0">{{Internetquelle |url=https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/energieverbrauch-fuer-fossile-erneuerbare-waerme |titel=Energieverbrauch für fossile und erneuerbare Wärme |abruf=2022年07月11日}}</ref> Etwa 30 % des deutschen CO<sub>2</sub>-Ausstoßes entstehen im Wärmesektor.<ref>{{Internetquelle |url=https://veranstaltungen.handelsblatt.com/energie/waermemarkt-energiesparen-ohne-co2-effekt/ |titel=Wärmemarkt: Energiesparen ohne CO2-Effekt |abruf=2022年07月09日}}</ref> Wichtig bei der Wärmewende ist nicht nur eine Erfassung des Wärmebedarfs, sondern auch des Kältebedarfs, da die Klimatisierung von Gebäuden mit fortschreitender [[Globale Erwärmung|Globaler Erwärmung]] immer wichtiger wird.<ref>Henriette Kammer: ''Thermische Seewassernutzung in Deutschland. Bestandsanalyse, Potential und Hemmnisse seewasserbetriebener Wärmepumpen''. Wiesbaden 2018, S. 219f.</ref>
Wärme ist für mehr als 50 Prozent des gesamten deutschen [[Endenergie]]verbrauchs verantwortlich. Sie wird als Raumwärme, für Klimatisierungszwecke, für Warmwasser und Prozesswärme oder zur Kälteerzeugung genutzt. Raumwärme und die ⁠Prozesswärme⁠ haben sektorübergreifend allein Anteile von knapp 30 % bzw. gut 20 % am Endenergieverbrauch.<ref name=":0">{{Internetquelle |url=https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/energieverbrauch-fuer-fossile-erneuerbare-waerme |titel=Energieverbrauch für fossile und erneuerbare Wärme |abruf=2022年07月11日}}</ref> Etwa 30 % des deutschen CO<sub>2</sub>-Ausstoßes entstehen im Wärmesektor.<ref>{{Internetquelle |url=https://veranstaltungen.handelsblatt.com/energie/waermemarkt-energiesparen-ohne-co2-effekt/ |titel=Wärmemarkt: Energiesparen ohne CO2-Effekt |abruf=2022年07月09日}}</ref> Wichtig bei der Wärmewende ist nicht nur eine Erfassung des Wärmebedarfs, sondern auch des Kältebedarfs, da die Klimatisierung von Gebäuden mit fortschreitender [[Globale Erwärmung|Globaler Erwärmung]] immer wichtiger wird.<ref>Henriette Kammer: ''Thermische Seewassernutzung in Deutschland. Bestandsanalyse, Potential und Hemmnisse seewasserbetriebener Wärmepumpen''. Wiesbaden 2018, S. 219f.</ref>


Die Wärmewende war 2015 Schwerpunktthema der Jahrestagung des [[Forschungsverbund Erneuerbare Energien|Forschungsverbundes Erneuerbare Energien]].<ref>Henriette Kammer: ''Thermische Seewassernutzung in Deutschland. Bestandsanalyse, Potential und Hemmnisse seewasserbetriebener Wärmepumpen''. Wiesbaden 2018, S. 2.</ref> Auch die Jahrestagung 2022 befasste sich mit „Forschung für die Wärmewende".<ref>[(削除) http (削除ここまで)://www.fvee.de/publikationen/themen-2022-forschung-fuer-die-waermewende-klimaneutral-effizient-und-flexibel/ ''Themen 2022: Forschung für die Wärmewende – klimaneutral, effizient und flexibel'']. [[Forschungsverbund Erneuerbare Energien]]. Abgerufen am 14. Juni 2023.</ref>
Die Wärmewende war 2015 Schwerpunktthema der Jahrestagung des [[Forschungsverbund Erneuerbare Energien|Forschungsverbundes Erneuerbare Energien]].<ref>Henriette Kammer: ''Thermische Seewassernutzung in Deutschland. Bestandsanalyse, Potential und Hemmnisse seewasserbetriebener Wärmepumpen''. Wiesbaden 2018, S. 2.</ref> Auch die Jahrestagung 2022 befasste sich mit „Forschung für die Wärmewende".<ref>[(追記) https (追記ここまで)://www.fvee.de/publikationen/themen-2022-forschung-fuer-die-waermewende-klimaneutral-effizient-und-flexibel/ ''Themen 2022: Forschung für die Wärmewende – klimaneutral, effizient und flexibel'']. [[Forschungsverbund Erneuerbare Energien]]. Abgerufen am 14. Juni 2023.</ref>


[[Datei:Endenergieverbrauch Nach Anwendungsbereichen.png|mini|323x323px|Endenergieverbrauch nach Anwendungsbereichen (Deutschland), Daten AG Energiebilanzen]]
[[Datei:Endenergieverbrauch Nach Anwendungsbereichen.png|mini|323x323px|Endenergieverbrauch nach Anwendungsbereichen (Deutschland), Daten AG Energiebilanzen]]


=== Zahlen im deutschen Wärmemarkt ===
=== Zahlen im deutschen Wärmemarkt ===
In Deutschland werden 48,2 % der Wohnungen mit Erdgas beheizt, 25,6 % mit Öl und 13,9 % mit Fernwärme.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.bmwi-energiewende.de/EWD/Redaktion/Newsletter/2019/10/Meldung/direkt-erfasst_infografik.html |titel=So heizen die Deutschen |abruf=2022年07月09日}}</ref> Der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmebereitstellung stieg von 1990 bis 2021 von 2,1 % auf 16,5 % an. Mit einem Anteil von fast 3/4 leistet Biomasse, hauptsächlich Holz und Holzprodukte, den größten Beitrag zur Bereitstellung erneuerbarer Wärme. Solarthermie, Geothermie und Umweltwärme stellen gemäß Stand 2021 14,0 % der erneuerbaren Wärme zur Verfügung.<ref name=":0" />
In Deutschland werden 48,2 % der Wohnungen mit Erdgas beheizt, 25,6 % mit Öl und 13,9 % mit Fernwärme.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.bmwi-energiewende.de/EWD/Redaktion/Newsletter/2019/10/Meldung/direkt-erfasst_infografik.html |titel=So heizen die Deutschen(追記) |werk=bmwi-energiewende.de (追記ここまで) |abruf=2022年07月09日}}</ref> Der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmebereitstellung stieg von 1990 bis 2021 von 2,1 % auf 16,5 % an. Mit einem Anteil von fast 3/4 leistet Biomasse, hauptsächlich Holz und Holzprodukte, den größten Beitrag zur Bereitstellung erneuerbarer Wärme. Solarthermie, Geothermie und Umweltwärme stellen gemäß Stand 2021 14,0 % der erneuerbaren Wärme zur Verfügung.<ref name=":0" />


Bei einer Fernwärmeversorgung liegt der mittlere Anteil erneuerbarer Energien geringfügig über dem bundesweiten Durchschnitt bei 17,8 % (2020).<ref>{{Internetquelle |url=https://www.bmwi-energiewende.de/EWD/Redaktion/Newsletter/2021/03/Meldung/direkt-erklaert.html |titel=Was ist eigentlich Fernwärme |abruf=2022年07月09日}}</ref>
Bei einer Fernwärmeversorgung liegt der mittlere Anteil erneuerbarer Energien geringfügig über dem bundesweiten Durchschnitt bei 17,8 % (2020).<ref>{{Internetquelle |url=https://www.bmwi-energiewende.de/EWD/Redaktion/Newsletter/2021/03/Meldung/direkt-erklaert.html |titel=Was ist eigentlich Fernwärme(追記) |werk=bmwi-energiewende.de (追記ここまで) |abruf=2022年07月09日}}</ref>


Der Wärmebedarf insgesamt blieb bis auf jahreszeitliche Schwankungen in den letzten Jahren in Deutschland weitgehend unverändert.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.umweltbundesamt.de/bild/waermeverbrauch-nach-energietraegern |titel=Wärmeverbrauch nach Energieträgern |abruf=2022年07月09日}}</ref>
Der Wärmebedarf insgesamt blieb bis auf jahreszeitliche Schwankungen in den letzten Jahren in Deutschland weitgehend unverändert.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.umweltbundesamt.de/bild/waermeverbrauch-nach-energietraegern |titel=Wärmeverbrauch nach Energieträgern(追記) |werk=umweltbundesamt.de (追記ここまで) |abruf=2022年07月09日}}</ref>


=== Wärmestrategie der Bundesregierung ===
Am 25. April 2023 ist in der [[Europäische Union|Europäischen Union]] die Reform des bestehenden [[EU-Emissionshandel]]ssystems ETS beschlossen worden. Grünes Licht gegeben wurde dabei auch für ein separates Emissionshandelssystem für Verkehr und Gebäude, das 2027 starten soll, sowie für neue Regeln für den Emissionshandel in der Luft- und Schifffahrt.<ref>{{Internetquelle |autor=Europäische Kommission |url=https://germany.representation.ec.europa.eu/news/europaischer-green-deal-eu-staaten-bringen-entscheidende-klimagesetzgebung-auf-den-weg-2023年04月25日_de |titel=Europäischer Green Deal: EU-Staaten bringen entscheidende Klimagesetzgebung auf den Weg |datum=2023年04月25日 |abruf=2023年05月17日}}</ref> Bei einem CO<sub>2</sub>-Preis von 100 Euro je Tonne müsste eine Familie mit einem kleinen Haus in Deutschland, das 20.000 Kilowattstunden Erdgas pro Jahr verbraucht, für ihre Gasheizung zusätzlich knapp 500 Euro im Jahr zahlen; der Haushalt mit Ölheizung rund 580 Euro. Bei 200 Euro je Tonne müsste die Gasheizung die Beispielfamilie fast tausend Euro im Jahr allein für CO<sub>2</sub> zahlen. Bei 300 Euro wären die Belastungen noch höher: Fast 1500 Euro für das Heizen mit fossilem Gas, 1750 Euro mit Öl.<ref>{{Internetquelle |autor=Claus Hecking |url=https://www.spiegel.de/wirtschaft/so-teuer-werden-heizen-und-autofahren-bei-hoeheren-co2-preisen-a-d167edaf-4a54-4329-90d7-3cde61b84bb5 |titel=So teuer wird Heizen und Autofahren bei höheren CO2-Preisen |datum=2023年04月04日 |abruf=2023年05月17日}}</ref> Für die Beispielrechnungen sind typische Verbrauchsannahmen zugrunde gelegt und bestimmte hypothetische gegenwartsbezogene Preisannahmen gemacht worden; wo diese Zahlen 2027 tatsächlich liegen werden, wenn der EU-Emissionshandel für Gebäude (und Verkehr) startet, dafür ist es in Sachen Prognosen derzeit noch zu früh.
==== Ursprüngliche deutsche Wärmestrategie ====

=== Wärmestrategie der Bundesregierung und Programm zur Umsetzung der Wärmewende ===
==== Bisherige und gegenwärtig laufende Entwicklungen ====
Der Wärmesektor wurde beim Klimaschutz in Deutschland lange vernachlässigt.<ref>Nicolas Witte-Humperdinck, ''Energieinfrastrukturen umbauen: Herausforderungen für den ökonomisch und ökologisch effizienten Wärmenetzbetrieb im Kontext der Energiewende'', in: Christa Reicher,
Der Wärmesektor wurde beim Klimaschutz in Deutschland lange vernachlässigt.<ref>Nicolas Witte-Humperdinck, ''Energieinfrastrukturen umbauen: Herausforderungen für den ökonomisch und ökologisch effizienten Wärmenetzbetrieb im Kontext der Energiewende'', in: Christa Reicher,
Anke Schmidt (Hrsg.): ''Handbuch Energieeffizienz im Quartier. Clever versorgen, umbauen, aktivieren''. Wiesbaden 2021, 59–78, S. 71.</ref> Dirigistische Planungen durch die Kommunen, wie sie in den skandinavischen Ländern zur Senkung des [[Primärenergiebedarf]]s im Wärmesektor genutzt werden, wurden in Deutschland in der Vergangenheit abgelehnt. Gleichwohl wussten und wissen die Verantwortlichen in den zuständigen Ministerien zahlreicher vergangener und gegenwärtiger Regierungen um die bedeutende Rolle der Kommunen für die Wärmewende, wobei bislang in Deutschland in Sachen Wärmewende – anders als in Skandinavien – bei den Umbauprozessen auf Freiwilligkeit der Liegenschafts- und Immobilienbesitzer gesetzt wurde. Eine Zeit lang lag der Fokus der Regierungsbemühungen der Bundesregierung auf individueller [[Gebäudesanierung]]. So heißt es im Konzept der Bundesregierung für eine sichere und nachhaltige Energieversorgung vom September 2010:
Anke Schmidt (Hrsg.): ''Handbuch Energieeffizienz im Quartier. Clever versorgen, umbauen, aktivieren''. Wiesbaden 2021, 59–78, S. 71.</ref> Dirigistische Planungen durch die Kommunen, wie sie in den skandinavischen Ländern zur Senkung des [[Primärenergiebedarf]]s im Wärmesektor genutzt werden, wurden in Deutschland in der Vergangenheit abgelehnt. Gleichwohl wussten und wissen die Verantwortlichen in den zuständigen Ministerien zahlreicher vergangener und gegenwärtiger Regierungen um die bedeutende Rolle der Kommunen für die Wärmewende, wobei bislang in Deutschland in Sachen Wärmewende – anders als in Skandinavien – bei den Umbauprozessen auf Freiwilligkeit der Liegenschafts- und Immobilienbesitzer gesetzt wurde. Eine Zeit lang lag der Fokus der Regierungsbemühungen der Bundesregierung auf individueller [[Gebäudesanierung]]. So heißt es im Konzept der Bundesregierung für eine sichere und nachhaltige Energieversorgung vom September 2010:
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Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele waren:
Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele waren:


* die [[Energieeinsparverordnung]](削除) (削除ここまで) (EnEV) mit Anforderungen an Neubauten und bei Sanierungen im Bestand und
* die [[Energieeinsparverordnung]] (EnEV) mit Anforderungen an Neubauten und bei Sanierungen im Bestand und
* das [[Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz]] (EEWärmeG), das ebenfalls auf Neubauten abzielt.
* das [[Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz]] (EEWärmeG), das ebenfalls auf Neubauten abzielt.
Die im Konzept geforderte Sanierungsquote wurde zwar später als politische Zielgröße in Frage gestellt<ref>{{Internetquelle |url=https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/themen/bauen-und-sanieren/stichwort-sanierungsrate.php |titel=Stichwort: Sanierungsquote |(削除) sprache (削除ここまで)=de |abruf=2022年07月09日}}</ref>(削除) , (削除ここまで) eine [[Kleine Anfrage (Deutschland)|kleine Anfrage]] der FDP im Mai 2021 bestätigte jedoch eine bis dahin unverändert niedrige Sanierungsquote von ca. 1 % trotz hoher Aufwände auf Seiten des Staates und der Immobilienbesitzer und weiterhin, dass der CO<sub>2</sub>-Ausstoß im Gebäudesektor in den letzten drei Jahren nicht gesunken war.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Parlamentarische-Anfragen/2021/06/19-29715.pdf?__blob=publicationFile&v=4 |titel=Kleine Anfrage zum Stand der Gebäudesanierung in Deutschland |abruf=2022年07月09日}}</ref>
Die im Konzept geforderte Sanierungsquote wurde zwar später als politische Zielgröße in Frage gestellt(追記) , (追記ここまで)<ref>{{Internetquelle |url=https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/themen/bauen-und-sanieren/stichwort-sanierungsrate.php |titel=Stichwort: Sanierungsquote |(追記) werk (追記ここまで)=(追記) klimaschutz-niedersachsen. (追記ここまで)de |abruf=2022年07月09日}}</ref> eine [[Kleine Anfrage (Deutschland)|kleine Anfrage]] der FDP im Mai 2021 bestätigte jedoch eine bis dahin unverändert niedrige Sanierungsquote von ca. 1 % trotz hoher Aufwände auf Seiten des Staates und der Immobilienbesitzer und weiterhin, dass der CO<sub>2</sub>-Ausstoß im Gebäudesektor in den letzten drei Jahren nicht gesunken war.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Parlamentarische-Anfragen/2021/06/19-29715.pdf?__blob=publicationFile&v=4 |titel=Kleine Anfrage zum Stand der Gebäudesanierung in Deutschland(追記) |werk=bmwk.de (追記ここまで) |abruf=2022年07月09日}}</ref>


Das Stichwort „[[Fernwärme]]" kommt in dem ursprünglichen Konzept der Bundesregierung nicht vor. [[Kraft-Wärme-Kopplung]] wird nur zweimal erwähnt, sie soll bei Biomasse-Erzeugungsanlagen und bei hocheffizienten und CCS-fähigen Kraftwerken kleiner (kommunaler) Anbieter gefördert werden. Noch 2015 wurde unter energetischer Sanierung auch oder sogar vorrangig der Austausch alter Heizkessel durch moderne Erdgasheizungen gesehen. Eine Maßnahme, die nach Einschätzung einschlägiger Branchenverbände bis zu 40 % CO<sub>2</sub>-Einsparung ermöglichen sollte.<ref>{{Internetquelle |url=https://veranstaltungen.handelsblatt.com/energie/waermemarkt-energiesparen-ohne-co2-effekt/ |titel=Wärmemarkt: Energiesparen ohne CO2-Effekt |abruf=2022年07月09日}}</ref>
Das Stichwort „[[Fernwärme]]" kommt in dem ursprünglichen Konzept der Bundesregierung nicht vor. [[Kraft-Wärme-Kopplung]] wird nur zweimal erwähnt, sie soll bei Biomasse-Erzeugungsanlagen und bei hocheffizienten und CCS-fähigen Kraftwerken kleiner (kommunaler) Anbieter gefördert werden. Noch 2015 wurde unter energetischer Sanierung auch oder sogar vorrangig der Austausch alter Heizkessel durch moderne Erdgasheizungen gesehen. Eine Maßnahme, die nach Einschätzung einschlägiger Branchenverbände bis zu 40 % CO<sub>2</sub>-Einsparung ermöglichen sollte.<ref>{{Internetquelle |url=https://veranstaltungen.handelsblatt.com/energie/waermemarkt-energiesparen-ohne-co2-effekt/ |titel=Wärmemarkt: Energiesparen ohne CO2-Effekt(追記) |werk=handelsblatt.com (追記ここまで) |abruf=2022年07月09日}}</ref>


Die Schwäche einer solchen [[Strategie (Wirtschaft)|Strategie]], die ganz auf billigem russischen Erdgas basiert, wurde mit dem Ausbruch des [[Ukrainekrieg]]s offensichtlich. Wegen des stark gestiegenen Preises für Erdgas liefern Großwärmepumpen, Geothermie, Solarthermie und Biomasse plötzlich deutlich günstiger Fernwärme als mit Erdgas befeuerte Anlagen. Infolgedessen kündigte die Bundesregierung im Jahr 2022 an, Erneuerbare Wärmeerzeugung und Großwärmepumpen in Wärmenetzen sowie den Ausbau der Fernwärme binnen vier Jahren mit 3,8 Mrd. Euro zu fördern.<ref>(削除) [ (削除ここまで)https://www.dw.com/de/gro%C3%9Fw%C3%A4rmepumpen-f%C3%BCrs-fernw%C3%A4rmenetz/a-62990154 (削除) '' (削除ここまで)Großwärmepumpen fürs Fernwärmenetz(削除) '']. (削除ここまで) (削除) In: (削除ここまで) (削除) '' (削除ここまで)[[Deutsche Welle]](削除) '', (削除ここまで) 16(削除) . November (削除ここまで) 2022(削除) . Abgerufen am (削除ここまで)14(削除) . Oktober 2022. (削除ここまで)</ref>
Die Schwäche einer solchen [[Strategie (Wirtschaft)|Strategie]], die ganz auf billigem russischen Erdgas basiert, wurde mit dem Ausbruch des [[Ukrainekrieg]]s offensichtlich. Wegen des stark gestiegenen Preises für Erdgas liefern Großwärmepumpen, Geothermie, Solarthermie und Biomasse plötzlich deutlich günstiger Fernwärme als mit Erdgas befeuerte Anlagen. Infolgedessen kündigte die Bundesregierung im Jahr 2022 an, Erneuerbare Wärmeerzeugung und Großwärmepumpen in Wärmenetzen sowie den Ausbau der Fernwärme binnen vier Jahren mit 3,8 Mrd. Euro zu fördern.<ref>(追記) {{Internetquelle |url= (追記ここまで)https://www.dw.com/de/gro%C3%9Fw%C3%A4rmepumpen-f%C3%BCrs-fernw%C3%A4rmenetz/a-62990154 (追記) |titel= (追記ここまで)Großwärmepumpen fürs Fernwärmenetz (追記) |werk=dw.com (追記ここまで) (追記) |hrsg= (追記ここまで)[[Deutsche Welle]] (追記) |datum=2022-11- (追記ここまで)16 (追記) |abruf= (追記ここまで)2022(追記) -10- (追記ここまで)14(追記) }} (追記ここまで)</ref>


==== Auswirkungen des Krieges in der Ukraine ====
Mit dem [[Russischer Überfall auf die Ukraine 2022|Russischen Überfall auf die Ukraine]] gewann, zusätzlich zum [[Klimaschutz]], das Ziel an Bedeutung, die Abhängigkeit vom Import [[Fossile Energie|fossiler Energie]] zu reduzieren. Viele Hausbesitzer erhoffen sich, mit einer Wärmepumpe gegen weiter steigende Energiepreise absichern zu können.<ref name="Tagesschau Ukraine">[https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/waermepumpe-klimaschutz-ukraine-energiepreise-viessmann-heizung-101.html ''Gehört Wärmepumpen die Zukunft?'']. In: ''[[Tagesschau.de]]'', 2. Mai 2022. Abgerufen am 11. Juli 2022.</ref> Ab 2024 sollen jährlich, gemäß Plänen der Ampelregierung, mehr als eine halbe Million Wärmepumpen pro Jahr installiert werden. 2021 wurden in Deutschland fast 180.000 Wärmepumpen verkauft.<ref name="Tagesschau rasant">[https://www.tagesschau.de/wirtschaft/waermepumpe-neubau-energetische-sanierung-erneuerbare-energie-101.html ''Anteil steigt rasant. Wärmepumpen-Boom in Neubauten'']. In: ''Tagesschau.de'', 2. Juni 2022. Abgerufen am 11. Juli 2022.</ref>
Mit dem [[Russischer Überfall auf die Ukraine 2022|Russischen Überfall auf die Ukraine]] gewann, zusätzlich zum [[Klimaschutz]], das Ziel an Bedeutung, die Abhängigkeit vom Import [[Fossile Energie|fossiler Energie]] zu reduzieren. Viele Hausbesitzer erhoffen sich, mit einer Wärmepumpe gegen weiter steigende Energiepreise absichern zu können.<ref name="Tagesschau Ukraine">{{Internetquelle |url=https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/waermepumpe-klimaschutz-ukraine-energiepreise-viessmann-heizung-101.html |titel=Gehört Wärmepumpen die Zukunft? |werk=tagesschau.de |hrsg=ARD |datum=2022年05月02日 |abruf=2022年07月11日}}</ref> Ab 2024 sollen jährlich, gemäß Plänen der Ampelregierung, mehr als eine halbe Million Wärmepumpen pro Jahr installiert werden. 2021 wurden in Deutschland fast 180.000 Wärmepumpen verkauft.<ref name="Tagesschau rasant">{{Internetquelle |url=https://www.tagesschau.de/wirtschaft/waermepumpe-neubau-energetische-sanierung-erneuerbare-energie-101.html |titel=Anteil steigt rasant. Wärmepumpen-Boom in Neubauten |werk=tagesschau.de |datum=2022年06月02日 |abruf=2022年07月11日}}</ref>


Die „Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geothermie" mit Forschungsstellen in Bochum, Cottbus und anderswo propagiert eine Deckung des deutschen Wärmebedarfs über eine Infrastruktur mit Geothermie, auch mit transkommunalen Wärmenetzen und Tiefen-Wärmespeichern, die auch für die Einspeisung anderer erneuerbarer Energien geeignet ist.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.ieg.fraunhofer.de/content/dam/ieg/documents/Roadmap%20Tiefe%20Geothermie%20in%20Deutschland%20FhG%20HGF%2002022022.pdf |titel=ROADMAP TIEFE GEOTHERMIE FÜR DEUTSCHLAND |abruf=2022年07月09日}}</ref>
Die „Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geothermie" mit Forschungsstellen in Bochum, Cottbus und anderswo propagiert eine Deckung des deutschen Wärmebedarfs über eine Infrastruktur mit Geothermie, auch mit transkommunalen Wärmenetzen und Tiefen-Wärmespeichern, die auch für die Einspeisung anderer erneuerbarer Energien geeignet ist.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.ieg.fraunhofer.de/content/dam/ieg/documents/Roadmap%20Tiefe%20Geothermie%20in%20Deutschland%20FhG%20HGF%2002022022.pdf |titel=ROADMAP TIEFE GEOTHERMIE FÜR DEUTSCHLAND |abruf=2022年07月09日}}</ref>


Am 25. April 2023 ist in der [[Europäische Union|Europäischen Union]] die Reform des bestehenden [[EU-Emissionshandel]]ssystems ETS beschlossen worden. Grünes Licht gegeben wurde dabei auch für ein separates Emissionshandelssystem für Verkehr und Gebäude, das 2027 starten soll, sowie für neue Regeln für den Emissionshandel in der Luft- und Schifffahrt.<ref>{{Internetquelle |autor=Europäische Kommission |url=https://germany.representation.ec.europa.eu/news/europaischer-green-deal-eu-staaten-bringen-entscheidende-klimagesetzgebung-auf-den-weg-2023年04月25日_de |titel=Europäischer Green Deal: EU-Staaten bringen entscheidende Klimagesetzgebung auf den Weg |datum=2023年04月25日 |abruf=2023年05月17日}}</ref>
Am 12. Juni 2023 haben Bundesbauministerin [[Klara Geywitz]] und Bundeswirtschaftsminister [[Robert Habeck]] zu einem Fernwärmegipfel nach Berlin eingeladen, um mit Vertretern von Wirtschafts-, Verbraucher- und Immobilienorganisationen über den Aus- und Umbau der Wärmenetze zu sprechen.<ref name="taz.de_Fernwärmegipfel">Hannes Koch: [https://taz.de/Habeck-und-Geywitz-beim-Fernwaermegipfel/!5937475/ ''Habeck und Geywitz beim Fernwärmegipfel: Fernwärme als Nahlösung.''] taz.de-Internetportal (Tageszeitung (Berlin)), 12. Juni 2023.</ref> Etwa zwei Drittel der Wärme in den Fernwärmenetzen wird derzeit aus fossilen Energieträgern erzeugt. „Die Vertreterinnen und Vertreter des heutigen Treffens haben bekräftigt, dass bis 2030 insgesamt die Hälfte der Wärme in den Netzen klimaneutral erzeugt werden soll", sagte Habeck am Gipfeltag.<ref name="taz.de_Fernwärmegipfel" /> Des Weiteren dürfte eine Festlegung in der Gipfel-Erklärung viele private Immobilienbesitzer adressieren: Wer sich an ein geplantes Fernwärmenetz anschließen lassen will, soll „von der Pflicht zum Einbau einer Heizung befreit werden, welche die künftig vorgeschriebene 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien erfüllt".<ref name="taz.de_Fernwärmegipfel" />


==== Kommunale Wärmeplanung und Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes ====
==== Wärmewende wird durch Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanungsgesetz konkretisiert, mit Änderungen beschlossen: Umsetzungsphase bricht an ====
{{Siehe auch|Kommunale Wärmeplanung}}
Dass die koordinierende Rolle der Kommunen bei Stadt- und Quartiersplanungen gestärkt werden sollte, da nur so die übergeordneten Ziele zur Wärmewende in Angriff genommen und kontrolliert werden können, ist auf Seiten der Wissenschaft bereits seit längerem erkannt.<ref name="Hertle_Wärmewende">Hans Hertle, Martin Pehnt, Benjamin Gugel, Miriam Dingeldey, Kerstin Müller: ''Wärmewende in Kommunen: Leitfaden für den klimafreundlichen Umbau der Wärmeversorgung.'' (= Schriftenreihe Ökologie; Bd. 41). Heinrich-Böll-Stiftung, [Berlin] 2015, ISBN 978-3-86928-142-1, S. 14 oben. ([https://www.boell.org/sites/default/files/waermewende-in-kommunen_leitfaden.pdf Download-PDF])</ref> Kommunen brauchen deswegen Planung, um Möglichkeiten der lokalen Wärmewende zu beleuchten und Strategien und Maßnahmen gemeinsam mit den Akteuren vor Ort entwickeln zu können.<ref name="Hertle_Wärmewende" /> Eine solche Planung geht weit über Versorgungskonzepte von Einzelgebäuden hinaus; sie integriert vielmehr Fälle von Gebäuden und Liegenschaften in Wärmeinfrastruktur-Entwicklungsplänen und -Bauplänen für Quartiere oder für Kommunen im Ganzen.<ref name="Hertle_Wärmewende" />
Dass die koordinierende Rolle der Kommunen bei Stadt- und Quartiersplanungen gestärkt werden sollte, da nur so die übergeordneten Ziele zur Wärmewende in Angriff genommen und kontrolliert werden können, ist auf Seiten der Wissenschaft bereits seit längerem erkannt.<ref name="Hertle_Wärmewende">Hans Hertle, Martin Pehnt, Benjamin Gugel, Miriam Dingeldey, Kerstin Müller: ''Wärmewende in Kommunen: Leitfaden für den klimafreundlichen Umbau der Wärmeversorgung.'' (= Schriftenreihe Ökologie; Bd. 41). Heinrich-Böll-Stiftung, [Berlin] 2015, ISBN 978-3-86928-142-1, S. 14 oben. ([https://www.boell.org/sites/default/files/waermewende-in-kommunen_leitfaden.pdf Download-PDF])</ref> Kommunen brauchen deswegen Planung, um Möglichkeiten der lokalen Wärmewende zu beleuchten und Strategien und Maßnahmen gemeinsam mit den Akteuren vor Ort entwickeln zu können.<ref name="Hertle_Wärmewende" />


Eine solche Planung geht weit über Versorgungskonzepte von Einzelgebäuden hinaus; sie integriert vielmehr Fälle von Gebäuden und Liegenschaften in Wärmeinfrastruktur-Entwicklungsplänen und -Bauplänen für Quartiere oder für Kommunen in Teilen oder im Ganzen.<ref name="Hertle_Wärmewende" />
Am 13./14. Juni 2023 haben sich die Parteien der [[Kabinett Scholz|Ampel-Regierung]] unter [[Bundeskanzler (Deutschland)|Bundeskanzler]] [[Olaf Scholz]] bezüglich des vom Bundesbauministerium vorgelegten Gesetzesentwurfs zur kommunalen Wärmeplanung<ref name="stern_Wärmeplanung">[https://www.stern.de/news/bauministerium-bereitet-gesetz-zu-kommunaler-waermeplanung-vor-33497342.html ''Bauministerium bereitet Gesetz zu kommunaler Wärmeplanung vor.''] In: ''Stern.'' Nachrichtenmagazin, 24. Mai 2023.</ref> sowie zur Novellierung der aus dem Energieressort stammenden, heizungsspezifischen Abschnitte im [[Gebäudeenergiegesetz]] (GEG)<ref name="stern_Wärmeplanung" /> in einem Kompromiss geeinigt:<ref name="tagesschau.de_Heizungsgesetz">[https://www.tagesschau.de/inland/heizungsgesetz-nach-einigung-100.html ''Reaktionen auf Heizungsgesetz: "Tiefpunkt" oder "gutes Signal"?''] tagesschau.de-Internetportal (ARD Tagesschau), 14. Juni 2023.</ref> Danach soll eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung in den Kommunen der [[Bundesrepublik Deutschland]] bis spätestens 30. Juni 2028 eingeführt werden.<ref name="tagesschau.de_Heizungsgesetz" /> Unter den Kommunen sollen große Städte – Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern – ihre kommunale Wärmeplanung allerdings bereits vorher, nämlich bis spätestens 30. Juni 2026, vorlegen müssen.<ref name="tagesschau.de_HG_Umrüstung">[https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/heizungsgesetz-124.html ''Heizungsgesetz: Ein Bonus für die, die schnell umrüsten.''] tagesschau.de-Internetportal (ARD Tagesschau), 27. Juni 2023.</ref> Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern, die bis spätestens 30. Juni 2028 ihre Wärmeplanung zu erarbeiten haben, wird ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren ermöglicht.<ref name="solarserver.de_WP-Gesetz">[https://www.solarserver.de/2023/07/24/gesetz-zur-waermeplanung-nimmt-formen-an/ ''Gesetz zur Wärmeplanung nimmt Form an.''] solarserver.de-Internetportal, 24. Juli 2023.</ref> Die Gebäudeenergiegesetz-Novellierung und die Wärmeplanungsgesetz-Initiierung sollen zum 1. Januar 2024 rechtswirksam werden. Solange noch keine kommunale Wärmeplanung der Kommune vor Ort vorliege, sollen beim Heizungsaustausch in Bestandsbauten auch noch Gasheizungen eingebaut werden dürfen – falls diese auf Wasserstoff umrüstbar seien –, so der Kompromiss.<ref name="tagesschau.de_Heizungsgesetz" /> Im Fachjargon heißen solche Erdgasheizungen „H<sub>2</sub>-ready". Ebenfalls im Zuge des Heizungsaustauschs in Bestandsbauten eingebaut werden dürfen Heizungen, die mit [[Biomethan]] betrieben werden können. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit des Energieträgers „Biomethan" sind damit verbundene zukünftige Entwicklungen allerdings kaum absehbar. (Dass es außer den benannten Gasheizungen noch viele andere Alternativen zur Realisierung sogenannter „umweltfreundlicherer" Heizungen gibt, dazu [[Wärmewende#Alternativen zur Realisierung sogenannter umweltfreundlicherer Heizungen|siehe unten]] mehr.) Das ursprünglich anvisierte Verbot des Einbaus von Öl- und Gasheizungen ab dem 1. Januar 2024 ist damit abgewendet: Die erzielte Grundsatzeinigung der drei Koalitionsfraktionen [[Sozialdemokratische Partei Deutschlands|SPD]], [[Bündnis '90/Die Grünen|Grüne]] und [[Freie Demokratische Partei|FDP]] sieht mehrjährige Übergangsfristen für Bestandsbauten vor.<ref name="tagesschau.de_Heizungsgesetz" /> Vielmehr sollen ab dem 1. Januar 2024 Heizungen, die in Neubauten eingebaut werden, zu mindestens 65 Prozent CO<sub>2</sub>-Neutralität aufzuweisen haben, d. h. zu mindestens diesem Prozentsatz aus erneuerbaren Energien gespeist sein müssen.<ref name="tagesschau.de_HG_Umrüstung" /> Besitzer von Neubauten in Neubaugebieten müssen die gesetzlichen Pflichten des Gebäudeenergiegesetzes ab dem 1. Januar 2024 grundsätzlich einhalten.<ref name="tagesschau.de_GEG-Förderung">[https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/waermepumpe-heizungsaustausch-heizungsgesetz-foerderprogramm-ampel-100.html ''Gebäudeenergiegesetz: Wie neue Heizungen ab 2024 gefördert werden sollen.''] tagesschau.de-Internetportal (ARD Tagesschau), 22. August 2023.</ref><ref>[https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942 ''Klimaschutz braucht Wärmewende. Klimafreundlich Heizen: Neues Gebäudeenergiegesetz.'' (FAQ)] bundesregierung.de-Internetportal (Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland), 6. Juli 2023.</ref> Für Heizungen in Bestandsbauten sollen die Mindestens-65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Regelung und mit ihr die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes erst zur Wirkung gelangen, wenn die kommunale Wärmeplanung vor Ort vorliegt. Erst dann müssen für Bestandsgebäudeheizungen besagte 65%-Regelung und die Vorgaben des Gesetzes, insbesondere mit dem Heizungsaustausch im Bestandsgebäude einhergehend, umgesetzt werden. Reparaturen an den alten Heizungen sind zwischenzeitlich noch erlaubt, solange die Übergangsfrist läuft.<ref>[https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/heizungsgesetz-bundestag-106.html ''Umstrittenes Vorhaben: Bundestag stimmt über Heizungsgesetz ab.''] tagesschau.de-Internetportal (ARD Tagesschau), 8. September 2023.</ref><ref name="klimareporter.de_Heizungsgesetz_verabsch">Jörg Staude: [https://www.klimareporter.de/gebaeude/heizungsgesetz-wird-verabschiedet-heizungsdebatte-geht-weiter ''Wärmewende: Heizungsgesetz wird verabschiedet, Heizungsdebatte geht weiter.''] In: ''klimareporter°.'' (Online-Magazin), 8. September 2023.</ref> Der Wärmeplan der Kommune vor Ort soll aufzeigen, ob ein bestimmtes Bestandsgebäude, da, wo es steht, aufgrund von Planungen an eine klimafreundliche Versorgung aus einem [[Wärmenetz]] angeschlossen werden kann oder nicht, und damit nach dem Willen der Bundesregierung dessen Besitzer Planungs- und Investitionssicherheit für den Heizungsumbau gewährleisten.<ref name="tagesschau.de_GEG_FAQ">[https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/heizungsgesetz-waermewende-faq-100.html ''FAQ: Bundestag beschließt Gebäudeenergiegesetz: Welche Regeln künftig für die Heizung gelten.''] tagesschau.de-Internetportal (ARD Tagesschau), 8. September 2023.</ref> Zudem soll die staatliche Förderung noch einmal aufgestockt werden.<ref name="tagesschau.de_Heizungsgesetz" /><ref name="tagesschau.de_HG_Umrüstung" /> Die beiden in enger Verzahnung stehenden Gesetze sind im Spätfrühling/Sommer/Herbst 2023 im deutschen [[Bundestag]] beraten und beschlossen worden.<br />Die Gebäudeenergiegesetz-Novellierung ist am 8. September 2023 beschlossen worden: an der Abstimmung nahmen nach hitziger Debatte 679 Bundestagsabgeordnete teil; dafür stimmten 399, dagegen 275 bei 5 Enthaltungen.<ref>[https://www.tagesschau.de/eilmeldung/bundestag-heizungsgesetz-100.html ''Energiepolitik: Bundestag beschließt Heizungsgesetz.''] tagesschau.de-Internetportal (ARD Tagesschau), 8. September 2023.</ref> Am 29. September 2023 hat die Gebäudeenergiegesetz-Novellierung den [[Bundesrat (Deutschland)|Bundesrat]] passiert und kann somit, wie geplant, zum 1. Januar 2024 rechtswirksam werden.<ref>[https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundesrat-heizungsgesetz-100.html ''Tritt am 1. Januar 2024 in Kraft: Bundesrat billigt Heizungsgesetz.''] tagesschau.de-Internetportal (ARD Tagesschau), 29. September 2023.</ref> Die erste Lesung des Wärmeplanungsgesetzes ist am 13. Oktober im deutschen Bundestag erfolgt; das Gesetz ist am 17. November 2023 in geänderter Fassung beschlossen worden.<ref name="wiwo.de_WPG">[https://www.wiwo.de/politik/deutschland/waermeplanungsgesetz-bundestag-will-fernwaerme-voranbringen-/29508836.html ''Wärmeplanungsgesetz: Bundestag will Fernwärme voranbringen.''] Wirtschaftswoche online, 17. November 2023.</ref> Signifikante Sätze zum Thema „Biomasse" sind aus dem ursprünglichen Gesetzesentwurf gestrichen worden, was mit einer Einbuße an Substanz vom Wärmeplanungsgesetz einhergeht. Entgegen dem Willen von mehreren Umweltverbänden<ref name="duh.de_Müllverbrennung_in_WPG">[https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/umweltverbaende-fordern-keine-einstufung-von-waerme-aus-muellverbrennungsanlagen-als-erneuerbare-energ/ ''Umweltverbände fordern: Keine Einstufung von Wärme aus Müllverbrennungsanlagen als erneuerbare Energie im Wärmeplanungsgesetz.''] Deutsche Umwelthilfe, Pressemitteilung vom 14. November 2023.</ref> sind im Wärmeplanungsgesetz in [[Müllverbrennungsanlage]]n generierte Wärme, die für Wärmenetze genutzt wird, als „erneuerbare Energie" eingestuft worden.<ref name="wiwo.de_WPG" /> Von Umweltverbänden wird dies kritisch gesehen, da die Emissionen der [[Müllverbrennung]] das Klima belasten.<ref name="duh.de_Müllverbrennung_in_WPG" />


Am 12. Juni 2023 haben Bundesbauministerin [[Klara Geywitz]] und Bundeswirtschaftsminister [[Robert Habeck]] zu einem Fernwärmegipfel nach Berlin eingeladen, um mit Vertretern von Wirtschafts-, Verbraucher- und Immobilienorganisationen über den Aus- und Umbau der Wärmenetze zu sprechen.<ref name="taz.de_Fernwärmegipfel">{{Internetquelle |autor=Hannes Koch |url=https://taz.de/Habeck-und-Geywitz-beim-Fernwaermegipfel/!5937475/ |titel=Habeck und Geywitz beim Fernwärmegipfel: Fernwärme als Nahlösung |werk=taz.de |hrsg=Tageszeitung (Berlin) |abruf=2023年06月12日}}</ref> Etwa zwei Drittel der Wärme in den Fernwärmenetzen wird derzeit aus fossilen Energieträgern erzeugt. „Die Vertreterinnen und Vertreter des heutigen Treffens haben bekräftigt, dass bis 2030 insgesamt die Hälfte der Wärme in den Netzen klimaneutral erzeugt werden soll", sagte Habeck am Gipfeltag.<ref name="taz.de_Fernwärmegipfel" /> Wer sich an ein geplantes Fernwärmenetz anschließen lassen will, soll weiterhin von der Pflicht zum Einbau einer Heizung befreit werden, welche die künftig vorgeschriebene 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien erfüllt.<ref name="taz.de_Fernwärmegipfel" />
Positiv hat der [[Städte- und Gemeindebund]] die von der Ampel beschlossenen Änderungen beim sogenannten „Heizungsgesetz" (eigentlich: Gebäudeenergiegesetz) aufgenommen. Es sei „ein richtiger Schritt, dass beim Gebäudeenergiegesetz – insbesondere bei Bestandsgebäuden – eine Verpflichtung erst dann entsteht, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt", sagte Hauptgeschäftsführer [[Gerd Landsberg]] den Zeitungen der [[Funke Mediengruppe]]. Dies bedeutet für einen beträchtlichen Teil der Kommunen, dass frühestens 2026 oder 2028 Maßnahmen ergriffen werden (Ausnahmen: [[Wärmewende#Terminliche Ausnahmen in Sachen Vorlegen eines kommunalen Wärmeplans|siehe unten]]). „Damit wird die notwendige Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung hergestellt", stellte Landsberg fest.<ref name="tagesschau.de_Heizungsgesetz" /> Zugleich forderte er vom Bund „eine nachhaltige Unterstützung", damit auch die Kommunen die Wärmewende bei ihren eigenen 185.000 Gebäuden umsetzen können.<ref name="tagesschau.de_Heizungsgesetz" /> Wegen der vielen noch offenen Details sollte das Gesetzgebungsverfahren mit großer Sorgfalt und Realitätssinn betrieben werden, so Landsberg.<ref name="tagesschau.de_Heizungsgesetz" /> Auch die Hauptgeschäftsführerin des [[Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft|Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft]], [[Kerstin Andreae]], äußerte sich positiv über die Verzahnung des Heizens von Gebäuden mit der kommunalen Wärmeplanung.<ref name="tagesschau.de_Heizungsgesetz" /> Ähnlich äußerte sich auch der [[Verband kommunaler Unternehmen]] (VKU).<ref name="tagesschau.de_Heizungsgesetz" /><br />Kritisch werden die Gesetzesprojekte dagegen von [[Umweltverband|Umweltverbänden]], wie etwa der [[Deutsche Umwelthilfe|deutschen Umwelthilfe]], gesehen: während es bei der DUH für richtig befunden wird, die Kommunen zu einer Wärmeplanung zu verpflichten, wird es als kontraproduktiv bewertet, Holzverbrennung<ref>Petra Blum, Andreas Braun, Achim Pollmeier, Marcus Engert, Fabian Grieger, Isabel Schneider, Benedikt Strunz: [https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/holzverbrennung-klimaziele-greenwashing-101.html ''Greenwashing: Holzverbrennung – eine Gefahr für Klimaziele.''] tagesschau.de-Internetportal (ARD Tagesschau), 3. März 2023.</ref> fürs Heizen per Gesetz durchgehen zu lassen.<ref name="tagesschau.de_Heizungsgesetz" /><ref>[https://www.robinwood.de/pressemitteilungen/eil-appell-geb%C3%A4udeenergiegesetz-nicht-f%C3%BCr-holz-%C3%B6ffnen ''Eil-Appell: Gebäudeenergiegesetz nicht für Holz öffnen! ... Gemeinsames Pressestatement von DUH, Greenpeace, NABU, Robin Wood und WWF.''] robinwood.de-Internetportal (Robin Wood Deutschland), 7. Juni 2023.</ref> Auch das Erlauben von Wasserstoff-kompatiblen Erdgasheizungen in Bestandsbauten wird von der Deutschen Umwelthilfe kritisiert.<ref name="tagesschau.de_Heizungsgesetz" /> Problematisch daran ist, dass viele Immobilienbesitzer noch gar nicht wissen, dass im Gebäudesektor in Verbrennungsprozessen für [[Gebäudeheizung|Heizen]] und [[Warmwasserbereitung]] verwendetes [[Erdgas]] einer in Jahresschritten ansteigenden [[Kohlendioxid-Bepreisung|CO<sub>2</sub>-Bepreisung]] unterworfen sein wird<ref name="t-online.de_CO2-Bepreisung">[https://www.t-online.de/heim-garten/energie/heizung/id_100206512/kostenfalle-heizung-co2-bepreisung-warnung-vor-einbau-einer-gasheizung.html ''Neue CO2-Bepreisung: Verbraucherzentralen raten von Einbau einer Gasheizung ab.''] t-online.de-Internetportal, 12. Juli 2023.</ref><ref>[https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/co2-preis-energie-100.html ''Klimafonds: CO2-Preis für Tanken und Heizen steigt.''] tagesschau.de-Internetportal (ARD Tagesschau), 9. August 2023.</ref> sowie ab 2027 Gebäude (mit Kohlendioxidausstoß) in den erweiterten [[EU-Emissionshandel]] namens „EU ETS 2" mit einbezogen sein werden<ref>Claus Hecking: [https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/so-teuer-wuerden-heizen-und-autofahren-bei-hoeheren-co-preisen-a-6ca52451-2fdc-496d-977a-95afad95601f ''Pläne der Ampelregierung: So teuer würden Heizen und Autofahren bei höheren CO2-Preisen.''] spiegel.de-Internetportal (Spiegel Online), 6. Juli 2023.</ref>, was eine zusätzliche Kostenverschärfung für Betreiber von Gasheizungen beinhaltet.<ref>Nina Kugler, Jason Blaschke: [https://www.morgenpost.de/wirtschaft/article238201405/heizung-oel-gas-energiepreise-co2-klimawandel.html ''Musterrechnung deckt auf: Heizung: Hunderte Euro mehr für Gas und Öl bald möglich.''] morgenpost.de-Internetportal (Berliner Morgenpost), 11. Juli 2023.</ref> Nebenbei sorgt die EU derzeit auf dem Markt für eine Verknappung der Emissionszertifikate, welche bekanntermaßen die Handelsobjekte des Emissionshandels darstellen.<ref>Jörg Staude: [https://www.klimareporter.de/europaische-union/zeit-der-co2-ueberschuesse-neigt-sich-dem-ende-zu ''Jahresbilanz zum Emissionshandel: Zeit der CO2-Überschüsse neigt sich dem Ende zu.''] In: ''klimareporter°.'' (Online-Magazin), 10. Juli 2023.</ref> Darüber hinaus wird [[grüner Wasserstoff]] in der Zukunft aller Voraussicht nach einen ziemlich knappen Rohstoff darstellen<ref>Gerald Traufetter, Benedikt Müller-Arnold: ''Einigung auf umstrittenes Heizungsgesetz: Große Stadtwerke warnen vor Wasserstoff als Kostenfalle.'' Spiegel Online, 27. Juni 2023.</ref> und für die [[Dekarbonisierung]] zahlreicher Zweige der [[Grundstoffindustrie]] sowie der [[Chemische Industrie|Chemischen Industrie]] benötigt werden, sodass grüner Wasserstoff fürs Heizen voraussichtlich über lange Zeit hinweg wenig oder gar nicht zur Verfügung stehen wird<ref>[https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/heizungsgesetz-wasserstoff-kritik-100.html ''"Eine Scheinlösung": Kritik an Plänen für Wasserstoffheizungen.''] tagesschau.de-Internetportal (ARD Tagesschau), 16. Mai 2023.</ref> (– dies gilt, wenn angenommen wird, dass die Grundstoffindustrie und die Chemische Industrie bis 2045 dekarbonisiert werden, was [[Industriepolitik|industriepolitisch]] zu erwarten ist). Außerdem besitzen die zur Gewinnung des grünen Wasserstoffs erforderlichen [[Elektrolyseur]]e (mit Ausnahme von Kapillarelektrolyseuren), welche die [[Dissoziation (Chemie)|Dissoziation]] des Wassers in Wasserstoff und Sauerstoff realisieren, nur mittelmäßige [[Wirkungsgrad]]e (– bei Kapillarelektrolyseuren sind die Wirkungsgrade immerhin gut bis sehr gut). Des Weiteren gilt: um hochreines H<sub>2</sub>O für die [[Elektrolyse]] bereitstellen zu können, muss ungefähr das neunfache Volumen an Wasser den Reinigungsprozess durchlaufen, damit am Ende eine Volumeneinheit an hochreinem H<sub>2</sub>O daraus abgezweigt werden kann. Diese Umstände machen grünen Wasserstoff vergleichsweise eher teuer, wenngleich Skaleneffekte der Großproduktion diesen wiederum etwas verbilligen. Des Weiteren müssen Wasserstoff-kompatible Erdgasheizungen dann, wenn die Umstellung von Erdgas auf grünen Wasserstoff tatsächlich erfolgt, nachgerüstet werden. Aufgrund der sich abzeichnenden Kostenentwicklung beim Heizen mit Gas raten [[Verbraucherzentrale]]n Immobilienbesitzern von der Anschaffung von neuen Gasheizungen in Haus oder Wohnung dringend ab.<ref name="t-online.de_CO2-Bepreisung" /> (In Frage kommende Alternativen sind in erster Linie [[Wärmepumpenheizung]]en oder – im Falle von Fern- oder Nahwärme – sogenannte [[Wärmeübergabestation]]en.)


{{Anker|Heizungstausch}}Am 13./14. Juni 2023 haben sich die Parteien der [[Kabinett Scholz|Ampel-Regierung]] unter [[Bundeskanzler (Deutschland)|Bundeskanzler]] [[Olaf Scholz]] bezüglich des vom Bundesbauministerium vorgelegten Gesetzesentwurfs zur kommunalen Wärmeplanung<ref name="stern_Wärmeplanung">{{Internetquelle |url=https://www.stern.de/news/bauministerium-bereitet-gesetz-zu-kommunaler-waermeplanung-vor-33497342.html |titel=Bauministerium bereitet Gesetz zu kommunaler Wärmeplanung vor |werk=stern.de |hrsg=[[Stern (Zeitschrift)|Stern]] |abruf=2023年05月24日}}</ref> sowie zur Novellierung der aus dem Energieressort stammenden, heizungsspezifischen Abschnitte im [[Gebäudeenergiegesetz]] (GEG)<ref name="stern_Wärmeplanung" /> in einem Kompromiss geeinigt:<ref name="tagesschau.de_Heizungsgesetz">{{Internetquelle |url=https://www.tagesschau.de/inland/heizungsgesetz-nach-einigung-100.html |titel=Reaktionen auf Heizungsgesetz: "Tiefpunkt" oder "gutes Signal"? |werk=tagesschau.de |hrsg=ARD |abruf=2023年06月14日}}</ref> Danach soll eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung in den Kommunen der [[Bundesrepublik Deutschland]] bis spätestens 30. Juni 2028 eingeführt werden.<ref name="tagesschau.de_Heizungsgesetz" /> Unter den Kommunen sollen große Städte – Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern – ihre kommunale Wärmeplanung allerdings bereits vorher, nämlich bis spätestens 30. Juni 2026, vorlegen müssen.<ref name="tagesschau.de_HG_Umrüstung">{{Internetquelle |url=https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/heizungsgesetz-124.html |titel=Heizungsgesetz: Ein Bonus für die, die schnell umrüsten |werk=tagesschau.de |hrsg=ARD |abruf=2023年06月27日}}</ref> Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern, die bis spätestens 30. Juni 2028 ihre Wärmeplanung zu erarbeiten haben, wird ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren ermöglicht.<ref name="solarserver.de_WP-Gesetz">{{Internetquelle |url=https://www.solarserver.de/2023/07/24/gesetz-zur-waermeplanung-nimmt-formen-an/ |titel=Gesetz zur Wärmeplanung nimmt Form an |werk=solarserver.de |abruf=2023年07月24日}}</ref>
Mit Blick auf Wasserstoff-kompatible Erdgasheizungen warnte Bundeswirtschaftsminister [[Robert Habeck]] davor, den Verbrauchern „leere Versprechungen" zu machen.<ref name="golem.de_GmW">Tobias Költzsch: [https://www.golem.de/news/gasheizungen-mit-wasserstoff-habeck-will-keine-leeren-versprechungen-machen-2306-175039.html ''Gasheizungen mit Wasserstoff: Habeck will keine "leeren Versprechungen" machen.''] golem.de-Internetportal, 17. Juni 2023.</ref> Zunächst müsse „verlässlich geklärt werden, ob und wo Wasserstoff wirklich zum Heizen zur Verfügung steht". Ansonsten stünden Verbraucher am Ende mit einer Wasserstoffheizung ohne Wasserstoff da.<ref name="golem.de_GmW" /> „Das würde sehr teuer", so Habeck gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.<ref name="golem.de_GmW" />


Der Wärmeplan der Kommune vor Ort soll aufzeigen, ob ein bestimmtes Bestandsgebäude, da, wo es steht, aufgrund von Planungen an eine klimafreundliche Versorgung aus einem [[Wärmenetz]] angeschlossen werden kann oder nicht, und damit nach dem Willen der Bundesregierung dessen Besitzer Planungs- und Investitionssicherheit für den Heizungsumbau gewährleisten.<ref name="tagesschau.de_GEG_FAQ">{{Internetquelle |url=https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/heizungsgesetz-waermewende-faq-100.html |titel=FAQ: Bundestag beschließt Gebäudeenergiegesetz: Welche Regeln künftig für die Heizung gelten |werk=tagesschau.de |hrsg=ARD |abruf=2023年09月08日}}</ref>
==== Erfüllung der Mindestens-65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Regelung ====
Um das 65-Prozent-Kriterium mindestens zu erfüllen, gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten: {{Anker|Alternativen zur Realisierung sogenannter umweltfreundlicherer Heizungen}} Anschluss an ein Wärmenetz, Einbau einer elektrischen [[Wärmepumpe]], einer Stromdirektheizung, einer solarthermischen Anlage oder einer Biomasseheizung (Holz, Pellets, Biogas, Biomethan).<ref name="klimareporter.de_Heizungsgesetz_verabsch" />


Zudem soll die staatliche Förderung noch einmal aufgestockt werden.<ref name="tagesschau.de_Heizungsgesetz" /><ref name="tagesschau.de_HG_Umrüstung" /> Der Gesetzesentwurf zum Wärmeplanungsgesetz enthält keinen Anschluss- und Benutzungszwang für Wärmenetze, so Bundesbauministerin Klara Geywitz.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.marktspiegel.de/nuernberg/c-panorama/bundesrat-stimmt-fuer-umstrittenes-waermeplanungs-gesetz_a105217 |titel=Bayern konnte sich nicht durchsetzen: Bundesrat stimmt für umstrittenes Wärmeplanungs-Gesetz |werk=marktspiegel.de |hrsg=MarktSpiegel |abruf=2023年12月15日}}</ref>
Möglich sind auch Hybridheizungen, bei denen ein erneuerbarer Anteil wie Wärmepumpe oder [[Solarthermie]] das 65-Prozent-Kriterium erfüllt. Die restliche Heizenergie kann dann zunächst aus fossilen Quellen wie Erdgas und Erdöl kommen.<ref name="klimareporter.de_Heizungsgesetz_verabsch" />


Gebäudeenergiegesetz (Trivialname: „Heizungsgesetz") und Wärmeplanungsgesetz, die beide in enger Verzahnung stehen, sind im Spätfrühling/Sommer/Herbst 2023 im deutschen [[Bundestag]] beraten und beschlossen worden und sind zum 1. Januar 2024 rechtswirksam geworden.
Dass der erneuerbare 65-Prozent-Anteil bei der eingesetzten Heizenergie erreicht wird, ist für jede Heizungsanlage vor der [[Inbetriebnahme]] nachzuweisen.<ref name="klimareporter.de_Heizungsgesetz_verabsch" />


==== Übergangsregelungen und 65%-Regelung ====
Akzeptiert wird dabei auch eine neue Erdgasheizung, sofern sie künftig Wasserstoff verbrennen kann, also „H<sub>2</sub>-ready" ist.<ref name="klimareporter.de_Heizungsgesetz_verabsch" /> Der Wasserstoff kann dabei (in Form von sogenanntem „[[Grüner Wasserstoff|grünen Wasserstoff]]") erneuerbar hergestellt werden oder (in Form von sogenanntem „[[Blauer Wasserstoff|blauen Wasserstoff]]") aus Erdgas mit anschließender [[CO2-Abscheidung und -Speicherung|CO<sub>2</sub>-Abscheidung und Speicherung]] (CCS).<ref name="klimareporter.de_Heizungsgesetz_verabsch" /> Allerdings besitzt die mit der Herstellung von blauem Wasserstoff einhergehende CCS-Methode Langzeitfolgekosten (sogenannte „[[Ewigkeitskosten]]"), die dann möglicherweise von den Gasversorgern auf den Steuerzahler abgewälzt werden, falls sie zur Anwendung kommt.<br />Die bloße Existenz einer Erdgasheizung, die künftig auch Wasserstoff verbrennen kann, würde jedoch für die Erlaubung des Betriebs einer solchen Heizung auf Dauer nicht ausreichen. Die „H<sub>2</sub>-ready"-Heizung muss außerdem laut kommunaler Wärmeplanung in einem „Wasserstoffnetzausbaugebiet" liegen, das spätestens Ende 2044 vollständig mit Wasserstoff versorgt wird.<ref name="klimareporter.de_Heizungsgesetz_verabsch" /> Ob letzteres passiert oder nicht, geht daraus hervor, ob oder ob nicht der jeweilige Betreiber des Gasnetzes bis Ende 2028 in einem verbindlichen Umstellungsfahrplan für Wasserstoff der Kommune vor Ort eine Versorgungsvollziehung zusichert.<ref name="klimareporter.de_Heizungsgesetz_verabsch" />
Solange noch kein kommunaler Wärmeplan der Kommune vor Ort vorliegt, dürfen beim Heizungstausch in Bestandsbauten auch noch Gasheizungen eingebaut werden, falls diese auf Wasserstoff umrüstbar sind.<ref name="tagesschau.de_Heizungsgesetz" /> Solche Erdgasheizungen heißen „H<sub>2</sub>-ready". Ebenfalls im Zuge des Heizungstauschs in Bestandsbauten eingebaut werden dürfen Heizungen, die mit [[Biomethan]] betrieben werden können. Das ursprünglich anvisierte Verbot des Einbaus von Öl- und Gasheizungen ab dem 1. Januar 2024 ist damit abgewendet.<ref name="tagesschau.de_Heizungsgesetz" /> Verboten ist der Einbau von Öl- und Gasheizungen also nicht; ob es gegenwärtig betriebswirtschaftlich noch Sinn macht, eine Öl- oder Gasheizung einzubauen, ist allerdings eine völlig andere Sache.


Heizungen, die ab dem 1. Januar 2024 in Neubauten in Neubaugebieten eingebaut werden, müssen mindestens 65 Prozent CO<sub>2</sub>-Neutralität aufweisen, d. h. zu mindestens diesem Prozentsatz aus erneuerbaren Energien gespeist sein.<ref name="tagesschau.de_HG_Umrüstung" /><ref name="tagesschau.de_GEG-Förderung">{{Internetquelle |url=https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/waermepumpe-heizungsaustausch-heizungsgesetz-foerderprogramm-ampel-100.html |titel=Gebäudeenergiegesetz: Wie neue Heizungen ab 2024 gefördert werden sollen |werk=tagesschau.de |hrsg=ARD |abruf=2023年08月22日}}</ref><ref>{{Internetquelle |url=https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942 |titel=Klimaschutz braucht Wärmewende. Klimafreundlich Heizen: Neues Gebäudeenergiegesetz |werk=bundesregierung.de |hrsg=Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland |abruf=2023年07月06日 |kommentar=FAQ}}</ref>
Weil die Wärmepläne der Kommunen erst in einigen Jahren vorliegen, dürfen schon bestehende Heizungen in Bestandsgebäuden bis 2026 beziehungsweise 2028 auch noch durch solche ersetzt werden, die das 65-Prozent-Kriterium nicht erfüllen.<ref name="klimareporter.de_Heizungsgesetz_verabsch" /> Die 65 Prozent müssen dann ab dem Zeitpunkt erfüllt werden, zu dem die Kommune den Wärmeplan vorlegt.<ref name="klimareporter.de_Heizungsgesetz_verabsch" /> Die Übergangsfrist, die von diesem Zeitpunkt an läuft, gibt dem Anlagenbesitzer eine gewisse Zeit, die Mindestens-65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Vorgabe an seiner Heizungsanlage in die Praxis umzusetzen.


Für Heizungen in Bestandsbauten sowie für in Baulücken gelegenen Neubauten sollen die Mindestens-65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Regelung und mit ihr die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes erst zur Wirkung gelangen, wenn der kommunale Wärmeplan vor Ort vorliegt. Reparaturen an den alten Heizungen sind zwischenzeitlich noch erlaubt, solange die Übergangsphase läuft.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/heizungsgesetz-bundestag-106.html |titel=Umstrittenes Vorhaben: Bundestag stimmt über Heizungsgesetz ab |werk=tagesschau.de |hrsg=ARD |abruf=2023年09月08日}}</ref><ref name="klimareporter.de_Heizungsgesetz_verabsch">{{Internetquelle |autor=Jörg Staude |url=https://www.klimareporter.de/gebaeude/heizungsgesetz-wird-verabschiedet-heizungsdebatte-geht-weiter |titel=Wärmewende: Heizungsgesetz wird verabschiedet, Heizungsdebatte geht weiter |werk=klimareporter.de |abruf=2023年09月08日}}</ref>
Wer in die Zwangslage gerät, seine Gasheizung austauschen zu müssen, ohne dass schon eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, für den eröffnet der Gesetzgeber auch die besondere Möglichkeit, bis 2026 respektive 2028 noch eine neue Gasheizung einzubauen.<ref name="klimareporter.de_Heizungsgesetz_verabsch" /> Gemäß einer EU-Gesetzgebung muss diese dann ab 2029 zu 15 Prozent mit Gas aus Biomasse oder mit klimaneutralem Wasserstoff betrieben werden.<ref name="klimareporter.de_Heizungsgesetz_verabsch" /> Der vorgeschriebene sogenannte „klimaneutrale Gasanteil" steigt ab 2035 auf 30 und ab 2040 auf 60 Prozent.<ref name="klimareporter.de_Heizungsgesetz_verabsch" />


==== Weitere beschlossene Gesetzesänderungen ====
Bevor eine [[Heizungsanlage]] eingebaut wird, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, verlangt das Heizungsgesetz eine Pflichtberatung, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit hinweist, vor allem wegen ansteigender CO<sub>2</sub>-Preise.<ref name="klimareporter.de_Heizungsgesetz_verabsch" /> Der Heizungsbesitzer trägt die volle Verantwortung für den Umbau seiner Heizung, insbesondere auch für den Fall, dass er dabei auf eine Technologie setzen sollte, die sich später als unökonomisch entpuppt.
Das zum 1. Januar 2024 rechtswirksam werdende Gebäudeenergiegesetz betrifft nicht nur die Mindestens-65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Regelung für Gebäudeheizungen mit ihren vielfältigen Details; vielmehr hält es für Eigenheimbesitzer noch eine Reihe weiterer Gesetzesänderungen bereit.<ref name="wmn.de_HDM">{{Internetquelle |autor=Franziska Klemmer |url=https://www.wmn.de/business/heizung-daemmung-rohre-was-sich-2024-fuer-hausbesitzer-alles-aendert-id581443 |titel=Business: Heizung, Dämmung, Rohre – das ändert sich 2024 alles für Hausbesitzer |werk=wmn.de |abruf=2023年12月19日}}</ref>


* Heizungsanlagen, die Wasser als [[Wärmeträger]] verwenden und nach dem 1. Oktober 2009 installiert wurden, müssen innerhalb von 15 Jahren nach der Installation einer Kontrollprüfung unterzogen werden.<ref name="wmn.de_HDM" /> Diese Überprüfung muss innerhalb eines Jahres nach Ablauf dieser 15 Jahre durchgeführt werden.<ref name="wmn.de_HDM" /> Es sind jedoch Ausnahmen vorgesehen, die in der Gesetzesnovelle berücksichtigt werden sollen.<ref name="wmn.de_HDM" />
==== Auswirkungen der gesetzlichen Regelungen auf Mieter ====
* Spätestens bei einem Austausch von Rohren für Warmwasser oder Heizungsanlagen – beispielsweise nach [[Renovierung]]en oder aufgrund eines [[Rohrbruch]]s in der Heizung – ist es zwingend erforderlich, die Rohre in puncto Wärme zu dämmen, falls dies noch nicht geschehen ist. Die durchschnittliche Oberflächentemperatur der Rohre oder Leitungen darf an der Außenoberfläche der [[Wärmedämmung|Dämmung]] 40 Grad Celsius nicht überschreiten.<ref name="wmn.de_HDM" /> Freiliegende Rohre sind von da an nicht mehr zulässig.<ref name="wmn.de_HDM" /> Gemäß der Gesetzesnovelle müssen [[Wärmedämmung|Wärmedämmmaterialien]] mit geringer [[Wärmeleitfähigkeit]] verwendet werden.<ref name="wmn.de_HDM" />
Das Gebäudeenergiegesetz soll [[Mieter]] schützen, wie es im Änderungsantrag der Ampel-Koalitionsfraktionen heißt.<ref name="tagesschau.de_GEG_FAQ" /> Bisher dürfen [[Mietvertrag (Deutschland)#Verpflichtungen der Parteien|Vermieter]] maximal acht Prozent der Kosten für eine Modernisierungsmaßnahme auf die Jahresmiete umlegen, wenn sie zum Beispiel eine Wohnung sanieren.<ref name="tagesschau.de_GEG_FAQ" /> Im GEG ist nun eine neue [[Modernisierungsumlage]] verankert.<ref name="tagesschau.de_GEG_FAQ" /> Vermieter sollen [[Investitionskosten]] für den Heizungstausch in Höhe von zehn Prozent auf den Mieter umlegen können – Bedingung ist aber, dass eine staatliche Förderung ([[Wärmewende#Förderung|siehe unten]]) in Anspruch genommen und die Fördersumme von den umlegbaren Kosten abgezogen wird.<ref name="tagesschau.de_GEG_FAQ" /> Das soll zudem den Vermietern Anreize zum Heizungstausch geben.<ref name="tagesschau.de_GEG_FAQ" />
* Wärmepumpen, die als Komponenten in Heizungsanlagen in Gebäuden dienen oder in Gebäudenetzwerke integriert sind, müssen nach einer vollständigen [[Heizperiode]] oder spätestens zwei Jahre nach ihrer [[Inbetriebnahme]] inspiziert werden.<ref name="wmn.de_HDM" />
* Wärmepumpen, die bis zum 1. Januar 2024 installiert oder aufgestellt werden und keiner Fernüberwachung unterliegen, müssen bis spätestens zum 1. Januar 2029 einer Betriebskontrolle unterzogen werden.<ref name="wmn.de_HDM" /> Auch für gesteuerte, in der Stromentnahme vom [[Verteilnetzbetreiber]] fernüberwachte Wärmepumpen gibt es Betriebskontrollfristen.


==== Treibende Kraft der Wärmewende ====
Zugleich gilt eine [[Mieterhöhung#Kappungsgrenze|Kappungsgrenze]]: Die Monatsmiete soll sich durch eine neue Heizung nicht um mehr als 50 Cent je Quadratmeter [[Wohnfläche]] erhöhen dürfen.<ref name="tagesschau.de_GEG_FAQ" /> Kommen weitere Modernisierungsmaßnahmen hinzu, können es, wie bisher, zwei bis drei Euro werden.<ref name="tagesschau.de_GEG_FAQ" />
Das Gebäudeenergiegesetz ist Teil mehrerer Gesetze, von denen einige auf europäische Vorgaben zum Klimaschutz zurückgehen.<ref name="Dlf_Heizungsgesetz">Manuel Waltz: [https://www.deutschlandfunk.de/heizungsgesetz-gebaeudeenergiegesetz-habeck-waermepumpe-100.html ''Heizungsgesetz: Der Anfang vom Ende der Ampel.''] deutschlandfunk.de-Internetportal (Deutschlandfunk), 25. Dezember 2024.</ref> Der Gebäudesektor, vor allem die Heizungen, produzieren einen Großteil der CO<sub>2</sub>-Emissionen in Europa und in Deutschland. Besagte Emissionen sollen reduziert werden.<ref name="Dlf_Heizungsgesetz" /> Deshalb wurde schon ein CO<sub>2</sub>-Preis für fossile Brennstoffe für Kraftstoff-Lieferanten, zu denen auch Heizöl-Lieferanten und Gas-Energieversorger gehören, eingeführt, ähnlich dem, der bereits für die [[Industrie]] und für [[Kraftwerk]]e gilt.<ref name="Dlf_Heizungsgesetz" /> Für jede Tonne ausgestoßenes CO<sub>2</sub> muss gemäß [[Brennstoffemissionshandelsgesetz]] ein Preis bezahlt werden, der in Jahresschritten von der Regierung neu festgesetzt (i.&nbsp;d.&nbsp;R. erhöht) wird – eine Ausnahme bildete die Corona-Zeit. Aktuell etwa soll zum 1. Januar 2025 der Preis von 45 €/t CO<sub>2</sub> auf 55 €/t CO<sub>2</sub> erhöht werden.<ref>[https://www.tagesschau.de/wirtschaft/energie/co2-preis-112.html ''FAQ: CO2-Preis steigt zum 1. Januar: Werden Tanken und Heizen bald teurer?''] tagesschau.de-Internetportal (ARD Tagesschau), 25. Dezember 2024.</ref> Die Versorger und Lieferanten reichen die CO<sub>2</sub>-Bepreisung an die Verbraucher weiter. Im Prinzip soll die Regierung festlegen, wie viel CO<sub>2</sub> ausgestoßen werden darf. Der Preis bildet sich dann am Markt.<ref name="Dlf_Heizungsgesetz" /> Bei den Brennstoffen, also bei Benzin, Diesel, Heizöl und Gas, ist das derzeit noch andersherum: Die Regierung legt den Preis fest und die Menge ergibt sich dann.<ref name="Dlf_Heizungsgesetz" /> Ab 2027 wird das umgedreht. Dann wird die Menge von der Regierung festgelegt – die ergibt sich aus den Klimazielen – und der Preis bildet sich am Markt.<ref name="Dlf_Heizungsgesetz" /> Die meisten Experten gehen davon aus, dass der Preis dann beträchtlich ansteigen wird. Gas und Öl werden dann voraussichtlich in relativ kurzer Zeit teurer.<ref name="Dlf_Heizungsgesetz" /> Das Heizungsgesetz sollte eigentlich einen Anreiz darstellen, beizeiten eine Heizung einzubauen, die nicht mit Öl und Gas betrieben wird, damit die Menschen am Stichtag 2027 nicht eine deutlich höhere Heizöl- oder Gasrechnung bekommen.<ref name="Dlf_Heizungsgesetz" /> Und nicht zuletzt auch, damit die Menge an verbrauchtem Heizöl bzw. Gas bis dahin insgesamt sinkt.<ref name="Dlf_Heizungsgesetz" /> Sicherlich werden einige auf eine Wärmepumpe erst noch hinsparen müssen. Klar ist: die perspektivisch steigenden Verbrauchspreise für Öl und Gas werden die Verbraucher dazu anstoßen, sich von Öl- und Gasheizungen zu trennen. Darin wird wohl eine der treibenden Kräfte der Wärmewende liegen. Es gibt aber noch weitere Gesetze, die in die gleiche Richtung gehen.<ref name="Dlf_Heizungsgesetz" /> Die Gasbinnenmarktrichtlinie zum Beispiel, die vorsieht, dass die örtlichen Versorger offenlegen müssen, ob sich die lokalen bzw. regionalen [[Gasnetz]]e noch wirtschaftlich betreiben lassen. Ist dies nicht der Fall, dann sollen sie stillgelegt werden.<ref name="Dlf_Heizungsgesetz" /> Da absehbar immer mehr Menschen mit Fernwärme oder Wärmepumpe heizen werden, sinkt perspektivisch die Zahl der Gasanschlüsse.<ref name="Dlf_Heizungsgesetz" /> Damit müssen immer weniger Gasverbraucher, was mit immer weniger Gasanschlüssen einhergeht, das Netz finanzieren: die Kosten für den einzelnen Gasabnehmer steigen pro Gasanschluss; der Betrieb des Gasnetzes wird aus Gasversorgersicht allmählich unrentabel,<ref name="Dlf_Heizungsgesetz" /> sofern das Gasnetz in einem Gebiet liegt, in dem nicht noch viel [[Grundstoffindustrie]] angeschlossen ist, sodass nicht noch perspektivisch die Aussicht besteht, das Netz in ein Wasserstoffnetz für grünen Wasserstoff umzuwandeln.


=== Umsetzung der Wärmewende in die Praxis ===
==== Kommunale Wärmeplanung ====

==== Auswirkung auf die Kommunen ====

===== ''(*) Kommunale Wärmeplanung'' =====
{{Hauptartikel|Kommunale Wärmeplanung}}
{{Hauptartikel|Kommunale Wärmeplanung}}


(削除) Was (削除ここまで) (削除) das im Entwurf befindliche (削除ここまで) „Wärmeplanungsgesetz" (WPG) des Bundes(削除) anbelangt, so (削除ここまで) sieht(削除) dieses (削除ここまで) vor, dass die rund 11.000 Kommunen in Deutschland künftig eine flächendeckende Wärmeplanung für die Gebäude in ihrem Gebiet erstellen.<ref name="Staude_Wille_KW">Jörg Staude, Joachim Wille(削除) : (削除ここまで) (削除) [ (削除ここまで)https://www.klimareporter.de/gebaeude/nahwaerme-waermepumpe-oder-wasserstoff (削除) '' (削除ここまで)Kommunale Wärmeplanung: Nahwärme, Wärmepumpe oder Wasserstoff?(削除) ''] (削除ここまで) (削除) In: '' (削除ここまで)klimareporter(削除) ° (削除ここまで).(削除) '' (削除ここまで) (削除) (Online (削除ここまで)-(削除) Magazin), 1. Juni 2023. (削除ここまで)</ref>(削除) Das ist das zentrale Ziel. (削除ここまで)<ref name="solarserver.de_WP-Gesetz" /> (削除) Eine flächendeckende (削除ここまで) Wärmeplanung (削除) ist (削除ここまで) (削除) eine wesentliche Voraussetzung auf dem (削除ここまで) Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung(削除) .<ref (削除ここまで) (削除) name="solarserver.de_WP-Gesetz" (削除ここまで) (削除) /> Sie gibt (削除ここまで) Planungs- und Investitionssicherheit.<ref name="solarserver.de_WP-Gesetz" /> (削除) „Viele (削除ここまで) Kommunen (削除) haben (削除ここまで) (削除) sich (削除ここまで) (削除) bereits (削除ここまで) (削除) auf (削除ここまで) (削除) den (削除ここまで) (削除) Weg (削除ここまで) (削除) gemacht (削除ここまで) (削除) ... (削除ここまで) . (削除) Andere (削除ここまで) (削除) fangen (削除ここまで) (削除) gerade (削除ここまで) (削除) an. (削除ここまで) (削除) Es (削除ここまで) (削除) ist (削除ここまで) (削除) klar, dass (削除ここまで) (削除) wir einen längeren Atem dafür brauchen (削除ここまで), die (削除) Umstellung (削除ここまで) (削除) braucht (削除ここまで) (削除) Zeit. (削除ここまで) (削除) Aber (削除ここまで) (削除) wer (削除ここまで) (削除) seine (削除ここまで) (削除) Wärmeversorgung (削除ここまで) (削除) jetzt (削除ここまで) (削除) umstellt, (削除ここまで) (削除) spart in Zukunft Energiekosten (削除ここまで). (削除) Und (削除ここまで) (削除) das (削除ここまで) (削除) wollen (削除ここまで) (削除) wir (削除ここまで) (削除) gemeinsam (削除ここまで) (削除) mit (削除ここまで) (削除) den (削除ここまで) (削除) Ländern, (削除ここまで) (削除) mit (削除ここまで) (削除) den (削除ここまで) (削除) Kommunen (削除ここまで) (削除) und (削除ここまで) (削除) mit den Verbraucherinnen und Verbrauchern erreichen", so Sören Bartol, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesbauministerium.<ref name (削除ここまで)=(削除) "solarserver.de_WP (削除ここまで)-(削除) Gesetz" (削除ここまで)/>
(追記) Das (追記ここまで) (追記) verabschiedete (追記ここまで) „Wärmeplanungsgesetz" (WPG) des Bundes sieht vor, dass die rund 11.000 Kommunen in Deutschland künftig eine flächendeckende Wärmeplanung für die Gebäude in ihrem Gebiet erstellen.<ref name="Staude_Wille_KW">(追記) {{Internetquelle |autor= (追記ここまで)Jörg Staude, Joachim Wille (追記) |url= (追記ここまで)https://www.klimareporter.de/gebaeude/nahwaerme-waermepumpe-oder-wasserstoff (追記) |titel= (追記ここまで)Kommunale Wärmeplanung: Nahwärme, Wärmepumpe oder Wasserstoff? (追記) |werk= (追記ここまで)klimareporter.(追記) de (追記ここまで) (追記) |abruf=2023-06 (追記ここまで)-(追記) 01}} (追記ここまで)</ref><ref name="solarserver.de_WP-Gesetz" /> (追記) Diese (追記ここまで) Wärmeplanung (追記) soll (追記ここまで) (追記) den (追記ここまで) Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung (追記) aufzeigen (追記ここまで) (追記) und (追記ここまで) Planungs- und Investitionssicherheit(追記) geben (追記ここまで).<ref name="solarserver.de_WP-Gesetz" /> (追記) Die (追記ここまで) Kommunen (追記) sollen (追記ここまで) (追記) dabei (追記ここまで) (追記) ihre (追記ここまで) (追記) Kenntnisse (追記ここまで) (追記) und (追記ここまで) (追記) Daten (追記ここまで) (追記) zum (追記ここまで) (追記) Gebäudebestand (追記ここまで) (追記) nutzen (追記ここまで). (追記) Häufig (追記ここまで) (追記) sind (追記ここまで) (追記) die (追記ここまで) (追記) Kommunen (追記ここまで) (追記) auch (追記ここまで) (追記) Eigentümer (追記ここまで) (追記) der (追記ここまで) (追記) Infrastruktureinrichtungen (追記ここまで), die (追記) für (追記ここまで) (追記) eine (追記ここまで) (追記) umfassende (追記ここまで) (追記) kommunale (追記ここまで) (追記) Wärmeplanung (追記ここまで) (追記) essenziell (追記ここまで) (追記) sind.<ref>{{Internetquelle (追記ここまで) (追記) |autor=Susanna (追記ここまで) (追記) Zdrzalek (追記ここまで) (追記) |url=https://www (追記ここまで).(追記) tagesschau.de/wirtschaft/energie/waermeplan-heizen-stadtwerke-kommunen-100.html (追記ここまで) (追記) |titel=Heizen (追記ここまで) (追記) ohne (追記ここまで) (追記) fossile (追記ここまで) (追記) Energie: (追記ここまで) (追記) Wie (追記ここまで) (追記) die (追記ここまで) (追記) Wärmewende (追記ここまで) (追記) funktionieren (追記ここまで) (追記) kann (追記ここまで) (追記) |werk=tagesschau.de (追記ここまで) (追記) |hrsg=ARD (追記ここまで) (追記) |datum= (追記ここまで) (追記) |abruf (追記ここまで)=(追記) 2023 (追記ここまで)-(追記) 10-19}}< (追記ここまで)/(追記) ref (追記ここまで)>


(削除) Den Kommunen wird eine wichtige Rolle zur erfolgreichen Umsetzung der Wärmewende zuteil. Durch die Nähe zu den Bürgern und der lokalen Wirtschaft, können die Kommunen diese zur Beteiligung und Umsetzung an entsprechenden Maßnahmen motivieren und unterstützen. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Kommunen, ihre Kenntnisse und Daten zum Gebäudebestand zu nutzen, um die [[räumliche Planung]] zu übernehmen. Häufig sind die Kommunen Eigentümer der Infrastruktureinrichtungen, die für eine umfassende kommunale Wärmeplanung essenziell sind. Den Kommunen kommt eine große Bedeutung bei der Planung und Entwicklung einer Wärmeinfrastruktur der Zukunft zu.<ref>Susanna Zdrzalek: [https://www.tagesschau.de/wirtschaft/energie/waermeplan-heizen-stadtwerke-kommunen-100.html ''Heizen ohne fossile Energie: Wie die Wärmewende funktionieren kann.''] tagesschau.de-Internetportal (ARD Tagesschau), 19. Oktober 2023.</ref> (削除ここまで)Durch eine Erhöhung des Wärmepumpenbestandes in Gebäuden, der Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude und Anlagen oder dem Bau von [[Wärmenetz]]en (削除) sind (削除ここまで) Kommunen (削除) ein (削除ここまで) (削除) wichtiger (削除ここまで) (削除) Teil, (削除ここまで) (削除) um (削除ここまで) (削除) die (削除ここまで) (削除) Wärmewende (削除ここまで) (削除) auf (削除ここまで) (削除) bundesweiter (削除ここまで) (削除) Ebene erfolgreich umzusetzen (削除ここまで).<ref>{{Internetquelle |url=https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/zielgruppen/kommunen/kommunale-waermeplanung.php |titel=Was ist kommunale Wärmeplanung? |werk=Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen |datum=2023 |abruf=2023年05月24日}}</ref>
Durch eine Erhöhung des Wärmepumpenbestandes in Gebäuden, der Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude und Anlagen oder dem Bau von [[Wärmenetz]]en (追記) sollen (追記ここまで) Kommunen (追記) eine (追記ここまで) (追記) zentrale (追記ここまで) (追記) Rolle (追記ここまで) (追記) bei (追記ここまで) (追記) der (追記ここまで) (追記) Umsetzung (追記ここまで) (追記) der (追記ここまで) (追記) Wärmewende (追記ここまで) (追記) übernehmen (追記ここまで).<ref>{{Internetquelle |url=https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/zielgruppen/kommunen/kommunale-waermeplanung.php |titel=Was ist kommunale Wärmeplanung? |werk=Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen |datum=2023 |abruf=2023年05月24日}}</ref>


Die Wärmeplanung beantwortet dabei unter anderem die folgenden Fragen:
Die Wärmeplanung führt zur Beantwortung wichtiger Fragen: Welche Gebäude können eventuell an ein bereits bestehendes Wärmenetz angeschlossen werden und wo sind neue Netze sinnvoll?<ref name="Staude_Wille_KW" /> Können vor Ort [[Nahwärme]], [[Fernwärme]] – mit oder ohne [[Geothermie]] – genutzt werden? Stehen in der Region [[Biogas]] oder künftig auch grüner Wasserstoff oder [[Solarthermie]] zur Verfügung?<ref name="Staude_Wille_KW" /> Auch örtliche industrielle oder sonstige Abwärmequellen (mit Abwärme aus Industrieprozessen, aus Rechenzentren<ref>Nicole Allé: [https://www.energiezukunft.eu/erneuerbare-energien/waerme/abwaerme-aus-rechenzentren-sucht-abnehmer/ ''Energie besser nutzen: Abwärme aus Rechenzentren sucht Abnehmer.''] energiezukunft.eu-Internetportal, 25. Juli 2023.</ref><ref>Jörg Staude: [https://www.klimareporter.de/technik/abwaerme-aus-rechenzentren-ist-ein-zubrot ''Digitalwirtschaft: Abwärme aus Rechenzentren ist ein Zubrot.''] In: ''klimareporter°.'' (Online-Magazin), 11. September 2023.</ref>, aus Abwasser<ref>Finn Rohrbeck: [https://www.energiezukunft.eu/erneuerbare-energien/waerme/der-abwasserkanal-als-energie-goldgrube/ ''Wärmewende: Der Abwasserkanal als Energie-Goldgrube.''] energiezukunft.eu-Internetportal, 31. Mai 2023.</ref> oder Gewässern) können im Falle geeigneter Gegebenheiten für eine Nutzung in Frage kommen. Die lokalen örtlichen Wärmequellen sollen von der kommunalen Wärmeplanung erfasst und, soweit technisch sinnvoll nutzbar, zugunsten der Erreichung von Klimaneutralität zur Deckung des örtlichen Wärmebedarfs herangezogen werden. Zielführende Technologien wie [[Saisonalspeicher|saisonale Wärmespeicher]]<ref>Silke Köhler, Frank Kabus, Ernst Huenges: ''Wärme auf Abruf: Saisonale Speicherung thermischer Energie.'' In: T. Bührke, R. Wengenmayr (Hrsg.): ''Erneuerbare Energie: Konzepte für die Energiewende.'' 3. Auflage. Wiley-VCH, Weinheim 2012, ISBN 978-3-527-41108-5, S. 133–139.</ref><ref>Guido Bröer: [https://www.solarserver.de/2023/07/30/grosswaermespeicher-fuer-die-kommunale-waermewende/ ''Großwärmespeicher für die kommunale Wärmewende.''] solarserver.de-Internetportal, 30. Juli 2023.</ref>, Großwärmepumpen<ref>Janne Görlach: [https://www.agora-energiewende.de/presse/neuigkeiten-archiv/grosses-potenzial-mit-grosswaermepumpen-gruene-waermequellen-fuer-gebaeude-und-industrie-nutzbar-machen/ ''Großes Potenzial: Mit Großwärmepumpen grüne Wärmequellen für Gebäude und Industrie nutzbar machen.''] agora-energiewende.de-Internetportal (Agora Energiewende), 1. Juni 2023.</ref> und [[Power-to-Heat]]-[[Anlage (Technik)|Anlagen]]<ref>Lea Timmermann: [https://www.energiezukunft.eu/erneuerbare-energien/waerme/wind-und-sonnenstrom-wird-waerme/ ''Energiewende – Wärmewende: Wind- und Sonnenstrom wird Wärme.''] energiezukunft.eu-Internetportal, 24. April 2023.</ref><ref>{{Literatur |Autor=Andreas Bloess, Wolf-Peter Schill, Alexander Zerrahn |Titel=Power-to-heat for renewable energy integration: A review of technologies, modeling approaches, and flexibility potentials |Sammelwerk=[[Applied Energy]] |Band=212 |Datum=2018 |Seiten=1611–1626 |DOI=10.1016/j.apenergy.2017年12月07日3}}</ref> können die Wärmewende auf der kommunalen Ebene unterstützen. Niedertemperatur-Wärmenetze können eine gute Speziallösung für Kleinsiedlungen und kleine Quartiere sein.


* Welche Gebäude können eventuell an ein bereits bestehendes Wärmenetz angeschlossen werden und wo sind neue Netze sinnvoll?<ref name="Staude_Wille_KW" />
Nebenbei zu erwähnen: Im Wärmeplanungsgesetz, das in der ausführlichen Bezeichnung „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" heißt<ref name="Franke_FossilfreieWn">Petra Franke: [https://www.energiezukunft.eu/erneuerbare-energien/waerme/gesetz-zur-waermeplanung-kann-ins-parlament-gehen/ ''Fossilfreie Wärmenetze: Gesetz zur Wärmeplanung kann ins Parlament gehen.''] energiezukunft.eu-Internetportal, 21. August 2023.</ref>, wird der Einsatz von [[Biomasse]] zur Gewinnung von Wärme in über-fünfzig-kilometrigen Wärmenetzen begrenzt:<ref name="Franke_FossilfreieWn" /> In Wärmenetzen mit einer Länge von über 50 Kilometern darf der Energieträgeranteil an Biomasse zur Wärmegewinnung ab 2045 nicht mehr als 15 Prozent betragen.<ref name="Franke_FossilfreieWn" /><ref>[https://www.tga-fachplaner.de/meldungen/waermewende-bundeskabinett-beschliesst-entwurf-fuer-waermeplanungsgesetz ''Bundeskabinett beschließt Entwurf für Wärmeplanungsgesetz''] tga-fachplaner.de (TGA(+E)-Fachplaner: Magazin für technische Gebäudeausrüstung und Elektrotechnik), 17. August 2023</ref> „... Ein schwerwiegender Fehler ist die Erlaubnis, in Wärmenetzen mit kurzer Leitungslänge unbegrenzt Biomasse einsetzen zu können.", so Antje von Broock, Geschäftsführerin beim [[Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland]] (BUND), über den Biomasse-Energieeinsatz in Wärmenetzen.<ref>[https://www.bund.net/service/presse/pressemitteilungen/detail/news/waermeplanungsgesetz-bund-fordert-schnelle-und-ambitionierte-kommunale-waermeplanung/ ''Wärmeplanungsgesetz: BUND fordert schnelle und ambitionierte kommunale Wärmeplanung.''] bund.net-Internetportal (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland), Pressemitteilung, 17. November 2023.</ref> Zwar wird Biomasse in ihrer Bildung (einhergehend mit CO<sub>2</sub>-Entzug aus der Atmosphäre) und in ihrer späteren Verbrennung (einhergehend mit CO<sub>2</sub>-Emission in die Atmosphäre hinein) klimabilanziell eine gewisse Ausgleichung erwarten lassen; ihr Anbau, ihr Gehegtwerden und ihre Ernte erfolgt jedoch häufig in nicht-klimaneutralen Prozessen, was ausgeglichene [[Klimabilanz]]en des Biomasse-Energieeinsatzes nicht gerade zu einem Selbstläufer macht. Außerdem führt Biomasseanbau zu einem Bedarf an der knappen und endlichen Ressource „Anbaufläche".
* Können vor Ort [[Nahwärme]], [[Fernwärme]] – mit oder ohne [[Geothermie]] – genutzt werden?
* Stehen in der Region [[Biogas]] oder künftig auch grüner Wasserstoff oder [[Solarthermie]] zur Verfügung?<ref name="Staude_Wille_KW" />
* Auch Abwärme (aus Industrieprozessen, Rechenzentren,<ref>{{Internetquelle |autor=Nicole Allé |url=https://www.energiezukunft.eu/erneuerbare-energien/waerme/abwaerme-aus-rechenzentren-sucht-abnehmer/ |titel=Energie besser nutzen: Abwärme aus Rechenzentren sucht Abnehmer |werk=energiezukunft.eu |abruf=2023年07月25日}}</ref><ref>{{Internetquelle |autor=Jörg Staude |url=https://www.klimareporter.de/technik/abwaerme-aus-rechenzentren-ist-ein-zubrot |titel=Digitalwirtschaft: Abwärme aus Rechenzentren ist ein Zubrot |werk=klimareporter.de |abruf=2023年09月11日}}</ref> Abwasser<ref>{{Internetquelle |autor=Finn Rohrbeck |url=https://www.energiezukunft.eu/erneuerbare-energien/waerme/der-abwasserkanal-als-energie-goldgrube/ |titel=Wärmewende: Der Abwasserkanal als Energie-Goldgrube |werk=energiezukunft.eu |abruf=2023年05月31日}}</ref> oder Gewässern) kann für eine Nutzung in Frage kommen.


Örtliche Wärmequellen sollen von der kommunalen Wärmeplanung erfasst und, soweit technisch sinnvoll nutzbar, herangezogen werden.
Damit die Kommunen zügig starten können, beabsichtigte der Bund, die kommunalen Wärmeplanungen der Kommunen mit 500 Mio. Euro aus dem [[Klima- und Transformationsfonds]] zu bezuschussen.<ref>Gudrun Mallwitz: [https://www.kommunal.de/waermeplanung-gesetz-datenerhebung-kabinett ''Heizwende: Wärmeplanungs-Gesetz im Kabinett beschlossen.''] In: ''Kommunal: Wir gestalten Deutschland. / Deutscher Städte- und Gemeindebund.'' (Online-Ausgabe), Rubrik "Klimaschutz" ({{ISSN|2510-120X}}), 16. August 2023.</ref> Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 15. November 2023 bewilligte Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Mrd. Euro für nicht verfassungsgemäß und nichtig erklärt hatte, sperrte das Finanzministerium zwar vorläufig den Wirtschaftsplan des KTF, nahm jedoch Maßnahmen für Erneuerbare Energien und mehr Energie-Effizienz bei der Wärmewende in Gebäuden davon aus.<ref>[https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/konsequenzen-klima-fonds-urteil-heizungsgesetz-100.html ''Bundesverfassungsgericht: Klimafonds-Urteil: Vorerst keine Auswirkungen auf Heizungs-Förderung.''] mdr.de-Internetportal (Mitteldeutscher Rundfunk), 16. November 2023.</ref>


Technologien wie [[Saisonalspeicher|saisonale Wärmespeicher]],<ref>Silke Köhler, Frank Kabus, Ernst Huenges: ''Wärme auf Abruf: Saisonale Speicherung thermischer Energie.'' In: T. Bührke, R. Wengenmayr (Hrsg.): ''Erneuerbare Energie: Konzepte für die Energiewende.'' 3. Auflage. Wiley-VCH, Weinheim 2012, ISBN 978-3-527-41108-5, S. 133–139.</ref><ref>{{Internetquelle |autor=Guido Bröer |url=https://www.solarserver.de/2023/07/30/grosswaermespeicher-fuer-die-kommunale-waermewende/ |titel=Großwärmespeicher für die kommunale Wärmewende |werk=solarserver.de |abruf=2023年07月30日}}</ref> Großwärmepumpen<ref>{{Internetquelle |autor=Janne Görlach |url=https://www.agora-energiewende.de/presse/neuigkeiten-archiv/grosses-potenzial-mit-grosswaermepumpen-gruene-waermequellen-fuer-gebaeude-und-industrie-nutzbar-machen/ |titel=Großes Potenzial: Mit Großwärmepumpen grüne Wärmequellen für Gebäude und Industrie nutzbar machen |werk=agora-energiewende.de |hrsg=Agora Energiewende |abruf=2023年06月01日}}</ref> und [[Power-to-Heat]]-[[Anlage (Technik)|Anlagen]]<ref>{{Internetquelle |autor=Lea Timmermann |url=https://www.energiezukunft.eu/erneuerbare-energien/waerme/wind-und-sonnenstrom-wird-waerme/ |titel=Energiewende – Wärmewende: Wind- und Sonnenstrom wird Wärme |werk=energiezukunft.eu |abruf=2023年04月24日}}</ref><ref>{{Literatur |Autor=Andreas Bloess, Wolf-Peter Schill, Alexander Zerrahn |Titel=Power-to-heat for renewable energy integration: A review of technologies, modeling approaches, and flexibility potentials |Sammelwerk=[[Applied Energy]] |Band=212 |Datum=2018 |DOI=10.1016/j.apenergy.2017年12月07日3 |Seiten=1611–1626}}</ref> können die Wärmewende auf der kommunalen Ebene unterstützen.
Bundesländer wie [[Baden-Württemberg]], [[Hessen]], [[Niedersachsen]] und [[Schleswig-Holstein]] haben bereits entsprechende Gesetze zur regionalen Wärmeplanung verabschiedet.<ref name="Staude_Wille_KW" /> {{Anker|Terminliche Ausnahmen in Sachen Vorlegen eines kommunalen Wärmeplans}} So müssen Regionen und Kommunen in Hessen ihre Wärmepläne bis spätestens 30. November 2023, in Baden-Württemberg bis 31. Dezember 2023, in Schleswig-Holstein bis 31. Dezember 2024 und in Niedersachsen bis 31. Dezember 2026 vorlegen.<ref>Thomas Denzel, Daniela Diehl und Julia Henninger: [https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/heizung-kommunen-waermeplanung-100.html ''Kommunale Wärmeplanung: Heizen wie Heidelberg.''] tagesschau.de-Internetportal (ARD Tagesschau), 16. Juni 2023.</ref> Der baden-württembergische Ministerpräsident [[Winfried Kretschmann]] warnte deswegen vor einer möglichen Benachteiligung dieser vier Länder.<ref>[https://www.swp.de/baden-wuerttemberg/kommunale-waermeplanung-faellt-baden-wuerttemberg-die-vorreiterrolle-auf-die-fuesse_-70915855.html Fällt Baden-Württemberg die Vorreiterrolle auf die Füße?], 16. Juni 2023</ref><ref>Martin Polansky: [https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/heizungsgesetz-kretschmann-zeitplan-100.html ''Länder wollen beim Heizungsgesetz mitreden.''] tagesschau.de-Internetportal (ARD Tagesschau), 18. Juni 2023.</ref><br />Bereits existierende Wärmepläne auf der Grundlage landesrechtlicher Regelungen haben Bestandsschutz.<ref name="solarserver.de_WP-Gesetz" /> Das Gleiche gilt für Wärmepläne, die einige Städte auch ohne landesrechtliche Grundlage auf den Weg gebracht haben, sofern die jeweilige Planung mit den Anforderungen des zu verabschiedenden Wärmeplanungsgesetzes vergleichbar ist. Allerdings müssen die besagten Städte bei der Fortschreibung bestehender Wärmepläne die Vorgaben des neuen Gesetzes berücksichtigen.<ref name="solarserver.de_WP-Gesetz" /><br />Eines der Hauptanliegen des „Wärmeplanungsgesetzes" besteht unter anderem darin, zu ermöglichen, dass Regionen (letztlich Bundesländer) und Kommunen (unter Beachtung des Klimaneutralitätsziels) die für sie besten Optionen einer künftigen Wärmeversorgung herausfinden.<ref name="Staude_Wille_KW" /><br />Um den Kommunen die Erfüllung der Pflicht zu erleichtern, hat die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) einen Leitfaden zur Kommunalen Wärmeplanung entwickelt. Dieser beinhaltet Informationen und Hilfestellungen für die Kommunen zur Planung und Umsetzung der Wärmeplanung, etwa durch die Vorstellung bereits vorhandener Technologien, Fördermöglichkeiten und Best-Practice Beispielen.<ref name=":3" />


Der Einsatz von [[Biomasse]] wird dagegen auf die Gewinnung von Wärme in über-fünfzig-kilometrigen Wärmenetzen begrenzt:<ref name="Franke_FossilfreieWn">{{Internetquelle |autor=Petra Franke |url=https://www.energiezukunft.eu/erneuerbare-energien/waerme/gesetz-zur-waermeplanung-kann-ins-parlament-gehen/ |titel=Fossilfreie Wärmenetze: Gesetz zur Wärmeplanung kann ins Parlament gehen |werk=energiezukunft.eu |abruf=2023年08月21日}}</ref> Dort darf der Energieträgeranteil an Biomasse zur Wärmegewinnung ab 2045 nicht mehr als 15 Prozent betragen.<ref name="Franke_FossilfreieWn" /><ref>{{Internetquelle |url=https://www.tga-fachplaner.de/meldungen/waermewende-bundeskabinett-beschliesst-entwurf-fuer-waermeplanungsgesetz |titel=Bundeskabinett beschließt Entwurf für Wärmeplanungsgesetz |werk=tga-fachplaner.de |hrsg=TGA(+E)-Fachplaner: Magazin für technische Gebäudeausrüstung und Elektrotechnik |abruf=2023年08月17日}}</ref>
==== {{Anker|Förderung}} Wie ist im Rahmen der Wärmewende die staatliche Förderung für Heizungen vorgeplant? ====
Ab dem 1. Januar 2024 will die Ampel-Regierung die Wärmewende mit Milliarden fördern. Das Geld soll nicht aus dem normalen Bundeshaushalt kommen, sondern aus einem Sondertopf – nämlich aus dem sogenannten „[[Klima- und Transformationsfonds]]".<ref name="tagesschau.de_Entwurf">[https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/heizungsgesetz-126.html ''FAQ: Entwurf der Ampel-Regierung: Was steht im Heizungsgesetz?''] tagesschau.de-Internetportal (ARD Tagesschau), 3. Juli 2023.</ref> Geplant ist, dass unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Investition beim Kauf einer klimafreundlicheren [[Heizung]] übernommen werden.<ref name="tagesschau.de_Entwurf" /> Für alle Haushalte soll es einkommensunabhängig einen einheitlichen Fördersatz von 30 Prozent der Investitionskosten klimafreundlicherer Heizungen für sämtliche Wohn- und Nichtwohngebäude, in welche sie eingebaut werden, geben.<ref name="tagesschau.de_Entwurf" /><ref name="tagesschau.de_GEG-Förderung" /> Dies wird „Grundförderung" genannt.<ref name="klimareporter.de_Heizungsgesetz_verabsch" /> Wer im Eigenheim wohnt und nicht vermietet, d. h. selbstnutzender Wohneigentümer ist, und über weniger als 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen pro Jahr verfügt, kann weitere 30 Prozent Förderung erhalten:<ref name="tagesschau.de_GEG-Förderung" /> den sogenannten „Einkommensbonus".<ref name="klimareporter.de_Heizungsgesetz_verabsch" /> Davon könnten viele [[Rentner]] profitieren.<ref name="tagesschau.de_Entwurf" /> Zudem ist ebenfalls für selbstnutzende Wohneigentümer, die nicht vermieten, ein „Klima-Geschwindigkeitsbonus"<ref name="klimareporter.de_Heizungsgesetz_verabsch" /> von 20 Prozent geplant – und zwar bis zum Jahr 2028. Der Bonus gilt denjenigen unter diesen, deren Gasheizung zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre alt ist oder welche eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung besitzen und diese dann austauschen.<ref name="tagesschau.de_GEG-Förderung" /> Ab 2028 soll dieser Bonus um drei Prozentpunkte alle zwei Jahre sinken.<ref name="tagesschau.de_Entwurf" /> Insgesamt aber ist die [[Finanzielle Fördermittel|Förderung]] bei maximal 70 Prozent gedeckelt.<ref name="tagesschau.de_Entwurf" /> Zum Zwecke der Förderung wird die Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen" (BEG EM) bis Ende des Jahres 2023 novelliert werden müssen.<ref name="klimareporter.de_Heizungsgesetz_verabsch" /> Anders als in der Vergangenheit werden die Förderanträge, die ab dem 1. Januar 2024 umweltfreundlicheres Heizen betreffen, nicht mehr beim [[Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ]] (BAFA), sondern vielmehr bei der [[Kreditanstalt für Wiederaufbau]] zu stellen sein<ref>Tobias Költzsch: [https://www.golem.de/news/sanierungen-kfw-soll-foerderantraege-fuer-heizungsaustausch-bearbeiten-2309-177710.html ''Sanierungen: KfW soll Förderanträge für Heizungsaustausch bearbeiten.''] golem.de-Internetportal, 16. September 2023.</ref> und gemäß der genannten Förderrichtlinie bewilligt werden. Förderungen für Maßnahmen an der [[Gebäudehülle]], Förderungen der Anlagentechnik (ohne Heizungen), des sogenannten „Gebäudenetzes" (des Wärmenetzes für mindestens zwei bis höchstens 16 Gebäude und bis höchstens 100 Wohneinheiten), der Heizungsoptimierung und Fachplanung sowie der Baubegleitung sollen hingegen in der Zuständigkeit des BAFA bleiben.


Bundesländer wie [[Baden-Württemberg]], [[Hessen]], [[Niedersachsen]] und [[Schleswig-Holstein]] haben bereits entsprechende Gesetze zur regionalen Wärmeplanung verabschiedet.<ref name="Staude_Wille_KW" /> {{Anker|Terminliche Ausnahmen in Sachen Vorlegen eines kommunalen Wärmeplans}} So müssen Regionen und Kommunen in Hessen spätestens ab dem 29. November 2023 ihre Wärmeplanungen in Angriff nehmen,<ref>{{Internetquelle |url=https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-EnGHE2012V2P13 |titel=§ 13 - Kommunale Wärmeplanung |werk=rv.hessenrecht.hessen.de |hrsg=Hessisches Energiegesetz (HEG) |datum= |abruf=2022年11月22日}}</ref> in Baden-Württemberg bis spätestens 31. Dezember 2023, in Schleswig-Holstein bis 31. Dezember 2024 und in Niedersachsen bis 31. Dezember 2026 ihre Wärmeplanungen vollenden und ihre Wärmepläne vorlegen.<ref>{{Internetquelle |autor=Thomas Denzel, Daniela Diehl und Julia Henninger |url=https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/heizung-kommunen-waermeplanung-100.html |titel=Kommunale Wärmeplanung: Heizen wie Heidelberg |werk=tagesschau.de |hrsg=ARD |abruf=2023年06月16日}}</ref>
==== Unzureichende finanzielle Ausstattung der Kommunen für die Wärmewende durch den Bund ====
Die Förderungen der Ampel-Regierung in Sachen Heizung sind im Wesentlichen an private Eigenheimbesitzer adressiert. Damit ist allerdings bezüglich der finanziellen Unterfütterung der Umsetzung der Wärmewende in den Liegenschaften, die den Kommunen gehören, noch nichts unternommen. Auch die Kommunen benötigen finanzielle Unterstützung, um [[Schule]]n, [[Krankenhaus|Krankenhäuser]] in kommunaler Hand und [[Verwaltungsgebäude]] in Sachen Heizung umzurüsten.<ref name="golem.de_Heizungstauschkosten_Kommunen">Ingo Pakalski: [https://www.golem.de/news/staedtebund-heizungstauschgesetz-kostet-kommunen-ueber-8-milliarden-euro-2305-173978.html ''Städtebund: Heizungstauschgesetz kostet Kommunen über 8 Milliarden Euro.''] golem.de-Internetportal, 7. Mai 2023.</ref> Kommt das Gebäudeenergiegesetz wie vorgesehen, müssen laut Deutschem Städte- und Gemeindebund jährlich 7.000 [[Heizungsanlage]]n auf Erneuerbare Energien umgerüstet oder neu eingebaut werden. Die jährlichen Mehrkosten bezifferte der Verband auf 400 Millionen Euro<ref name="golem.de_Heizungstauschkosten_Kommunen" /> (genauer sind es 385,7 Millionen). Zwar sei davon auszugehen, dass sich die Kosten über die Betriebszeiten amortisierten. Aber der jährliche Investitionsbedarf sei enorm, sagte dessen Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg.<ref name="golem.de_Heizungstauschkosten_Kommunen" /> Hinzu kämen in zahllosen Fällen noch teure energetische [[Gebäudesanierung|Sanierungen]], weil fast 60 Prozent der Gebäude der Kommunen 45 Jahre oder älter seien.<ref name="golem.de_Heizungstauschkosten_Kommunen" /> 135.000 kommunale Gebäude müssen nach Berechnungen des Kommunalverbands bis 2045 mit einer neuen Heizung ausgestattet werden.<ref name="golem.de_Heizungstauschkosten_Kommunen" /> Um die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen, entstünden Mehrkosten von je 60.000 Euro pro Anlage gegenüber den bisherigen Ausgaben, so der Städte- und Gemeindebund nach Angaben der [[Neue Osnabrücker Zeitung|Neuen Osnabrücker Zeitung]] vom 8. Mai 2023.<ref name="golem.de_Heizungstauschkosten_Kommunen" />


Der baden-württembergische Ministerpräsident [[Winfried Kretschmann]] warnte deswegen vor einer möglichen Benachteiligung dieser vier Länder.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.swp.de/baden-wuerttemberg/kommunale-waermeplanung-faellt-baden-wuerttemberg-die-vorreiterrolle-auf-die-fuesse_-70915855.html |titel=Fällt Baden-Württemberg die Vorreiterrolle auf die Füße? |werk=swp.de |abruf=2023年06月16日}}</ref><ref>{{Internetquelle |autor=Martin Polansky |url=https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/heizungsgesetz-kretschmann-zeitplan-100.html |titel=Länder wollen beim Heizungsgesetz mitreden |werk=tagesschau.de |hrsg=ARD |abruf=2023年06月18日}}</ref> Bereits existierende Wärmepläne auf der Grundlage landesrechtlicher Regelungen haben Bestandsschutz.<ref name="solarserver.de_WP-Gesetz" /> Das Gleiche gilt für Wärmepläne, die einige Städte auch ohne landesrechtliche Grundlage auf den Weg gebracht haben, sofern die jeweilige Planung mit den Anforderungen des mittlerweile verabschiedeten Wärmeplanungsgesetzes vergleichbar ist. Allerdings müssen die besagten Städte bei der Fortschreibung bestehender Wärmepläne die Vorgaben des neuen Gesetzes berücksichtigen.<ref name="solarserver.de_WP-Gesetz" />
<math>\mathrm {\text{Jährliche Mehrkosten der Kommunen} = \frac{60.000 \; \euro \times 135.000}{21 \; a} = 385.714.286\; \euro /a \approx 385,7\; Mio. \euro /a}</math>


Um den Kommunen die Erfüllung ihrer Pflicht zu erleichtern, hat die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) einen Leitfaden zur Kommunalen Wärmeplanung entwickelt. Dieser beinhaltet Informationen und Hilfestellungen für die Kommunen zur Planung und Umsetzung der Wärmeplanung, etwa durch die Vorstellung bereits vorhandener Technologien, Fördermöglichkeiten und Best-Practice Beispiele.<ref name=":3" />
(In den 21 Jahren von Anfang 2024 bis Ende 2044 kommt so eine Gesamtsumme von 8,1 Milliarden Euro zusammen.)<ref name="golem.de_Heizungstauschkosten_Kommunen" /> Landsberg kritisierte, die Kommunen seien von den in Aussicht gestellten Förderungen bislang ausgeklammert.<ref name="golem.de_Heizungstauschkosten_Kommunen" /><br />Es kommt sogar noch schlimmer: Mit dem Wachstumschancengesetz will [[Finanzminister]] [[Christian Lindner]] die „Axt" an die [[Gewerbesteuer]] anlegen und die sogenannte „Mindestgewinnbesteuerung" aussetzen.<ref name="handelsblatt.com_Wachstumschancengesetz">[https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/kommunen-staedtetag-warnt-vor-steuerausfaellen-durch-lindners-wachstumspaket/29260750.html ''Kommunen: Städtetag warnt vor Steuerausfällen durch Lindners Wachstumspaket.''] handelsblatt.com-Internetportal (Handelsblatt), 15. Juli 2023.</ref> Abgesehen von den finanziellen Mehrbelastungen in Höhe von 385,7 Mio. Euro pro Jahr wegen Heizungsumrüstungen in kommunalen Gebäuden, kommen so entgehende Gewerbeeinnahmen in Höhe von rund zwei Milliarden Euro pro Jahr noch oben drauf.<ref name="handelsblatt.com_Wachstumschancengesetz" /> Dies gilt bis mindestens 2028:


===== ''(*) Unzureichende finanzielle Ausstattung der Kommunen durch den Bund'' =====
<math>\mathrm {\text{Summarische jährliche Mehrbelastungen der Kommunen} \approx 1,9\; Mrd. \euro /a + 385,7\; Mio. \euro /a = 1,9\; Mrd. \euro /a + 0,3857\; Mrd. \euro /a = 2,2857\; Mrd. \euro /a}</math>
Die Wärmeplanung der Kommunen soll vom Bund mit 500 Mio. Euro aus dem [[Klima- und Transformationsfonds]] bezuschusst werden.<ref>Gudrun Mallwitz: [https://www.kommunal.de/waermeplanung-gesetz-datenerhebung-kabinett ''Heizwende: Wärmeplanungs-Gesetz im Kabinett beschlossen.''] In: ''Kommunal: Wir gestalten Deutschland. / Deutscher Städte- und Gemeindebund.'' (Online-Ausgabe), Rubrik "Klimaschutz" ({{ISSN|2510-120X}}), 16. August 2023.</ref> Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 15. November 2023 bewilligte Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Mrd. Euro für nicht verfassungsgemäß und nichtig erklärt hatte, sperrte das Finanzministerium zwar vorläufig den Wirtschaftsplan des KTF, nahm jedoch Maßnahmen für Erneuerbare Energien und mehr Energie-Effizienz bei der Wärmewende in Gebäuden davon aus.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/konsequenzen-klima-fonds-urteil-heizungsgesetz-100.html |titel=Bundesverfassungsgericht: Klimafonds-Urteil: Vorerst keine Auswirkungen auf Heizungs-Förderung |werk=mdr.de |hrsg=Mitteldeutscher Rundfunk |abruf=2023年11月16日}}</ref> Ansonsten sind die Förderungen der Ampel-Regierung in Sachen Heizung jedoch im Wesentlichen an private Eigenheimbesitzer adressiert. Damit ist allerdings bezüglich der finanziellen Unterfütterung der Umsetzung der Wärmewende in den Liegenschaften, die den Kommunen gehören, noch nichts unternommen. Auch die Kommunen benötigen finanzielle Unterstützung, um [[Schule]]n, [[Krankenhaus|Krankenhäuser]] in kommunaler Hand und [[Verwaltungsgebäude]] in Sachen Heizung umzurüsten.<ref name="golem.de_Heizungstauschkosten_Kommunen">{{Internetquelle |autor=Ingo Pakalski |url=https://www.golem.de/news/staedtebund-heizungstauschgesetz-kostet-kommunen-ueber-8-milliarden-euro-2305-173978.html |titel=Städtebund: Heizungstauschgesetz kostet Kommunen über 8 Milliarden Euro |werk=golem.de |abruf=2023年05月07日}}</ref> Kommt das Gebäudeenergiegesetz wie vorgesehen, müssen laut Deutschem Städte- und Gemeindebund jährlich 7.000 [[Heizungsanlage]]n auf Erneuerbare Energien umgerüstet oder neu eingebaut werden. Die jährlichen Mehrkosten bezifferte der Verband auf 400 Millionen Euro<ref name="golem.de_Heizungstauschkosten_Kommunen" /> (genauer sind es 385,7 Millionen). Zwar sei davon auszugehen, dass sich die Kosten über die Betriebszeiten amortisierten. Aber der jährliche Investitionsbedarf sei enorm, sagte dessen Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg.<ref name="golem.de_Heizungstauschkosten_Kommunen" /> Hinzu kämen in zahllosen Fällen noch teure energetische [[Gebäudesanierung|Sanierungen]], weil fast 60 Prozent der Gebäude der Kommunen 45 Jahre oder älter seien.<ref name="golem.de_Heizungstauschkosten_Kommunen" /> 135.000 kommunale Gebäude müssen nach Berechnungen des Kommunalverbands bis 2045 mit einer neuen Heizung ausgestattet werden.<ref name="golem.de_Heizungstauschkosten_Kommunen" /> Um die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen, entstünden Mehrkosten von je 60.000 Euro pro Anlage gegenüber den bisherigen Ausgaben, so der Städte- und Gemeindebund nach Angaben der [[Neue Osnabrücker Zeitung|Neuen Osnabrücker Zeitung]] vom 8. Mai 2023.<ref name="golem.de_Heizungstauschkosten_Kommunen" />


:<math>\text{Jährliche Mehrkosten der Kommunen} = \frac{60.000 \; \euro \times 135.000}{21 \; \text{a}} = 385.714.286\; \euro /\text{a} \approx 385{,}7\; \text{Mio.},円 \euro /\text{a}</math>
Die 1,9 Milliarden Euro pro Jahr, die den Kommunen steuerlich entzogen werden, hat der Finanzminister nicht gegenfinanziert. Verena Göppert, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des [[Deutscher Städtetag|Deutschen Städtetags]], warnte, dass dies die an die Allgemeinheit bereitgestellten Dienstleistungen der Kommunen beeinträchtigen könne und dass deren Haushalte vielerorts stark angespannt seien.<ref name="handelsblatt.com_Wachstumschancengesetz" /> „Stand jetzt werden zu viele Lasten auf die Kommunen abgewälzt, das könnte sie überfordern"<ref>Martin Beznoska, Tobias Hentze, Thomas Obst: [https://www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/martin-beznoska-tobias-hentze-thomas-obst-nicht-mehr-als-ein-startschuss.html ''Wachstumschancengesetz: Nicht mehr als ein Startschuss.''] iwkoeln.de-Internetportal (Institut der deutschen Wirtschaft, Köln), Pressemitteilung, 10. November 2023.</ref>, so Tobias Hentze, Autor einer neuen Studie<ref>[https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/iw-studie-wachstumschancengesetz-bringt-kaum-wachstum-19303876.html ''Neue IW-Studie: Bringt das Wachstumschancengesetz nur ein Mini-Wachstum?''] faz.net-Internetportal (Frankfurter Allgemeine Zeitung), aktualisiert am 10. November 2023.</ref> des [[Institut der deutschen Wirtschaft|Instituts der deutschen Wirtschaft]] zum Wachstumschancengesetz.


(In den 21 Jahren von Anfang 2024 bis Ende 2044 kommt so eine Gesamtsumme von 8,1 Milliarden Euro zusammen.)<ref name="golem.de_Heizungstauschkosten_Kommunen" /> Landsberg kritisierte, die Kommunen seien von den in Aussicht gestellten Förderungen bislang ausgeklammert.<ref name="golem.de_Heizungstauschkosten_Kommunen" /><br />Es kommt sogar noch schlimmer: Mit dem Wachstumschancengesetz will [[Finanzminister]] [[Christian Lindner]] die „Axt" an die [[Gewerbesteuer]] anlegen und die sogenannte „Mindestgewinnbesteuerung" aussetzen.<ref name="handelsblatt.com_Wachstumschancengesetz">{{Internetquelle |url=https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/kommunen-staedtetag-warnt-vor-steuerausfaellen-durch-lindners-wachstumspaket/29260750.html |titel=Kommunen: Städtetag warnt vor Steuerausfällen durch Lindners Wachstumspaket |werk=handelsblatt.com |hrsg=Handelsblatt |abruf=2023年07月15日}}</ref> Abgesehen von den finanziellen Mehrbelastungen in Höhe von 385,7 Mio. Euro pro Jahr wegen Heizungsumrüstungen in kommunalen Gebäuden kommen so entgehende Gewerbeeinnahmen in Höhe von knapp zwei Milliarden Euro pro Jahr noch oben drauf.<ref name="handelsblatt.com_Wachstumschancengesetz" /> Dies gilt bis mindestens 2028:
==== {{Anker|Wasserstoff}} Zukunftsperspektive ‚Wärmewende und Wasserstoffwirtschaft‘ ====
Ein im Auftrag des [[Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz|Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz]] erstelltes Gutachten unter Mitwirkung von neun Forschungseinrichtungen und Beratungsunternehmen (unter anderem der [[Deutsche Energie-Agentur|Deutschen Energie-Agentur]] und [[Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg|ifeu]]) befasste sich im März 2023 u. a. mit dem Einsatz von Wasserstoff zur Wärmeerzeugung in Gebäuden. Der hohe Strombedarf sei „der zentrale Nachteil von Wasserstoff gegenüber anderen Technologien". Wasserstoff zur Erzeugung von Wärme zu nutzen, erfordere 6 bis 10-mal mehr Strom als für Wärmepumpen benötigt würde. Technologischer Fortschritt würde auch keine wesentlichen Verbesserungen bringen, dafür verantwortlich seien „physikalische Grundgesetze (Hauptsätze der Thermodynamik)". Wärmenetze, Solarthermie und „in geringem Umfang" Biomasse seien ebenfalls der Nutzung von Wasserstoff im Wärmebereich vorzuziehen. Hohe Kosten für Verbraucher seien bei der Nutzung von Wasserstoff zu erwarten. Daher bedürfe es „eindeutiger Regelungen im Ordnungsrecht, welche unzureichende primärenergetische Effizienz in Gebäuden, wie bspw. beim Einsatz von Wasserstoff, unterbinden."<ref>{{Internetquelle |url=https://www.ifeu.de/publikation/hintergrundpapier-gebaeudestrategie-klimaneutralitaet-2045/ |titel=Hintergrundpapier Gebäudestrategie Klimaneutralität 2045 |abruf=2023年03月23日}}</ref>


:<math>\text{Summarische jährliche Mehrbelastungen der Kommunen} \approx 1{,}9\;\text{Mrd.},円\euro /\text{a} + 385{,}7\;\text{Mio.},円\euro /\text{a} = 1{,}9\;\text{Mrd.},円\euro /\text{a} + 0{,}3857\; \text{Mrd.},円\euro /\text{a} = 2{,}2857\;\text{Mrd.},円\euro /\text{a}</math>
Eine 2022 erschienene Übersichtsarbeit, die 32 unabhängige (d.&nbsp;h. nicht von [[Wirtschaftsverband|Industrieverbänden]] oder -unternehmen in Auftrag gegebene) Studien analysierte, kam zu dem Ergebnis, dass emissionsarmer oder emissionsfreier Wasserstoff zwar massiv von der Gas- und Heizungsindustrie beworben und als Schlüsseltechnologie gepriesen werde, jedoch keine einzige der untersuchten Studien den großflächigen Einsatz von Wasserstoff zu Heizzwecken empfahl. Stattdessen kamen die Studien zu dem Ergebnis, dass Wasserstoff, verglichen mit anderen Alternativen, wie Wärmepumpen, [[Solarthermie]] oder [[Fernwärme]]netzen teurer, ineffizienter und ressourcenintensiver sei und größere negative Umweltauswirkungen mit sich bringen würde. Insbesondere verursachten Wasserstoffheizungen aufgrund des um etwa um den Faktor fünf höheren Energieverbrauchs höhere Energiesystemkosten als die Alternativen; entsprechend beinhalteten sie höhere Gesamtkosten für Endverbraucher und benötigten mehr Energieinfrastruktur, erforderten einen höheren Ressourcenaufwand und verursachten mehr Flächenverbrauch. Auch würde sich durch sinkende Wasserstoffkosten durch günstigere Ökostromproduktion kein Vorteil ergeben, da dieser Vorteil genauso für Wärmepumpen gelte und damit das relative Kostenverhältnis der Technologien sich nicht verändere. Zwar könnte Wasserstoff eine ergänzende Rolle im Wärmesektor spielen, beispielsweise für Spitzenlasten in Wärmenetzen, die vorhandene Beleglage liefere jedoch keinen Grund für die Annahme, dass fossiles Erdgas 1 zu 1 durch Wasserstoff ersetzt werden solle. Im Gegenteil berge die Diskussion über zukünftige Wasserstoffheizungen die Gefahr, dass der Umstieg auf bereits heute verfügbare saubere Heiztechnologien, die schon heute Emissionen einsparen könnten, verzögert würde. Auch gebe es zahlreiche konkurrierende Wasserstoffgroßverbraucher z.&nbsp;B. in der Industrie, für die es kaum Alternativen zum Wasserstoff gebe, die daher Vorrang vor Heizungen haben sollten.<ref>{{Literatur | Autor=Jan Rosenow | Titel=Is heating homes with hydrogen all but a pipe dream? An evidence review | Sammelwerk=[[Joule (Zeitschrift)|Joule]] | Band=6 | Nummer=10 | Datum=2022 | Seiten=P2225-2228 | DOI=10.1016/j.joule.2022年08月01日5}} </ref>


Die 1,9 Milliarden Euro pro Jahr, die den Kommunen steuerlich entzogen werden, hat der Finanzminister nicht gegenfinanziert. Verena Göppert, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des [[Deutscher Städtetag|Deutschen Städtetags]], warnte, dass dies die an die Allgemeinheit bereitgestellten Dienstleistungen der Kommunen beeinträchtigen könne und dass deren Haushalte vielerorts stark angespannt seien.<ref name="handelsblatt.com_Wachstumschancengesetz" /> „Stand jetzt werden zu viele Lasten auf die Kommunen abgewälzt, das könnte sie überfordern",<ref>{{Internetquelle |autor=Martin Beznoska, Tobias Hentze, Thomas Obst |url=https://www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/martin-beznoska-tobias-hentze-thomas-obst-nicht-mehr-als-ein-startschuss.html |titel=Wachstumschancengesetz: Nicht mehr als ein Startschuss |werk=iwkoeln.de |hrsg=Institut der deutschen Wirtschaft, Köln |abruf=2023年11月10日 |kommentar=Pressemittelung}}</ref> so Tobias Hentze, Autor einer neuen Studie<ref>{{Internetquelle |url=https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/iw-studie-wachstumschancengesetz-bringt-kaum-wachstum-19303876.html |titel=Neue IW-Studie: Bringt das Wachstumschancengesetz nur ein Mini-Wachstum? |werk=faz.net |hrsg=Frankfurter Allgemeine Zeitung |datum= |abruf=2023年11月10日}}</ref> des [[Institut der deutschen Wirtschaft|Instituts der deutschen Wirtschaft]] zum Wachstumschancengesetz.
==== Aspekte des Betriebs von Wärmepumpenheizungen ====

Ab Januar 2024 dürfen Netzbetreiber künftig den Strombezug von neuen steuerbaren Wärmepumpen oder Ladestationen einschränken, wenn eine Überlastung des Elektrizitätsnetzes droht.<ref name="tagesschau.de_Spitzenglättung">[https://www.tagesschau.de/wirtschaft/technologie/stromnetz-strombezug-ladestationen-waermepumpen-bundesnetzagentur-100.html ''Neue Regeln ab Januar: Strombezug darf bei Überlastung begrenzt werden.''] tagesschau.de-Internetportal (ARD Tagesschau), 27. November 2023.</ref> Das hat die [[Bundesnetzagentur]] mitgeteilt.<ref name="tagesschau.de_Spitzenglättung" /> Dabei geht es um die sogenannte „Überlastspitzenglättung" in elektrischen Niederspannungs-Verteilnetzen. Dies ist für alljene Betreiber von elektrisch gespeisten [[Wärmepumpenheizung]]en von Bedeutung, die die Energie für ihre Wärmepumpen steuerbar aus dem [[Stromnetz]], genauer gesagt, aus einem Niederspannungs-Verteilnetz, beziehen.<ref name="tagesschau.de_Spitzenglättung" /> Die [[Verteilnetzbetreiber]] dürfen dabei den Bezug für die Dauer der Überlastung auf bis zu 4,2 Kilowatt Mindestleistung verringern.<ref name="tagesschau.de_Spitzenglättung" /> Damit kann der Betrieb von Wärmepumpen im Überlastfall aufrechterhalten und vorübergehend auf niedrigerem Leistungsniveau fortgeführt werden.<ref name="tagesschau.de_Spitzenglättung" /> Der reguläre Haushaltsstrom sei davon nicht betroffen, so die Bundesnetzagentur.<ref name="tagesschau.de_Spitzenglättung" />
==== Auswirkungen auf Immobilienbesitzer ====

===== ''(*) Betrieb von Wärmepumpenheizungen'' =====
Ab Januar 2024 dürfen Netzbetreiber künftig den Strombezug von neuen steuerbaren Wärmepumpen oder Ladestationen einschränken, wenn eine Überlastung des Elektrizitätsnetzes droht.<ref name="tagesschau.de_Spitzenglättung">{{Internetquelle |url=https://www.tagesschau.de/wirtschaft/technologie/stromnetz-strombezug-ladestationen-waermepumpen-bundesnetzagentur-100.html |titel=Neue Regeln ab Januar: Strombezug darf bei Überlastung begrenzt werden |werk=tagesschau.de |hrsg=ARD |datum= |abruf=2023年11月27日}}</ref> Das hat die [[Bundesnetzagentur]] mitgeteilt.<ref name="tagesschau.de_Spitzenglättung" /> Dabei geht es um die sogenannte „Überlastspitzenglättung" in elektrischen Niederspannungs-Verteilnetzen. Dies ist für alljene Betreiber von elektrisch gespeisten [[Wärmepumpenheizung]]en von Bedeutung, die die Energie für ihre Wärmepumpen steuerbar aus dem [[Stromnetz]], genauer gesagt, aus einem Niederspannungs-Verteilnetz, beziehen.<ref name="tagesschau.de_Spitzenglättung" /> Die [[Verteilnetzbetreiber]] dürfen dabei den Bezug für die Dauer der Überlastung auf bis zu 4,2 Kilowatt Mindestleistung verringern.<ref name="tagesschau.de_Spitzenglättung" /> Damit kann der Betrieb von Wärmepumpen im Überlastfall aufrechterhalten und vorübergehend auf niedrigerem Leistungsniveau fortgeführt werden.<ref name="tagesschau.de_Spitzenglättung" /> Der reguläre Haushaltsstrom sei davon nicht betroffen, so die Bundesnetzagentur.<ref name="tagesschau.de_Spitzenglättung" />

===== ''(*) Möglichkeiten zur Erfüllung des 65%-Kriteriums'' =====
Um das 65-Prozent-Kriterium mindestens zu erfüllen, gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten: {{Anker|Alternativen zur Realisierung sogenannter umweltfreundlicherer Heizungen}}

* Anschluss an ein Wärmenetz,
* Einbau einer elektrischen [[Wärmepumpe]],
* Einbau einer Stromdirektheizung,
* Einbau einer solarthermischen Anlage oder
* Einbau einer Biomasseheizung (Holz, Pellets, Biogas, Biomethan).<ref name="klimareporter.de_Heizungsgesetz_verabsch" />

Möglich sind auch Hybridheizungen, bei denen ein erneuerbarer Anteil wie Wärmepumpe oder [[Solarthermie]] das 65-Prozent-Kriterium erfüllt. Die restliche Heizenergie kann dann zunächst aus fossilen Quellen wie Erdgas und Erdöl (genauer: das daraus hergestellte Heizöl) kommen.<ref name="klimareporter.de_Heizungsgesetz_verabsch" /> Andere Kombinationen aus den aufgelisteten Komponenten sind möglich, solange das 65-Prozent-Kriterium erfüllt wird.

Dass der erneuerbare 65-Prozent-Anteil bei der eingesetzten Heizenergie erreicht wird, ist für jede Heizungsanlage vor der [[Inbetriebnahme]] nachzuweisen.<ref name="klimareporter.de_Heizungsgesetz_verabsch" />

Akzeptiert wird dabei auch eine neue Erdgasheizung, sofern sie künftig Wasserstoff verbrennen kann, also „H<sub>2</sub>-ready" ist.<ref name="klimareporter.de_Heizungsgesetz_verabsch" /> Der Wasserstoff kann dabei (in Form von sogenanntem „[[Grüner Wasserstoff|grünen Wasserstoff]]") erneuerbar hergestellt oder (in Form von sogenanntem „[[Blauer Wasserstoff|blauen Wasserstoff]]") aus Erdgas mit anschließender [[CO2-Abscheidung und -Speicherung|CO<sub>2</sub>-Abscheidung und Speicherung]] (CCS) erzeugt sein.<ref name="klimareporter.de_Heizungsgesetz_verabsch" /> Die „H<sub>2</sub>-ready"-Heizung muss, um dauerhaft betrieben werden zu können, außerdem laut Wärmeplanungsgesetz in einem vom örtlichen Wärmeplan ausgewiesenen „Wasserstoffnetzausbaugebiet" liegen, das spätestens Ende 2044 vollständig mit Wasserstoff versorgt wird.<ref name="klimareporter.de_Heizungsgesetz_verabsch" /> Dazu muss der Betreiber des Gasnetzes bis Ende 2028 der Kommune einen verbindlichen Umstellungsfahrplan zusichern.<ref name="klimareporter.de_Heizungsgesetz_verabsch" />

Weil die Wärmepläne der Kommunen erst in einigen Jahren vorliegen, dürfen schon bestehende Heizungen in Bestandsgebäuden bis 2026 beziehungsweise 2028 auch noch durch solche ersetzt werden, die das 65-Prozent-Kriterium nicht erfüllen.<ref name="klimareporter.de_Heizungsgesetz_verabsch" /> Die 65 Prozent müssen dann ab dem Zeitpunkt erfüllt werden, zu dem die Kommune vor Ort den Wärmeplan vorlegt.<ref name="klimareporter.de_Heizungsgesetz_verabsch" /> Die Übergangsfrist, die von diesem Zeitpunkt an läuft, gibt dem Anlagenbesitzer eine gewisse Zeit, die Mindestens-65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Vorgabe an seiner Heizungsanlage in die Praxis umzusetzen.

Wer in die Zwangslage gerät, seine Gasheizung austauschen zu müssen, ohne dass schon eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, für den eröffnet der Gesetzgeber auch die besondere Möglichkeit, bis 2026 respektive 2028 noch eine neue Gasheizung einzubauen.<ref name="klimareporter.de_Heizungsgesetz_verabsch" /> Gemäß einer EU-Gesetzgebung muss diese dann ab 2029 zu 15 Prozent mit Gas aus Biomasse oder mit klimaneutralem Wasserstoff betrieben werden.<ref name="klimareporter.de_Heizungsgesetz_verabsch" /> Der vorgeschriebene sogenannte „klimaneutrale Gasanteil" steigt ab 2035 auf 30, ab 2040 auf 60 und ab 2045 auf 100 Prozent.<ref name="klimareporter.de_Heizungsgesetz_verabsch" />

Bei Bestandsbauten muss ein [[Heizkessel]] bereits nach geltendem Recht nach 30 Jahren gegen einen neuen ausgetauscht werden.<ref name="br.de_Heizungsgesetz_Förderungen">{{Internetquelle |autor=Markus Wolf |url=https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/nach-langem-hin-und-her-heizungsgesetz-tritt-ab-januar-in-kraft,TzqkuKR |titel=Heizungsgesetz tritt in Kraft: Wie man an Förderungen kommt |werk=br.de |hrsg=Bayerischer Rundfunk |abruf=2023年12月29日}}</ref> Dies folgt aus §72 Gebäudeenergiegesetz, wonach Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, nicht mehr weiterbetrieben werden dürfen.<ref name="morgenpost.de_Austauschpflicht">{{Internetquelle |autor=Jason Blaschke |url=https://www.morgenpost.de/ratgeber/article241389072/heizung-austauschpflicht-hausbesitzer-2024-oelheizung-gasheizung.html |titel=Heizung: Austauschpflicht: Diese Hausbesitzer müssen 2024 handeln |werk=morgenpost.de |hrsg=Berliner Morgenpost |datum= |abruf=2024年01月10日}}</ref> Auch Gas- und Ölheizungen, die ab 1. Januar 1991 in Betrieb genommen wurden, sind betroffen und müssen nach Ablauf von 30 Jahren verpflichtend ausgetauscht werden. Demzufolge sind früher oder später zahlreiche Öl- beziehungsweise Gasheizungen von der „Austauschpflicht" betroffen, sobald sie entweder unreparierbar defekt geworden sind oder das Alter von 30 Jahren vollendet haben. Insbesondere gilt dies für sämtliche Anlagen mit Standard- beziehungsweise Konstanttemperaturkesseln.<ref name="morgenpost.de_Austauschpflicht" /> Ausnahmen gibt es jedoch unter anderem für:

* [[Niedertemperaturkessel]],
* [[Brennwertkessel]],<ref name="br.de_Heizungsgesetz_Förderungen" />
* hybride Heizungen, bei denen Öl oder Gas mit Erneuerbaren Energien kombiniert wird

Mit Vorlage des Wärmeplans durch die Kommune vor Ort gilt in Bestandsbauten sowie bei in Baulücken gelegenen Neubauten zusätzlich zur Austauschpflicht die Mindestens-65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Regelung. Ab 2045 dürfen Gebäude nur noch klimaneutral mit erneuerbaren Energien geheizt werden.<ref name="br.de_Heizungsgesetz_Förderungen" />

Bevor eine [[Heizungsanlage]] eingebaut wird, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, verlangt das Heizungsgesetz eine Pflichtberatung, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit hinweist, vor allem wegen ansteigender CO<sub>2</sub>-Preise.<ref name="klimareporter.de_Heizungsgesetz_verabsch" />

===== ''{{Anker|Förderung}} (*) Staatliche Förderung für Heizungen'' =====
Ab dem 1. Januar 2024 will die Ampel-Regierung die Wärmewende mit Milliarden fördern. Das Geld soll nicht aus dem normalen Bundeshaushalt kommen, sondern aus einem Sondertopf – nämlich aus dem sogenannten „[[Klima- und Transformationsfonds]]".<ref name="tagesschau.de_Entwurf">{{Internetquelle |url=https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/heizungsgesetz-126.html |titel=FAQ: Entwurf der Ampel-Regierung: Was steht im Heizungsgesetz? |werk=tagesschau.de |hrsg=ARD |abruf=2023年07月03日}}</ref> Festgelegt worden ist, dass unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Investition beim Kauf einer klimafreundlicheren [[Heizung]] übernommen werden.<ref name="tagesschau.de_Entwurf" />

'''Grundförderung:'''

Für alle Haushalte soll der Einbau klimafreundlicher Heizungen in Wohn- und Nichtwohngebäude einkommensunabhängig mit 30 Prozent der Investitionskosten gefördert werden.<ref name="tagesschau.de_Entwurf" /><ref name="tagesschau.de_GEG-Förderung" /><ref name="klimareporter.de_Heizungsgesetz_verabsch" />

'''Effizienzbonus:'''<br />Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel (beispielsweise Propan, Butan oder Wasser)<ref name="morgenpost.de_Tausch_Heizung">{{Internetquelle |autor=Theresa Martus |url=https://www.morgenpost.de/politik/article241368614/So-viel-Geld-gibt-es-fuer-den-Heizungstausch.html |titel=Schornsteinfeger erklärt: So viel Geld gibt es für den Tausch Ihrer Heizung |werk=morgenpost.de |hrsg=Berliner Morgenpost |abruf=2024年01月09日}}</ref> einsetzen, gibt es einen Effizienz-Bonus von zusätzlich 5 Prozent.<ref name="br.de_Heizungsgesetz_Förderungen" /> Natürliche Kältemittel sind etwas effizienter und weniger klimaschädlich als synthetische Kältemittel.<ref name="morgenpost.de_Tausch_Heizung" /> Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2.500 Euro gewährt, wenn sie einen bestimmten Staub-Emissionsgrenzwert einhalten.<ref name="br.de_Heizungsgesetz_Förderungen" />

'''Einkommensbonus:'''<br />Wer im Eigenheim wohnt und nicht vermietet, d. h. selbstnutzender Wohneigentümer ist, und über weniger als 40.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen verfügt, kann weitere 30 Prozent Förderung erhalten.<ref name="tagesschau.de_GEG-Förderung" /><ref name="klimareporter.de_Heizungsgesetz_verabsch" />

'''Klima-Geschwindigkeitsbonus:'''<br />Für selbstnutzende Wohneigentümer, die nicht vermieten, ist weiterhin ein Klima-Geschwindigkeitsbonus<ref name="klimareporter.de_Heizungsgesetz_verabsch" /> von 20 Prozent geplant. Den Bonus erhält, wer eine Biomasse- oder Gasheizung besitzt, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre alt ist, oder eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung besitzt und diese dann austauscht.<ref name="tagesschau.de_GEG-Förderung" /> Ab 2028 soll dieser Bonus um drei Prozentpunkte alle zwei Jahre sinken.<ref name="tagesschau.de_Entwurf" /> Ab 1. Januar 2037 entfällt der Bonus laut Richtlinie.<ref name="br.de_Heizungsgesetz_Förderungen" />

'''zinsvergünstigte Kredite:'''

Neben den Investitionskostenzuschüssen sollen über die staatliche Förderbank KfW zinsvergünstigte Kredite angeboten werden von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit für private Selbstnutzer von Wohngebäuden mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro.<ref name="br.de_Heizungsgesetz_Förderungen" />

'''Kombination verschiedener Förderungen:'''

Die [[Finanzielle Fördermittel|Förderung]] insgesamt ist pro Haushalt auf maximal 70 Prozent gedeckelt.<ref name="tagesschau.de_Entwurf" /> Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch liegen bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohnung eines Mehrfamilienhauses. In einem Mehrparteienhaus erhöhen sich die förderfähigen Kosten um jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste sowie um jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.<ref name="br.de_Heizungsgesetz_Förderungen" /> Bei Nichtwohngebäuden gelten laut Ministerium Grenzen für die förderfähigen Kosten nach Quadratmeterzahl.<ref name="br.de_Heizungsgesetz_Förderungen" />

Neu ist, dass die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch und für Effizienzmaßnahmen miteinander verbunden werden können.<ref name="tagesschau.de_Zuschüsse_Heizungsförderung">{{Internetquelle |autor=Till Bücker |url=https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/heizungsaustausch-beg-zuschuesse-sanierung-100.html |titel=FAQ: Zuschüsse im Jahr 2024: So sieht die neue Heizungsförderung aus |werk=tagesschau.de |hrsg=ARD |abruf=2023年12月30日}}</ref> In der Summe gilt dann für ein Einfamilienhaus eine Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 90.000 Euro pro Kalenderjahr, vorausgesetzt, dass es einen individuellen Sanierungsfahrplan gibt und nach diesem handwerklich vorgegangen wird.<ref name="tagesschau.de_Zuschüsse_Heizungsförderung" /> Bisher lagen die maximal förderfähigen Ausgaben für alle Maßnahmen am Gebäude nach Angaben des Wirtschaftsministeriums bei 60.000 Euro pro Kalenderjahr.<ref name="tagesschau.de_Zuschüsse_Heizungsförderung" />

Zum Zwecke der Förderung ist die Förderrichtlinie „[[Bundesförderung für effiziente Gebäude#Förderung Einzelmaßnahmen|Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen]]" (BEG EM) novelliert und in der zweiten Dezemberhälfte des Jahres 2023 im Bundesanzeiger in ihrer überarbeiteten Form veröffentlicht worden.<ref name="br.de_Heizungsgesetz_Förderungen" /> Für Förderanträge, die umweltfreundlicheres Heizen betreffen, ist ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr das [[Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle]] (BAFA), sondern die [[Kreditanstalt für Wiederaufbau]] (KfW) zuständig.<ref>{{Internetquelle |autor=Tobias Költzsch |url=https://www.golem.de/news/sanierungen-kfw-soll-foerderantraege-fuer-heizungsaustausch-bearbeiten-2309-177710.html |titel=Sanierungen: KfW soll Förderanträge für Heizungsaustausch bearbeiten |werk=golem.de |abruf=2023年09月16日}}</ref> Die Zuständigkeiten sind damit zweigeteilt worden: die Beantragung der Einzelmaßnahmen für den Heizungstausch erfolgt bei der KfW, die Beantragung für weitere Effizienzmaßnahmen (Wärmedämmungen in Neubauten, wärmetechnische Sanierungen im Gebäudebestand, Optimierungen usw.) und für Gebäudenetzmaßnahmen beim BAFA.

'''Anstieg der Zahl der Förderanträge:'''

Für die Zahl der Anträge, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau für eine Heizungsförderung gestellt werden, sei ein Anstieg zu verzeichnen, verlautbarte das Bundeswirtschaftsministerium im Dezember 2024 gegenüber [[RTL Group|RTL]] und [[n-tv]] exklusiv.<ref name="focus.de_Antragsanstieg_HzgTausch">{{Internetquelle |url=https://amp.focus.de/finanzen/news/habeck-zufrieden-starker-anstieg-mehr-als-200-000-kfw-antraege-zum-heizungstausch-gestellt_id_260592425.html |titel=Habeck zufrieden: „Starker Anstieg": Mehr als 200.000 KfW-Anträge zum Heizungstausch gestellt |werk=focus.de |hrsg=Focus Nachrichtenmagazinn |abruf=2024年12月27日}}</ref> Stand 22. Dezember 2024 wurden laut Ministeriumsangaben seit Anlaufen der Förderung zur aktuellen Gebäudeenergiegesetz-Novellierung ab dem ersten Quartal 2024 rund 210.400 Anträge zum Heizungstausch bei der KfW gestellt.<ref name="focus.de_Antragsanstieg_HzgTausch" /> Die Anträge würden nahezu vollständig sofort bewilligt, heißt es weiter.<ref name="focus.de_Antragsanstieg_HzgTausch" /> „Das ist ein starker Anstieg, das Interesse an der Förderung wächst zunehmend. Die Bürgerinnen und Bürger nehmen wahr, welche Vorteile der Einbau einer modernen, emissionsarmen Heizung, ohne Gas und Öl, hat", so Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.<ref name="focus.de_Antragsanstieg_HzgTausch" /> „Die Förderung beim Heizungstausch ist umfangreich. Wer weniger Einkommen hat, bekommt mehr Förderung. ... Insgesamt kann man sagen: Die Förderung für den Heizungstausch hat sich etabliert und sollte bleiben", so der Minister.<ref name="focus.de_Antragsanstieg_HzgTausch" />

==== Auswirkungen der gesetzlichen Regelungen auf Mieter ====
Das Gebäudeenergiegesetz soll [[Mieterschutz|Mieter]] schützen, wie es im Änderungsantrag der Ampel-Koalitionsfraktionen heißt.<ref name="tagesschau.de_GEG_FAQ" /> Bisher dürfen [[Mietvertrag (Deutschland)#Verpflichtungen der Parteien|Vermieter]] maximal acht Prozent der Kosten für eine Modernisierungsmaßnahme auf die Jahresmiete umlegen.<ref name="tagesschau.de_GEG_FAQ" /> Im GEG ist nun eine neue [[Modernisierungsumlage]] verankert.<ref name="tagesschau.de_GEG_FAQ" /> Danach sollen Vermieter [[Investitionskosten]] für den Heizungstausch in Höhe von zehn Prozent auf den Mieter umlegen können. Voraussetzung ist, dass eine staatliche Förderung in Anspruch genommen und die Fördersumme von den umlegbaren Kosten abgezogen wurde.<ref name="tagesschau.de_GEG_FAQ" /> Dies soll den Vermietern Anreize zum Heizungstausch geben.<ref name="tagesschau.de_GEG_FAQ" />

Zugleich gilt eine [[Mieterhöhung#Kappungsgrenze|Kappungsgrenze]]: Die Monatsmiete soll sich durch eine neue Heizung nicht um mehr als 50 Cent je Quadratmeter [[Wohnfläche]] erhöhen dürfen.<ref name="tagesschau.de_GEG_FAQ" /> Kommen weitere Modernisierungsmaßnahmen hinzu, kann es wie bisher mehr werden.<ref name="tagesschau.de_GEG_FAQ" />

=== Öffentliche Rezeption der Neuregelungen ===
Entgegen dem Willen von mehreren Umweltverbänden<ref name="duh.de_Müllverbrennung_in_WPG">{{Internetquelle |url=https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/umweltverbaende-fordern-keine-einstufung-von-waerme-aus-muellverbrennungsanlagen-als-erneuerbare-energ/ |titel=Umweltverbände fordern: Keine Einstufung von Wärme aus Müllverbrennungsanlagen als erneuerbare Energie im Wärmeplanungsgesetz |werk=duh.de |hrsg=Deutsche Umwelthilfe |abruf=2023年11月14日|kommentar=Pressemitteilung}}</ref> sind im Wärmeplanungsgesetz in [[Müllverbrennungsanlage]]n generierte Wärme, die für Wärmenetze genutzt wird, als „erneuerbare Energie" eingestuft worden.<ref name="wiwo.de_WPG">{{Internetquelle |url=https://www.wiwo.de/politik/deutschland/waermeplanungsgesetz-bundestag-will-fernwaerme-voranbringen-/29508836.html |titel=Wärmeplanungsgesetz: Bundestag will Fernwärme voranbringen |werk=wiwo.de |hrsg=Wirtschaftswoche |abruf=2023年11月17日}}</ref> Von Umweltverbänden wird dies kritisch gesehen, da die Emissionen der [[Müllverbrennung]] das Klima belasten.<ref name="duh.de_Müllverbrennung_in_WPG" />

Kritisch äußerte sich auch die [[Deutsche Umwelthilfe|deutschen Umwelthilfe]] zu anderen Teilen des Wärmeplanungsgesetzes und zum Gebäudeenergiegesetz: während es bei der DUH für richtig befunden wird, die Kommunen zu einer Wärmeplanung zu verpflichten, wird es als kontraproduktiv bewertet, Holzverbrennung<ref>{{Internetquelle |autor=Petra Blum, Andreas Braun, Achim Pollmeier, Marcus Engert, Fabian Grieger, Isabel Schneider, Benedikt Strunz |url=https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/holzverbrennung-klimaziele-greenwashing-101.html |titel=Greenwashing: Holzverbrennung – eine Gefahr für Klimaziele |werk=tagesschau.de |hrsg=ARD |abruf=2023年03月03日}}</ref> fürs Heizen per Gesetz durchgehen zu lassen.<ref name="tagesschau.de_Heizungsgesetz" /><ref>{{Internetquelle |url=https://www.robinwood.de/pressemitteilungen/eil-appell-geb%C3%A4udeenergiegesetz-nicht-f%C3%BCr-holz-%C3%B6ffnen |titel=Eil-Appell: Gebäudeenergiegesetz nicht für Holz öffnen! |werk=robinwood.de |hrsg=Robin Wood Deutschland |abruf=2023年06月07日 |kommentar=Gemeinsames Pressestatement von DUH, Greenpeace, NABU, Robin Wood und WWF }}</ref> Auch das Erlauben von Wasserstoff-kompatiblen Erdgasheizungen in Bestandsbauten wird von der Deutschen Umwelthilfe kritisiert.<ref name="tagesschau.de_Heizungsgesetz" />

Der [[Städte- und Gemeindebund]] begrüßte, dass beim Gebäudeenergiegesetz – insbesondere bei Bestandsgebäuden – eine Verpflichtung erst dann entsteht, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt. Dies bedeutet für einen beträchtlichen Teil der Kommunen, dass frühestens 2026 oder 2028 Maßnahmen ergriffen werden müssen.<ref name="tagesschau.de_Heizungsgesetz" /> Zugleich forderte er vom Bund „eine nachhaltige Unterstützung", damit auch die Kommunen die Wärmewende bei ihren eigenen 185.000 Gebäuden umsetzen können.<ref name="tagesschau.de_Heizungsgesetz" />

Wasserstoff-kompatible Erdgasheizungen müssen, wenn die Umstellung von Erdgas auf grünen Wasserstoff tatsächlich erfolgt, nachgerüstet werden. Aufgrund der sich abzeichnenden Kostenentwicklung beim Heizen mit Gas raten [[Verbraucherzentrale]]n Immobilienbesitzern von der Anschaffung von neuen Gasheizungen in Haus oder Wohnung dringend ab.<ref name="t-online.de_CO2-Bepreisung">{{Internetquelle |url=https://www.t-online.de/heim-garten/energie/heizung/id_100206512/kostenfalle-heizung-co2-bepreisung-warnung-vor-einbau-einer-gasheizung.html |titel=Neue CO2-Bepreisung: Verbraucherzentralen raten von Einbau einer Gasheizung ab |werk=t-online.de |abruf=2023年07月12日}}</ref> (In Frage kommende Alternativen sind in erster Linie [[Wärmepumpenheizung]]en oder – im Falle von Fern- oder Nahwärme – sogenannte [[Wärmeübergabestation]]en, ausgenommen bei [[Kalte Nahwärme|kalter Nahwärme]]: im letzteren Falle sind wiederum Wärmepumpenheizungen die präferierte Anlagenkomponente.)

Mit Blick auf Wasserstoff-kompatible Erdgasheizungen warnte Bundeswirtschaftsminister [[Robert Habeck]] davor, den Verbrauchern „leere Versprechungen" zu machen.<ref name="golem.de_GmW">{{Internetquelle |autor=Tobias Költzsch |url=https://www.golem.de/news/gasheizungen-mit-wasserstoff-habeck-will-keine-leeren-versprechungen-machen-2306-175039.html |titel=Gasheizungen mit Wasserstoff: Habeck will keine "leeren Versprechungen" machen |werk=golem.de |abruf=2023年06月17日}}</ref> Zunächst müsse „verlässlich geklärt werden, ob und wo Wasserstoff wirklich zum Heizen zur Verfügung steht". Ansonsten stünden Verbraucher am Ende mit einer Wasserstoffheizung ohne Wasserstoff da.<ref name="golem.de_GmW" /> „Das würde sehr teuer", so Habeck gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.<ref name="golem.de_GmW" />

=== {{Anker|Wasserstoff}} Zukunftsperspektive „Wärmewende und Wasserstoffwirtschaft" ===

==== Grüner Wasserstoff ====
{{Hauptartikel|Grüner Wasserstoff}}
Der Begriff [[grüner Wasserstoff]] bezeichnet [[Wasserstoff]], der mittels erneuerbaren Energien gewonnen worden ist.<ref>[[Volker Quaschning]]: ''Erneuerbare Energien und Klimaschutz''. Sechste Auflage, München 2021, S. 339.</ref> Zur Gewinnung wird der chemische Prozess der [[Wasserelektrolyse]] genutzt, der neben elektrischem Strom in Form von [[Ökostrom]] nur hochreines [[Wasser]] benötigt. Wasserstoff wird als zukünftig verstärkt zu nutzender [[chemischer Stoff]] und [[Energieträger]] gesehen, vorwiegend für industrielle Prozesse, dagegen nachrangig für Heizen und Warmwasserbereitung im Gebäudebereich.

==== Blauer Wasserstoff ====
{{Hauptartikel|Blauer Wasserstoff}}
Die in [[CO2-Abscheidung und -Speicherung|CCS-Projekten]] bislang untersuchten CCS-Verfahren bieten keine dicht unterhalb von 100 % liegenden Emissionsreduktionen durch Abscheidung, wie einem Bericht<ref>Bruce Robertson, Milad Mousavian: ''The carbon capture crux: lessons learned.'' Institute for Energy Economics and Financial Analysis, September 2022. ([https://ieefa.org/media/3007/download?attachment Download-PDF])</ref> des britischen Institute for Energy Economics and Financial Analysis (IEEFA) entnommen werden kann: Bei 13 Leuchtturm-CCS-Projekten wird eine Emissionsreduktion durch Abscheidung von bis zu 90 Prozent angegeben – tatsächlich sind es jedoch oft zwischen zehn und 80 Prozent.<ref name="focus.de_Wunderwaffe_CCS">{{Internetquelle |autor=Stefanie Haas |url=https://amp.focus.de/earth/weltklimakonferenz/umstrittene-ccs-technologien-hinter-dem-co2-zaubertrick-der-industrie-lauert-eine-billionenschwere-falle_id_259486465.html |titel=Wunderwaffe CCS-Technologie?: Hinter dem CO2-Zaubertrick der Industrie lauert eine billionenschwere Falle= |werk=focus.de |hrsg=Focus online |abruf=2023年12月12日}}</ref> Kein einziges der untersuchten CCS-Projekte hätte die angegebene Wirkung erreicht, heißt es in dem Bericht.<ref name="focus.de_Wunderwaffe_CCS" /> Kohlendioxidabscheidung erweise sich als energieaufwändig.<ref name="focus.de_Wunderwaffe_CCS" /> Durch die enormen Diskrepanzen zwischen Theorie und Realität in den projektspezifischen Kenndaten sind keine Einschätzungen darüber möglich, wie viel Emissionen schlussendlich eingespart werden können. Doch um klimaneutral zu werden, sei gleichwohl eine solche Einschätzung entscheidend.<ref name="focus.de_Wunderwaffe_CCS" /> Aus dem IEEFA-Bericht wird deutlich, dass gemäß Realitätscheck durch das IEEFA-Institut die CCS-Verfahren eine zu erwartende Anwendungsreife noch nicht erreicht haben. Außerdem besitzen die mit der Herstellung von blauem Wasserstoff einhergehenden CCS-Verfahren Langzeitfolgekosten (sogenannte „[[Ewigkeitskosten]]"), die dann möglicherweise von den Gasversorgern auf den Steuerzahler abgewälzt werden, falls sie zur Anwendung kommen.

==== Wirtschaftlichkeit von Wasserstoff bei der Gebäudeheizung ====
{{Siehe auch|Gebäudeheizung}}
Ein im Auftrag des [[Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz|Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz]] erstelltes Gutachten unter Mitwirkung von neun Forschungseinrichtungen und Beratungsunternehmen (unter anderem der [[Deutsche Energie-Agentur|Deutschen Energie-Agentur]] und [[Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg|ifeu]]) befasste sich im März 2023 u. a. mit dem Einsatz von Wasserstoff zur Wärmeerzeugung in Gebäuden. Der hohe Strombedarf sei „der zentrale Nachteil von Wasserstoff gegenüber anderen Technologien". Wasserstoff zur Erzeugung von Wärme zu nutzen, erfordere 6 bis 10-mal so viel Strom wie für Wärmepumpen benötigt würde. Technologischer Fortschritt würde auch keine wesentlichen Verbesserungen bringen, dafür verantwortlich seien „physikalische Grundgesetze (Hauptsätze der Thermodynamik)". Wärmenetze, Solarthermie und „in geringem Umfang" Biomasse seien ebenfalls der Nutzung von Wasserstoff im Wärmebereich vorzuziehen. Hohe Kosten für Verbraucher seien bei der Nutzung von Wasserstoff zu erwarten. Daher bedürfe es „eindeutiger Regelungen im Ordnungsrecht, welche unzureichende primärenergetische Effizienz in Gebäuden, wie bspw. beim Einsatz von Wasserstoff, unterbinden."<ref>{{Internetquelle |url=https://www.ifeu.de/publikation/hintergrundpapier-gebaeudestrategie-klimaneutralitaet-2045/ |titel=Hintergrundpapier Gebäudestrategie Klimaneutralität 2045 |werk=ifeu.de |hrsg=Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg |abruf=2023年03月23日}}</ref>

Eine 2022 erschienene Übersichtsarbeit, die 32 unabhängige (d.&nbsp;h. nicht von [[Wirtschaftsverband|Industrieverbänden]] oder -unternehmen in Auftrag gegebene) Studien analysierte, kam zu dem Ergebnis, dass emissionsarmer oder emissionsfreier Wasserstoff zwar massiv von der Gas- und Heizungsindustrie beworben und als Schlüsseltechnologie gepriesen werde, jedoch keine einzige der untersuchten Studien den großflächigen Einsatz von Wasserstoff zu Heizzwecken empfahl. Stattdessen kamen die Studien zu dem Ergebnis, dass Wasserstoff, verglichen mit anderen Alternativen, wie Wärmepumpen, [[Solarthermie]] oder [[Fernwärme]]netzen teurer, ineffizienter und ressourcenintensiver sei und größere negative Umweltauswirkungen mit sich bringen würde. Insbesondere verursachten Wasserstoffheizungen aufgrund des um etwa um den Faktor fünf höheren Energieverbrauchs höhere Energiesystemkosten als die Alternativen; entsprechend beinhalteten sie höhere Gesamtkosten für Endverbraucher und benötigten mehr Energieinfrastruktur, erforderten einen höheren Ressourcenaufwand und verursachten mehr Flächenverbrauch. Auch würde sich durch sinkende Wasserstoffkosten durch günstigere Ökostromproduktion kein Vorteil ergeben, da dieser Vorteil genauso für Wärmepumpen gelte und damit das relative Kostenverhältnis der Technologien sich nicht verändere. Zwar könnte Wasserstoff eine ergänzende Rolle im Wärmesektor spielen, beispielsweise für Spitzenlasten in Wärmenetzen, die vorhandene Beleglage liefere jedoch keinen Grund für die Annahme, dass fossiles Erdgas 1 zu 1 durch Wasserstoff ersetzt werden solle. Im Gegenteil berge die Diskussion über zukünftige Wasserstoffheizungen die Gefahr, dass der Umstieg auf bereits heute verfügbare saubere Heiztechnologien, die schon heute Emissionen einsparen könnten, verzögert würde. Auch gebe es zahlreiche konkurrierende Wasserstoffgroßverbraucher z.&nbsp;B. in der Industrie, für die es kaum Alternativen zum Wasserstoff gebe, die daher Vorrang vor Heizungen haben sollten.<ref>{{Literatur | Autor=Jan Rosenow | Titel=Is heating homes with hydrogen all but a pipe dream? An evidence review | Sammelwerk=[[Joule (Zeitschrift)|Joule]] | Band=6 | Nummer=10 | Datum=2022 | Seiten=P2225-2228 | DOI=10.1016/j.joule.2022年08月01日5}} </ref>


=== (削除) Praxisperspektive zu ausgewählten Ländern (削除ここまで) und Kommunen als Akteure im Wärmemarkt ===
=== (追記) Länder (追記ここまで) und Kommunen als Akteure im Wärmemarkt(追記) – ausgewählte Fallbeispiele (追記ここまで) ===
==== {{Anker|Wärmestrategie München}}München ====
==== {{Anker|Wärmestrategie München}}München ====
Die [[Stadtwerke München]] starteten bereits im Jahr 2008 eine langfristige Strategie zur Versorgung der Stadt München mit erneuerbarer Wärme. Die Stadt München finanziert die Strategie zum Voranbringen der Erneuerbaren durch deren Stadtwerke mit einem Budget von 9 Milliarden Euro. Dies ist der Teil der städtischen Strategie, bis 2035 klimaneutral zu werden.<ref>{{Internetquelle |url=https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:8cf58a3d-1c80-4d96-8f56-3ed8b8aeaece/211126_pk_pressetext_rku_swm.pdf |titel=Klimaneutrales München |abruf=2022年07月13日}}</ref>
Die [[Stadtwerke München]] starteten bereits im Jahr 2008 eine langfristige Strategie zur Versorgung der Stadt München mit erneuerbarer Wärme. Die Stadt München finanziert die Strategie zum Voranbringen der Erneuerbaren durch deren Stadtwerke mit einem Budget von 9 Milliarden Euro. Dies ist der Teil der städtischen Strategie, bis 2035 klimaneutral zu werden.<ref>{{Internetquelle |url=https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:8cf58a3d-1c80-4d96-8f56-3ed8b8aeaece/211126_pk_pressetext_rku_swm.pdf |titel=Klimaneutrales München(追記) |werk=stadt.muenchen.de (追記ここまで) |abruf=2022年07月13日}}</ref>


Das Fernwärmenetz in München ist mit rund 900 Kilometern Länge eines (削除) des (削除ここまで) längsten Europas.<ref>{{Internetquelle |url=https://stadtwerke-monitor.de/2020/11/16/waermewende-muenchen-setzt-auf-geothermie/ |titel=Wärmewende: München setzt auf Geothermie - Stadtwerke Monitor |werk=stadtwerke-monitor.de |abruf=2022年07月23日}}</ref> Derzeit betreiben die SWM zwei Systeme bei ihrer Fernwärmeversorgung – das gewachsene Dampfnetz innerhalb des Mittleren Rings und die später entstandenen Heizwassernetze unter anderem in Sendling, Perlach und Freimann. Bis 2040 soll München die erste deutsche Großstadt werden, die ihre Fernwärme zu 100 Prozent aus erneuerbarer Energie gewinnt. Derzeit wird teilweise noch Kraft-Wärme-Kopplung genutzt. Für die Umstellung setzt das Unternehmen in erster Linie auf Geothermie. Die Stadtwerke München verfügen bereits über mehrere wärmeerzeugende Geothermie-Anlagen in der Stadt und im Großraum München.
Das Fernwärmenetz in München ist mit rund 900 Kilometern Länge eines (追記) der (追記ここまで) längsten Europas.<ref>{{Internetquelle |url=https://stadtwerke-monitor.de/2020/11/16/waermewende-muenchen-setzt-auf-geothermie/ |titel=Wärmewende: München setzt auf Geothermie - Stadtwerke Monitor |werk=stadtwerke-monitor.de |abruf=2022年07月23日}}</ref> Derzeit betreiben die SWM zwei Systeme bei ihrer Fernwärmeversorgung – das gewachsene Dampfnetz innerhalb des Mittleren Rings und die später entstandenen Heizwassernetze unter anderem in Sendling, Perlach und Freimann. Bis 2040 soll München die erste deutsche Großstadt werden, die ihre Fernwärme zu 100 Prozent aus erneuerbarer Energie gewinnt. Derzeit wird teilweise noch Kraft-Wärme-Kopplung genutzt. Für die Umstellung setzt das Unternehmen in erster Linie auf Geothermie. Die Stadtwerke München verfügen bereits über mehrere wärmeerzeugende Geothermie-Anlagen in der Stadt und im Großraum München.


Unter dem Münchner Stadtgebiet liegt die Temperatur des in einer wasserführenden [[Kalkstein]]<nowiki/>schicht vorhandenen [[Thermalquelle|Thermalwassers]] zwischen 80 °C und 140 °C. In [[Sauerlach]] kann Wasser mit 140 °C aus 4.200 Meter Tiefe gepumpt werden. Aus dem [[Oberjura|Malm]]-Kalkstein kann an den genutzten Standorten ausreichend Thermalwasser gefördert werden, weil diese Bohrungen entweder an tektonische Störungen (Klüfte) oder an verkarstete Bereiche angeschlossen sind. Da diese Malmschicht von Norden nach Süden „einfällt", also im Süden Münchens deutlich tiefer liegt, und das Grundwasser dementsprechend höhere Temperaturen hat, ist im Süden eine kombinierte Nutzung zur Strom- und Wärmeerzeugung (KWK) möglich, in Norden hingegen nur eine Wärmenutzung.
Unter dem Münchner Stadtgebiet liegt die Temperatur des in einer wasserführenden [[Kalkstein]]<nowiki/>schicht vorhandenen [[Thermalquelle|Thermalwassers]] zwischen 80 °C und 140 °C. In [[Sauerlach]] kann Wasser mit 140 °C aus 4.200 Meter Tiefe gepumpt werden. Aus dem [[Oberjura|Malm]]-Kalkstein kann an den genutzten Standorten ausreichend Thermalwasser gefördert werden, weil diese Bohrungen entweder an tektonische Störungen (Klüfte) oder an verkarstete Bereiche angeschlossen sind. Da diese Malmschicht von Norden nach Süden „einfällt", also im Süden Münchens deutlich tiefer liegt, und das Grundwasser dementsprechend höhere Temperaturen hat, ist im Süden eine kombinierte Nutzung zur Strom- und Wärmeerzeugung (KWK) möglich, in Norden hingegen nur eine Wärmenutzung.


Die erste [[Geothermie]]-Anlage Münchens wurde 2004 in [[Trudering-Riem|Riem]] in Betrieb genommen, die Riem und die [[Neue Messe München]](削除) rund um die Uhr (削除ここまで) mit Wärme versorgt. Bei der Förderung wird ein aus zwei Bohrungen bestehendes Dubletten-System eingesetzt. Dabei wird dem [[Tiefenwasser]], das mit einer Temperatur von 94 °C gefördert wird, Wärme entzogen, bevor es über die zweite Bohrung wieder zurückgeführt wird, sodass dem Untergrund kein Wasser entzogen wird.
Die erste [[Geothermie]]-Anlage Münchens wurde 2004 in [[Trudering-Riem|Riem]] in Betrieb genommen, die Riem und die [[Neue Messe München]] mit Wärme versorgt. Bei der Förderung wird ein aus zwei Bohrungen bestehendes Dubletten-System eingesetzt. Dabei wird dem [[Tiefenwasser]], das mit einer Temperatur von 94 °C gefördert wird, Wärme entzogen, bevor es über die zweite Bohrung wieder zurückgeführt wird, sodass dem Untergrund kein Wasser entzogen wird.


Eine zweite Geothermie-Anlage in Sauerlach produziert neben Wärme auch Strom. Eine weitere Anlage in [[Freiham]] ist an das Fernwärmenetz der Innenstadt angeschlossen und versorgt weitere Gebiete über ein nachgelagertes Niedertemperaturnetz. Im April 2018 haben die Arbeiten für Deutschlands größte Geothermie-Anlage beim Heizkraftwerk Süd begonnen. Stand 2022 verfügen die Stadtwerke München über insgesamt sechs Geothermie-Anlagen.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.swm.de/energiewende/oekostrom-erzeugung |titel=Unsere Anlagen für erneuerbare Energie(削除) |autor= (削除ここまで) |hrsg=Stadtwerke München |werk=swm.de(削除) |datum= (削除ここまで) |abruf=2022年07月23日}}</ref>
Eine zweite Geothermie-Anlage in Sauerlach produziert neben Wärme auch Strom. Eine weitere Anlage in [[Freiham]] ist an das Fernwärmenetz der Innenstadt angeschlossen und versorgt weitere Gebiete über ein nachgelagertes Niedertemperaturnetz. Im April 2018 haben die Arbeiten für Deutschlands größte Geothermie-Anlage beim Heizkraftwerk Süd begonnen. Stand 2022 verfügen die Stadtwerke München über insgesamt sechs Geothermie-Anlagen.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.swm.de/energiewende/oekostrom-erzeugung |titel=Unsere Anlagen für erneuerbare Energie |hrsg=Stadtwerke München |werk=swm.de |abruf=2022年07月23日}}</ref>


Durch umfassende Investitionen ist ein Anschluss an das Fernwärmenetz der SWM in immer mehr Stadtteilen Münchens möglich. Seit November 2015 werden weitere Thermalwasserschichten unter dem Stadtgebiet erkundet. Es wird damit gerechnet, bis zu 16 weitere Geothermie-Anlagen errichten zu können.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.ee-news.ch/de/erneuerbare/international/article/29812/deutschland-die-bayernmetropole-setzt-auch-auf-geothermie |titel=Deutschland: Die Bayernmetropole setzt (auch) auf Geothermie |abruf=2022年07月13日}}</ref><ref>{{Internetquelle |url=https://www.swm.de/dam/doc/fernwaerme/broschuere-gestalter-waermewende.pdf |titel=(削除) SW (削除ここまで) München(削除) - (削除ここまで) Gestalter der Wärmewende |abruf=2022年07月13日}}</ref>
Durch umfassende Investitionen ist ein Anschluss an das Fernwärmenetz der SWM in immer mehr Stadtteilen Münchens möglich. Seit November 2015 werden weitere Thermalwasserschichten unter dem Stadtgebiet erkundet. Es wird damit gerechnet, bis zu 16 weitere Geothermie-Anlagen errichten zu können.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.ee-news.ch/de/erneuerbare/international/article/29812/deutschland-die-bayernmetropole-setzt-auch-auf-geothermie |titel=Deutschland: Die Bayernmetropole setzt (auch) auf Geothermie |abruf=2022年07月13日}}</ref><ref>{{Internetquelle |url=https://www.swm.de/dam/doc/fernwaerme/broschuere-gestalter-waermewende.pdf |titel=(追記) Stadtwerke (追記ここまで) München(追記) : (追記ここまで) Gestalter der Wärmewende(追記) |werk=swm.de |hrsg=Stadtwerke München (追記ここまで) |abruf=2022年07月13日}}</ref>


==== Berlin ====
==== Berlin ====
Auch Berlin hat eine Wärmestrategie verabschiedet, mit der das Land Berlin bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden soll. Wesentlicher Bestandteil der Strategie ist die Wärme- und Kälteversorgung. Derzeit basiert die Berliner Wärmeversorgung zu 44 % auf Erdgas, zu 32 % auf Fernwärme, zu 17 % auf Öl, zu 6 % auf Strom, zu 1 % auf Erneuerbare Energien und zu <1 % auf Kohle. Dies soll bis 2045 umgestellt werden auf 44 % Fernwärme, 25 % Strom, 17 % Erneuerbare Energien und 14 % erneuerbares Gas.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.berlin.de/sen/uvk/klimaschutz/klimaschutz-in-der-umsetzung/waermewende-im-land-berlin/waermestrategie/ |titel=Wärmestrategie für das Land Berlin |abruf=2022年07月13日}}</ref> Die Fernwärme soll mit Abwärme, Abwasser, Flusswasser, Solarenergie und Geothermie grüner werden. Probebohrungen für Geothermie sind geplant.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.urbane-waermewende.de/phase-1/ergebnisse |titel=Urbane Wärmewende |abruf=2022年07月13日}}</ref>
Auch Berlin hat eine Wärmestrategie verabschiedet, mit der das Land Berlin bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden soll. Wesentlicher Bestandteil der Strategie ist die Wärme- und Kälteversorgung. Derzeit basiert die Berliner Wärmeversorgung zu 44 % auf Erdgas, zu 32 % auf Fernwärme, zu 17 % auf Öl, zu 6 % auf Strom, zu 1 % auf Erneuerbare Energien und zu <1 % auf Kohle. Dies soll bis 2045 umgestellt werden auf 44 % Fernwärme, 25 % Strom, 17 % Erneuerbare Energien und 14 % erneuerbares Gas.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.berlin.de/sen/uvk/klimaschutz/klimaschutz-in-der-umsetzung/waermewende-im-land-berlin/waermestrategie/ |titel=Wärmestrategie für das Land Berlin(追記) |werk=berlin.de (追記ここまで) |abruf=2022年07月13日}}</ref> Die Fernwärme soll mit Abwärme, Abwasser, Flusswasser, Solarenergie und Geothermie grüner werden. Probebohrungen für Geothermie sind geplant.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.urbane-waermewende.de/phase-1/ergebnisse |titel=Urbane Wärmewende |abruf=2022年07月13日}}</ref>


Eine 2021 veröffentlichte Potenzialstudie des [[Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik|Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik]] (IEE) attestiert die technische Machbarkeit der dekarbonisierten Wärmeversorgung bereits bis 2030, da in Berlin und Brandenburg „erneuerbare Wärmepotenziale in einem ausreichenden Maße vorhanden seien". Größte Anteile an einer erfolgreichen Wärmewende könnten demnach [[Abwärme]] aus Industrieprozessen und [[Rechenzentrum|Rechenzentren]] (23,6 %), Gewässerwärme (12,9 %), Solar- (16,5 %) und Geothermie (30,7 %) aufweisen.<ref>{{Literatur |Autor=Robert Egelkamp, Lina Wett, Anna Marie Kallert |Titel=Potenzialstudie Klimaneutrale Wärmeversorgung Berlin 2035 |Verlag=Fraunhofer IEE |Ort=Kassel |Datum=2021-10 |Online=https://www.bund-berlin.de/fileadmin/berlin/publikationen/Klimaschutz-pdf/Potenzialstudie-Waermeversorgung-Berlin.pdf}}</ref>
Eine 2021 veröffentlichte Potenzialstudie des [[Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik|Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik]] (IEE) attestiert die technische Machbarkeit der dekarbonisierten Wärmeversorgung bereits bis 2030, da in Berlin und Brandenburg „erneuerbare Wärmepotenziale in einem ausreichenden Maße vorhanden seien". Größte Anteile an einer erfolgreichen Wärmewende könnten demnach [[Abwärme]] aus Industrieprozessen und [[Rechenzentrum|Rechenzentren]] (23,6 %), Gewässerwärme (12,9 %), Solar- (16,5 %) und Geothermie (30,7 %) aufweisen.<ref>{{Literatur |Autor=Robert Egelkamp, Lina Wett, Anna Marie Kallert |Titel=Potenzialstudie Klimaneutrale Wärmeversorgung Berlin 2035 |Verlag=Fraunhofer IEE |Ort=Kassel |Datum=2021-10 |Online=https://www.bund-berlin.de/fileadmin/berlin/publikationen/Klimaschutz-pdf/Potenzialstudie-Waermeversorgung-Berlin.pdf}}</ref>


==== Niedersachsen ====
==== Niedersachsen ====
Um den Klimaschutz in Niedersachsen zu stärken, hat das Land im Jahr 2022 eine Novelle des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, durch die Festlegung von Zielen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen sowie durch die Entwicklung von Klimaanpassungsstrategien für Niedersachsen, zu den nationalen und internationalen Klimaschutzzielen beizutragen.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/klima/klimaschutz/klimaschutz_in_niedersachsen/klimaschutz-in-niedersachsen-200413.html |titel=Klimaschutz in Niedersachsen |werk=(削除) Niedersächsiches (削除ここまで) Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz |datum=2023 |abruf=2023年05月24日}}</ref>
Um den Klimaschutz in Niedersachsen zu stärken, hat das Land im Jahr 2022 eine Novelle des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, durch die Festlegung von Zielen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen sowie durch die Entwicklung von Klimaanpassungsstrategien für Niedersachsen, zu den nationalen und internationalen Klimaschutzzielen beizutragen.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/klima/klimaschutz/klimaschutz_in_niedersachsen/klimaschutz-in-niedersachsen-200413.html |titel=Klimaschutz in Niedersachsen |werk=(追記) Niedersächsisches (追記ここまで) Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz |datum=2023 |abruf=2023年05月24日}}</ref>


Dazu gehört langfristig auch der Anstieg des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch im Wärmesektor. Dieser ist in Niedersachsen im Zeitraum von 2008 bis 2020 von 6,2 auf 8,2 Prozent angestiegen.<ref>{{Literatur |Titel=Energiewendebericht 2020 |Hrsg=Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz |Datum=2021-05 |Seiten=38}}</ref> Der restliche Anteil am Endenergieverbrauch im Wärmesektor fällt in Niedersachsen weiterhin auf fossile Energiequellen. In Wohngebäuden werden in Niedersachsen 70 % Gas, 18 % Heizöl, 6 % Fernwärme, 2 % Holz, 2 % Strom und 1 % Umweltwärme zur Beheizung verwendet (Stand 2019).<ref>{{Internetquelle |autor=Georg K. Schuchardt |url=https://www.norddeutsche-geothermietagung.de/vortraege/2021/NGT21_Schuchardt.pdf |titel=Wärmepumpenquartiere für Niedersachsen |werk=Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen |datum=2021年05月05日 |abruf=2023年05月24日}}</ref>
Dazu gehört langfristig auch der Anstieg des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch im Wärmesektor. Dieser ist in Niedersachsen im Zeitraum von 2008 bis 2020 von 6,2 auf 8,2 Prozent angestiegen.<ref>{{Literatur |Titel=Energiewendebericht 2020 |Hrsg=Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz |Datum=2021-05 |Seiten=38}}</ref> Der restliche Anteil am Endenergieverbrauch im Wärmesektor fällt in Niedersachsen weiterhin auf fossile Energiequellen. In Wohngebäuden werden in Niedersachsen 70 % Gas, 18 % Heizöl, 6 % Fernwärme, 2 % Holz, 2 % Strom und 1 % Umweltwärme zur Beheizung verwendet (Stand 2019).<ref>{{Internetquelle |autor=Georg K. Schuchardt |url=https://www.norddeutsche-geothermietagung.de/vortraege/2021/NGT21_Schuchardt.pdf |titel=Wärmepumpenquartiere für Niedersachsen |werk=Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen |datum=2021年05月05日 |abruf=2023年05月24日}}</ref>
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Die Klimaschutz und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) unterstützt die kommunale Wärmeplanung und definiert diese als einen „langfristige[n] und strategisch angelegte[n] Prozess mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045".<ref name=":3">{{Internetquelle |url=https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/_downloads/FaktenpapiereLeitfaeden/LeifadeKommWaermeplanung/00_201912-17_Leitfaden-Waermeplanung_gesamt.pdf?m=1648117395& |titel=Leitfaden-Kommunale Wärmeplanung |werk=Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen |datum=2023-03 |abruf=2023年05月24日}}</ref> Darüber hinaus ist die kommunale Wärmeplanung zuständig für die Koordination der Deckung des Wärmebedarfs aus nachhaltigen Quellen und stellt eine Basis für weitere Planungen in der Wärmeversorgung dar.<ref name=":3" />
Die Klimaschutz und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) unterstützt die kommunale Wärmeplanung und definiert diese als einen „langfristige[n] und strategisch angelegte[n] Prozess mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045".<ref name=":3">{{Internetquelle |url=https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/_downloads/FaktenpapiereLeitfaeden/LeifadeKommWaermeplanung/00_201912-17_Leitfaden-Waermeplanung_gesamt.pdf?m=1648117395& |titel=Leitfaden-Kommunale Wärmeplanung |werk=Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen |datum=2023-03 |abruf=2023年05月24日}}</ref> Darüber hinaus ist die kommunale Wärmeplanung zuständig für die Koordination der Deckung des Wärmebedarfs aus nachhaltigen Quellen und stellt eine Basis für weitere Planungen in der Wärmeversorgung dar.<ref name=":3" />

== Auswirkungen einzelner EU-Beschlüsse zur Energieversorgung von Gebäuden auf EU-Mitgliedsstaaten ==
Anfang Dezember 2023 hat die Europäische Union einen Kompromiss zur sogenannten [[EU-Gebäuderichtlinie]] EPBD („Energy Performance of Buildings Directive") beschlossen.<ref name="BMopo_EU-Gebäuderichtlinie">{{Internetquelle |autor=Christian Kerl |url=https://www.morgenpost.de/politik/article240761294/heizung-sanierung-hausbesitzer-eu-gasheizung-oelheizung-aus.html |titel=Heizung & Co.: Das EU-Aus für Öl- und Gasheizungen rückt immer näher |werk=morgenpost.de |hrsg=Berliner Morgenpost |abruf=2023年12月08日}}</ref> Die zuständigen Entscheidungsträger der EU haben darin unter anderem festgelegt, wie weit eine Sanierungspflicht auch für private Wohnimmobilien in Europa reichen soll. Unterhändler des [[Rat der Europäischen Union|Rats der Mitgliedsstaaten]] und des [[EU-Parlament]]s einigten sich am 7. Dezember 2023 in Brüssel auf die Details der lange umstrittenen Gebäuderichtlinie, die im Sinne des Klimaschutzes für mehr [[Energieeffizienz]] im Gebäudesektor sorgen soll.<ref name="BMopo_EU-Gebäuderichtlinie" /> Anders als im Vorfeld des Beschlusses befürchtet, wird es im Gesetz keine individuelle Sanierungsverpflichtung für Besitzer bestehender privater Eigenheime geben. Stattdessen bekommen die Mitgliedsstaaten großen Spielraum, das Erreichen festgelegter Energieziele in eigener Regie zu organisieren.<ref name="BMopo_EU-Gebäuderichtlinie" /> Das Plenum des EU-Parlaments in Straßburg hat am 12. März 2024 die EU-Gebäuderichtlinie mit einer Mehrheit von 370 Fürstimmen zu 199 Gegenstimmen (bei 46 Enthaltungen) angenommen.<ref name="euractiv.com_EU-Gebäudegesetz">{{Internetquelle |autor=Nikolaus J. Kurmayer |url=https://www.euractiv.de/section/energie-und-umwelt/news/europaeisches-parlament-segnet-umstrittenes-gebaeudegesetz-ab/ |titel=Europäisches Parlament segnet umstrittenes Gebäudegesetz ab |werk=euractiv.com |abruf=2024年03月12日}}</ref>; der [[Rat der Europäischen Union]] hat am 12. April 2024 final darüber abgestimmt und die EU-Gebäuderichtlinie gebilligt; der Rechtsakt erfolgte am 24. April 2024, sodass die EU-Gebäuderichtlinie ab dem 14. Mai 2024 schrittweise in Kraft treten kann. In den einzelnen EU-Staaten muss die Richtlinie bis zum 14. Mai 2026 in nationales Recht gegossen worden sein.

Die EU-Gebäuderichtlinie EPBD legt Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von neuen und renovierten Gebäuden und einen Rahmen zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden fest.<ref name="tga-fp_EU-Gebäuderichtlinie">{{Internetquelle |url=https://www.tga-fachplaner.de/meldungen/regelwerk-zustimmung-vom-rat-eu-gebaeuderichtlinie-nimmt-letzte-huerde |titel=Regelwerk: Zustimmung vom Rat: EU-Gebäuderichtlinie nimmt letzte Hürde |werk=tga-fachplaner.de |hrsg=TGA(+E)-Fachplaner: Magazin für technische Gebäudeausrüstung und Elektrotechnik |abruf=2024年04月12日}}</ref> Der gesamte Immobiliensektor muss künftig bestimmte Energievorgaben erreichen. Hauptziel der neuen Richtlinie: Bis 2030 sollen alle Neubauten emissionsfrei sein. Bis 2050 muss der gesamte Gebäudebestand in emissionsfreie Gebäude umgewandelt sein, wie die spanische [[Ratspräsidentschaft]] nach der Einigung am 7. Dezember 2023 berichtete.<ref name="BMopo_EU-Gebäuderichtlinie" /> Der durchschnittliche [[Energieverbrauch]] des Wohngebäudebestandes muss demnach bis 2030 um 16 % und bis 2035 um 20 ... 22 % gesenkt werden.<ref name="BMopo_EU-Gebäuderichtlinie" /> Basis für die Minderung ist das Jahr 2020.<ref name="tga-fp_EU-Gebäuderichtlinie" /> Bei den Nichtwohngebäuden werden andere Vorgaben gemacht: Bis 2030 müssen die untersten 16 % der Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Energiebilanz – wie etwa Büros und Schulen und dergleichen mehr – saniert werden, bis 2033 die untersten 26 %.<ref name="tga-fp_EU-Gebäuderichtlinie" /><ref name="euractiv.com_EU-Gebäudegesetz" /> Bestimmte Kategorien von Wohn- und Nichtwohngebäuden einschließlich historischer Gebäude, des Weiteren etwa auch Ferienhäuser, können von diesen Verpflichtungen ausgenommen werden.<ref name="tga-fp_EU-Gebäuderichtlinie" /> Das Gesagte setzt stillschweigend voraus, dass die Verantwortlichen in den EU-Mitgliedsstaaten über die Energiedaten von sämtlichen Nichtwohngebäuden auf ihrem jeweiligen Territorium verfügen, um deren Gesamtenergieeffizienz im Einzelnen überhaupt feststellen, beurteilen und die Energieverbrauchssenkung der Gebäude mit der schlechtesten Energiebilanz umsetzen zu können.

Vereinbart ist auch der Ausstieg aus Heizungen mit [[Fossiler Brennstoff|fossilen Brennstoffen]]: In die nationalen Gebäuderenovierungspläne soll ein Fahrplan für den Ausstieg aus [[Heizkessel]]n mit fossilen Brennstoffen bis 2040 aufgenommen werden.<ref name="BMopo_EU-Gebäuderichtlinie" /> Für Neubauten, für öffentliche Gebäude und für Nichtwohn-Gebäude, die genehmigungspflichtigen Renovierungen unterzogen werden, wird die Verpflichtung zur Installation geeigneter [[Solarenergieanlage]]n festgeschrieben.<ref name="BMopo_EU-Gebäuderichtlinie" />

Eine Sanierungsoffensive gilt als entscheidender Faktor, um die Klimaziele der EU zu erreichen.<ref name="BMopo_EU-Gebäuderichtlinie" /> Da es nicht für alle Gebäude Sanierungsvorgaben geben wird, sind die Mitgliedsländer aufgefordert, ihre öffentlichen Gebäude dafür zu priorisieren. Bundesbauministerin [[Klara Geywitz]] hat bereits den besonderen Bedarf an Schulsanierungen hervorgehoben – und bekommt dafür Unterstützung von einem Bündnis aus Sozialverbänden, Gesundheits- und Umweltorganisationen.<ref name="BMopo_EU-Gebäuderichtlinie" />


== Wärmewende in der Schweiz ==
== Wärmewende in der Schweiz ==
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Eine 2022 veröffentlichte Studie von [[Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt|EMPA]] und [[Universität Genf]] kommt zu dem Schluss, dass die [[Elektrifizierung]] der Wärmeversorgung in jedem erwogenen Szenario das höchste Klimaschutzpotential darstelle. [[Wirkungsgrad]]e und vorübergehende Umstellungen beeinflussten die Schlussfolgerung nicht.<ref>{{Literatur |Autor=Martin Rüdisüli, Elliot Romano, Sven Eggimann, Martin K. Patel |Titel=Decarbonization strategies for Switzerland considering embedded greenhouse gas emissions in electricity imports |Sammelwerk=Energy Policy |Band=162 |Datum=2022年03月01日 |ISSN=0301-4215 |DOI=10.1016/j.enpol.2022.112794 |Seiten=112794 |Online=https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0301421522000192 |Abruf=2022年08月16日}}</ref>
Eine 2022 veröffentlichte Studie von [[Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt|EMPA]] und [[Universität Genf]] kommt zu dem Schluss, dass die [[Elektrifizierung]] der Wärmeversorgung in jedem erwogenen Szenario das höchste Klimaschutzpotential darstelle. [[Wirkungsgrad]]e und vorübergehende Umstellungen beeinflussten die Schlussfolgerung nicht.<ref>{{Literatur |Autor=Martin Rüdisüli, Elliot Romano, Sven Eggimann, Martin K. Patel |Titel=Decarbonization strategies for Switzerland considering embedded greenhouse gas emissions in electricity imports |Sammelwerk=Energy Policy |Band=162 |Datum=2022年03月01日 |ISSN=0301-4215 |DOI=10.1016/j.enpol.2022.112794 |Seiten=112794 |Online=https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0301421522000192 |Abruf=2022年08月16日}}</ref>

== Auswirkungen einzelner EU-Beschlüsse zur Energieversorgung von Gebäuden auf die EU-Mitgliedsstaaten ==
Anfang Dezember 2023 hat die Europäische Union einen Kompromiss zur sogenannten EU-Gebäuderichtlinie beschlossen.<ref name="BMopo_EU-Gebäuderichtlinie">Christian Kerl: [https://www.morgenpost.de/politik/article240761294/heizung-sanierung-hausbesitzer-eu-gasheizung-oelheizung-aus.html ''Heizung & Co.: Das EU-Aus für Öl- und Gasheizungen rückt immer näher.''] morgenpost.de-Internetportal (Berliner Morgenpost), 8. Dezember 2023.</ref> Die zuständigen Entscheidungsträger der EU haben darin unter anderem festgelegt, wie weit eine Sanierungspflicht auch für private Wohnimmobilien in Europa reichen soll. Unterhändler des [[Rat der Europäischen Union|Rats der Mitgliedsstaaten]] und des [[EU-Parlament]]s einigten sich am 7. Dezember in Brüssel auf die Details der lange umstrittenen Gebäuderichtlinie, die im Sinne des Klimaschutzes für mehr [[Energieeffizienz]] im Gebäudesektor sorgen soll.<ref name="BMopo_EU-Gebäuderichtlinie" /> Anders als im Vorfeld des Beschlusses befürchtet, wird es im Gesetz keine individuelle Sanierungsverpflichtung für Besitzer bestehender privater Eigenheime geben. Stattdessen bekommen die Mitgliedsstaaten großen Spielraum, das Erreichen festgelegter Energieziele in eigener Regie zu organisieren.<ref name="BMopo_EU-Gebäuderichtlinie" />

Der gesamte Immobiliensektor muss künftig bestimmte Energievorgaben erreichen. Hauptziel der neuen Richtlinie: Bis 2030 sollen alle Neubauten emissionsfrei sein. Bis 2050 muss der gesamte Gebäudebestand in emissionsfreie Gebäude umgewandelt sein, wie die spanische [[Ratspräsidentschaft]] nach der Einigung berichtete.<ref name="BMopo_EU-Gebäuderichtlinie" /> Der durchschnittliche [[Energieverbrauch]] des Wohngebäudebestandes muss demnach bis 2030 um 16 % und bis 2035 um 20 ... 22 % gesenkt werden.<ref name="BMopo_EU-Gebäuderichtlinie" /> 55 % der [[Energieeinsparung]] muss durch die [[Renovierung]] der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz erreicht werden.<ref name="BMopo_EU-Gebäuderichtlinie" />

Vereinbart ist auch der Ausstieg aus Heizungen mit [[Fossiler Brennstoff|fossilen Brennstoffen]]: In die nationalen Gebäuderenovierungspläne soll ein Fahrplan für den Ausstieg aus [[Heizkessel]]n mit fossilen Brennstoffen bis 2040 aufgenommen werden.<ref name="BMopo_EU-Gebäuderichtlinie" /> Für Neubauten, für öffentliche Gebäude und für Nichtwohn-Gebäude, die genehmigungspflichtigen Renovierungen unterzogen werden, wird die Verpflichtung zur Installation geeigneter Solarenergieanlagen festgeschrieben.<ref name="BMopo_EU-Gebäuderichtlinie" />

Eine Sanierungsoffensive gilt als entscheidender Faktor, um die Klimaziele der EU zu erreichen.<ref name="BMopo_EU-Gebäuderichtlinie" /> Da es nicht für alle Gebäude Sanierungsvorgaben geben wird, sind die Mitgliedsländer aufgefordert, ihre öffentlichen Gebäude dafür zu priorisieren. Bundesbauministerin [[Klara Geywitz]] hat bereits den besonderen Bedarf an Schulsanierungen hervorgehoben – und bekommt dafür nun Unterstützung von einem Bündnis aus Sozialverbänden, Gesundheits- und Umweltorganisationen.<ref name="BMopo_EU-Gebäuderichtlinie" />


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
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* Sören Vollert, Juri Koeppen, [[Dietmar Walberg]], Thorsten Schulze: ''Bausteine für die Wärmewende.'' (= Bauen in Schleswig-Holstein; Bd. 49). / Dietmar Walberg (Hrsg.), Britta Semrau (Red.). Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V., Kiel April 2023, ISBN 978-3-939268-70-3.
* Sören Vollert, Juri Koeppen, [[Dietmar Walberg]], Thorsten Schulze: ''Bausteine für die Wärmewende.'' (= Bauen in Schleswig-Holstein; Bd. 49). / Dietmar Walberg (Hrsg.), Britta Semrau (Red.). Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V., Kiel April 2023, ISBN 978-3-939268-70-3.
* Hans Hertle, Martin Pehnt, Benjamin Gugel, Miriam Dingeldey, Kerstin Müller: ''Wärmewende in Kommunen: Leitfaden für den klimafreundlichen Umbau der Wärmeversorgung.'' (= Schriftenreihe Ökologie; Bd. 41). Heinrich-Böll-Stiftung, [Berlin] 2015, ISBN 978-3-86928-142-1. ([https://www.boell.org/sites/default/files/waermewende-in-kommunen_leitfaden.pdf Download-PDF])
* Hans Hertle, Martin Pehnt, Benjamin Gugel, Miriam Dingeldey, Kerstin Müller: ''Wärmewende in Kommunen: Leitfaden für den klimafreundlichen Umbau der Wärmeversorgung.'' (= Schriftenreihe Ökologie; Bd. 41). Heinrich-Böll-Stiftung, [Berlin] 2015, ISBN 978-3-86928-142-1. ([https://www.boell.org/sites/default/files/waermewende-in-kommunen_leitfaden.pdf Download-PDF])
* Themenheft „''Kommunale Wärmewende''". In: ''Transforming cities: Urbane Systeme im Wandel: Das technisch-wissenschaftliche Fachmagazin.'' ({{ISSN|2366-7281}}) 9. Jg., H. 1. (2024), Themenheft-ISBN 978-3-381-12041-3.
* Robert Riechel, Sven Koritkowski, Jens Libbe, Matthias Koziol: ''Kommunales Transformationsmanagement für die lokale Wärmewende: TransStadt-Leitfaden.'' / Unter Mitarb. v. Jan Trapp. Deutsches Institut für Urbanistik, Berlin [2017], ISBN 978-3-88118-586-8. ([https://repository.difu.de/jspui/bitstream/difu/241699/1/DM17060254.pdf Download-PDF])
* Robert Riechel, Sven Koritkowski, Jens Libbe, Matthias Koziol: ''Kommunales Transformationsmanagement für die lokale Wärmewende: TransStadt-Leitfaden.'' / Unter Mitarb. v. Jan Trapp. Deutsches Institut für Urbanistik, Berlin [2017], ISBN 978-3-88118-586-8. ([https://repository.difu.de/jspui/bitstream/difu/241699/1/DM17060254.pdf Download-PDF])
* Magnus Maier: ''Die kommunale Wärmeplanung: ein wichtiger Treiber der Wärmewende.'' In: ''Renews Spezial.'' ({{ISSN|2190-3581}}) 13. Jg., Ausg. Nr. 79 (November 2016), S. 1–27. ([https://digital.zlb.de/viewer/api/v1/records/16267524/files/images/79_Renews_Spezial_Waermeplanung_Nov2016.pdf/full.pdf Download-PDF])
* Magnus Maier: ''Die kommunale Wärmeplanung: ein wichtiger Treiber der Wärmewende.'' In: ''Renews Spezial.'' ({{ISSN|2190-3581}}) 13. Jg., Ausg. Nr. 79 (November 2016), S. 1–27. ([https://digital.zlb.de/viewer/api/v1/records/16267524/files/images/79_Renews_Spezial_Waermeplanung_Nov2016.pdf/full.pdf Download-PDF])
* Katharina Gapp-Schmeling: ''Nachhaltigkeitsbewertung kommunaler Wärmeversorgungskonzepte.'' In: ''Jahrbuch Nachhaltige Ökonomie.'' [Metropolis-Verl., Marburg], 8. Jahrbuch (2022/2023): ''Im Brennpunkt: kommunale Wärmewende.'' / Holger Rogall et al. (Hrsg.)., ISBN 978-3-7316-1531-6, S. 49–60.
* Katharina Gapp-Schmeling: ''Nachhaltigkeitsbewertung kommunaler Wärmeversorgungskonzepte.'' In: ''Jahrbuch Nachhaltige Ökonomie.'' [Metropolis-Verl., Marburg], 8. Jahrbuch (2022/2023): ''Im Brennpunkt: kommunale Wärmewende.'' / Holger Rogall et al. (Hrsg.)., ISBN 978-3-7316-1531-6, S. 49–60.


'''Spezielle und angrenzende Themen''':
'''Spezielle und angrenzende Themen''':
* Hartmut Gaßner, Georg Buchholz, André Deinhardt: ''Der Beitrag der Geothermie zur Wärmewende: Ist-Stand, Soll-Stand, rechtlicher Regelungsbedarf.'' In: ''ZNER – Zeitschrift für neues Energierecht.'' ({{ISSN|1434-3339}}) Bd. 25, H. 5 (2021), S. 450–456.
* Hartmut Gaßner, Georg Buchholz, André Deinhardt: ''Der Beitrag der Geothermie zur Wärmewende: Ist-Stand, Soll-Stand, rechtlicher Regelungsbedarf.'' In: ''ZNER – Zeitschrift für neues Energierecht.'' ({{ISSN|1434-3339}}) Bd. 25, H. 5 (2021), S. 450–456.
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== Weblinks ==
== Weblinks ==
{{Commonscat|Heating transition|Wärmewende}}
{{Wiktionary}}
{{Wiktionary}}
* [https://www.waermewende.de Wärmewende.de]. Gemeinsam betriebene Informationswebsite der ''Agentur für Erneuerbare Energien'' und des [[Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik|Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik]]
* [https://www.waermewende.de Wärmewende.de]. Gemeinsam betriebene Informationswebsite der ''Agentur für Erneuerbare Energien'' und des [[Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik|Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik]]
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[[Kategorie:Erneuerbare Energien]]
[[Kategorie:Erneuerbare Energien]]
[[Kategorie:Energiewirtschaft]]
[[Kategorie:Energiewirtschaft]]
[[Kategorie:Energiesparendes Bauen]]

Aktuelle Version vom 2. März 2025, 10:09 Uhr

Die Wärmewende ist neben der Stromwende und der Verkehrswende eine der drei Säulen der Energiewende. Ziel der Energiewende ist es, den Verbrauch fossiler Brennstoffe drastisch zu reduzieren oder im Idealfall auf Null zu senken, also Klimaneutralität zu erreichen. Damit soll der mit der Verbrennung von fossilen Energieträgern verbundene Ausstoß von Treibhausgasen beendet und somit die weitere Erderwärmung verhindert werden.

Da der Gebäudesektor eine erhebliche Quelle für Treibhausgasemissionen ist, ist aus Klimaschutzgründen eine Umstellung der Wärmeversorgung nötig. Diese „Wärmewende" basiert dabei auf zwei grundlegenden Strategien, die sich gegenseitig ergänzen müssen: dem Einsatz erneuerbarer Energien sowie der Steigerung der Energieeffizienz.[1]

Die Wärmewende ist ein sozialer Prozess und kann – wie viele andere soziale Prozesse auch – durch politische Entscheidungen beeinflusst werden.

Einsatz erneuerbarer Energien

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In den Ländern der Europäischen Union und weltweit wurden im Wärmemarkt bisher sehr unterschiedliche Strategien mit sehr unterschiedlichem Erfolg verfolgt. Als Bausteine einer Wärmewende kommen beispielsweise zur Anwendung:

Auch für die klimaschonende Beheizung individueller Gebäude gibt es wegen jeweils unterschiedlicher Voraussetzungen keine Musterlösung, die für alle Gebäude gleichermaßen einsetzbar wäre. Zum Umstieg auf erneuerbare Wärmetechnologien werden aufgrund der inzwischen kostengünstigen Versorgung mit Strom aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen Wärmepumpenheizungen bevorzugt.[3] In holzreichen Gebieten können Pellet- oder Hackschnitzelheizungen weiterhin eine Rolle spielen.

Es ist noch nicht vorhersehbar, in welchem Umfang die bestehenden Gasverteilnetze in Zukunft zur Versorgung mit Biogas oder Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen verwendet werden. Wasserstoff wird nach derzeitigem Forschungsstand in der Wärmewende vermutlich keine große Rolle spielen, siehe dazu unten das Kapitel Zukunftsperspektive ‚Wärmewende und Wasserstoffwirtschaft‘.

Steigerung der Energieeffizienz

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Die zweite Säule der Wärmewende sind Maßnahmen zur systematischen Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden, wie sie in Deutschland in der Energieeinsparverordnung hinterlegt sind.

Das größte Potenzial liegt im Bereich des Heizenergiebedarfs Heizbedarfs von Neubauten ebenso wie bei Gebäudesanierungen.

Um Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden effizient umsetzen zu können, wurde eine Wohngebäudetypologie mit angepassten Musterlösungen erstellt.[4]

In den Niederlanden wurde das Konzept der Energiesprong-Sanierung erarbeitet, die sich neben dem Einsatz erneuerbarer Energien auf die serielle energetische Sanierung mit vorgefertigten Wand- und Dachelementen fokussiert.

Vorbild Dänische Wärmewende

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Im Jahr 1973 löste die Ölkrise durch hohe Energiepreise in vielen Industrieländern schwere Rezessionen aus. Auch die dänische Wirtschaft, deren Energieversorgung stark von Ölimporten abhing, war stark betroffen. In der Folge wurde 1979 das Wärmeversorgungsgesetz beschlossen. Dieses verpflichtete alle Kommunen zu einer sogenannten Wärmeplanung. Eine wesentliche Säule dieser Wärmeplanung war die Planung und der Bau von Fernwärmenetzen. Die Kommunen legten dabei Vorranggebiete für Nah- und Fernwärmegebiete fest. Für anliegende Haushalte besteht Kontrahierungszwang, d. h. sie müssen ihren Wärmebedarf aus dem Wärmenetz beziehen.

Weiterhin wurden ab 2013 Öl- und Gasheizungen in Neubauten verboten. Seit 2016 dürfen alte Heizkessel fossiler Heizungen nicht mehr durch neue Pendants ersetzt werden. Darüber hinaus werden fossile Energieträger hoch besteuert.

Die Wärme wird zu einem hohen Anteil erneuerbar erzeugt. Die wesentlichen Energieträger sind dabei Biomasse und Solarthermie. Die Stromerzeugung muss, wenn möglich, mit Kraft-Wärme-Kopplung erfolgen. Auch überschüssiger Windstrom wird zur Wärmeerzeugung genutzt, womit der Wärmemarkt zur Stabilisierung des Stromnetzes beiträgt. Erneuerbare Energieträger sind von der Energiesteuer befreit.

Die solare Wärme des Sommers wird mit saisonalen Speichern mit einem Fassungsvermögen von bis zu 120.000 Kubikmetern auch für den Winter nutzbar gemacht.

Derzeit werden 64 Prozent der dänischen Haushalte mit Fernwärme versorgt, in Kopenhagen sogar bis zu 98 Prozent. 68 Prozent der Fernwärme wird mit Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt. 40 Prozent des Wärmebedarfs in Dänemark stammen aus Erneuerbaren Energien, in Fernwärmenetzen sind es sogar 50 Prozent.[5] Nur 15 Prozent der dänischen Haushalte heizen noch mit Erdgas, nur acht Prozent mit Öl.[6] Im Vergleich dazu heizen in Deutschland nur 14 % der Haushalte mit Fernwärme.[7]

Wärmewende in Deutschland

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Wärme ist für mehr als 50 Prozent des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs verantwortlich. Sie wird als Raumwärme, für Klimatisierungszwecke, für Warmwasser und Prozesswärme oder zur Kälteerzeugung genutzt. Raumwärme und die ⁠Prozesswärme⁠ haben sektorübergreifend allein Anteile von knapp 30 % bzw. gut 20 % am Endenergieverbrauch.[8] Etwa 30 % des deutschen CO2-Ausstoßes entstehen im Wärmesektor.[9] Wichtig bei der Wärmewende ist nicht nur eine Erfassung des Wärmebedarfs, sondern auch des Kältebedarfs, da die Klimatisierung von Gebäuden mit fortschreitender Globaler Erwärmung immer wichtiger wird.[10]

Die Wärmewende war 2015 Schwerpunktthema der Jahrestagung des Forschungsverbundes Erneuerbare Energien.[11] Auch die Jahrestagung 2022 befasste sich mit „Forschung für die Wärmewende".[12]

Endenergieverbrauch nach Anwendungsbereichen (Deutschland), Daten AG Energiebilanzen

Zahlen im deutschen Wärmemarkt

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In Deutschland werden 48,2 % der Wohnungen mit Erdgas beheizt, 25,6 % mit Öl und 13,9 % mit Fernwärme.[13] Der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmebereitstellung stieg von 1990 bis 2021 von 2,1 % auf 16,5 % an. Mit einem Anteil von fast 3/4 leistet Biomasse, hauptsächlich Holz und Holzprodukte, den größten Beitrag zur Bereitstellung erneuerbarer Wärme. Solarthermie, Geothermie und Umweltwärme stellen gemäß Stand 2021 14,0 % der erneuerbaren Wärme zur Verfügung.[8]

Bei einer Fernwärmeversorgung liegt der mittlere Anteil erneuerbarer Energien geringfügig über dem bundesweiten Durchschnitt bei 17,8 % (2020).[14]

Der Wärmebedarf insgesamt blieb bis auf jahreszeitliche Schwankungen in den letzten Jahren in Deutschland weitgehend unverändert.[15]

Wärmestrategie der Bundesregierung

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Ursprüngliche deutsche Wärmestrategie

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Der Wärmesektor wurde beim Klimaschutz in Deutschland lange vernachlässigt.[16] Dirigistische Planungen durch die Kommunen, wie sie in den skandinavischen Ländern zur Senkung des Primärenergiebedarfs im Wärmesektor genutzt werden, wurden in Deutschland in der Vergangenheit abgelehnt. Gleichwohl wussten und wissen die Verantwortlichen in den zuständigen Ministerien zahlreicher vergangener und gegenwärtiger Regierungen um die bedeutende Rolle der Kommunen für die Wärmewende, wobei bislang in Deutschland in Sachen Wärmewende – anders als in Skandinavien – bei den Umbauprozessen auf Freiwilligkeit der Liegenschafts- und Immobilienbesitzer gesetzt wurde. Eine Zeit lang lag der Fokus der Regierungsbemühungen der Bundesregierung auf individueller Gebäudesanierung. So heißt es im Konzept der Bundesregierung für eine sichere und nachhaltige Energieversorgung vom September 2010:

Die überwiegende Mehrheit der Heizungssysteme entspricht nicht dem Stand der Technik. Die Szenarien belegen, die energetische Sanierung des Gebäudebestands ist der zentrale Schlüssel zur Modernisierung der Energieversorgung und zum Erreichen der Klimaschutzziele. Unser zentrales Ziel ist es deshalb, den Wärmebedarf des Gebäudebestandes langfristig mit dem Ziel zu senken, bis 2050 nahezu einen klimaneutralen Gebäudebestand zu haben. Klimaneutral heißt, dass die Gebäude nur noch einen sehr geringen Energiebedarf aufweisen und der verbleibende Energiebedarf überwiegend durch erneuerbare Energien gedeckt wird. Dafür ist die Verdopplung der energetischen Sanierungsrate von jährlich etwa 1 % auf 2 % erforderlich. Bis 2020 wollen wir eine Reduzierung des Wärmebedarfs um 20 % erreichen.

Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele waren:

Die im Konzept geforderte Sanierungsquote wurde zwar später als politische Zielgröße in Frage gestellt,[17] eine kleine Anfrage der FDP im Mai 2021 bestätigte jedoch eine bis dahin unverändert niedrige Sanierungsquote von ca. 1 % trotz hoher Aufwände auf Seiten des Staates und der Immobilienbesitzer und weiterhin, dass der CO2-Ausstoß im Gebäudesektor in den letzten drei Jahren nicht gesunken war.[18]

Das Stichwort „Fernwärme" kommt in dem ursprünglichen Konzept der Bundesregierung nicht vor. Kraft-Wärme-Kopplung wird nur zweimal erwähnt, sie soll bei Biomasse-Erzeugungsanlagen und bei hocheffizienten und CCS-fähigen Kraftwerken kleiner (kommunaler) Anbieter gefördert werden. Noch 2015 wurde unter energetischer Sanierung auch oder sogar vorrangig der Austausch alter Heizkessel durch moderne Erdgasheizungen gesehen. Eine Maßnahme, die nach Einschätzung einschlägiger Branchenverbände bis zu 40 % CO2-Einsparung ermöglichen sollte.[19]

Die Schwäche einer solchen Strategie, die ganz auf billigem russischen Erdgas basiert, wurde mit dem Ausbruch des Ukrainekriegs offensichtlich. Wegen des stark gestiegenen Preises für Erdgas liefern Großwärmepumpen, Geothermie, Solarthermie und Biomasse plötzlich deutlich günstiger Fernwärme als mit Erdgas befeuerte Anlagen. Infolgedessen kündigte die Bundesregierung im Jahr 2022 an, Erneuerbare Wärmeerzeugung und Großwärmepumpen in Wärmenetzen sowie den Ausbau der Fernwärme binnen vier Jahren mit 3,8 Mrd. Euro zu fördern.[20]

Auswirkungen des Krieges in der Ukraine

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Mit dem Russischen Überfall auf die Ukraine gewann, zusätzlich zum Klimaschutz, das Ziel an Bedeutung, die Abhängigkeit vom Import fossiler Energie zu reduzieren. Viele Hausbesitzer erhoffen sich, mit einer Wärmepumpe gegen weiter steigende Energiepreise absichern zu können.[21] Ab 2024 sollen jährlich, gemäß Plänen der Ampelregierung, mehr als eine halbe Million Wärmepumpen pro Jahr installiert werden. 2021 wurden in Deutschland fast 180.000 Wärmepumpen verkauft.[22]

Die „Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geothermie" mit Forschungsstellen in Bochum, Cottbus und anderswo propagiert eine Deckung des deutschen Wärmebedarfs über eine Infrastruktur mit Geothermie, auch mit transkommunalen Wärmenetzen und Tiefen-Wärmespeichern, die auch für die Einspeisung anderer erneuerbarer Energien geeignet ist.[23]

Am 25. April 2023 ist in der Europäischen Union die Reform des bestehenden EU-Emissionshandelssystems ETS beschlossen worden. Grünes Licht gegeben wurde dabei auch für ein separates Emissionshandelssystem für Verkehr und Gebäude, das 2027 starten soll, sowie für neue Regeln für den Emissionshandel in der Luft- und Schifffahrt.[24]

Kommunale Wärmeplanung und Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes

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Dass die koordinierende Rolle der Kommunen bei Stadt- und Quartiersplanungen gestärkt werden sollte, da nur so die übergeordneten Ziele zur Wärmewende in Angriff genommen und kontrolliert werden können, ist auf Seiten der Wissenschaft bereits seit längerem erkannt.[25] Kommunen brauchen deswegen Planung, um Möglichkeiten der lokalen Wärmewende zu beleuchten und Strategien und Maßnahmen gemeinsam mit den Akteuren vor Ort entwickeln zu können.[25]

Eine solche Planung geht weit über Versorgungskonzepte von Einzelgebäuden hinaus; sie integriert vielmehr Fälle von Gebäuden und Liegenschaften in Wärmeinfrastruktur-Entwicklungsplänen und -Bauplänen für Quartiere oder für Kommunen in Teilen oder im Ganzen.[25]

Am 12. Juni 2023 haben Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck zu einem Fernwärmegipfel nach Berlin eingeladen, um mit Vertretern von Wirtschafts-, Verbraucher- und Immobilienorganisationen über den Aus- und Umbau der Wärmenetze zu sprechen.[26] Etwa zwei Drittel der Wärme in den Fernwärmenetzen wird derzeit aus fossilen Energieträgern erzeugt. „Die Vertreterinnen und Vertreter des heutigen Treffens haben bekräftigt, dass bis 2030 insgesamt die Hälfte der Wärme in den Netzen klimaneutral erzeugt werden soll", sagte Habeck am Gipfeltag.[26] Wer sich an ein geplantes Fernwärmenetz anschließen lassen will, soll weiterhin von der Pflicht zum Einbau einer Heizung befreit werden, welche die künftig vorgeschriebene 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien erfüllt.[26]

Am 13./14. Juni 2023 haben sich die Parteien der Ampel-Regierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz bezüglich des vom Bundesbauministerium vorgelegten Gesetzesentwurfs zur kommunalen Wärmeplanung[27] sowie zur Novellierung der aus dem Energieressort stammenden, heizungsspezifischen Abschnitte im Gebäudeenergiegesetz (GEG)[27] in einem Kompromiss geeinigt:[28] Danach soll eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung in den Kommunen der Bundesrepublik Deutschland bis spätestens 30. Juni 2028 eingeführt werden.[28] Unter den Kommunen sollen große Städte – Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern – ihre kommunale Wärmeplanung allerdings bereits vorher, nämlich bis spätestens 30. Juni 2026, vorlegen müssen.[29] Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern, die bis spätestens 30. Juni 2028 ihre Wärmeplanung zu erarbeiten haben, wird ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren ermöglicht.[30]

Der Wärmeplan der Kommune vor Ort soll aufzeigen, ob ein bestimmtes Bestandsgebäude, da, wo es steht, aufgrund von Planungen an eine klimafreundliche Versorgung aus einem Wärmenetz angeschlossen werden kann oder nicht, und damit nach dem Willen der Bundesregierung dessen Besitzer Planungs- und Investitionssicherheit für den Heizungsumbau gewährleisten.[31]

Zudem soll die staatliche Förderung noch einmal aufgestockt werden.[28] [29] Der Gesetzesentwurf zum Wärmeplanungsgesetz enthält keinen Anschluss- und Benutzungszwang für Wärmenetze, so Bundesbauministerin Klara Geywitz.[32]

Gebäudeenergiegesetz (Trivialname: „Heizungsgesetz") und Wärmeplanungsgesetz, die beide in enger Verzahnung stehen, sind im Spätfrühling/Sommer/Herbst 2023 im deutschen Bundestag beraten und beschlossen worden und sind zum 1. Januar 2024 rechtswirksam geworden.

Übergangsregelungen und 65%-Regelung

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Solange noch kein kommunaler Wärmeplan der Kommune vor Ort vorliegt, dürfen beim Heizungstausch in Bestandsbauten auch noch Gasheizungen eingebaut werden, falls diese auf Wasserstoff umrüstbar sind.[28] Solche Erdgasheizungen heißen „H2-ready". Ebenfalls im Zuge des Heizungstauschs in Bestandsbauten eingebaut werden dürfen Heizungen, die mit Biomethan betrieben werden können. Das ursprünglich anvisierte Verbot des Einbaus von Öl- und Gasheizungen ab dem 1. Januar 2024 ist damit abgewendet.[28] Verboten ist der Einbau von Öl- und Gasheizungen also nicht; ob es gegenwärtig betriebswirtschaftlich noch Sinn macht, eine Öl- oder Gasheizung einzubauen, ist allerdings eine völlig andere Sache.

Heizungen, die ab dem 1. Januar 2024 in Neubauten in Neubaugebieten eingebaut werden, müssen mindestens 65 Prozent CO2-Neutralität aufweisen, d. h. zu mindestens diesem Prozentsatz aus erneuerbaren Energien gespeist sein.[29] [33] [34]

Für Heizungen in Bestandsbauten sowie für in Baulücken gelegenen Neubauten sollen die Mindestens-65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Regelung und mit ihr die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes erst zur Wirkung gelangen, wenn der kommunale Wärmeplan vor Ort vorliegt. Reparaturen an den alten Heizungen sind zwischenzeitlich noch erlaubt, solange die Übergangsphase läuft.[35] [36]

Weitere beschlossene Gesetzesänderungen

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Das zum 1. Januar 2024 rechtswirksam werdende Gebäudeenergiegesetz betrifft nicht nur die Mindestens-65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Regelung für Gebäudeheizungen mit ihren vielfältigen Details; vielmehr hält es für Eigenheimbesitzer noch eine Reihe weiterer Gesetzesänderungen bereit.[37]

  • Heizungsanlagen, die Wasser als Wärmeträger verwenden und nach dem 1. Oktober 2009 installiert wurden, müssen innerhalb von 15 Jahren nach der Installation einer Kontrollprüfung unterzogen werden.[37] Diese Überprüfung muss innerhalb eines Jahres nach Ablauf dieser 15 Jahre durchgeführt werden.[37] Es sind jedoch Ausnahmen vorgesehen, die in der Gesetzesnovelle berücksichtigt werden sollen.[37]
  • Spätestens bei einem Austausch von Rohren für Warmwasser oder Heizungsanlagen – beispielsweise nach Renovierungen oder aufgrund eines Rohrbruchs in der Heizung – ist es zwingend erforderlich, die Rohre in puncto Wärme zu dämmen, falls dies noch nicht geschehen ist. Die durchschnittliche Oberflächentemperatur der Rohre oder Leitungen darf an der Außenoberfläche der Dämmung 40 Grad Celsius nicht überschreiten.[37] Freiliegende Rohre sind von da an nicht mehr zulässig.[37] Gemäß der Gesetzesnovelle müssen Wärmedämmmaterialien mit geringer Wärmeleitfähigkeit verwendet werden.[37]
  • Wärmepumpen, die als Komponenten in Heizungsanlagen in Gebäuden dienen oder in Gebäudenetzwerke integriert sind, müssen nach einer vollständigen Heizperiode oder spätestens zwei Jahre nach ihrer Inbetriebnahme inspiziert werden.[37]
  • Wärmepumpen, die bis zum 1. Januar 2024 installiert oder aufgestellt werden und keiner Fernüberwachung unterliegen, müssen bis spätestens zum 1. Januar 2029 einer Betriebskontrolle unterzogen werden.[37] Auch für gesteuerte, in der Stromentnahme vom Verteilnetzbetreiber fernüberwachte Wärmepumpen gibt es Betriebskontrollfristen.

Treibende Kraft der Wärmewende

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Das Gebäudeenergiegesetz ist Teil mehrerer Gesetze, von denen einige auf europäische Vorgaben zum Klimaschutz zurückgehen.[38] Der Gebäudesektor, vor allem die Heizungen, produzieren einen Großteil der CO2-Emissionen in Europa und in Deutschland. Besagte Emissionen sollen reduziert werden.[38] Deshalb wurde schon ein CO2-Preis für fossile Brennstoffe für Kraftstoff-Lieferanten, zu denen auch Heizöl-Lieferanten und Gas-Energieversorger gehören, eingeführt, ähnlich dem, der bereits für die Industrie und für Kraftwerke gilt.[38] Für jede Tonne ausgestoßenes CO2 muss gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz ein Preis bezahlt werden, der in Jahresschritten von der Regierung neu festgesetzt (i. d. R. erhöht) wird – eine Ausnahme bildete die Corona-Zeit. Aktuell etwa soll zum 1. Januar 2025 der Preis von 45 €/t CO2 auf 55 €/t CO2 erhöht werden.[39] Die Versorger und Lieferanten reichen die CO2-Bepreisung an die Verbraucher weiter. Im Prinzip soll die Regierung festlegen, wie viel CO2 ausgestoßen werden darf. Der Preis bildet sich dann am Markt.[38] Bei den Brennstoffen, also bei Benzin, Diesel, Heizöl und Gas, ist das derzeit noch andersherum: Die Regierung legt den Preis fest und die Menge ergibt sich dann.[38] Ab 2027 wird das umgedreht. Dann wird die Menge von der Regierung festgelegt – die ergibt sich aus den Klimazielen – und der Preis bildet sich am Markt.[38] Die meisten Experten gehen davon aus, dass der Preis dann beträchtlich ansteigen wird. Gas und Öl werden dann voraussichtlich in relativ kurzer Zeit teurer.[38] Das Heizungsgesetz sollte eigentlich einen Anreiz darstellen, beizeiten eine Heizung einzubauen, die nicht mit Öl und Gas betrieben wird, damit die Menschen am Stichtag 2027 nicht eine deutlich höhere Heizöl- oder Gasrechnung bekommen.[38] Und nicht zuletzt auch, damit die Menge an verbrauchtem Heizöl bzw. Gas bis dahin insgesamt sinkt.[38] Sicherlich werden einige auf eine Wärmepumpe erst noch hinsparen müssen. Klar ist: die perspektivisch steigenden Verbrauchspreise für Öl und Gas werden die Verbraucher dazu anstoßen, sich von Öl- und Gasheizungen zu trennen. Darin wird wohl eine der treibenden Kräfte der Wärmewende liegen. Es gibt aber noch weitere Gesetze, die in die gleiche Richtung gehen.[38] Die Gasbinnenmarktrichtlinie zum Beispiel, die vorsieht, dass die örtlichen Versorger offenlegen müssen, ob sich die lokalen bzw. regionalen Gasnetze noch wirtschaftlich betreiben lassen. Ist dies nicht der Fall, dann sollen sie stillgelegt werden.[38] Da absehbar immer mehr Menschen mit Fernwärme oder Wärmepumpe heizen werden, sinkt perspektivisch die Zahl der Gasanschlüsse.[38] Damit müssen immer weniger Gasverbraucher, was mit immer weniger Gasanschlüssen einhergeht, das Netz finanzieren: die Kosten für den einzelnen Gasabnehmer steigen pro Gasanschluss; der Betrieb des Gasnetzes wird aus Gasversorgersicht allmählich unrentabel,[38] sofern das Gasnetz in einem Gebiet liegt, in dem nicht noch viel Grundstoffindustrie angeschlossen ist, sodass nicht noch perspektivisch die Aussicht besteht, das Netz in ein Wasserstoffnetz für grünen Wasserstoff umzuwandeln.

Umsetzung der Wärmewende in die Praxis

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Auswirkung auf die Kommunen

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(*) Kommunale Wärmeplanung
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Hauptartikel: Kommunale Wärmeplanung

Das verabschiedete „Wärmeplanungsgesetz" (WPG) des Bundes sieht vor, dass die rund 11.000 Kommunen in Deutschland künftig eine flächendeckende Wärmeplanung für die Gebäude in ihrem Gebiet erstellen.[40] [30] Diese Wärmeplanung soll den Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung aufzeigen und Planungs- und Investitionssicherheit geben.[30] Die Kommunen sollen dabei ihre Kenntnisse und Daten zum Gebäudebestand nutzen. Häufig sind die Kommunen auch Eigentümer der Infrastruktureinrichtungen, die für eine umfassende kommunale Wärmeplanung essenziell sind.[41]

Durch eine Erhöhung des Wärmepumpenbestandes in Gebäuden, der Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude und Anlagen oder dem Bau von Wärmenetzen sollen Kommunen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Wärmewende übernehmen.[42]

Die Wärmeplanung beantwortet dabei unter anderem die folgenden Fragen:

  • Welche Gebäude können eventuell an ein bereits bestehendes Wärmenetz angeschlossen werden und wo sind neue Netze sinnvoll?[40]
  • Können vor Ort Nahwärme, Fernwärme – mit oder ohne Geothermie – genutzt werden?
  • Stehen in der Region Biogas oder künftig auch grüner Wasserstoff oder Solarthermie zur Verfügung?[40]
  • Auch Abwärme (aus Industrieprozessen, Rechenzentren,[43] [44] Abwasser[45] oder Gewässern) kann für eine Nutzung in Frage kommen.

Örtliche Wärmequellen sollen von der kommunalen Wärmeplanung erfasst und, soweit technisch sinnvoll nutzbar, herangezogen werden.

Technologien wie saisonale Wärmespeicher,[46] [47] Großwärmepumpen[48] und Power-to-Heat-Anlagen [49] [50] können die Wärmewende auf der kommunalen Ebene unterstützen.

Der Einsatz von Biomasse wird dagegen auf die Gewinnung von Wärme in über-fünfzig-kilometrigen Wärmenetzen begrenzt:[51] Dort darf der Energieträgeranteil an Biomasse zur Wärmegewinnung ab 2045 nicht mehr als 15 Prozent betragen.[51] [52]

Bundesländer wie Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben bereits entsprechende Gesetze zur regionalen Wärmeplanung verabschiedet.[40] So müssen Regionen und Kommunen in Hessen spätestens ab dem 29. November 2023 ihre Wärmeplanungen in Angriff nehmen,[53] in Baden-Württemberg bis spätestens 31. Dezember 2023, in Schleswig-Holstein bis 31. Dezember 2024 und in Niedersachsen bis 31. Dezember 2026 ihre Wärmeplanungen vollenden und ihre Wärmepläne vorlegen.[54]

Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann warnte deswegen vor einer möglichen Benachteiligung dieser vier Länder.[55] [56] Bereits existierende Wärmepläne auf der Grundlage landesrechtlicher Regelungen haben Bestandsschutz.[30] Das Gleiche gilt für Wärmepläne, die einige Städte auch ohne landesrechtliche Grundlage auf den Weg gebracht haben, sofern die jeweilige Planung mit den Anforderungen des mittlerweile verabschiedeten Wärmeplanungsgesetzes vergleichbar ist. Allerdings müssen die besagten Städte bei der Fortschreibung bestehender Wärmepläne die Vorgaben des neuen Gesetzes berücksichtigen.[30]

Um den Kommunen die Erfüllung ihrer Pflicht zu erleichtern, hat die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) einen Leitfaden zur Kommunalen Wärmeplanung entwickelt. Dieser beinhaltet Informationen und Hilfestellungen für die Kommunen zur Planung und Umsetzung der Wärmeplanung, etwa durch die Vorstellung bereits vorhandener Technologien, Fördermöglichkeiten und Best-Practice Beispiele.[57]

(*) Unzureichende finanzielle Ausstattung der Kommunen durch den Bund
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Die Wärmeplanung der Kommunen soll vom Bund mit 500 Mio. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bezuschusst werden.[58] Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 15. November 2023 bewilligte Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Mrd. Euro für nicht verfassungsgemäß und nichtig erklärt hatte, sperrte das Finanzministerium zwar vorläufig den Wirtschaftsplan des KTF, nahm jedoch Maßnahmen für Erneuerbare Energien und mehr Energie-Effizienz bei der Wärmewende in Gebäuden davon aus.[59] Ansonsten sind die Förderungen der Ampel-Regierung in Sachen Heizung jedoch im Wesentlichen an private Eigenheimbesitzer adressiert. Damit ist allerdings bezüglich der finanziellen Unterfütterung der Umsetzung der Wärmewende in den Liegenschaften, die den Kommunen gehören, noch nichts unternommen. Auch die Kommunen benötigen finanzielle Unterstützung, um Schulen, Krankenhäuser in kommunaler Hand und Verwaltungsgebäude in Sachen Heizung umzurüsten.[60] Kommt das Gebäudeenergiegesetz wie vorgesehen, müssen laut Deutschem Städte- und Gemeindebund jährlich 7.000 Heizungsanlagen auf Erneuerbare Energien umgerüstet oder neu eingebaut werden. Die jährlichen Mehrkosten bezifferte der Verband auf 400 Millionen Euro[60] (genauer sind es 385,7 Millionen). Zwar sei davon auszugehen, dass sich die Kosten über die Betriebszeiten amortisierten. Aber der jährliche Investitionsbedarf sei enorm, sagte dessen Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg.[60] Hinzu kämen in zahllosen Fällen noch teure energetische Sanierungen, weil fast 60 Prozent der Gebäude der Kommunen 45 Jahre oder älter seien.[60] 135.000 kommunale Gebäude müssen nach Berechnungen des Kommunalverbands bis 2045 mit einer neuen Heizung ausgestattet werden.[60] Um die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen, entstünden Mehrkosten von je 60.000 Euro pro Anlage gegenüber den bisherigen Ausgaben, so der Städte- und Gemeindebund nach Angaben der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 8. Mai 2023.[60]

Jährliche Mehrkosten der Kommunen = 60.000 × 135.000 21 a = 385.714.286 / a 385 , 7 Mio. / a {\displaystyle {\text{Jährliche Mehrkosten der Kommunen}}={\frac {60.000\;\mathrm {\euro} \times 135.000}{21\;{\text{a}}}}=385.714.286\;\mathrm {\euro} /{\text{a}}\approx 385{,}7\;{\text{Mio.}},円\mathrm {\euro} /{\text{a}}} {\displaystyle {\text{Jährliche Mehrkosten der Kommunen}}={\frac {60.000\;\mathrm {\euro} \times 135.000}{21\;{\text{a}}}}=385.714.286\;\mathrm {\euro} /{\text{a}}\approx 385{,}7\;{\text{Mio.}},円\mathrm {\euro} /{\text{a}}}

(In den 21 Jahren von Anfang 2024 bis Ende 2044 kommt so eine Gesamtsumme von 8,1 Milliarden Euro zusammen.)[60] Landsberg kritisierte, die Kommunen seien von den in Aussicht gestellten Förderungen bislang ausgeklammert.[60]
Es kommt sogar noch schlimmer: Mit dem Wachstumschancengesetz will Finanzminister Christian Lindner die „Axt" an die Gewerbesteuer anlegen und die sogenannte „Mindestgewinnbesteuerung" aussetzen.[61] Abgesehen von den finanziellen Mehrbelastungen in Höhe von 385,7 Mio. Euro pro Jahr wegen Heizungsumrüstungen in kommunalen Gebäuden kommen so entgehende Gewerbeeinnahmen in Höhe von knapp zwei Milliarden Euro pro Jahr noch oben drauf.[61] Dies gilt bis mindestens 2028:

Summarische jährliche Mehrbelastungen der Kommunen 1 , 9 Mrd. / a + 385 , 7 Mio. / a = 1 , 9 Mrd. / a + 0,385 7 Mrd. / a = 2,285 7 Mrd. / a {\displaystyle {\text{Summarische jährliche Mehrbelastungen der Kommunen}}\approx 1{,}9\;{\text{Mrd.}},円\mathrm {\euro} /{\text{a}}+385{,}7\;{\text{Mio.}},円\mathrm {\euro} /{\text{a}}=1{,}9\;{\text{Mrd.}},円\mathrm {\euro} /{\text{a}}+0{,}3857\;{\text{Mrd.}},円\mathrm {\euro} /{\text{a}}=2{,}2857\;{\text{Mrd.}},円\mathrm {\euro} /{\text{a}}} {\displaystyle {\text{Summarische jährliche Mehrbelastungen der Kommunen}}\approx 1{,}9\;{\text{Mrd.}},円\mathrm {\euro} /{\text{a}}+385{,}7\;{\text{Mio.}},円\mathrm {\euro} /{\text{a}}=1{,}9\;{\text{Mrd.}},円\mathrm {\euro} /{\text{a}}+0{,}3857\;{\text{Mrd.}},円\mathrm {\euro} /{\text{a}}=2{,}2857\;{\text{Mrd.}},円\mathrm {\euro} /{\text{a}}}

Die 1,9 Milliarden Euro pro Jahr, die den Kommunen steuerlich entzogen werden, hat der Finanzminister nicht gegenfinanziert. Verena Göppert, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Städtetags, warnte, dass dies die an die Allgemeinheit bereitgestellten Dienstleistungen der Kommunen beeinträchtigen könne und dass deren Haushalte vielerorts stark angespannt seien.[61] „Stand jetzt werden zu viele Lasten auf die Kommunen abgewälzt, das könnte sie überfordern",[62] so Tobias Hentze, Autor einer neuen Studie[63] des Instituts der deutschen Wirtschaft zum Wachstumschancengesetz.

Auswirkungen auf Immobilienbesitzer

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(*) Betrieb von Wärmepumpenheizungen
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Ab Januar 2024 dürfen Netzbetreiber künftig den Strombezug von neuen steuerbaren Wärmepumpen oder Ladestationen einschränken, wenn eine Überlastung des Elektrizitätsnetzes droht.[64] Das hat die Bundesnetzagentur mitgeteilt.[64] Dabei geht es um die sogenannte „Überlastspitzenglättung" in elektrischen Niederspannungs-Verteilnetzen. Dies ist für alljene Betreiber von elektrisch gespeisten Wärmepumpenheizungen von Bedeutung, die die Energie für ihre Wärmepumpen steuerbar aus dem Stromnetz, genauer gesagt, aus einem Niederspannungs-Verteilnetz, beziehen.[64] Die Verteilnetzbetreiber dürfen dabei den Bezug für die Dauer der Überlastung auf bis zu 4,2 Kilowatt Mindestleistung verringern.[64] Damit kann der Betrieb von Wärmepumpen im Überlastfall aufrechterhalten und vorübergehend auf niedrigerem Leistungsniveau fortgeführt werden.[64] Der reguläre Haushaltsstrom sei davon nicht betroffen, so die Bundesnetzagentur.[64]

(*) Möglichkeiten zur Erfüllung des 65%-Kriteriums
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Um das 65-Prozent-Kriterium mindestens zu erfüllen, gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten:

  • Anschluss an ein Wärmenetz,
  • Einbau einer elektrischen Wärmepumpe,
  • Einbau einer Stromdirektheizung,
  • Einbau einer solarthermischen Anlage oder
  • Einbau einer Biomasseheizung (Holz, Pellets, Biogas, Biomethan).[36]

Möglich sind auch Hybridheizungen, bei denen ein erneuerbarer Anteil wie Wärmepumpe oder Solarthermie das 65-Prozent-Kriterium erfüllt. Die restliche Heizenergie kann dann zunächst aus fossilen Quellen wie Erdgas und Erdöl (genauer: das daraus hergestellte Heizöl) kommen.[36] Andere Kombinationen aus den aufgelisteten Komponenten sind möglich, solange das 65-Prozent-Kriterium erfüllt wird.

Dass der erneuerbare 65-Prozent-Anteil bei der eingesetzten Heizenergie erreicht wird, ist für jede Heizungsanlage vor der Inbetriebnahme nachzuweisen.[36]

Akzeptiert wird dabei auch eine neue Erdgasheizung, sofern sie künftig Wasserstoff verbrennen kann, also „H2-ready" ist.[36] Der Wasserstoff kann dabei (in Form von sogenanntem „grünen Wasserstoff") erneuerbar hergestellt oder (in Form von sogenanntem „blauen Wasserstoff") aus Erdgas mit anschließender CO2-Abscheidung und Speicherung (CCS) erzeugt sein.[36] Die „H2-ready"-Heizung muss, um dauerhaft betrieben werden zu können, außerdem laut Wärmeplanungsgesetz in einem vom örtlichen Wärmeplan ausgewiesenen „Wasserstoffnetzausbaugebiet" liegen, das spätestens Ende 2044 vollständig mit Wasserstoff versorgt wird.[36] Dazu muss der Betreiber des Gasnetzes bis Ende 2028 der Kommune einen verbindlichen Umstellungsfahrplan zusichern.[36]

Weil die Wärmepläne der Kommunen erst in einigen Jahren vorliegen, dürfen schon bestehende Heizungen in Bestandsgebäuden bis 2026 beziehungsweise 2028 auch noch durch solche ersetzt werden, die das 65-Prozent-Kriterium nicht erfüllen.[36] Die 65 Prozent müssen dann ab dem Zeitpunkt erfüllt werden, zu dem die Kommune vor Ort den Wärmeplan vorlegt.[36] Die Übergangsfrist, die von diesem Zeitpunkt an läuft, gibt dem Anlagenbesitzer eine gewisse Zeit, die Mindestens-65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Vorgabe an seiner Heizungsanlage in die Praxis umzusetzen.

Wer in die Zwangslage gerät, seine Gasheizung austauschen zu müssen, ohne dass schon eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, für den eröffnet der Gesetzgeber auch die besondere Möglichkeit, bis 2026 respektive 2028 noch eine neue Gasheizung einzubauen.[36] Gemäß einer EU-Gesetzgebung muss diese dann ab 2029 zu 15 Prozent mit Gas aus Biomasse oder mit klimaneutralem Wasserstoff betrieben werden.[36] Der vorgeschriebene sogenannte „klimaneutrale Gasanteil" steigt ab 2035 auf 30, ab 2040 auf 60 und ab 2045 auf 100 Prozent.[36]

Bei Bestandsbauten muss ein Heizkessel bereits nach geltendem Recht nach 30 Jahren gegen einen neuen ausgetauscht werden.[65] Dies folgt aus §72 Gebäudeenergiegesetz, wonach Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, nicht mehr weiterbetrieben werden dürfen.[66] Auch Gas- und Ölheizungen, die ab 1. Januar 1991 in Betrieb genommen wurden, sind betroffen und müssen nach Ablauf von 30 Jahren verpflichtend ausgetauscht werden. Demzufolge sind früher oder später zahlreiche Öl- beziehungsweise Gasheizungen von der „Austauschpflicht" betroffen, sobald sie entweder unreparierbar defekt geworden sind oder das Alter von 30 Jahren vollendet haben. Insbesondere gilt dies für sämtliche Anlagen mit Standard- beziehungsweise Konstanttemperaturkesseln.[66] Ausnahmen gibt es jedoch unter anderem für:

Mit Vorlage des Wärmeplans durch die Kommune vor Ort gilt in Bestandsbauten sowie bei in Baulücken gelegenen Neubauten zusätzlich zur Austauschpflicht die Mindestens-65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Regelung. Ab 2045 dürfen Gebäude nur noch klimaneutral mit erneuerbaren Energien geheizt werden.[65]

Bevor eine Heizungsanlage eingebaut wird, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, verlangt das Heizungsgesetz eine Pflichtberatung, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit hinweist, vor allem wegen ansteigender CO2-Preise.[36]

(*) Staatliche Förderung für Heizungen
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Ab dem 1. Januar 2024 will die Ampel-Regierung die Wärmewende mit Milliarden fördern. Das Geld soll nicht aus dem normalen Bundeshaushalt kommen, sondern aus einem Sondertopf – nämlich aus dem sogenannten „Klima- und Transformationsfonds".[67] Festgelegt worden ist, dass unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Investition beim Kauf einer klimafreundlicheren Heizung übernommen werden.[67]

Grundförderung:

Für alle Haushalte soll der Einbau klimafreundlicher Heizungen in Wohn- und Nichtwohngebäude einkommensunabhängig mit 30 Prozent der Investitionskosten gefördert werden.[67] [33] [36]

Effizienzbonus:
Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel (beispielsweise Propan, Butan oder Wasser)[68] einsetzen, gibt es einen Effizienz-Bonus von zusätzlich 5 Prozent.[65] Natürliche Kältemittel sind etwas effizienter und weniger klimaschädlich als synthetische Kältemittel.[68] Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2.500 Euro gewährt, wenn sie einen bestimmten Staub-Emissionsgrenzwert einhalten.[65]

Einkommensbonus:
Wer im Eigenheim wohnt und nicht vermietet, d. h. selbstnutzender Wohneigentümer ist, und über weniger als 40.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen verfügt, kann weitere 30 Prozent Förderung erhalten.[33] [36]

Klima-Geschwindigkeitsbonus:
Für selbstnutzende Wohneigentümer, die nicht vermieten, ist weiterhin ein Klima-Geschwindigkeitsbonus[36] von 20 Prozent geplant. Den Bonus erhält, wer eine Biomasse- oder Gasheizung besitzt, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre alt ist, oder eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung besitzt und diese dann austauscht.[33] Ab 2028 soll dieser Bonus um drei Prozentpunkte alle zwei Jahre sinken.[67] Ab 1. Januar 2037 entfällt der Bonus laut Richtlinie.[65]

zinsvergünstigte Kredite:

Neben den Investitionskostenzuschüssen sollen über die staatliche Förderbank KfW zinsvergünstigte Kredite angeboten werden von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit für private Selbstnutzer von Wohngebäuden mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro.[65]

Kombination verschiedener Förderungen:

Die Förderung insgesamt ist pro Haushalt auf maximal 70 Prozent gedeckelt.[67] Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch liegen bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohnung eines Mehrfamilienhauses. In einem Mehrparteienhaus erhöhen sich die förderfähigen Kosten um jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste sowie um jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.[65] Bei Nichtwohngebäuden gelten laut Ministerium Grenzen für die förderfähigen Kosten nach Quadratmeterzahl.[65]

Neu ist, dass die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch und für Effizienzmaßnahmen miteinander verbunden werden können.[69] In der Summe gilt dann für ein Einfamilienhaus eine Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 90.000 Euro pro Kalenderjahr, vorausgesetzt, dass es einen individuellen Sanierungsfahrplan gibt und nach diesem handwerklich vorgegangen wird.[69] Bisher lagen die maximal förderfähigen Ausgaben für alle Maßnahmen am Gebäude nach Angaben des Wirtschaftsministeriums bei 60.000 Euro pro Kalenderjahr.[69]

Zum Zwecke der Förderung ist die Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen" (BEG EM) novelliert und in der zweiten Dezemberhälfte des Jahres 2023 im Bundesanzeiger in ihrer überarbeiteten Form veröffentlicht worden.[65] Für Förderanträge, die umweltfreundlicheres Heizen betreffen, ist ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), sondern die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig.[70] Die Zuständigkeiten sind damit zweigeteilt worden: die Beantragung der Einzelmaßnahmen für den Heizungstausch erfolgt bei der KfW, die Beantragung für weitere Effizienzmaßnahmen (Wärmedämmungen in Neubauten, wärmetechnische Sanierungen im Gebäudebestand, Optimierungen usw.) und für Gebäudenetzmaßnahmen beim BAFA.

Anstieg der Zahl der Förderanträge:

Für die Zahl der Anträge, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau für eine Heizungsförderung gestellt werden, sei ein Anstieg zu verzeichnen, verlautbarte das Bundeswirtschaftsministerium im Dezember 2024 gegenüber RTL und n-tv exklusiv.[71] Stand 22. Dezember 2024 wurden laut Ministeriumsangaben seit Anlaufen der Förderung zur aktuellen Gebäudeenergiegesetz-Novellierung ab dem ersten Quartal 2024 rund 210.400 Anträge zum Heizungstausch bei der KfW gestellt.[71] Die Anträge würden nahezu vollständig sofort bewilligt, heißt es weiter.[71] „Das ist ein starker Anstieg, das Interesse an der Förderung wächst zunehmend. Die Bürgerinnen und Bürger nehmen wahr, welche Vorteile der Einbau einer modernen, emissionsarmen Heizung, ohne Gas und Öl, hat", so Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.[71] „Die Förderung beim Heizungstausch ist umfangreich. Wer weniger Einkommen hat, bekommt mehr Förderung. ... Insgesamt kann man sagen: Die Förderung für den Heizungstausch hat sich etabliert und sollte bleiben", so der Minister.[71]

Auswirkungen der gesetzlichen Regelungen auf Mieter

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Das Gebäudeenergiegesetz soll Mieter schützen, wie es im Änderungsantrag der Ampel-Koalitionsfraktionen heißt.[31] Bisher dürfen Vermieter maximal acht Prozent der Kosten für eine Modernisierungsmaßnahme auf die Jahresmiete umlegen.[31] Im GEG ist nun eine neue Modernisierungsumlage verankert.[31] Danach sollen Vermieter Investitionskosten für den Heizungstausch in Höhe von zehn Prozent auf den Mieter umlegen können. Voraussetzung ist, dass eine staatliche Förderung in Anspruch genommen und die Fördersumme von den umlegbaren Kosten abgezogen wurde.[31] Dies soll den Vermietern Anreize zum Heizungstausch geben.[31]

Zugleich gilt eine Kappungsgrenze: Die Monatsmiete soll sich durch eine neue Heizung nicht um mehr als 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen dürfen.[31] Kommen weitere Modernisierungsmaßnahmen hinzu, kann es wie bisher mehr werden.[31]

Öffentliche Rezeption der Neuregelungen

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Entgegen dem Willen von mehreren Umweltverbänden[72] sind im Wärmeplanungsgesetz in Müllverbrennungsanlagen generierte Wärme, die für Wärmenetze genutzt wird, als „erneuerbare Energie" eingestuft worden.[73] Von Umweltverbänden wird dies kritisch gesehen, da die Emissionen der Müllverbrennung das Klima belasten.[72]

Kritisch äußerte sich auch die deutschen Umwelthilfe zu anderen Teilen des Wärmeplanungsgesetzes und zum Gebäudeenergiegesetz: während es bei der DUH für richtig befunden wird, die Kommunen zu einer Wärmeplanung zu verpflichten, wird es als kontraproduktiv bewertet, Holzverbrennung[74] fürs Heizen per Gesetz durchgehen zu lassen.[28] [75] Auch das Erlauben von Wasserstoff-kompatiblen Erdgasheizungen in Bestandsbauten wird von der Deutschen Umwelthilfe kritisiert.[28]

Der Städte- und Gemeindebund begrüßte, dass beim Gebäudeenergiegesetz – insbesondere bei Bestandsgebäuden – eine Verpflichtung erst dann entsteht, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt. Dies bedeutet für einen beträchtlichen Teil der Kommunen, dass frühestens 2026 oder 2028 Maßnahmen ergriffen werden müssen.[28] Zugleich forderte er vom Bund „eine nachhaltige Unterstützung", damit auch die Kommunen die Wärmewende bei ihren eigenen 185.000 Gebäuden umsetzen können.[28]

Wasserstoff-kompatible Erdgasheizungen müssen, wenn die Umstellung von Erdgas auf grünen Wasserstoff tatsächlich erfolgt, nachgerüstet werden. Aufgrund der sich abzeichnenden Kostenentwicklung beim Heizen mit Gas raten Verbraucherzentralen Immobilienbesitzern von der Anschaffung von neuen Gasheizungen in Haus oder Wohnung dringend ab.[76] (In Frage kommende Alternativen sind in erster Linie Wärmepumpenheizungen oder – im Falle von Fern- oder Nahwärme – sogenannte Wärmeübergabestationen, ausgenommen bei kalter Nahwärme: im letzteren Falle sind wiederum Wärmepumpenheizungen die präferierte Anlagenkomponente.)

Mit Blick auf Wasserstoff-kompatible Erdgasheizungen warnte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck davor, den Verbrauchern „leere Versprechungen" zu machen.[77] Zunächst müsse „verlässlich geklärt werden, ob und wo Wasserstoff wirklich zum Heizen zur Verfügung steht". Ansonsten stünden Verbraucher am Ende mit einer Wasserstoffheizung ohne Wasserstoff da.[77] „Das würde sehr teuer", so Habeck gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.[77]

Zukunftsperspektive „Wärmewende und Wasserstoffwirtschaft"

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Grüner Wasserstoff

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Hauptartikel: Grüner Wasserstoff

Der Begriff grüner Wasserstoff bezeichnet Wasserstoff, der mittels erneuerbaren Energien gewonnen worden ist.[78] Zur Gewinnung wird der chemische Prozess der Wasserelektrolyse genutzt, der neben elektrischem Strom in Form von Ökostrom nur hochreines Wasser benötigt. Wasserstoff wird als zukünftig verstärkt zu nutzender chemischer Stoff und Energieträger gesehen, vorwiegend für industrielle Prozesse, dagegen nachrangig für Heizen und Warmwasserbereitung im Gebäudebereich.

Blauer Wasserstoff

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Hauptartikel: Blauer Wasserstoff

Die in CCS-Projekten bislang untersuchten CCS-Verfahren bieten keine dicht unterhalb von 100 % liegenden Emissionsreduktionen durch Abscheidung, wie einem Bericht[79] des britischen Institute for Energy Economics and Financial Analysis (IEEFA) entnommen werden kann: Bei 13 Leuchtturm-CCS-Projekten wird eine Emissionsreduktion durch Abscheidung von bis zu 90 Prozent angegeben – tatsächlich sind es jedoch oft zwischen zehn und 80 Prozent.[80] Kein einziges der untersuchten CCS-Projekte hätte die angegebene Wirkung erreicht, heißt es in dem Bericht.[80] Kohlendioxidabscheidung erweise sich als energieaufwändig.[80] Durch die enormen Diskrepanzen zwischen Theorie und Realität in den projektspezifischen Kenndaten sind keine Einschätzungen darüber möglich, wie viel Emissionen schlussendlich eingespart werden können. Doch um klimaneutral zu werden, sei gleichwohl eine solche Einschätzung entscheidend.[80] Aus dem IEEFA-Bericht wird deutlich, dass gemäß Realitätscheck durch das IEEFA-Institut die CCS-Verfahren eine zu erwartende Anwendungsreife noch nicht erreicht haben. Außerdem besitzen die mit der Herstellung von blauem Wasserstoff einhergehenden CCS-Verfahren Langzeitfolgekosten (sogenannte „Ewigkeitskosten"), die dann möglicherweise von den Gasversorgern auf den Steuerzahler abgewälzt werden, falls sie zur Anwendung kommen.

Wirtschaftlichkeit von Wasserstoff bei der Gebäudeheizung

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Siehe auch: Gebäudeheizung

Ein im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erstelltes Gutachten unter Mitwirkung von neun Forschungseinrichtungen und Beratungsunternehmen (unter anderem der Deutschen Energie-Agentur und ifeu) befasste sich im März 2023 u. a. mit dem Einsatz von Wasserstoff zur Wärmeerzeugung in Gebäuden. Der hohe Strombedarf sei „der zentrale Nachteil von Wasserstoff gegenüber anderen Technologien". Wasserstoff zur Erzeugung von Wärme zu nutzen, erfordere 6 bis 10-mal so viel Strom wie für Wärmepumpen benötigt würde. Technologischer Fortschritt würde auch keine wesentlichen Verbesserungen bringen, dafür verantwortlich seien „physikalische Grundgesetze (Hauptsätze der Thermodynamik)". Wärmenetze, Solarthermie und „in geringem Umfang" Biomasse seien ebenfalls der Nutzung von Wasserstoff im Wärmebereich vorzuziehen. Hohe Kosten für Verbraucher seien bei der Nutzung von Wasserstoff zu erwarten. Daher bedürfe es „eindeutiger Regelungen im Ordnungsrecht, welche unzureichende primärenergetische Effizienz in Gebäuden, wie bspw. beim Einsatz von Wasserstoff, unterbinden."[81]

Eine 2022 erschienene Übersichtsarbeit, die 32 unabhängige (d. h. nicht von Industrieverbänden oder -unternehmen in Auftrag gegebene) Studien analysierte, kam zu dem Ergebnis, dass emissionsarmer oder emissionsfreier Wasserstoff zwar massiv von der Gas- und Heizungsindustrie beworben und als Schlüsseltechnologie gepriesen werde, jedoch keine einzige der untersuchten Studien den großflächigen Einsatz von Wasserstoff zu Heizzwecken empfahl. Stattdessen kamen die Studien zu dem Ergebnis, dass Wasserstoff, verglichen mit anderen Alternativen, wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Fernwärmenetzen teurer, ineffizienter und ressourcenintensiver sei und größere negative Umweltauswirkungen mit sich bringen würde. Insbesondere verursachten Wasserstoffheizungen aufgrund des um etwa um den Faktor fünf höheren Energieverbrauchs höhere Energiesystemkosten als die Alternativen; entsprechend beinhalteten sie höhere Gesamtkosten für Endverbraucher und benötigten mehr Energieinfrastruktur, erforderten einen höheren Ressourcenaufwand und verursachten mehr Flächenverbrauch. Auch würde sich durch sinkende Wasserstoffkosten durch günstigere Ökostromproduktion kein Vorteil ergeben, da dieser Vorteil genauso für Wärmepumpen gelte und damit das relative Kostenverhältnis der Technologien sich nicht verändere. Zwar könnte Wasserstoff eine ergänzende Rolle im Wärmesektor spielen, beispielsweise für Spitzenlasten in Wärmenetzen, die vorhandene Beleglage liefere jedoch keinen Grund für die Annahme, dass fossiles Erdgas 1 zu 1 durch Wasserstoff ersetzt werden solle. Im Gegenteil berge die Diskussion über zukünftige Wasserstoffheizungen die Gefahr, dass der Umstieg auf bereits heute verfügbare saubere Heiztechnologien, die schon heute Emissionen einsparen könnten, verzögert würde. Auch gebe es zahlreiche konkurrierende Wasserstoffgroßverbraucher z. B. in der Industrie, für die es kaum Alternativen zum Wasserstoff gebe, die daher Vorrang vor Heizungen haben sollten.[82]

Länder und Kommunen als Akteure im Wärmemarkt – ausgewählte Fallbeispiele

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Die Stadtwerke München starteten bereits im Jahr 2008 eine langfristige Strategie zur Versorgung der Stadt München mit erneuerbarer Wärme. Die Stadt München finanziert die Strategie zum Voranbringen der Erneuerbaren durch deren Stadtwerke mit einem Budget von 9 Milliarden Euro. Dies ist der Teil der städtischen Strategie, bis 2035 klimaneutral zu werden.[83]

Das Fernwärmenetz in München ist mit rund 900 Kilometern Länge eines der längsten Europas.[84] Derzeit betreiben die SWM zwei Systeme bei ihrer Fernwärmeversorgung – das gewachsene Dampfnetz innerhalb des Mittleren Rings und die später entstandenen Heizwassernetze unter anderem in Sendling, Perlach und Freimann. Bis 2040 soll München die erste deutsche Großstadt werden, die ihre Fernwärme zu 100 Prozent aus erneuerbarer Energie gewinnt. Derzeit wird teilweise noch Kraft-Wärme-Kopplung genutzt. Für die Umstellung setzt das Unternehmen in erster Linie auf Geothermie. Die Stadtwerke München verfügen bereits über mehrere wärmeerzeugende Geothermie-Anlagen in der Stadt und im Großraum München.

Unter dem Münchner Stadtgebiet liegt die Temperatur des in einer wasserführenden Kalksteinschicht vorhandenen Thermalwassers zwischen 80 °C und 140 °C. In Sauerlach kann Wasser mit 140 °C aus 4.200 Meter Tiefe gepumpt werden. Aus dem Malm-Kalkstein kann an den genutzten Standorten ausreichend Thermalwasser gefördert werden, weil diese Bohrungen entweder an tektonische Störungen (Klüfte) oder an verkarstete Bereiche angeschlossen sind. Da diese Malmschicht von Norden nach Süden „einfällt", also im Süden Münchens deutlich tiefer liegt, und das Grundwasser dementsprechend höhere Temperaturen hat, ist im Süden eine kombinierte Nutzung zur Strom- und Wärmeerzeugung (KWK) möglich, in Norden hingegen nur eine Wärmenutzung.

Die erste Geothermie-Anlage Münchens wurde 2004 in Riem in Betrieb genommen, die Riem und die Neue Messe München mit Wärme versorgt. Bei der Förderung wird ein aus zwei Bohrungen bestehendes Dubletten-System eingesetzt. Dabei wird dem Tiefenwasser, das mit einer Temperatur von 94 °C gefördert wird, Wärme entzogen, bevor es über die zweite Bohrung wieder zurückgeführt wird, sodass dem Untergrund kein Wasser entzogen wird.

Eine zweite Geothermie-Anlage in Sauerlach produziert neben Wärme auch Strom. Eine weitere Anlage in Freiham ist an das Fernwärmenetz der Innenstadt angeschlossen und versorgt weitere Gebiete über ein nachgelagertes Niedertemperaturnetz. Im April 2018 haben die Arbeiten für Deutschlands größte Geothermie-Anlage beim Heizkraftwerk Süd begonnen. Stand 2022 verfügen die Stadtwerke München über insgesamt sechs Geothermie-Anlagen.[85]

Durch umfassende Investitionen ist ein Anschluss an das Fernwärmenetz der SWM in immer mehr Stadtteilen Münchens möglich. Seit November 2015 werden weitere Thermalwasserschichten unter dem Stadtgebiet erkundet. Es wird damit gerechnet, bis zu 16 weitere Geothermie-Anlagen errichten zu können.[86] [87]

Auch Berlin hat eine Wärmestrategie verabschiedet, mit der das Land Berlin bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden soll. Wesentlicher Bestandteil der Strategie ist die Wärme- und Kälteversorgung. Derzeit basiert die Berliner Wärmeversorgung zu 44 % auf Erdgas, zu 32 % auf Fernwärme, zu 17 % auf Öl, zu 6 % auf Strom, zu 1 % auf Erneuerbare Energien und zu <1 % auf Kohle. Dies soll bis 2045 umgestellt werden auf 44 % Fernwärme, 25 % Strom, 17 % Erneuerbare Energien und 14 % erneuerbares Gas.[88] Die Fernwärme soll mit Abwärme, Abwasser, Flusswasser, Solarenergie und Geothermie grüner werden. Probebohrungen für Geothermie sind geplant.[89]

Eine 2021 veröffentlichte Potenzialstudie des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (IEE) attestiert die technische Machbarkeit der dekarbonisierten Wärmeversorgung bereits bis 2030, da in Berlin und Brandenburg „erneuerbare Wärmepotenziale in einem ausreichenden Maße vorhanden seien". Größte Anteile an einer erfolgreichen Wärmewende könnten demnach Abwärme aus Industrieprozessen und Rechenzentren (23,6 %), Gewässerwärme (12,9 %), Solar- (16,5 %) und Geothermie (30,7 %) aufweisen.[90]

Um den Klimaschutz in Niedersachsen zu stärken, hat das Land im Jahr 2022 eine Novelle des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, durch die Festlegung von Zielen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen sowie durch die Entwicklung von Klimaanpassungsstrategien für Niedersachsen, zu den nationalen und internationalen Klimaschutzzielen beizutragen.[91]

Dazu gehört langfristig auch der Anstieg des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch im Wärmesektor. Dieser ist in Niedersachsen im Zeitraum von 2008 bis 2020 von 6,2 auf 8,2 Prozent angestiegen.[92] Der restliche Anteil am Endenergieverbrauch im Wärmesektor fällt in Niedersachsen weiterhin auf fossile Energiequellen. In Wohngebäuden werden in Niedersachsen 70 % Gas, 18 % Heizöl, 6 % Fernwärme, 2 % Holz, 2 % Strom und 1 % Umweltwärme zur Beheizung verwendet (Stand 2019).[93]

Die Wärmewende als wichtiges Element der Energiewende und damit des Klimaschutzes ist deshalb als integraler Bestandteil dieses Klimaschutzgesetzes in §20 ‚Wärmeplanung‘ verankert. Dies beinhaltet unter anderem die Pflicht für Mittel- und Oberzentren zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung bis Ende 2026. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.[94]

Die Klimaschutz und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) unterstützt die kommunale Wärmeplanung und definiert diese als einen „langfristige[n] und strategisch angelegte[n] Prozess mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045".[57] Darüber hinaus ist die kommunale Wärmeplanung zuständig für die Koordination der Deckung des Wärmebedarfs aus nachhaltigen Quellen und stellt eine Basis für weitere Planungen in der Wärmeversorgung dar.[57]

Auswirkungen einzelner EU-Beschlüsse zur Energieversorgung von Gebäuden auf EU-Mitgliedsstaaten

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Anfang Dezember 2023 hat die Europäische Union einen Kompromiss zur sogenannten EU-Gebäuderichtlinie EPBD („Energy Performance of Buildings Directive") beschlossen.[95] Die zuständigen Entscheidungsträger der EU haben darin unter anderem festgelegt, wie weit eine Sanierungspflicht auch für private Wohnimmobilien in Europa reichen soll. Unterhändler des Rats der Mitgliedsstaaten und des EU-Parlaments einigten sich am 7. Dezember 2023 in Brüssel auf die Details der lange umstrittenen Gebäuderichtlinie, die im Sinne des Klimaschutzes für mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor sorgen soll.[95] Anders als im Vorfeld des Beschlusses befürchtet, wird es im Gesetz keine individuelle Sanierungsverpflichtung für Besitzer bestehender privater Eigenheime geben. Stattdessen bekommen die Mitgliedsstaaten großen Spielraum, das Erreichen festgelegter Energieziele in eigener Regie zu organisieren.[95] Das Plenum des EU-Parlaments in Straßburg hat am 12. März 2024 die EU-Gebäuderichtlinie mit einer Mehrheit von 370 Fürstimmen zu 199 Gegenstimmen (bei 46 Enthaltungen) angenommen.[96] ; der Rat der Europäischen Union hat am 12. April 2024 final darüber abgestimmt und die EU-Gebäuderichtlinie gebilligt; der Rechtsakt erfolgte am 24. April 2024, sodass die EU-Gebäuderichtlinie ab dem 14. Mai 2024 schrittweise in Kraft treten kann. In den einzelnen EU-Staaten muss die Richtlinie bis zum 14. Mai 2026 in nationales Recht gegossen worden sein.

Die EU-Gebäuderichtlinie EPBD legt Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von neuen und renovierten Gebäuden und einen Rahmen zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden fest.[97] Der gesamte Immobiliensektor muss künftig bestimmte Energievorgaben erreichen. Hauptziel der neuen Richtlinie: Bis 2030 sollen alle Neubauten emissionsfrei sein. Bis 2050 muss der gesamte Gebäudebestand in emissionsfreie Gebäude umgewandelt sein, wie die spanische Ratspräsidentschaft nach der Einigung am 7. Dezember 2023 berichtete.[95] Der durchschnittliche Energieverbrauch des Wohngebäudebestandes muss demnach bis 2030 um 16 % und bis 2035 um 20 ... 22 % gesenkt werden.[95] Basis für die Minderung ist das Jahr 2020.[97] Bei den Nichtwohngebäuden werden andere Vorgaben gemacht: Bis 2030 müssen die untersten 16 % der Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Energiebilanz – wie etwa Büros und Schulen und dergleichen mehr – saniert werden, bis 2033 die untersten 26 %.[97] [96] Bestimmte Kategorien von Wohn- und Nichtwohngebäuden einschließlich historischer Gebäude, des Weiteren etwa auch Ferienhäuser, können von diesen Verpflichtungen ausgenommen werden.[97] Das Gesagte setzt stillschweigend voraus, dass die Verantwortlichen in den EU-Mitgliedsstaaten über die Energiedaten von sämtlichen Nichtwohngebäuden auf ihrem jeweiligen Territorium verfügen, um deren Gesamtenergieeffizienz im Einzelnen überhaupt feststellen, beurteilen und die Energieverbrauchssenkung der Gebäude mit der schlechtesten Energiebilanz umsetzen zu können.

Vereinbart ist auch der Ausstieg aus Heizungen mit fossilen Brennstoffen: In die nationalen Gebäuderenovierungspläne soll ein Fahrplan für den Ausstieg aus Heizkesseln mit fossilen Brennstoffen bis 2040 aufgenommen werden.[95] Für Neubauten, für öffentliche Gebäude und für Nichtwohn-Gebäude, die genehmigungspflichtigen Renovierungen unterzogen werden, wird die Verpflichtung zur Installation geeigneter Solarenergieanlagen festgeschrieben.[95]

Eine Sanierungsoffensive gilt als entscheidender Faktor, um die Klimaziele der EU zu erreichen.[95] Da es nicht für alle Gebäude Sanierungsvorgaben geben wird, sind die Mitgliedsländer aufgefordert, ihre öffentlichen Gebäude dafür zu priorisieren. Bundesbauministerin Klara Geywitz hat bereits den besonderen Bedarf an Schulsanierungen hervorgehoben – und bekommt dafür Unterstützung von einem Bündnis aus Sozialverbänden, Gesundheits- und Umweltorganisationen.[95]

Wärmewende in der Schweiz

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Wie Deutschland setzt auch die Schweiz in ihrer Energiestrategie 2050 auf die Kernelemente Energieeffizienz, Ausbau Erneuerbarer Energien und Atomausstieg. Wie in Deutschland gibt es Förderprogramme für die Nutzung Erneuerbarer Wärme.[98]

Schweizer Gemeinden können (oder müssen in gewissen Kantonen, zumindest ab einer bestimmten Größe) jedoch durch eine räumliche Energieplanung ihre energetische Entwicklung strategisch planen.[99] Großstädte wie Zürich erstellen somit eine aufwändige räumliche Energieplanung, die in dem Ausbau von Wärme- und Kältenetzen in Gebieten mit hoher Wärmeabnahmedichte mündet, die bestmöglich verfügbare Erneuerbare Energieträger und Abwärme nutzen.[100]

Der ''Verband Fernwärme Schweiz'' veröffentlichte 2008 eine aufwändige Studie namens Weissbuch Fernwärme Schweiz mit „Langfristperspektiven bis zum Jahr 2050 für erneuerbare und energieeffiziente Nah- und Fernwärme" in der Schweiz. Dabei wurden mögliche Quellen erneuerbarer Energien und Abwärme mit dem Wärmebedarf von potentiellen Nah- und Fernwärmeversorgungen nach ihrer geografischen Lage in einem geografischen Informationssystem verknüpft. Als mögliche Wärmequellen wurden berücksichtigt:

  • Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA)
  • Abwärme industrieller Prozesse (AW)
  • Grundwasser (GW)
  • Abwasserreinigungsanlagen (ARA)
  • Seen
  • Flüsse
  • Holz
  • Tiefengeothermie

Die Studie kommt zu dem abschließenden Ergebnis, dass mit geeigneten Rahmenbedingungen 38 % des Schweizer Komfort-Wärmebedarfs mit erneuerbarer Nah- und Fernwärme gedeckt werden könnten.[101]

Derzeit wird jedoch nur 8 % des Schweizer Wärmebedarfs mit Fernwärme gedeckt[102] ; allerdings werden die Schweizer Wärmenetze mit durchschnittlich über 75 % erneuerbaren Energieträgern und Abwärme gespeist.[103] Insgesamt beträgt der Anteil Erneuerbarer Energien an der Wärmeerzeugung in der Schweiz immerhin 22,8 %.[104] Fast zwei Drittel der Wohnungen werden jedoch mit Öl und Gas beheizt.[105]

Eine 2022 veröffentlichte Studie von EMPA und Universität Genf kommt zu dem Schluss, dass die Elektrifizierung der Wärmeversorgung in jedem erwogenen Szenario das höchste Klimaschutzpotential darstelle. Wirkungsgrade und vorübergehende Umstellungen beeinflussten die Schlussfolgerung nicht.[106]

Allgemein:

  • Sören Vollert, Juri Koeppen, Dietmar Walberg, Thorsten Schulze: Bausteine für die Wärmewende. (= Bauen in Schleswig-Holstein; Bd. 49). / Dietmar Walberg (Hrsg.), Britta Semrau (Red.). Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V., Kiel April 2023, ISBN 978-3-939268-70-3.
  • Hans Hertle, Martin Pehnt, Benjamin Gugel, Miriam Dingeldey, Kerstin Müller: Wärmewende in Kommunen: Leitfaden für den klimafreundlichen Umbau der Wärmeversorgung. (= Schriftenreihe Ökologie; Bd. 41). Heinrich-Böll-Stiftung, [Berlin] 2015, ISBN 978-3-86928-142-1. (Download-PDF)
  • Themenheft „Kommunale Wärmewende". In: Transforming cities: Urbane Systeme im Wandel: Das technisch-wissenschaftliche Fachmagazin. (ISSN 2366-7281 ) 9. Jg., H. 1. (2024), Themenheft-ISBN 978-3-381-12041-3.
  • Robert Riechel, Sven Koritkowski, Jens Libbe, Matthias Koziol: Kommunales Transformationsmanagement für die lokale Wärmewende: TransStadt-Leitfaden. / Unter Mitarb. v. Jan Trapp. Deutsches Institut für Urbanistik, Berlin [2017], ISBN 978-3-88118-586-8. (Download-PDF)
  • Magnus Maier: Die kommunale Wärmeplanung: ein wichtiger Treiber der Wärmewende. In: Renews Spezial. (ISSN 2190-3581 ) 13. Jg., Ausg. Nr. 79 (November 2016), S. 1–27. (Download-PDF)
  • Katharina Gapp-Schmeling: Nachhaltigkeitsbewertung kommunaler Wärmeversorgungskonzepte. In: Jahrbuch Nachhaltige Ökonomie. [Metropolis-Verl., Marburg], 8. Jahrbuch (2022/2023): Im Brennpunkt: kommunale Wärmewende. / Holger Rogall et al. (Hrsg.)., ISBN 978-3-7316-1531-6, S. 49–60.

Spezielle und angrenzende Themen:

  • Hartmut Gaßner, Georg Buchholz, André Deinhardt: Der Beitrag der Geothermie zur Wärmewende: Ist-Stand, Soll-Stand, rechtlicher Regelungsbedarf. In: ZNER – Zeitschrift für neues Energierecht. (ISSN 1434-3339 ) Bd. 25, H. 5 (2021), S. 450–456.
  • Tobias Loga, Britta Stein, Nikolaus Diefenbach, Rolf Born: Deutsche Wohngebäudetypologie: Beispielhafte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von typischen Wohngebäuden. 2., erw. Aufl., IWU – Institut Wohnen und Umwelt, Darmstadt 2015, ISBN 978-3-941140-47-9. (Download-PDF)
Commons: Wärmewende  – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Wärmewende  – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Markus Diekmann, Fernwärmeversorgung in der Stadt Springe, in: Udo Sahling (Hrsg.): Klimaschutz und Energiewende in Deutschland. Herausforderungen – Lösungsbeiträge – Zukunftsperspektiven. Berlin 2022, 137–150, S. 137.
  2. Rechtliche Grundlagen der Fernwärme. S. 28, abgerufen am 30. März 2023. 
  3. Henriette Kammer: Thermische Seewassernutzung in Deutschland. Bestandsanalyse, Potential und Hemmnisse seewasserbetriebener Wärmepumpen. Wiesbaden 2018, S. 215–217.
  4. Tobias Loga, Britta Stein, Nikolaus Diefenbach, Rolf Born: Deutsche Wohngebäudetypologie - Beispielhafte Maßnahmen zur Verbesserung von typischen Wohngebäuden, erarbeitet im Rahmen der EU-Projekte Tabula und Episcope, 2. Auflage. In: alt-bau-neu.de. Institut Wohnen und Umwelt GmbH, 10. Februar 2015, abgerufen am 14. März 2024. 
  5. Die dänische Wärmewende. Abgerufen am 5. März 2022. 
  6. Ein kleines Land mit viel Erfahrung: Kommunale Wärmeplanung in Dänemark. Abgerufen am 5. März 2022. 
  7. BMWK Newsletter Energiewende - So heizen die Deutschen. In: bmwi-energiewende.de. Abgerufen am 5. März 2022. 
  8. a b Energieverbrauch für fossile und erneuerbare Wärme. Abgerufen am 11. Juli 2022. 
  9. Wärmemarkt: Energiesparen ohne CO2-Effekt. Abgerufen am 9. Juli 2022. 
  10. Henriette Kammer: Thermische Seewassernutzung in Deutschland. Bestandsanalyse, Potential und Hemmnisse seewasserbetriebener Wärmepumpen. Wiesbaden 2018, S. 219f.
  11. Henriette Kammer: Thermische Seewassernutzung in Deutschland. Bestandsanalyse, Potential und Hemmnisse seewasserbetriebener Wärmepumpen. Wiesbaden 2018, S. 2.
  12. Themen 2022: Forschung für die Wärmewende – klimaneutral, effizient und flexibel. Forschungsverbund Erneuerbare Energien. Abgerufen am 14. Juni 2023.
  13. So heizen die Deutschen. In: bmwi-energiewende.de. Abgerufen am 9. Juli 2022. 
  14. Was ist eigentlich Fernwärme. In: bmwi-energiewende.de. Abgerufen am 9. Juli 2022. 
  15. Wärmeverbrauch nach Energieträgern. In: umweltbundesamt.de. Abgerufen am 9. Juli 2022. 
  16. Nicolas Witte-Humperdinck, Energieinfrastrukturen umbauen: Herausforderungen für den ökonomisch und ökologisch effizienten Wärmenetzbetrieb im Kontext der Energiewende, in: Christa Reicher, Anke Schmidt (Hrsg.): Handbuch Energieeffizienz im Quartier. Clever versorgen, umbauen, aktivieren. Wiesbaden 2021, 59–78, S. 71.
  17. Stichwort: Sanierungsquote. In: klimaschutz-niedersachsen.de. Abgerufen am 9. Juli 2022. 
  18. Kleine Anfrage zum Stand der Gebäudesanierung in Deutschland. In: bmwk.de. Abgerufen am 9. Juli 2022. 
  19. Wärmemarkt: Energiesparen ohne CO2-Effekt. In: handelsblatt.com. Abgerufen am 9. Juli 2022. 
  20. Großwärmepumpen fürs Fernwärmenetz. In: dw.com. Deutsche Welle, 16. November 2022, abgerufen am 14. Oktober 2022. 
  21. Gehört Wärmepumpen die Zukunft? In: tagesschau.de. ARD, 2. Mai 2022, abgerufen am 11. Juli 2022. 
  22. Anteil steigt rasant. Wärmepumpen-Boom in Neubauten. In: tagesschau.de. 2. Juni 2022, abgerufen am 11. Juli 2022. 
  23. ROADMAP TIEFE GEOTHERMIE FÜR DEUTSCHLAND. Abgerufen am 9. Juli 2022. 
  24. Europäische Kommission: Europäischer Green Deal: EU-Staaten bringen entscheidende Klimagesetzgebung auf den Weg. 25. April 2023, abgerufen am 17. Mai 2023. 
  25. a b c Hans Hertle, Martin Pehnt, Benjamin Gugel, Miriam Dingeldey, Kerstin Müller: Wärmewende in Kommunen: Leitfaden für den klimafreundlichen Umbau der Wärmeversorgung. (= Schriftenreihe Ökologie; Bd. 41). Heinrich-Böll-Stiftung, [Berlin] 2015, ISBN 978-3-86928-142-1, S. 14 oben. (Download-PDF)
  26. a b c Hannes Koch: Habeck und Geywitz beim Fernwärmegipfel: Fernwärme als Nahlösung. In: taz.de. Tageszeitung (Berlin), abgerufen am 12. Juni 2023. 
  27. a b Bauministerium bereitet Gesetz zu kommunaler Wärmeplanung vor. In: stern.de. Stern, abgerufen am 24. Mai 2023. 
  28. a b c d e f g h i Reaktionen auf Heizungsgesetz: "Tiefpunkt" oder "gutes Signal"? In: tagesschau.de. ARD, abgerufen am 14. Juni 2023. 
  29. a b c Heizungsgesetz: Ein Bonus für die, die schnell umrüsten. In: tagesschau.de. ARD, abgerufen am 27. Juni 2023. 
  30. a b c d e Gesetz zur Wärmeplanung nimmt Form an. In: solarserver.de. Abgerufen am 24. Juli 2023. 
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