„Hofrat" – Versionsunterschied

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{{Dieser Artikel|erläutert (削除) den (削除ここまで) Titel(削除) , (削除ここまで) den (削除) historischen (削除ここまで) (削除) Gerichtshof (削除ここまで) siehe [[(削除) Reichshofrat (削除ここまで)]].}}
{{Dieser Artikel|erläutert (追記) ''Hofrat'' als Gremium und (追記ここまで) Titel(追記) . Für (追記ここまで) den (追記) [[Hofkriegsrat]] (追記ここまで) (追記) siehe dort, für die Großlage in Franken (追記ここまで) siehe [[(追記) Kitzinger Hofrat (追記ここまで)]].}}
'''Hofrat''' (Abkürzung: ''HR'') war im [[Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reich]] (und später in seinen Nachfolgestaaten im [[Deutscher Bund|Deutschen Bund]]) ein Funktionstitel. Heute bezeichnet ''Hofrat'' einen [[Amtstitel|Amts-]] und [[Berufstitel]] in der [[Österreich|Republik Österreich]].
'''Hofrat''' war bzw. ist eine Bezeichnung für Ämter oder Ehrentitel in [[Österreich]] und in [[Deutschland]].


== Heiliges Römisches Reich ==
== Heiliges Römisches Reich ==
[[Datei:11 Hofrat.JPG|(追記) mini|hochkant (追記ここまで)|''Der Hofrat'', [[Zwergengalerie Schloss Weikersheim]]]]
Der ''(追記) kaiserliche (追記ここまで)Hofrat'' war im [[Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reich]] die Bezeichnung für ein(追記) Gremium zur Beratung des (追記ここまで) [[(追記) Römisch-deutscher Kaiser|Kaisers (追記ここまで)]], das sich (追記) ab (追記ここまで) 1519 formierte. Es war eine über Regierung und Kammern stehende, direkt vom Kaiser bestimmte (追記) Instanz, (追記ここまで) (追記) bestehend aus der (追記ここまで) ''(追記) Herrenbank (追記ここまで)''(追記) und der ''Ritter- und Gelehrtenbank''. Als [[Reichshofrat]] (追記ここまで) wurde(追記) er nach der Verstetigung des [[Geheimer Rat (Habsburgermonarchie)|Geheimen Rats]] 1527 und der Bildung des ''österreichischen Hofrats'' 1559 (追記ここまで) – neben dem [[Reichskammergericht]] in [[Wetzlar]] – vor allem als (追記) [[Gericht]]shof (追記ここまで) für Reichssachen tätig. Mit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches im Jahr 1806 endete auch die Tätigkeit des Reichshofrats.


[[Ferdinand I. (HRR)|Ferdinand I.]] trennte 1559 einen eigenständigen ''österreichischen Hofrat'' für die Länder im [[Österreichischer Reichskreis|österreichischen Reichskreis]] vom Reichshofrat ab, der im Zuge der zweiten Erbteilung 1564 wieder unterging.<ref>{{Literatur |Autor=Otto Hintze |Titel=Der österreichische Staatsrat im 16. und 17. Jahrhundert |Sammelwerk=Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung |Band=8 |Nummer=21 |Datum=1887 |Seiten=145 |Online=https://archive.org/details/hintze_1887/s145.jpg}}</ref> Für die [[Länder der Böhmischen Krone]] und das [[Königreich Ungarn]] bestanden eigene Hofräte, die der [[Böhmische Hofkanzlei|Böhmischen]] bzw. [[Ungarische Hofkanzlei|Ungarischen Hofkanzlei]] vorstanden. Mit dem Erwerb [[Großfürstentum Siebenbürgen|Siebenbürgens]] kam der ''Siebenbürgische Hofrat'' hinzu. Hofrat war später auch Titel der Beisitzer der [[Hofkammer (Habsburgermonarchie)|Hofkammer]], des ''[[directorium in publicis et cameralibus]]'', der [[Oberste Justizstelle|obersten Justitzstelle]] und der [[Rechnungshof (Österreich)#Geschichte|Rechnungskammer]].<ref>{{Literatur |Autor=Johann Georg Krünitz |Titel=Artikel Hof=Rath |Sammelwerk=Ökonomisch-technologische Enzyklopädie |Band=24 |Auflage=2. |Verlag=elektronische Ausgabe der Universitätsbibliothek Trier |Datum=1790 |Seiten=210-211 |Online=https://www.kruenitz1.uni-trier.de/xxx/h/kh03543.htm}}</ref>
Der ''Hofrat(削除) '' oder ''[[Reichshofrat]] (削除ここまで)'' war im [[Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reich]] die Bezeichnung für ein [[(削除) Gericht (削除ここまで)]], das sich (削除) zwischen (削除ここまで) 1519(削除) und 1559 (削除ここまで) formierte. Es war eine über Regierung und Kammern stehende, direkt vom Kaiser bestimmte (削除) Revisionsinstanz. (削除ここまで) (削除) Der (削除ここまで) ''(削除) Reichshofrat (削除ここまで)'' wurde – neben dem [[Reichskammergericht]] in [[Wetzlar]] – vor allem als (削除) Gerichtshof (削除ここまで) für Reichssachen tätig. Mit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches im Jahr 1806 endete auch die Tätigkeit des Reichshofrats.


(追記) Diesen (追記ここまで) (追記) Hofstellen (追記ここまで) (追記) übergeordnet war (追記ここまで) der Geheime Rat ((追記) später (追記ここまで) (追記) die (追記ここまで) (追記) [[Geheime (追記ここまで) (追記) Konferenz]] (追記ここまで) (追記) und (追記ここまで) (追記) der (追記ここまで) [[(追記) Staatsrat (Österreich)|Staatsrat (追記ここまで)]](追記) ). (追記ここまで) (追記) Parallel (追記ここまで) (追記) dazu (追記ここまで) (追記) bestand (追記ここまで) (追記) der (追記ここまで) (追記) Titel (追記ここまで) ''[[Kaiserlicher Rat (Titel)|Kaiserlicher Rat]]'' – vermutlich primär ein Ehrentitel weiterer direkt vom Kaiser bestimmter Personen mit Hofzugang. Alle drei Titel überlebten 1806 in(追記) der Habsburgermonarchie (追記ここまで) [[Habsburgermonarchie|Österreich]], aber nur der (追記) Hofrat (追記ここまで) auch nach 1918 (追記) in der (追記ここまで) heutigen(追記) [[Geschichte Österreichs#Zweite Republik (seit 1945)|zweiten Republik]] (追記ここまで) [[Österreich]].
Auch die Mitglieder bzw. Amtsträger wurden ''Hofrat'' genannt, schon ab 1765 auch in der speziell österreichischen Verwaltung.
Nach österreichischem Vorbild wurden in den Fürstentümern des Reiches Hofräte mit zwei ''Bänken'' als oberste Verwaltungs- und Justizstelle gebildet, teilweise unter Bezeichnungen wie [[Geheimer Rat (Begriffsklärung)|Geheimer Rat]], [[Kanzlei]] oder [[Regierung]].<ref>{{Literatur |Titel=Geschichte der Fronhöfe, der Bauernhöfe und der Hofverfassung in Deutschland von Georg Ludwig von Maurer |Verlag=Enke |Datum=1862 |Seiten=147-152 |Online=https://books.google.at/books?id=_ffKk2_UgioC&pg=PA247 |Abruf=2023年04月05日}}</ref>


Einer der bekanntesten Vertreter war der [[Sachsen-Weimar-Eisenach|herzöglich Weimarer]] Geheimrat [[Johann Wolfgang von Goethe]]. [[Friedrich Schiller]] trug den Titel eines Hofrats im [[Herzogtum Sachsen-Meiningen]].
(削除) Parallel (削除ここまで) (削除) dazu (削除ここまで) (削除) bestand (削除ここまで) der (削除) ''[[Geheimer Rat| (削除ここまで)Geheime Rat(削除) ]] (削除ここまで) ((削除) Geheimrat)'' (削除ここまで) (削除) – (削除ここまで) (削除) dieser (削除ここまで) (削除) hatte (削除ここまで) (削除) jedoch (削除ここまで) (削除) primär die Aufgabe, den (削除ここまで) [[(削除) Kaiser (削除ここまで)]] (削除) politisch (削除ここまで) (削除) zu (削除ここまで) (削除) beraten (削除ここまで) (削除) – (削除ここまで) (削除) und (削除ここまで) ''[[Kaiserlicher Rat (Titel)|Kaiserlicher Rat]]'' – vermutlich primär ein Ehrentitel weiterer direkt vom Kaiser bestimmter Personen mit Hofzugang. Alle drei Titel überlebten 1806 in [[Habsburgermonarchie|Österreich]], aber nur der (削除) Geheimrat (削除ここまで) auch nach 1918 (削除) im (削除ここまで) heutigen [[Österreich]].

== Deutschland ==
[[Datei:11 Hofrat.JPG|(削除) thumb (削除ここまで)|''Der Hofrat'', [[Zwergengalerie Schloss Weikersheim]]]]
Auch manche deutsche Territorialstaaten kannten den Hof- und Geheimratstitel. Bekanntester Vertreter war Geheimrat [[Johann Wolfgang von Goethe|Goethe]].


== Österreich ==
== Österreich ==
(削除) Von (削除ここまで) (削除) 1765 (削除ここまで) (削除) bis (削除ここまで) (削除) 1850 war (削除ここまで) ''Hofrat'' (削除) ein (削除ここまで) (削除) Titel (削除ここまで) (削除) für (削除ここまで) (削除) die (削除ここまで) (削除) höchsten (削除ここまで) (削除) österreichischen (削除ここまで) (削除) Beamten. (削除ここまで) Der in den Ministerien abgeschaffte Titel wurde 1873 jedoch als Amtstitel ([[Amtsbezeichnung]]) für leitende Beamte in nachgeordneten Dienststellen wieder eingeführt und auch als ehrende Auszeichnung ([[Berufstitel]]") u.(削除) (削除ここまで)a. an Universitätsprofessoren und Gymnasialdirektoren verliehen.<ref>{{(削除) austria-forum (削除ここまで)|AEIOU/Hofrat}}.</ref>
(追記) 1850 (追記ここまで) (追記) wurde (追記ここまで) (追記) der (追記ここまで) (追記) Titel (追記ここまで) ''Hofrat'' (追記) durch (追記ここまで) (追記) [[Ministerialrat]] (追記ここまで) (追記) ersetzt.<ref>{{Wien (追記ここまで) (追記) Geschichte (追記ここまで) (追記) Wiki|Hofrat (追記ここまで) (追記) (Titel)|Hofrat (追記ここまで) (追記) (Titel)}}</ref> (追記ここまで) Der in den Ministerien abgeschaffte Titel wurde 1873 jedoch als Amtstitel ([[Amtsbezeichnung]]) für leitende Beamte in nachgeordneten Dienststellen wieder eingeführt und auch als ehrende Auszeichnung ((追記) „ (追記ここまで)[[Berufstitel]]") u.(追記) &nbsp; (追記ここまで)a. an Universitätsprofessoren und Gymnasialdirektoren verliehen.<ref>{{(追記) Austriaforum (追記ここまで)|AEIOU/Hofrat}}.</ref>
Der [[Nichtakademischer Titel|nichtakademische Titel]] ''Hofrat'' (削除) überlebte (削除ここまで) (削除) sodann (削除ここまで) (削除) nicht (削除ここまで) (削除) nur das (削除ここまで) Ende (削除) des (削除ここまで) [[Österreich-Ungarn|(削除) Kaiserreiches (削除ここまで)]] und damit des kaiserlichen Hofes(削除) , (削除ここまで) (削除) sondern (削除ここまで) (削除) auch (削除ここまで) (削除) den (削除ここまで) (削除) [[Zweiter (削除ここまで) (削除) Weltkrieg| (削除ここまで)Zweiten (削除) Weltkrieg]] (削除ここまで). Als Titel einer Person ist ''Hofrat'' immer noch entweder ein Amtstitel (eine [[Amtsbezeichnung]]) für [[Beamtentum|Beamte]] der höchsten Dienstklassen im Bundes- oder Landesdienst oder ein vom [[Bundespräsident (Österreich)|Bundespräsidenten]] verliehener Berufstitel ([[Ehrentitel]]).(削除) (削除ここまで)


Der [[Nichtakademischer Titel|nichtakademische Titel]] ''Hofrat'' (追記) besteht (追記ここまで) (追記) auch (追記ここまで) (追記) nach (追記ここまで) (追記) dem (追記ここまで) Ende (追記) der (追記ここまで) [[Österreich-Ungarn|(追記) Monarchie (追記ここまで)]] und damit des kaiserlichen Hofes (追記) sowie (追記ここまで) (追記) nach (追記ここまで) (追記) Errichtung (追記ここまで) (追記) der (追記ここまで) Zweiten (追記) Republik fort (追記ここまで). Als Titel einer Person ist ''Hofrat'' immer noch entweder ein Amtstitel (eine [[Amtsbezeichnung]]) für [[Beamtentum|Beamte]] der höchsten Dienstklassen im Bundes- oder Landesdienst oder ein vom [[Bundespräsident (Österreich)|Bundespräsidenten]] verliehener Berufstitel ([[Ehrentitel]]).
[[Bild:Distinktionen Höherer Dienst.jpg|thumb|upright=1.8|Der Hofrat in der Rangfolge der Bundespolizei]]


=== Amtstitel ===
=== Amtstitel ===
[[Datei:Bundespolizei Österreich Kragendistinktionen 2015 A1 4.png|mini|[[Rangabzeichen]] eines Hofrates bei den [[Sicherheitsbehörde (Österreich)|Sicherheitsbehörden]]]]
Die größte Gruppe von Titelträgern bilden ''höhere Beamte des Bundes'', die ab einer bestimmten Verwendungsgruppe/Funktionsgruppe den Amtstitel ''Hofrat'' im Wege der Beförderung führen. Hofräte finden sich u.(削除) (削除ここまで)a. in den (削除) Finanzlandesdirektionen (削除ここまで), in den leitenden Funktionen bei den (削除) Arbeitsinspektoraten (削除ここまで) und in den Landesgeschäftsstellen des Arbeitsmarktservice und in der Universitätsverwaltung. Diesem Amtstitel ''Hofrat'' entspricht rangmäßig in einer „Zentralstelle", d.i. einem Bundesministerium, sowie in der [[Präsidentschaftskanzlei]], im [[Rechnungshof]] und in der [[Volksanwaltschaft]] der Amtstitel ''[[Ministerialrat]]'', in der Parlamentsdirektion aber der Amtstitel ''[[Parlamentsrat]]'', Titel von Bundesbeamten mit akademischer Laufbahn, die Deutschland etwa den Amtsbezeichnungen eines (削除) [[Ministerialrat]]es (削除ここまで) und [[Ministerialdirigent]]en bzw. eines (削除) [[Parlamentsrat]]es (削除ここまで) entsprechen. Als leitende [[Konzeptsbeamter|Konzeptsbeamte]] bei den österreichischen [[Sicherheitsbehörde (Österreich)|Sicherheitsbehörden]] sind die dortigen Hofräte die einzigen uniformierten Träger des Hofratstitels.(削除) (削除ここまで)
Die größte Gruppe von Titelträgern bilden ''höhere Beamte des Bundes'', die ab einer bestimmten Verwendungsgruppe/Funktionsgruppe den Amtstitel ''Hofrat'' im Wege der Beförderung führen. Hofräte finden sich u.(追記) &nbsp; (追記ここまで)a. in den (追記) [[Finanzlandesdirektion]]en (追記ここまで), in den leitenden Funktionen bei den (追記) [[Arbeitsinspektorat]]en (追記ここまで) und in den Landesgeschäftsstellen des (追記) [[ (追記ここまで)Arbeitsmarktservice(追記) ]] (追記ここまで) und in der Universitätsverwaltung. Diesem Amtstitel ''Hofrat'' entspricht rangmäßig in einer „Zentralstelle", d.(追記) &nbsp; (追記ここまで)i. einem Bundesministerium, sowie in der [[Präsidentschaftskanzlei]], im [[Rechnungshof]] und in der [[Volksanwaltschaft]] der Amtstitel ''[[Ministerialrat]]'', in der Parlamentsdirektion aber der Amtstitel ''[[Parlamentsrat]]'', Titel von Bundesbeamten mit akademischer Laufbahn, die(追記) in (追記ここまで) Deutschland etwa den Amtsbezeichnungen eines (追記) Ministerialrates (追記ここまで) und [[Ministerialdirigent]]en bzw. eines (追記) Parlamentsrates (追記ここまで) entsprechen. Als leitende [[Konzeptsbeamter|Konzeptsbeamte]] bei den österreichischen [[Sicherheitsbehörde (Österreich)|Sicherheitsbehörden]] sind die dortigen Hofräte die einzigen uniformierten Träger des Hofratstitels.

{{Anker|Hofrat i. R.}}'''Hofrat i.&nbsp;R.'''


Die Berechtigung zur Führung des Amtstitels ''Hofrat''(追記) in Österreich (追記ここまで) kann aufgrund der Möglichkeit, einem verdienstvollen Beamten anlässlich des Übertritts in den Ruhestand den nächsthöheren Amtstitel in seiner Besoldungsgruppe zu verleihen,<ref>[http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008470 § 63 (5) Beamten-Dienstrechtsgesetz]</ref> auch Beamten mit dem bisherigen Amtstitel „Oberrat" verliehen werden (im Beamtenjargon auch „Grabsteinhofrat" genannt).
==== Hofrat i.R. ====
Allerdings muss von jedem Beamten des Ruhestandes seinem Amtstitel der Zusatz ''im Ruhestand''&nbsp;(i.(追記) &nbsp; (追記ここまで)R.) hinzugefügt werden.<ref>§ 63 (6) BDG</ref>
Die Berechtigung zur Führung des Amtstitels ''Hofrat'' kann aufgrund der Möglichkeit, einem verdienstvollen Beamten anlässlich des Übertritts in den Ruhestand den nächsthöheren Amtstitel in seiner Besoldungsgruppe zu verleihen,<ref>[http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008470 § 63 (5) Beamten-Dienstrechtsgesetz(削除) (BDG) (削除ここまで)]</ref> auch Beamten mit dem bisherigen Amtstitel „Oberrat" verliehen werden (im Beamtenjargon auch „Grabsteinhofrat" genannt).(削除) (削除ここまで)
Allerdings muss von jedem Beamten des Ruhestandes seinem Amtstitel der Zusatz ''im Ruhestand''&nbsp;(i.R.) hinzugefügt werden.<ref>§ 63 (6) BDG</ref>


=== Berufstitel ===
=== Berufstitel ===
Als Berufstitel (Ehrentitel) kann der Hofratstitel vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des zuständigen [[Bundesminister (Österreich)|Bundesministers]] auch Beamten, deren Laufbahnen diesen Titel nicht vorsehen (z.&nbsp;B. Richter, Direktoren der Höheren Schulen) verliehen werden (ein „Titularhofrat" zum Unterschied vom ehemaligen ''Wirklichen Hofrat''), und auch anderen Personen(削除) (削除ここまで) des öffentlichen Lebens kann das Staatsoberhaupt in Anerkennung ihrer Verdienste den Berufstitel als ehrende Berufsauszeichnung (im Volksmund „Society-Hofrat") (削除) verliehen werden (削除ここまで).<ref>Vgl. [http://derstandard.at/1282979501942/Ex-GOeD-Vorsitzender-Siegfried-Dohr-verstorben ''Ex-GÖD-Vorsitzender Siegfried Dohr verstorben''.] derStandard.at, 12. September 2010.</ref>
Als Berufstitel (Ehrentitel) kann der Hofratstitel vom(追記) österreichischen (追記ここまで) Bundespräsidenten auf Vorschlag des zuständigen [[Bundesminister (Österreich)|Bundesministers]] auch Beamten, deren Laufbahnen diesen Titel nicht vorsehen (z.&nbsp;B. Richter, Direktoren der Höheren Schulen) verliehen werden (ein „Titularhofrat"(追記) oder „Titularrat" (追記ここまで) zum Unterschied vom ehemaligen ''Wirklichen Hofrat''), und auch anderen Personen des öffentlichen Lebens kann das Staatsoberhaupt in Anerkennung ihrer Verdienste den Berufstitel als ehrende Berufsauszeichnung (im Volksmund „Society-Hofrat") (追記) verleihen (追記ここまで).<ref>Vgl. [http://derstandard.at/1282979501942/Ex-GOeD-Vorsitzender-Siegfried-Dohr-verstorben ''Ex-GÖD-Vorsitzender Siegfried Dohr verstorben''.] derStandard.at, 12. September 2010.</ref>


=== Landes-Hofräte ===
=== Landes-Hofräte ===
In der Mehrzahl der österreichischen Bundesländer führen die ''akademischen Beamten'' der höchsten Dienstklassen in der Landesverwaltung ebenfalls den Amtstitel ''Hofrat'', teilweise auch noch ''Wirklicher Hofrat'' („wirklich" meint im Gegensatz zum bloßen Ehren- bzw. Berufstitel, dass der Inhaber tatsächlich auf eine (削除) "Planstelle" (削除ここまで) der beiden höchsten Rangklassen VIII oder IX ernannt wurde). Im Bundesland [[Niederösterreich]] gibt es zusätzlich für Inhaber von (削除) "Planstellen" (削除ここまで) der höchsten Rangklasse IX den Titel ''Vortragender Hofrat''.
In der Mehrzahl der österreichischen Bundesländer führen die ''akademischen Beamten'' der höchsten Dienstklassen in der Landesverwaltung ebenfalls den Amtstitel ''Hofrat'', teilweise auch noch ''Wirklicher Hofrat'' („wirklich" meint im Gegensatz zum bloßen Ehren- bzw. Berufstitel, dass der Inhaber tatsächlich auf eine (追記) „Planstelle" (追記ここまで) der beiden höchsten Rangklassen VIII oder IX ernannt wurde). Im Bundesland [[Niederösterreich]] gibt es zusätzlich für Inhaber von (追記) „Planstellen" (追記ここまで) der höchsten Rangklasse IX den Titel ''Vortragender Hofrat''.


=== Höchstgerichte ===
=== Höchstgerichte ===
''Hofräte'' sind ferner auch die Berufsrichter der 17&nbsp;Senate des [[Gerichtsorganisation in Österreich#Oberster Gerichtshof|Obersten Gerichts''hofes'']]<ref>(削除) [ (削除ここまで)http://www.ogh.gv.at/ogh/index.php?nav=8 ''Oberster Gerichtshof und Generalprokuratur''(削除) ] (削除ここまで)</ref> und die Mitglieder der 21 Senate des [[Verwaltungsgerichtshof (Österreich)|Verwaltungsgerichts''hofes'']].<ref> (削除) [ (削除ここまで)http://www.vwgh.gv.at/Content.Node/der-gerichtshof/die-richter/richter.at.php Österreichischer Verwaltungsgerichtshof: ''Die Mitglieder''(削除) ] (削除ここまで).</ref> Sie führen indes als Richter weder einen Amts- noch einen Berufstitel „Hofrat", sondern als ''Hofrat/Hofrätin des Obersten Gerichtshofs'' bzw. ''Hofrat/Hofrätin des Verwaltungsgerichtshofes'' eine Verwendungsbezeichnung, die sich, wird eines dieser Senatsmitglieder zum Senatspräsidenten, Vizepräsidenten oder Präsidenten bestellt, entsprechend zu ''Senatspräsident/in'', ''Vizepräsident/in'' oder ''Präsident/in des Obersten Gerichtshofs'' bzw. ''Verwaltungsgerichtshofes'' ändert.<ref(削除) (削除ここまで)>Vgl.(削除) (削除ここまで) aus der Biographie eines Verfassungsrichters: {{"|1990 bis 2005 Hofrat, seit 2006 Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofes.}} (削除) [http (削除ここまで)://www.vfgh.gv.at/(削除) cms (削除ここまで)/(削除) vfgh-site (削除ここまで)/(削除) richter/mueller (削除ここまで).html (削除) Verfassungsgerichtshof: (削除ここまで) (削除) ''Mitglieder''] (削除ここまで)</ref> Die Mitglieder des dritten Höchstgerichtes, des [[Verfassungsgerichtshof (Österreich)|Verfassungsgerichtshofes]], werden hingegen einfach als „Mitglied des (削除) Verfassungsgerichtshofs" (削除ここまで) bezeichnet.<ref>Vgl. [(削除) http (削除ここまで)://www.vfgh.gv.at/(削除) cms (削除ここまで)/(削除) vfgh-site (削除ここまで)/(削除) richter (削除ここまで).html (削除) vfgh (削除ここまで) (削除) Verfassungsgerichtshof (削除ここまで) (削除) Österreich (削除ここまで)]</ref>
''Hofräte'' sind ferner auch die Berufsrichter der 17&nbsp;Senate des [[Gerichtsorganisation in Österreich#Oberster Gerichtshof|Obersten Gerichts''hofes'']]<ref>(追記) {{Webarchiv |url= (追記ここまで)http://www.ogh.gv.at/ogh/index.php?nav=8 (追記) |wayback=20100618233104 |text= (追記ここまで)''Oberster Gerichtshof und Generalprokuratur''(追記) }} (追記ここまで)</ref> und die Mitglieder der 21 Senate des [[Verwaltungsgerichtshof (Österreich)|Verwaltungsgerichts''hofes'']].<ref>(追記) {{Webarchiv (追記ここまで) (追記) |url= (追記ここまで)http://www.vwgh.gv.at/Content.Node/der-gerichtshof/die-richter/richter.at.php (追記) |wayback=20120609115457 |text= (追記ここまで)Österreichischer Verwaltungsgerichtshof: ''Die Mitglieder''(追記) }} (追記ここまで).</ref> Sie führen indes als Richter weder einen Amts- noch einen Berufstitel „Hofrat", sondern als ''Hofrat/Hofrätin des Obersten Gerichtshofs'' bzw. ''Hofrat/Hofrätin des Verwaltungsgerichtshofes'' eine Verwendungsbezeichnung, die sich, wird eines dieser Senatsmitglieder zum Senatspräsidenten, Vizepräsidenten oder Präsidenten bestellt, entsprechend zu ''Senatspräsident/in'', ''Vizepräsident/in'' oder ''Präsident/in des Obersten Gerichtshofs'' bzw. ''Verwaltungsgerichtshofes'' ändert.<ref>Vgl. aus der Biographie eines Verfassungsrichters: {{"|1990 bis 2005 Hofrat, seit 2006 Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofes.}} (追記) {{Webarchiv |url=https (追記ここまで)://www.vfgh.gv.at/(追記) verfassungsgerichtshof (追記ここまで)/(追記) verfassungsrichter (追記ここまで)/(追記) rudolf_mueller.de (追記ここまで).html (追記) |wayback=20161022103933 (追記ここまで) (追記) |text=Biographie von Rudolf Müller }} im Webauftritt des VfGH. (追記ここまで)</ref> Die Mitglieder des dritten Höchstgerichtes, des [[Verfassungsgerichtshof (Österreich)|Verfassungsgerichtshofes]], werden hingegen einfach als „Mitglied des (追記) Verfassungsgerichtshofs" (追記ここまで) bezeichnet.<ref>Vgl. [(追記) https (追記ここまで)://www.vfgh.gv.at/(追記) verfassungsgerichtshof (追記ここまで)/(追記) verfassungsrichter (追記ここまで)/(追記) verfassungsrichter_ueberblick.de (追記ここまで).html (追記) ''Verfassungsrichterinnen (追記ここまで) (追記) und (追記ここまで) (追記) Verfassungsrichter: Überblick''. (追記ここまで)](追記) im Webauftritt des VfGH. (追記ここまで)</ref>


== Bekannte Hofräte ==
== Bekannte Hofräte ==
* [[Karl Dönch]]
* [[Karl Dönch]](追記) (1915–1994), Opernsänger und Schauspieler (追記ここまで)
* [[Robert Flechsig]] (1817–1892), Brunnenarzt, Balneologe und Autor
* [[Ingeborg Eichler]]
* [[Theodor Escherich]] (1857–1911), Kinderarzt, Bakteriologe
* [[Johann Wolfgang Goethe]]
* [[Ingeborg Eichler]](追記) (1923–2008), Pharmakologin (追記ここまで)
* [[Heinrich Lammasch]]
* [[Louis Ernst (Kommerzienrat)|Louis Ernst]] (1863–1941), Bankkaufmann und Lokalpolitiker
* [[Friedrich Schiller]]
* [[Johann Wolfgang Goethe]](追記) (1749–1832), Dichter und Naturforscher (追記ここまで)
* [[Viktoria Stadlmayer]]
* [[Heinrich Lammasch]] (1853–1920), Straf-, Staats- und Völkerrechtler
* [[Alois Monti]], (1839–1909), Kinderarzt und Ordinarius
* [[Leopold Oser]] (1839–1910), Arzt und Ordinarius
* [[Friedrich Schiller]] (1759–1805), Arzt, Dichter, Philosoph und Historiker
* [[Viktoria Stadlmayer]] (1917–2004), Beamtin im Südtirolreferat


== Literatur ==
== Literatur ==
* {{Literatur |Titel=Centralstellen in Österreich-Ungarn |Hrsg=[[Ernst Mischler]], Josef Ulbrich |Sammelwerk=Oesterreichisches Staatswörterbuch: Handbuch des gesammten österreichischen öffentlichen Rechtes |Band=1 |Verlag=Hölder |Ort=Wien |Datum=1895 |Seiten=227-261 |Online=https://books.google.at/books?id=310NAAAAIAAJ&pg=PA227}}
* Susanne Gmoser (Bearb.): (削除) '' (削除ここまで)[http://reichshofratsakten.de/wp-content/uploads/2014/06/(削除) Reichshofr%C3%A4te (削除ここまで).pdf Chronologische Liste der Reichshofräte nach Oswald von Gschließer.](削除) '' (削除ここまで) (削除) Wien (削除ここまで), Juni 2014(削除) (pdf, reichshofratsakten.de) (削除ここまで) – zur Besetzung des (削除) HRR-Reichshofrat. (削除ここまで)
* Susanne Gmoser (Bearb.): [http://reichshofratsakten.de/wp-content/uploads/2014/06/(追記) Reichshofräte (追記ここまで).pdf (追記) '' (追記ここまで)Chronologische Liste der Reichshofräte nach Oswald von Gschließer(追記) '' (追記ここまで).] (追記) (PDF) reichshofratsakten.de (追記ここまで), Juni 2014 – zur Besetzung des (追記) Reichshofrats (追記ここまで)


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
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[[Kategorie:Gesellschaft (Österreich)]]
[[Kategorie:Gesellschaft (Österreich)]]
[[Kategorie:Hofrat| ]]
[[Kategorie:Hofrat| ]]
[[Kategorie:(削除) Historische (削除ここまで)Amtsbezeichnung]]
[[Kategorie:Amtsbezeichnung]]
[[Kategorie:Ehrentitel]]
[[Kategorie:Ehrentitel]]

Aktuelle Version vom 23. Januar 2025, 10:03 Uhr

Dieser Artikel erläutert Hofrat als Gremium und Titel. Für den Hofkriegsrat siehe dort, für die Großlage in Franken siehe Kitzinger Hofrat.

Hofrat (Abkürzung: HR) war im Heiligen Römischen Reich (und später in seinen Nachfolgestaaten im Deutschen Bund) ein Funktionstitel. Heute bezeichnet Hofrat einen Amts- und Berufstitel in der Republik Österreich.

Heiliges Römisches Reich

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Der Hofrat, Zwergengalerie Schloss Weikersheim

Der kaiserliche Hofrat war im Heiligen Römischen Reich die Bezeichnung für ein Gremium zur Beratung des Kaisers, das sich ab 1519 formierte. Es war eine über Regierung und Kammern stehende, direkt vom Kaiser bestimmte Instanz, bestehend aus der Herrenbank und der Ritter- und Gelehrtenbank. Als Reichshofrat wurde er nach der Verstetigung des Geheimen Rats 1527 und der Bildung des österreichischen Hofrats 1559 – neben dem Reichskammergericht in Wetzlar – vor allem als Gerichtshof für Reichssachen tätig. Mit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches im Jahr 1806 endete auch die Tätigkeit des Reichshofrats.

Ferdinand I. trennte 1559 einen eigenständigen österreichischen Hofrat für die Länder im österreichischen Reichskreis vom Reichshofrat ab, der im Zuge der zweiten Erbteilung 1564 wieder unterging.[1] Für die Länder der Böhmischen Krone und das Königreich Ungarn bestanden eigene Hofräte, die der Böhmischen bzw. Ungarischen Hofkanzlei vorstanden. Mit dem Erwerb Siebenbürgens kam der Siebenbürgische Hofrat hinzu. Hofrat war später auch Titel der Beisitzer der Hofkammer, des directorium in publicis et cameralibus , der obersten Justitzstelle und der Rechnungskammer.[2]

Diesen Hofstellen übergeordnet war der Geheime Rat (später die Geheime Konferenz und der Staatsrat). Parallel dazu bestand der Titel Kaiserlicher Rat – vermutlich primär ein Ehrentitel weiterer direkt vom Kaiser bestimmter Personen mit Hofzugang. Alle drei Titel überlebten 1806 in der Habsburgermonarchie Österreich, aber nur der Hofrat auch nach 1918 in der heutigen zweiten Republik Österreich. Nach österreichischem Vorbild wurden in den Fürstentümern des Reiches Hofräte mit zwei Bänken als oberste Verwaltungs- und Justizstelle gebildet, teilweise unter Bezeichnungen wie Geheimer Rat, Kanzlei oder Regierung.[3]

Einer der bekanntesten Vertreter war der herzöglich Weimarer Geheimrat Johann Wolfgang von Goethe. Friedrich Schiller trug den Titel eines Hofrats im Herzogtum Sachsen-Meiningen.

1850 wurde der Titel Hofrat durch Ministerialrat ersetzt.[4] Der in den Ministerien abgeschaffte Titel wurde 1873 jedoch als Amtstitel (Amtsbezeichnung) für leitende Beamte in nachgeordneten Dienststellen wieder eingeführt und auch als ehrende Auszeichnung („Berufstitel") u. a. an Universitätsprofessoren und Gymnasialdirektoren verliehen.[5]

Der nichtakademische Titel Hofrat besteht auch nach dem Ende der Monarchie und damit des kaiserlichen Hofes sowie nach Errichtung der Zweiten Republik fort. Als Titel einer Person ist Hofrat immer noch entweder ein Amtstitel (eine Amtsbezeichnung) für Beamte der höchsten Dienstklassen im Bundes- oder Landesdienst oder ein vom Bundespräsidenten verliehener Berufstitel (Ehrentitel).

Rangabzeichen eines Hofrates bei den Sicherheitsbehörden

Die größte Gruppe von Titelträgern bilden höhere Beamte des Bundes, die ab einer bestimmten Verwendungsgruppe/Funktionsgruppe den Amtstitel Hofrat im Wege der Beförderung führen. Hofräte finden sich u. a. in den Finanzlandesdirektionen, in den leitenden Funktionen bei den Arbeitsinspektoraten und in den Landesgeschäftsstellen des Arbeitsmarktservice und in der Universitätsverwaltung. Diesem Amtstitel Hofrat entspricht rangmäßig in einer „Zentralstelle", d. i. einem Bundesministerium, sowie in der Präsidentschaftskanzlei, im Rechnungshof und in der Volksanwaltschaft der Amtstitel Ministerialrat , in der Parlamentsdirektion aber der Amtstitel Parlamentsrat , Titel von Bundesbeamten mit akademischer Laufbahn, die in Deutschland etwa den Amtsbezeichnungen eines Ministerialrates und Ministerialdirigenten bzw. eines Parlamentsrates entsprechen. Als leitende Konzeptsbeamte bei den österreichischen Sicherheitsbehörden sind die dortigen Hofräte die einzigen uniformierten Träger des Hofratstitels.

Hofrat i. R.

Die Berechtigung zur Führung des Amtstitels Hofrat in Österreich kann aufgrund der Möglichkeit, einem verdienstvollen Beamten anlässlich des Übertritts in den Ruhestand den nächsthöheren Amtstitel in seiner Besoldungsgruppe zu verleihen,[6] auch Beamten mit dem bisherigen Amtstitel „Oberrat" verliehen werden (im Beamtenjargon auch „Grabsteinhofrat" genannt). Allerdings muss von jedem Beamten des Ruhestandes seinem Amtstitel der Zusatz im Ruhestand (i. R.) hinzugefügt werden.[7]

Als Berufstitel (Ehrentitel) kann der Hofratstitel vom österreichischen Bundespräsidenten auf Vorschlag des zuständigen Bundesministers auch Beamten, deren Laufbahnen diesen Titel nicht vorsehen (z. B. Richter, Direktoren der Höheren Schulen) verliehen werden (ein „Titularhofrat" oder „Titularrat" zum Unterschied vom ehemaligen Wirklichen Hofrat), und auch anderen Personen des öffentlichen Lebens kann das Staatsoberhaupt in Anerkennung ihrer Verdienste den Berufstitel als ehrende Berufsauszeichnung (im Volksmund „Society-Hofrat") verleihen.[8]

Landes-Hofräte

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In der Mehrzahl der österreichischen Bundesländer führen die akademischen Beamten der höchsten Dienstklassen in der Landesverwaltung ebenfalls den Amtstitel Hofrat, teilweise auch noch Wirklicher Hofrat („wirklich" meint im Gegensatz zum bloßen Ehren- bzw. Berufstitel, dass der Inhaber tatsächlich auf eine „Planstelle" der beiden höchsten Rangklassen VIII oder IX ernannt wurde). Im Bundesland Niederösterreich gibt es zusätzlich für Inhaber von „Planstellen" der höchsten Rangklasse IX den Titel Vortragender Hofrat.

Höchstgerichte

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Hofräte sind ferner auch die Berufsrichter der 17 Senate des Obersten Gerichtshofes [9] und die Mitglieder der 21 Senate des Verwaltungsgerichtshofes.[10] Sie führen indes als Richter weder einen Amts- noch einen Berufstitel „Hofrat", sondern als Hofrat/Hofrätin des Obersten Gerichtshofs bzw. Hofrat/Hofrätin des Verwaltungsgerichtshofes eine Verwendungsbezeichnung, die sich, wird eines dieser Senatsmitglieder zum Senatspräsidenten, Vizepräsidenten oder Präsidenten bestellt, entsprechend zu Senatspräsident/in, Vizepräsident/in oder Präsident/in des Obersten Gerichtshofs bzw. Verwaltungsgerichtshofes ändert.[11] Die Mitglieder des dritten Höchstgerichtes, des Verfassungsgerichtshofes, werden hingegen einfach als „Mitglied des Verfassungsgerichtshofs" bezeichnet.[12]

Bekannte Hofräte

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Einzelnachweise

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  1. Otto Hintze: Der österreichische Staatsrat im 16. und 17. Jahrhundert. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung. Band 8, Nr. 21, 1887, S. 145 (archive.org). 
  2. Johann Georg Krünitz: Artikel Hof=Rath. In: Ökonomisch-technologische Enzyklopädie. 2. Auflage. Band 24. elektronische Ausgabe der Universitätsbibliothek Trier, 1790, S. 210–211 (uni-trier.de). 
  3. Geschichte der Fronhöfe, der Bauernhöfe und der Hofverfassung in Deutschland von Georg Ludwig von Maurer. Enke, 1862, S. 147–152 (google.at [abgerufen am 5. April 2023]). 
  4. Hofrat (Titel) im Wien Geschichte Wiki der Stadt Wien
  5. Eintrag zu Hofrat im Austria-Forum (im AEIOU-Österreich-Lexikon).
  6. § 63 (5) Beamten-Dienstrechtsgesetz
  7. § 63 (6) BDG
  8. Vgl. Ex-GÖD-Vorsitzender Siegfried Dohr verstorben. derStandard.at, 12. September 2010.
  9. Oberster Gerichtshof und Generalprokuratur (Memento vom 18. Juni 2010 im Internet Archive )
  10. Österreichischer Verwaltungsgerichtshof: Die Mitglieder (Memento vom 9. Juni 2012 im Internet Archive ).
  11. Vgl. aus der Biographie eines Verfassungsrichters: „1990 bis 2005 Hofrat, seit 2006 Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofes." Biographie von Rudolf Müller (Memento vom 22. Oktober 2016 im Internet Archive ) im Webauftritt des VfGH.
  12. Vgl. Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter: Überblick. im Webauftritt des VfGH.
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4160419-2 (lobid, OGND , AKS )
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