[[Datei:WhiteDoorColoredDoor.jpg|mini|Getrennte Eingänge und Sitzplätze für Weiße und Farbige bei einem [[Kaffeehaus|Café]], [[(追記) Durham (追記ここまで) (追記) (North Carolina) (追記ここまで)]], [[1940]]]]
[[Datei:SeparationZA1.svg|mini|Südafrikanische Toilettenschilder zur Zeit der [[Apartheid]]]]
[[Datei:WhiteDoorColoredDoor.jpg|mini|Getrennte Eingänge und Sitzplätze für Weiße und Farbige bei einem [[Kaffeehaus|Café]], [[(削除) Vereinigte (削除ここまで)(削除) Staaten|USA (削除ここまで)]], [[1940]]]]
'''Rassentrennung''' ist die [[Rassismus|rassistisch]] motivierte, zwangsweise Trennung von als „Rassen" definierten Menschengruppen in einigen bis hin zu allen Bereichen des Lebens. Rassentrennung ist eine Sonderform der soziologischen [[Segregation (Soziologie)|Segregation]].
'''Rassentrennung''' ist die [[Rassismus|rassistisch]](追記) begründete, oftmals wirtschaftlich (追記ここまで) motivierte, zwangsweise(追記) räumliche und soziale (追記ここまで) Trennung von als „Rassen" definierten Menschengruppen in einigen bis hin zu allen Bereichen des(追記) öffentlichen und privaten (追記ここまで) Lebens.(追記) Die (追記ここまで) Rassentrennung(追記) wurde durch Rassengesetze legitimiert und (追記ここまで) ist eine Sonderform der soziologischen [[Segregation (Soziologie)|Segregation]].
Der [[Rassentheorie|Begriff der Rassen]] bezeichnet Menschengruppen verschiedenen (削除) Aussehens (削除ここまで). Er (削除) war (削除ここまで) im Zusammenhang der Rassentrennung meistens ein Begriff zur willkürlichen Abgrenzung der „eigenen" sozialen Gruppe von der oder den „anderen", oft mit der Überbetonung eines vermeintlichen „biologischen" Unterschieds(削除) . (削除ここまで)(削除) In (削除ここまで)(削除) den (削除ここまで)(削除) USA (削除ここまで)(削除) spricht (削除ここまで)(削除) man von Rassentrennung erst für die Zeit nach dem Ende der Sklaverei, in der die dunkelhäutigen Sklaven nicht als menschliche Rasse, sondern als [[Ware]] angesehen (削除ここまで)(削除) wurden (削除ここまで).
Der [[Rassentheorie|Begriff der Rassen]] bezeichnet Menschengruppen(追記) und Ethnien mit (追記ここまで) verschiedenen (追記) Merkmalen, wie z. B. das Aussehen (Haar-, Augen-, Hautfarbe, Gesichtszüge, Körpergröße etc.) (追記ここまで). Er (追記) ist (追記ここまで) im Zusammenhang der Rassentrennung meistens ein Begriff zur willkürlichen Abgrenzung der „eigenen" sozialen Gruppe von der oder den „anderen", oft mit der Überbetonung eines vermeintlichen „biologischen" Unterschieds (追記) und (追記ここまで) (追記) einer (追記ここまで) (追記) vermeintlichen (追記ここまで) (追記) Über- (追記ここまで) (追記) bzw. (追記ここまで) (追記) Unterlegenheit (追記ここまで).
== Geschichte ==
[[Sklaverei]] beinhaltet zwar manchmal auch eine Rassentrennung, kann aber auch innerhalb einer definierten Menschengruppe stattfinden und geht deshalb über den Begriff Rassentrennung hinaus.
Rassentrennung wurde vor allem während der Kolonialzeit bis Mitte der 1960er Jahre praktiziert, aber auch in den ehemaligen Staaten mit ausgeprägter Sklaverei (z. B. USA, Saudi-Arabien, Indien), zum Teil noch bis heute. Zur Rassentrennung gehörte in der Regel ein Verbot der Heirat (oder bereits jeglicher sexueller Kontakt) zwischen Mitgliedern der jeweils als unterschiedlich definierten Menschengruppen und Ethnien. Typischerweise gab es getrennte öffentliche Einrichtungen für die Mitglieder verschiedener Ethnien, zum Beispiel öffentliche Verkehrsmittel, Gaststätten, Theater und Schulen (siehe [[Monoedukation]]). Dabei sind die Einrichtungen für die herrschende Gruppe immer besser ausgestattet als diejenigen für die ausgegrenzten Gruppen. In den [[Vereinigte Staaten|USA]] spricht man von Rassentrennung in Bezug auf [[Afroamerikaner]] erst für die Zeit nach dem Ende der [[Sklaverei in den Vereinigten Staaten]], während der die Sklaven nicht als vollwertige Menschen, sondern als [[Ware]] angesehen wurden. Hingegen gab es von Beginn der europäischen Besiedlung Amerikas an eine Rassentrennung gegenüber den [[Indianer Nordamerikas|Indianern]].
=== USA ===
== Alo was machst ????????????????????????????????????????? ==
[[Datei:Educational separation in the US prior to Brown Map (German-Language).svg|mini|Gesetzliche Regelung der Rassentrennung in der Schulbildung in den Vereinigten Staaten vor 1954]]
Zur Rassentrennung gehörte in der Regel ein Verbot der Heirat (oder bereits jeglicher sexueller Kontakt, wie etwa in Südafrika) zwischen Mitgt equal]]'' in den [[Südstaaten]] praktiziert) wurde in allen zivilen Bereichen der USA 1964 durch den von Präsident [[Lyndon B. n Mietverhältnissen verdrängt und in [[Judenhaus|Judenhäusern]] immer beengter untergebracht wurden. Wegen der wirtschaftlichen Diskriminierung u
[[Datei:1943 Colored Waiting Room Sign.jpg|mini|Hinweisschild zum Warteraum für Schwarze]]
[[Datei:Segregation 1938.jpg|mini|Trinkbrunnen für [[Person of Color|PoC]]]]
[[Datei:Clinic for Colored, Greenville Mississippi.jpg|mini|Krankenstation für Schwarze, [[Greenville (Mississippi)|Greenville]], [[Mississippi (Bundesstaat)]]]]
{{Hauptartikel|Rassismus in den Vereinigten Staaten}}
Durch den [[Chinese Exclusion Act]] wurde die chinesische Immigration in den USA im 19. Jahrhundert eingeschränkt und durch weitere Einschränkungen durften Chinesen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in den USA nur noch in bestimmten Vierteln leben. Es entstanden die [[Chinatown]]s.<ref name="chinese">[http://www.loc.gov/teachers/classroommaterials/presentationsandactivities/presentations/immigration/chinese6.html Chines – Exclusion – Immigration] Library of Congress, abgerufen am 9. Oktober 2014.</ref>
Nach der Aufhebung der [[Sklaverei in den Vereinigten Staaten]] im Jahre 1865 wurde die Trennung zwischen [[Afroamerikaner]]n und Weißen durch die sogenannten ''[[Jim Crow]] Laws'' ([[Jim-Crow-Gesetze]]) festgelegt, die bis in die 1960er Jahre galten.
Die Rassentrennung wurde so umgesetzt, dass gewisse Einrichtungen entweder nur von Weißen oder nur von Schwarzen benutzt werden durften, es also eine räumliche Trennung gab, beispielsweise Toiletten nur für Weiße und Toiletten für Schwarze (oder „Nichtweiße"). Strikte Trennung gab es bei Erfrischungsräumen (die „Vorzimmer" von Toiletten mit Waschbecken und Spiegeln) oder Anproberäumen und Trinkfontänen in Waren- und Kaufhäusern,<ref>Gerd Presler: ''Martin Luther King.'' Rowohlt Verlag GmbH, 2017, ISBN 978-3-644-40200-3 ({{Google Buch |BuchID=xRXMDgAAQBAJ |SeitenID=PP57}}).</ref> in Autobussen durften Schwarze nur im hinteren (schlecht belüfteten) Teil Platz nehmen, vorne saßen die Weißen und in der Mitte durften Schwarze sitzen, sofern zu wenig Weiße mitfuhren.<ref name="Kidder">David S. Kidder: ''Der SchlauerMacher.'' Mosaik Verlag, 2017, ISBN 978-3-641-22979-5 ({{Google Buch |BuchID=GMBADwAAQBAJ |SeitenID=PT818}}).</ref> Trennung der Plätze gab es auch in Eisenbahnwaggons,<ref name="Spieker" /> (ab)gesonderte Tische in Restaurants und Gaststätten<ref name="Kidder" /> oder überhaupt Lokalverbote für Schwarze, es gab gesonderte [[Aufzugsanlage|Aufzüge]],<ref>Eric Metaxas: ''Sieben Frauen, die Geschichte schrieben.'' SCM Hänssler, 2016, ISBN 978-3-7751-7355-1 ({{Google Buch |BuchID=Lkl3DwAAQBAJ |SeitenID=PT189}}).</ref> Parkbänke „nur für Weiße"<ref name="Spieker">Hartmut Spieker: ''Weltmacht USA - hat der Niedergang begonnen?.'' TWENTYSIX, 2018, ISBN 978-3-7407-7523-0, S. 359 ({{Google Buch |BuchID=Fn9TDwAAQBAJ |Seite=359}}).</ref> und das Verbot, an Vorwahlen teilzunehmen<ref>Maria Höhn: ''Ein Hauch von Freiheit?.'' transcript Verlag, 2016, ISBN 978-3-8394-3492-5, S. 77 ({{Google Buch |BuchID=HbkADAAAQBAJ |Seite=77}}).</ref>. Die Rassentrennung wurde durch Hinweisschilder signalisiert.
Um die Rassentrennung während des [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkriegs]] einzuhalten, gab es separate Verbände (darunter die [[93rd Infantry Division (Vereinigte Staaten)|93rd Infantry Division]]) und Einheiten, wie das [[761st Tank Battalion]], das [[758th Tank Battalion]], das [[784th Tank Battalion]] und die [[Tuskegee Airmen]], in denen beinahe ausschließlich Afroamerikaner dienten.
1948 wurde die Rassentrennung (Segregation) in den [[Streitkräfte der Vereinigten Staaten|US-Streitkräften]] von Präsident [[Harry S. Truman]] aufgehoben. Die Rassentrennung (u. a. nach dem Grundsatz ''[[separate but equal]]'' in den [[Südstaaten]] praktiziert) wurde 1954 mit der Entscheidung [[Brown v. Board of Education]] für verfassungswidrig erklärt und in allen zivilen Bereichen der USA 1964 durch den von Präsident [[Lyndon B. Johnson]] initiierten [[Civil Rights Act von 1964]] abgeschafft. Trotz großer Fortschritte gibt es bis heute deutlich getrennte „schwarze" und „weiße" Wohngebiete. In vielen Gefängnissen teilen sich die Gefangenen von selbst in Gruppen ein. Die Gefangenen selbst sprechen bei dieser Art der Selektion in „Weiße", „Schwarze", „Hispanics" und weitere von Rassentrennung. Bestimmte Gefängnisteile sind daher oft von einer bestimmten Gruppe kontrolliert. Ebenso gibt es private religiöse Schulen und Universitäten, die − unter Berufung auf die verfassungsrechtlich garantierte [[Religionsfreiheit in den Vereinigten Staaten]] − weiterhin Rassentrennung betreiben, allerdings unter Aberkennung ihrer steuerlich privilegierten [[Gemeinnützigkeit]] infolge eines Urteils des [[Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten|Supreme Court]] von 1983 gegen die [[Bob Jones University]] in [[Greenville (South Carolina)]] (siehe: ''[[Christliche Rechte#Rassentrennung|Rassentrennung bei der Christlichen Rechten]]'').<ref>Abraham L. Davis, Barbara Luck Graham: ''The Supreme Court, Race, and Civil Rights. From Marshall to Rehnquist.'' SAGE, Thousand Oaks 1995, ISBN 978-0-8039-7220-9, [https://books.google.de/books?id=ovVyAwAAQBAJ&pg=PA287 S. 287.]</ref>
=== Südafrika ===
{{Hauptartikel|Apartheid}}
[[Datei:ApartheidSignEnglishAfrikaans.jpg|mini|Zweisprachiges Schild „Nur zum Gebrauch für Weiße" zur Zeit der Apartheid in Südafrika]]
Die Rassentrennungspolitik in [[Südafrika]] als systematisch konzipiertes, staatliches Gesellschaftsmodell der „Getrennten Entwicklung" (Apartheid) bestand zwischen 1948 und 1990, durch [[Verfassungsgeschichte Namibias|staatliche Inkorporation]] auch auf dem Gebiet von [[Südwestafrika]] ([[Namibia]]) bis 1989. Darauf ausgerichtete Rechtsanwendungen wurden in der [[Südafrikanische Union|Südafrikanischen Union]] bereits vor 1948 praktiziert, mit historischen Wurzeln im britischen Kolonialismus und dem Gesellschaftsmodell der [[Burenrepubliken]]. Das südafrikanische System der Rassentrennung wurde bis 1994 im Zuge der gesellschaftlichen Transformation schrittweise aufgehoben. [[Frederik Willem de Klerk]] als Staatspräsident und Vorsitzender der [[Nasionale Party]] sowie [[Nelson Mandela]] vom [[African National Congress]] erhielten gemeinsam den [[Friedensnobelpreis]] für die friedliche Beendigung der Rassentrennung.
Alltag und Gesellschaft in [[Italienisch-Ostafrika]] waren von Anfang an von einer Rassenhierarchie geprägt. 1936 nach der Annexion Äthiopiens infolge des [[Abessinienkrieg]]es entdeckte das faschistische System die „Rassenfrage" und die Rassentrennung wurde mit den Rassengesetzen von 1937 und 1939 sowie dem Mischlingsgesetz von 1940 gesetzlich eingeführt. Ab 1938 folgte eine Reihe von [[Italienische Rassengesetze|Rassengesetzen und Verordnungen]] zum Schutz der italienischen Rasse gegen die Juden.<ref>[[Aram Mattioli]]: ''Das faschistische Italien – ein unbekanntes Apartheidregime.'' In: [[Micha Brumlik]], [[Susanne Meinl]], Werner Renz (Hrsg.): ''Gesetzliches Unrecht. Rassistisches Recht im 20. Jahrhundert'' (= ''Jahrbuch zur Geschichte und Wirkung des Holocaust.'' 2005). Campus, Frankfurt am Main u. a. 2005, ISBN 3-593-37873-6, S. 155–178.</ref>
=== Deutschland ===
==== Deutsches Kaiserreich ====
Ab 1905 erfolgte in den [[Deutsche Kolonien und Schutzgebiete|Deutschen Kolonien]] ein Verbot der „standesamtlichen Eheschließung zwischen Weißen und Eingeborenen", da immer öfter männliche Auswanderer mit einheimischen Frauen Familien gründeten, was der Politik der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rassentrennung zuwiderlief. Entsprechende Sexualbeziehungen wurden von der Gesellschaft geächtet, um eine vermeintliche „[[Verkafferung]]" zu unterbinden. 1912 kam es zur [[Mischehendebatte im deutschen Reichstag]].<ref>[[Birthe Kundrus]]: ''Moderne Imperialisten. Das Kaiserreich im Spiegel seiner Kolonien.'' Böhlau, Köln u. a. 2003, ISBN 3-412-18702-X, S. 219 ff., (Zugleich: Oldenburg, Universität, Habilitations-Schrift, 2002).</ref> Die Verbote bestanden bis zum Verlust der Kolonien 1918 als deutsches Kolonialrecht und wurden danach von den übernehmenden Kolonialmächten sinngemäß weitergeführt und durch eigene Gesetze zur Rassentrennung ergänzt. Im Rahmen der [[Dekolonisierung]] erlangten auch die ehemaligen deutschen Kolonien in den 1960er Jahren ihre Unabhängigkeit von Großbritannien und Frankreich sowie Namibia 1990 von Südafrika und damit die Aufhebung aller Rassengesetze.
==== Nationalsozialismus ====
[[Datei:Nuremberg laws Racial Chart.jpg|mini|Bildtafel zum ''Blutschutzgesetz'' (1935)]]
[[Datei:Judenstern JMW.jpg|mini|Judenstern zur leichteren Ausgrenzung]]
[[Datei:Polenabzeichen.jpg|mini|[[Polenabzeichen]] für polnische Zwangsarbeiter]]
1933 trat das ''[[Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums]]'' in Kraft. Es war die Grundlage für die Entfernung von Beamten und Angestellten „[[Ariergesetze|nicht-arischer]]" Abstammung aus dem öffentlichen Dienst. Künftig durften Minderheiten wie [[Juden]], [[Slawen]], [[Sinti und Roma]] nicht mehr in den [[Öffentlicher Dienst|öffentlichen Dienst]]. Das ''[[Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen]]'' beschränkte den Zugang „nicht-arischer" Schüler und Studenten zu den Bildungseinrichtungen; ab 1939 durften jüdische Schüler überhaupt nicht mehr an öffentliche Schulen.<ref>[http://www.jugend1918-1945.de/thema.aspx?s=5278&m=3444%20 Jugend! Deutschland 1918–1945, jüdische Jugend] abgerufen am 12. September 2014.</ref>
1935 traten die „[[Nürnberger Gesetze]]" in Kraft. Inhalt war das ''[[Blutschutzgesetz]]'', das Eheschließung und sexuelle Kontakte mit Staatsangehörigen „deutschen und artverwandten Blutes" für Juden und später auf dem Verordnungswege auch für „[[Zigeuner]]", „[[Neger]]" und „[[Bastard]]e" zur „Reinerhaltung des deutschen Blutes" unter Strafe stellte. Zusätzlich teilte das ebenfalls erlassene ''[[Reichsbürgergesetz]]'' die deutsche Bevölkerung in Reichsbürger („Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes") einerseits und in ‚einfache‘ Staatsangehörige (Angehörige „rassefremden Volkstums") andererseits. Damit wurde ein dreistufiges Rechtssystem geschaffen: Reichsbürger, Staatsangehörige und Ausländer mit jeweils geringeren Rechten.
1938 folgte die ''[[Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben]]'', mit der die Juden endgültig aus dem Wirtschaftsleben verdrängt wurden. Zuvor hatten schon gewalttätige Übergriffe und der „[[Judenboykott]]" viele kleinere Händler und Gewerbetreibende zur Aufgabe ihres Unternehmens gezwungen. Die „[[Arisierung]]" der Betriebe begünstigte viele „[[Arier]]". Im selben Jahr wurden reichsdeutsche Juden, nachdem ihnen durch Berufsverbote die freiwillige Aufnahmemöglichkeit von Arbeit eingeschränkt worden war, auch außerhalb des Lagersystems zur [[NS-Zwangsarbeit|Zwangsarbeit]] in abgegrenzten Gruppen eingesetzt. Dadurch sollte der Auswanderungsdruck auf sie erhöht werden.<ref>[[Götz Aly]], [[Susanne Heim]] (Hrsg.): ''Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland. 1933–1945.'' Band 2: Susanne Heim: ''Deutsches Reich 1938 – August 1939.'' Oldenbourg, München 2009, ISBN 978-3-486-58523-0, S. 50 ff.</ref> Mit der [[Namensänderungsverordnung]] (Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 17. August 1938, RGBl. I, 1044) vom August 1938 wurde Juden vorgeschrieben ab 1939 die zusätzlichen Vornamen ''Sara'' oder ''Israel'' zu führen. Damit waren Personen, die nach den Rassegesetzen als Juden galten, jederzeit am Vornamen zu erkennen.
1939 erging das ''[[Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden]]'', mit dem die Juden aus ihren Mietverhältnissen verdrängt und in [[Judenhaus|Judenhäusern]] immer beengter untergebracht wurden. Wegen der wirtschaftlichen Diskriminierung und der engen Wohnverhältnisse mussten viele ihren Hausstand zu Billigpreisen an „Arier" verkaufen.<ref>Renate Hebauf: ''Gaußstraße 14. Ein „Ghettohaus" in Frankfurt am Main. Die Geschichte eines Hauses und seiner jüdischen Bewohnerinnen und Bewohner zwischen 1912 und 1945.'' CoCon-Verlag, Hanau 2010, ISBN 978-3-937774-93-0, S. 73 ff.</ref> Die schönen Wohnlagen wurden meist zuerst „[[judenfrei]]" gemeldet und auch von Parteifunktionären der [[NSDAP]] übernommen.
1941 wurde es durch die ''Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden'' im Reichsgebiet zur Pflicht, den „[[Judenstern]]" zu tragen, wenn man als „Jude" galt. Zuvor war die Regelung schon 1939 im [[Deutsche Besetzung Polens 1939–1945|besetzten Polen]] in Kraft getreten. Die Träger sollten in der Öffentlichkeit jederzeit als „minderwertig" erkennbar sein.
<gallery>
Bundesarchiv Bild 183-R70355, Berlin, Boykott jüdischer Geschäfte.jpg|Boykott des jüdischen [[Wertheim-Konzern#Wertheim-Warenhäuser|Kaufhaus „Wertheim"]] in Berlin, 1933
Sasse max freiburger zeitung 1939 02 12.jpg|„freiwillige Versteigerung" wegen Geschäftsaufgabe (nichtarischer Besitz), Freiburger Zeitung 1939
Straba KA um1940.jpg|Nachbildung antijüdisches Verbotsschild in Karlsruhe, um 1940
Hohenbuchenpark (Hamburg-Poppenbüttel).Gedenktafel Andrzej Szablewski.2.ajb.jpg|Mahnmal für einen polnischen Zwangsarbeiter in [[Hamburg-Poppenbüttel]]
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Die slawischen Völker [[Polen]]s und [[Russland]]s galten vielen Deutschen und insbesondere den Nationalsozialisten schon während der [[Weimarer Republik]] als „rassisch minderwertig". Gemäß dem [[Generalplan Ost]] sollten sie im Rahmen der Ostexpansion teilweise liquidiert oder als billige Arbeitskräfte für einfache Arbeiten der „arischen [[Herrenvolk und Herrenrasse#„Herrenvolk" und „Herrenrasse" im Nationalsozialismus|Herrenrasse]]" dienen. 1940 wurde mit den ''[[Polenerlasse]]n'' (und später mit den noch schärferen ''Ostarbeitererlassen'') ein Sonderrecht geschaffen, das die fremdländischen „[[Ostarbeiter]]" (meist [[NS-Zwangsarbeit|Zwangsarbeiter]], die für die Aufrechterhaltung der Kriegsindustrie immer wichtiger wurden) zur Verhinderung der Spionage und der „[[Rassenschande]]" von den Deutschen trennte. Für die polnischen und russischen Ostarbeiter wurden spezielle Kennzeichnungen vorgeschrieben. Es wurden auch spezielle Bordelle für „fremdvölkische Arbeiter" errichtet, um damit dem sexuellen Kontakt mit „arischen" Frauen vorzubeugen.<ref>Michaela Freund-Widder: ''Frauen unter Kontrolle. Prostitution und ihre staatliche Bekämpfung in Hamburg vom Ende des Kaiserreichs bis zu den Anfängen der Bundesrepublik'' (= ''Geschlecht – Kultur – Gesellschaft.'' 8). Lit, Münster 2003, ISBN 3-8258-5173-7, S. 174 ff. (Zugleich: Hamburg, Universität, Dissertation, 2000).</ref>
Der Zugang zu [[Luftschutzbunker]]n wurde „Ostarbeitern" und Polen ab 1942 grundsätzlich untersagt.<ref>[[Michael Foedrowitz]]: ''Bunkerwelten. Luftschutzanlagen in Norddeutschland.'' Ch. Links, Berlin 1998, ISBN 3-86153-155-0, S. 119 ff.</ref> Die Ostarbeiter wurden aus rassischen Gründen deutlich schlechter behandelt und versorgt als die westeuropäischen zwangsverpflichteten „[[Fremdarbeiter]]".<ref>Ute Vergin: ''Die nationalsozialistische Arbeitseinsatzverwaltung und ihre Funktionen beim Fremdarbeiter(innen)einsatz während des Zweiten Weltkriegs.'' Osnabrück 2008, S. 426 ff. (Osnabrück, Universität, Dissertation, 2008; [http://d-nb.info/99190902X/34 Volltext (PDF; 3,43 MB)]).</ref>
'''Besetzte Gebiete zur Zeit des Nationalsozialismus'''[[Datei:Nur fur deutsche.jpg|mini|hochkant|''Nur für Deutsche'' an der Tram Nr. 8 in [[Krakau]] (1941)]]
Durch den [[Rassismus|rassistischen]] Hinweis „[[Nur für Deutsche]]" an Eingängen zu Parks, Cafés, Kinos, Theatern und an öffentlichen Verkehrsmitteln waren diese Einrichtungen während des [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkriegs]] in vielen von Deutschland besetzten Ländern für Deutsche reserviert.
Im [[Deutsche Besetzung Polens 1939–1945|deutsch besetzten Polen]] war die Rassentrennung nahezu vollständig. In Straßenbahnen und Zügen war meist der erste Waggon deutschem Verwaltungs- und Militärpersonal, [[NSDAP]]-Mitgliedern und deutschen Zivilisten vorbehalten. Auf geheime Anordnung von [[Reinhard Heydrich]] an die [[Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD]] wurde nach der Besetzung Polens mit der [[Ghettoisierung]] von Juden begonnen. In den ''Jüdischen Wohnbezirken'' bzw. [[Ghetto]]s waren sie leichter zu kontrollieren und wurden als [[NS-Zwangsarbeit|Zwangsarbeiter]] wirtschaftlich ausgebeutet. Ebenfalls konnte dort ihr Vermögen mit dem Ziel der [[Arisierung]] systematisch erfasst werden.<ref>deathcamp.org: [http://www.deathcamps.org/occupation/ghettos_d.html Ghettos], abgerufen am 22. Februar 2015.</ref>
<!-- Trivia -->
<!-- [[Datei:Napis na latarni 'Nur fur Deutsche'.png|mini|''Nur für Deutsche'' Graffito auf Lampensockel im besetzten Polen]] -->
Von polnischen [[Partisan]]en wurden ungenießbare Alkoholika und giftige [[Schwarzbrennerei|Schwarzbrandprodukte]] „Nur für Deutsche" genannt. Der Slogan wurde auch auf Friedhofmauern gemalt, oder auf Straßenlaternen als Verweis auf das [[Erhängen|Aufknüpfen]] daran.
== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
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* [[Civil Rights Act von 1964]] USA
* [[Civil Rights Act von 1964]] USA
* [[Marcus Garvey]]
* [[Marcus Garvey]]
* [[Rassismus]]
* [[Eugenik]]
* [[Eugenik]]
* [[Vorschlag zur Rassengleichheit]]
== Weblinks ==
== Weblinks ==
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[[Kategorie:Bürgerrechte]]
[[Kategorie:Kulturideologie]]
[[Kategorie:Kulturideologie]]
[[Kategorie:Diskriminierung]]
Aktuelle Version vom 28. Januar 2025, 19:01 Uhr
Rassentrennung ist die rassistisch begründete, oftmals wirtschaftlich motivierte, zwangsweise räumliche und soziale Trennung von als „Rassen" definierten Menschengruppen in einigen bis hin zu allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens. Die Rassentrennung wurde durch Rassengesetze legitimiert und ist eine Sonderform der soziologischen Segregation.
Der Begriff der Rassen bezeichnet Menschengruppen und Ethnien mit verschiedenen Merkmalen, wie z. B. das Aussehen (Haar-, Augen-, Hautfarbe, Gesichtszüge, Körpergröße etc.). Er ist im Zusammenhang der Rassentrennung meistens ein Begriff zur willkürlichen Abgrenzung der „eigenen" sozialen Gruppe von der oder den „anderen", oft mit der Überbetonung eines vermeintlichen „biologischen" Unterschieds und einer vermeintlichen Über- bzw. Unterlegenheit.
Rassentrennung wurde vor allem während der Kolonialzeit bis Mitte der 1960er Jahre praktiziert, aber auch in den ehemaligen Staaten mit ausgeprägter Sklaverei (z. B. USA, Saudi-Arabien, Indien), zum Teil noch bis heute. Zur Rassentrennung gehörte in der Regel ein Verbot der Heirat (oder bereits jeglicher sexueller Kontakt) zwischen Mitgliedern der jeweils als unterschiedlich definierten Menschengruppen und Ethnien. Typischerweise gab es getrennte öffentliche Einrichtungen für die Mitglieder verschiedener Ethnien, zum Beispiel öffentliche Verkehrsmittel, Gaststätten, Theater und Schulen (siehe Monoedukation). Dabei sind die Einrichtungen für die herrschende Gruppe immer besser ausgestattet als diejenigen für die ausgegrenzten Gruppen. In den USA spricht man von Rassentrennung in Bezug auf Afroamerikaner erst für die Zeit nach dem Ende der Sklaverei in den Vereinigten Staaten, während der die Sklaven nicht als vollwertige Menschen, sondern als Ware angesehen wurden. Hingegen gab es von Beginn der europäischen Besiedlung Amerikas an eine Rassentrennung gegenüber den Indianern.
Durch den Chinese Exclusion Act wurde die chinesische Immigration in den USA im 19. Jahrhundert eingeschränkt und durch weitere Einschränkungen durften Chinesen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in den USA nur noch in bestimmten Vierteln leben. Es entstanden die Chinatowns.[1]
Die Rassentrennung wurde so umgesetzt, dass gewisse Einrichtungen entweder nur von Weißen oder nur von Schwarzen benutzt werden durften, es also eine räumliche Trennung gab, beispielsweise Toiletten nur für Weiße und Toiletten für Schwarze (oder „Nichtweiße"). Strikte Trennung gab es bei Erfrischungsräumen (die „Vorzimmer" von Toiletten mit Waschbecken und Spiegeln) oder Anproberäumen und Trinkfontänen in Waren- und Kaufhäusern,[2] in Autobussen durften Schwarze nur im hinteren (schlecht belüfteten) Teil Platz nehmen, vorne saßen die Weißen und in der Mitte durften Schwarze sitzen, sofern zu wenig Weiße mitfuhren.[3] Trennung der Plätze gab es auch in Eisenbahnwaggons,[4] (ab)gesonderte Tische in Restaurants und Gaststätten[3] oder überhaupt Lokalverbote für Schwarze, es gab gesonderte Aufzüge,[5] Parkbänke „nur für Weiße"[4] und das Verbot, an Vorwahlen teilzunehmen[6]. Die Rassentrennung wurde durch Hinweisschilder signalisiert.
1948 wurde die Rassentrennung (Segregation) in den US-Streitkräften von Präsident Harry S. Truman aufgehoben. Die Rassentrennung (u. a. nach dem Grundsatz separate but equal in den Südstaaten praktiziert) wurde 1954 mit der Entscheidung Brown v. Board of Education für verfassungswidrig erklärt und in allen zivilen Bereichen der USA 1964 durch den von Präsident Lyndon B. Johnson initiierten Civil Rights Act von 1964 abgeschafft. Trotz großer Fortschritte gibt es bis heute deutlich getrennte „schwarze" und „weiße" Wohngebiete. In vielen Gefängnissen teilen sich die Gefangenen von selbst in Gruppen ein. Die Gefangenen selbst sprechen bei dieser Art der Selektion in „Weiße", „Schwarze", „Hispanics" und weitere von Rassentrennung. Bestimmte Gefängnisteile sind daher oft von einer bestimmten Gruppe kontrolliert. Ebenso gibt es private religiöse Schulen und Universitäten, die − unter Berufung auf die verfassungsrechtlich garantierte Religionsfreiheit in den Vereinigten Staaten − weiterhin Rassentrennung betreiben, allerdings unter Aberkennung ihrer steuerlich privilegierten Gemeinnützigkeit infolge eines Urteils des Supreme Court von 1983 gegen die Bob Jones University in Greenville (South Carolina) (siehe: Rassentrennung bei der Christlichen Rechten).[7]
Die Rassentrennungspolitik in Südafrika als systematisch konzipiertes, staatliches Gesellschaftsmodell der „Getrennten Entwicklung" (Apartheid) bestand zwischen 1948 und 1990, durch staatliche Inkorporation auch auf dem Gebiet von Südwestafrika (Namibia) bis 1989. Darauf ausgerichtete Rechtsanwendungen wurden in der Südafrikanischen Union bereits vor 1948 praktiziert, mit historischen Wurzeln im britischen Kolonialismus und dem Gesellschaftsmodell der Burenrepubliken. Das südafrikanische System der Rassentrennung wurde bis 1994 im Zuge der gesellschaftlichen Transformation schrittweise aufgehoben. Frederik Willem de Klerk als Staatspräsident und Vorsitzender der Nasionale Party sowie Nelson Mandela vom African National Congress erhielten gemeinsam den Friedensnobelpreis für die friedliche Beendigung der Rassentrennung.
Alltag und Gesellschaft in Italienisch-Ostafrika waren von Anfang an von einer Rassenhierarchie geprägt. 1936 nach der Annexion Äthiopiens infolge des Abessinienkrieges entdeckte das faschistische System die „Rassenfrage" und die Rassentrennung wurde mit den Rassengesetzen von 1937 und 1939 sowie dem Mischlingsgesetz von 1940 gesetzlich eingeführt. Ab 1938 folgte eine Reihe von Rassengesetzen und Verordnungen zum Schutz der italienischen Rasse gegen die Juden.[8]
Ab 1905 erfolgte in den Deutschen Kolonien ein Verbot der „standesamtlichen Eheschließung zwischen Weißen und Eingeborenen", da immer öfter männliche Auswanderer mit einheimischen Frauen Familien gründeten, was der Politik der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rassentrennung zuwiderlief. Entsprechende Sexualbeziehungen wurden von der Gesellschaft geächtet, um eine vermeintliche „Verkafferung" zu unterbinden. 1912 kam es zur Mischehendebatte im deutschen Reichstag.[9] Die Verbote bestanden bis zum Verlust der Kolonien 1918 als deutsches Kolonialrecht und wurden danach von den übernehmenden Kolonialmächten sinngemäß weitergeführt und durch eigene Gesetze zur Rassentrennung ergänzt. Im Rahmen der Dekolonisierung erlangten auch die ehemaligen deutschen Kolonien in den 1960er Jahren ihre Unabhängigkeit von Großbritannien und Frankreich sowie Namibia 1990 von Südafrika und damit die Aufhebung aller Rassengesetze.
1935 traten die „Nürnberger Gesetze" in Kraft. Inhalt war das Blutschutzgesetz, das Eheschließung und sexuelle Kontakte mit Staatsangehörigen „deutschen und artverwandten Blutes" für Juden und später auf dem Verordnungswege auch für „Zigeuner", „Neger" und „Bastarde" zur „Reinerhaltung des deutschen Blutes" unter Strafe stellte. Zusätzlich teilte das ebenfalls erlassene Reichsbürgergesetz die deutsche Bevölkerung in Reichsbürger („Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes") einerseits und in ‚einfache‘ Staatsangehörige (Angehörige „rassefremden Volkstums") andererseits. Damit wurde ein dreistufiges Rechtssystem geschaffen: Reichsbürger, Staatsangehörige und Ausländer mit jeweils geringeren Rechten.
1938 folgte die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben, mit der die Juden endgültig aus dem Wirtschaftsleben verdrängt wurden. Zuvor hatten schon gewalttätige Übergriffe und der „Judenboykott" viele kleinere Händler und Gewerbetreibende zur Aufgabe ihres Unternehmens gezwungen. Die „Arisierung" der Betriebe begünstigte viele „Arier". Im selben Jahr wurden reichsdeutsche Juden, nachdem ihnen durch Berufsverbote die freiwillige Aufnahmemöglichkeit von Arbeit eingeschränkt worden war, auch außerhalb des Lagersystems zur Zwangsarbeit in abgegrenzten Gruppen eingesetzt. Dadurch sollte der Auswanderungsdruck auf sie erhöht werden.[11] Mit der Namensänderungsverordnung (Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 17. August 1938, RGBl. I, 1044) vom August 1938 wurde Juden vorgeschrieben ab 1939 die zusätzlichen Vornamen Sara oder Israel zu führen. Damit waren Personen, die nach den Rassegesetzen als Juden galten, jederzeit am Vornamen zu erkennen.
1939 erging das Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden, mit dem die Juden aus ihren Mietverhältnissen verdrängt und in Judenhäusern immer beengter untergebracht wurden. Wegen der wirtschaftlichen Diskriminierung und der engen Wohnverhältnisse mussten viele ihren Hausstand zu Billigpreisen an „Arier" verkaufen.[12] Die schönen Wohnlagen wurden meist zuerst „judenfrei" gemeldet und auch von Parteifunktionären der NSDAP übernommen.
1941 wurde es durch die Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden im Reichsgebiet zur Pflicht, den „Judenstern" zu tragen, wenn man als „Jude" galt. Zuvor war die Regelung schon 1939 im besetzten Polen in Kraft getreten. Die Träger sollten in der Öffentlichkeit jederzeit als „minderwertig" erkennbar sein.
Die slawischen Völker Polens und Russlands galten vielen Deutschen und insbesondere den Nationalsozialisten schon während der Weimarer Republik als „rassisch minderwertig". Gemäß dem Generalplan Ost sollten sie im Rahmen der Ostexpansion teilweise liquidiert oder als billige Arbeitskräfte für einfache Arbeiten der „arischen Herrenrasse" dienen. 1940 wurde mit den Polenerlassen (und später mit den noch schärferen Ostarbeitererlassen) ein Sonderrecht geschaffen, das die fremdländischen „Ostarbeiter" (meist Zwangsarbeiter, die für die Aufrechterhaltung der Kriegsindustrie immer wichtiger wurden) zur Verhinderung der Spionage und der „Rassenschande" von den Deutschen trennte. Für die polnischen und russischen Ostarbeiter wurden spezielle Kennzeichnungen vorgeschrieben. Es wurden auch spezielle Bordelle für „fremdvölkische Arbeiter" errichtet, um damit dem sexuellen Kontakt mit „arischen" Frauen vorzubeugen.[13]
Der Zugang zu Luftschutzbunkern wurde „Ostarbeitern" und Polen ab 1942 grundsätzlich untersagt.[14] Die Ostarbeiter wurden aus rassischen Gründen deutlich schlechter behandelt und versorgt als die westeuropäischen zwangsverpflichteten „Fremdarbeiter".[15]
Besetzte Gebiete zur Zeit des Nationalsozialismus
Durch den rassistischen Hinweis „Nur für Deutsche" an Eingängen zu Parks, Cafés, Kinos, Theatern und an öffentlichen Verkehrsmitteln waren diese Einrichtungen während des Zweiten Weltkriegs in vielen von Deutschland besetzten Ländern für Deutsche reserviert.
Im deutsch besetzten Polen war die Rassentrennung nahezu vollständig. In Straßenbahnen und Zügen war meist der erste Waggon deutschem Verwaltungs- und Militärpersonal, NSDAP-Mitgliedern und deutschen Zivilisten vorbehalten. Auf geheime Anordnung von Reinhard Heydrich an die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD wurde nach der Besetzung Polens mit der Ghettoisierung von Juden begonnen. In den Jüdischen Wohnbezirken bzw. Ghettos waren sie leichter zu kontrollieren und wurden als Zwangsarbeiter wirtschaftlich ausgebeutet. Ebenfalls konnte dort ihr Vermögen mit dem Ziel der Arisierung systematisch erfasst werden.[16]
Von polnischen Partisanen wurden ungenießbare Alkoholika und giftige Schwarzbrandprodukte „Nur für Deutsche" genannt. Der Slogan wurde auch auf Friedhofmauern gemalt, oder auf Straßenlaternen als Verweis auf das Aufknüpfen daran.
↑Abraham L. Davis, Barbara Luck Graham: The Supreme Court, Race, and Civil Rights. From Marshall to Rehnquist. SAGE, Thousand Oaks 1995, ISBN 978-0-8039-7220-9, S. 287.
↑Aram Mattioli: Das faschistische Italien – ein unbekanntes Apartheidregime. In: Micha Brumlik, Susanne Meinl, Werner Renz (Hrsg.): Gesetzliches Unrecht. Rassistisches Recht im 20. Jahrhundert (= Jahrbuch zur Geschichte und Wirkung des Holocaust. 2005). Campus, Frankfurt am Main u. a. 2005, ISBN 3-593-37873-6, S. 155–178.
↑Birthe Kundrus: Moderne Imperialisten. Das Kaiserreich im Spiegel seiner Kolonien. Böhlau, Köln u. a. 2003, ISBN 3-412-18702-X, S. 219 ff., (Zugleich: Oldenburg, Universität, Habilitations-Schrift, 2002).
↑Götz Aly, Susanne Heim (Hrsg.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland. 1933–1945. Band 2: Susanne Heim: Deutsches Reich 1938 – August 1939. Oldenbourg, München 2009, ISBN 978-3-486-58523-0, S. 50 ff.
↑Renate Hebauf: Gaußstraße 14. Ein „Ghettohaus" in Frankfurt am Main. Die Geschichte eines Hauses und seiner jüdischen Bewohnerinnen und Bewohner zwischen 1912 und 1945. CoCon-Verlag, Hanau 2010, ISBN 978-3-937774-93-0, S. 73 ff.
↑Michaela Freund-Widder: Frauen unter Kontrolle. Prostitution und ihre staatliche Bekämpfung in Hamburg vom Ende des Kaiserreichs bis zu den Anfängen der Bundesrepublik (= Geschlecht – Kultur – Gesellschaft. 8). Lit, Münster 2003, ISBN 3-8258-5173-7, S. 174 ff. (Zugleich: Hamburg, Universität, Dissertation, 2000).
↑Ute Vergin: Die nationalsozialistische Arbeitseinsatzverwaltung und ihre Funktionen beim Fremdarbeiter(innen)einsatz während des Zweiten Weltkriegs. Osnabrück 2008, S. 426 ff. (Osnabrück, Universität, Dissertation, 2008; Volltext (PDF; 3,43 MB)).
↑deathcamp.org: Ghettos, abgerufen am 22. Februar 2015.